Weil sie einfach nicht mehr an die Kohle kommen, ohne Konto?
Das ist mal wieder so ein Gesetzentwurf, bei dem einem das Kotzen kommen kann,
Ohne Konto keine Kohle?
Bislang gibt es unter anderem die Möglichkeit der sogenannten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) über die Postbank. Menschen ohne eigenes Konto, aber mit Anspruch auf Sozialleistungen können sich von der Bundesagentur für Arbeit oder den Jobcentern eine Art Papierscheck holen. Damit können sie sich in Postbankfilialen Leistungen bar auszahlen lassen. Doch die Postbank stellt dieses Verfahren zum Ende des Jahres komplett ein.
Kositza veranschaulichte seine Bedenken anhand eines Fallbeispiels aus der Praxis: Herr S. wurde depressiv, nachdem er seinen Vater gepflegt hatte und dieser irgendwann verstarb. Herr S. verlor seine Wohnung und wurde obdachlos. Als er sich wieder etwas fing, versuchte er, ein Konto bei einer Bank zu eröffnen. Dies wurde ihm verwehrt wegen Schulden und fehlender Meldeadresse – doch diese Absage bekam er nur mündlich. Der Sachverständige Kositza bezweifelt, ob das künftig ausreichen würde, um bei den Behörden das eigene Unverschulden zu belegen und einen Härtefall geltend zu machen.
Immerhin, auf unsere Partei kann man bei so etwas zählen:
Die grüne Bundestagsfraktion wird am Mittwoch einen Änderungsantrag einbringen. „Statt einer Einschränkung des Zugangs zu Bargeldauszahlungen für besonders vulnerable Gruppen sollte die Bundesregierung prüfen, wie eine bundesweit einheitliche, gebührenfreie und rechtsverbindliche Regelung zur Auszahlung von Sozialleistungen an kontolose Personen dauerhaft sichergestellt werden kann“, heißt es darin.
Dann schauen wir mal, was am Donnerstag passiert:
Am Donnerstag soll das Gesetz in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten und beschlossen werden.
Wozu gibt es eigentlich eine zweite und dritte Lesung, wenn die am selben Tag erfolgen?