Ein Text mit ein paar Zitaten von AfD-Politikern, den ich gefunden habe:
1. Markus Frohnmaier
„Wenn wir kommen, dann wird aufgeräumt, dann wird ausgemistet!“
→ Radikale Drohrhetorik, aber nicht direkt strafbar. Wird vom Verfassungsschutz als gewaltlegitimierend gewertet.
2. Björn Höcke
„Wenn wir an der Macht sind, dann wird aufgeräumt!“
→ Klassische Höcke-Rhetorik. Nicht direkt strafbar, aber Teil der „Drohkulisse“.
3. Bernd Löhle (Kreisvorsitzender Schwäbisch Gmünd)
„Wenn wir an der Macht sind, wird aufgeräumt, Grube ausgehoben und Löschkalk drauf.“
→ Klarer Hinweis auf Massengräber und Tötung.
→ Gerichtlich verurteilt 2024 wegen Volksverhetzung und Billigung von Straftaten – wird als Morddrohung behandelt.
4. Andreas Geithe (ehem. Kreisvorstand Oberhausen)
„Wir sollten eine SA gründen und aufräumen!“
→ Direkte SA-Referenz (NS-Sturmabteilung).
→ Wird als Aufruf zu nationalsozialistischer Gewalt gewertet, Strafanzeigen, Parteiausschlussverfahren.
5. Petr Bystron
„Solche Menschen müssen wir selbstverständlich entsorgen.“
→ „Entsorgen“ ist in der rechtsextremen Szene seit Jahrzehnten ein Euphemismus für töten. Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.
6. Jörg Meuthen (ehemaliger Bundesvorsitzender)
„Bescheidenheit bei der Entsorgung von Personen ist unangebracht.“
→ Gleicher „Entsorgungs“-Code wie oben → wird als Morddrohung verstanden.
7. Roger Beckamp
„Wenn wir erst mal an der Macht sind, dann wird abgerechnet.“
→ Klassischer rechtsextremer Rache-Code, impliziert physische Abrechnung.
8. Christina Baum
„Wenn die AfD regiert, wird aufgeräumt – und zwar gründlich.“
→ Nicht direkt strafbar, aber bewusst an der Grenze.
9. Hans-Thomas Tillschneider
„Wer versucht, die AfD zu richten, den richtet die AfD!“
→ Spiel mit „richten“ = verurteilen oder hinrichten.
10. Beatrix von Storch
„Wenn jemand den ganz großen Knüppel rausholt und das in zwei Tagen beendet, bin ich sofort dabei.“ (über Grenzsicherung)
→ Implizite Billigung tödlicher Gewalt.
Klares Fazit (Stand Dezember 2025):
Mindestens drei Zitate (Löhle, Geithe, Bystron/Meuthen mit „entsorgen“) werden von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Verfassungsschutz explizit als Morddrohungen oder volksverhetzende Gewaltandrohungen eingestuft und sind teilweise bereits rechtskräftig verurteilt.
Die übrigen „Aufräumen“-Varianten sind nicht immer einzeln strafbar, bilden aber zusammen eine systematische Drohkulisse, die bei Betroffenen (Journalisten, Politikern, Aktivisten) zu berechtigter Todesangst führt und regelmäßig zu Strafanzeigen wegen Bedrohung (§ 241 StGB) führt.
Kurz gesagt: Ja – ein relevanter Teil dieser Aussagen ist nicht nur rhetorisch gemeint, sondern wird in Deutschland ganz offiziell als Morddrohung behande
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Ich habe die Zitate jetzt nicht alle nachrecherchiert, denke aber schon daß sie im Großen und Ganzen korrekt sind.
Kann man eine solche Partei, die Menschen „entsorgen“ will aus Protest wählen?