Bekommen Obdachlose bald keine Sozialleistungen mehr?

Weil sie einfach nicht mehr an die Kohle kommen, ohne Konto?

Das ist mal wieder so ein Gesetzentwurf, bei dem einem das Kotzen kommen kann,

Ohne Konto keine Kohle?

Bislang gibt es unter anderem die Möglichkeit der sogenannten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) über die Postbank. Menschen ohne eigenes Konto, aber mit Anspruch auf Sozialleistungen können sich von der Bundesagentur für Arbeit oder den Jobcentern eine Art Papierscheck holen. Damit können sie sich in Postbankfilialen Leistungen bar auszahlen lassen. Doch die Postbank stellt dieses Verfahren zum Ende des Jahres komplett ein.

Kositza veranschaulichte seine Bedenken anhand eines Fallbeispiels aus der Praxis: Herr S. wurde depressiv, nachdem er seinen Vater gepflegt hatte und dieser irgendwann verstarb. Herr S. verlor seine Wohnung und wurde obdachlos. Als er sich wieder etwas fing, versuchte er, ein Konto bei einer Bank zu eröffnen. Dies wurde ihm verwehrt wegen Schulden und fehlender Meldeadresse – doch diese Absage bekam er nur mündlich. Der Sachverständige Kositza bezweifelt, ob das künftig ausreichen würde, um bei den Behörden das eigene Unverschulden zu belegen und einen Härtefall geltend zu machen.

Immerhin, auf unsere Partei kann man bei so etwas zählen:

Die grüne Bundestagsfraktion wird am Mittwoch einen Änderungsantrag einbringen. „Statt einer Einschränkung des Zugangs zu Bargeldauszahlungen für besonders vulnerable Gruppen sollte die Bundesregierung prüfen, wie eine bundesweit einheitliche, gebührenfreie und rechtsverbindliche Regelung zur Auszahlung von Sozialleistungen an kontolose Personen dauerhaft sichergestellt werden kann“, heißt es darin.

Dann schauen wir mal, was am Donnerstag passiert:

Am Donnerstag soll das Gesetz in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten und beschlossen werden.

Wozu gibt es eigentlich eine zweite und dritte Lesung, wenn die am selben Tag erfolgen?

Du meinst offensichtlich diesen Abschnitt, oder?

Drucksache 423/25:

  1. § 47 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „oder, wenn der Empfänger es verlangt, an seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung übermittelt“ gestrichen. b) Die Sätze 2 und 3 werden durch den folgenden Satz ersetzt: „Abweichend von Satz 1 werden Geldleistungen kostenfrei an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Empfängers innerhalb des Geltungsbereiches der in Satz 1 genannten Verordnung übermittelt, wenn 1. der Empfänger nachweist, dass ihm die Einrichtung eines Kontos bei einem Geldinstitut ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist, oder 2. die Auszahlung im Einzelfall keinen Aufschub duldet.“

Das wäre der richtige Weg:

Basiskonten sind oft viel zu teuer. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert daher einen gesetzlichen Deckel für Basiskonto-Entgelte.

Man sollte gewissen arroganten Banken mal kräftig vors Schienbein treten….

Als ich bei vielen Ukrainern bei der Anmeldung half, war oft die Frage, bei welcher Bank sie ein Konto eröffnen sollten. Einige gingen zur deutschen Bank in Anklam,

Konto wurde eröffnet, die Kontoverbindung dem Jobcenter mitgeteilt. Nach einigen Tagen bekamen die Ukrainer Post… Das Konto wurde gekündigt und storniert. Es gab für mich jede Menge Rennerei, damit die Ukrainer an ihr Geld kamen.

Wer trifft solche Entscheidungen? Vermutlich die oberste Heeresleitung bei diesen Banken.

Bei den Jahresgehältern und den Boni kann man so etwas mal raushauen…

Ich frage mich, was mit den Krüppeln der Bettlerarmeen aus Süd-Osteuropa geschieht, die zu Dutzenden an den Ampelkreuzungen in Berlin zu sehen sind…. Deren Chefs haben vermutlich alle Konten bei der deutschen Bank und kassieren die Sozialhilfe der Bettler.

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