Brauchen wir eine neue Wirtschaftsordnung um die Klimakrise zu lösen?

und was passiert bei einer Kapitalerhöhung?
kriegt der staat dann neue Aktien geschenkt?
das wäre entschädigungspflichtig, also teuer.
schon da scheitert Dein Plan.

ja, weil es so schwachsinnig ist.
Der Unternehmer wird bestraft, wenn er erfolgreich ist, denn dann kommt die staatl. Aufsicht und die Staatsaktien werden „aktiviert.“
Dann gründet einfach niemand mehr eine AG in Deutschland.
Sondern vielleicht eine Gmbh oder KG, oder er nimmt eine SE oder eine Inc. im Ausland und macht eine unselbständige Niederlassung in D auf. Und dann?
Kein Mensch wird bei dem Szenario in D investieren, warum denn auch?
Unser Problem ist gerade genau das: dass die Leute zunehmend den Glauben daran verlieren, dass sie hier noch sinnvoll investieren können.
Dir fehlt wirklich jegliches Verständnis davon, wie eine Marktwirtschaft funktioniert.
Deine Ahnungslosigkeit und Naivität sind erschreckend.

Das ist wieder so eine typische Reaktion:
ich frage wie die Wirtschaft tatsächlich reagieren „wird“.
Du erzählst, wie sie Deiner Meinung nach reagieren „sollte“.
Du fingierst einfach die gewünschte Reaktion und die Fakten sind Dir egal.

die Geschichte der Menschheit ist bislang eine große Erfolgsgeschichte, und wenn die auf Leuten wie mir beruht, ist das ein dickes Kompliment, vielen Dank.
Leute wie Du haben bislang wenig zum Wohlergehen der Menschheit beigetragen.
Und wenn ich mir das so anhöre, was Du hier vorträgst, wird sich daran auch nichts ändern.

Was Du hier erzählst ist auch für die Armen und weniger Vermögenden völlig wertlos.
Die wissen nach 2 Minuten, dass sie es nicht erleben werden, dass dieser Wahnsinn Wirklichkeit wird. Die wollen heute eine Verbesserung nicht in never never land im Jahr 3546.
Kein Wunder das die DiB erfolglos war.

Du redest von weltfremd? ernsthaft?
sag uns doch mal, wo Du Deine Kenntnisse über die Wirtschaft erworben hast.

Weßt Du was ein start-up ist?
Weißt Du welche Rechtsform die idR haben?
Weißt Du, wie und von wem die finanziert werden, wenn sie gut sind und viel Glück haben?
Das sind häufig AGs, die alle das Ziel haben, einmal hunderte von Millionen wert zu sein und an die Börse zu gehen.
Keins dieser start-ups würde in D noch eine Venture Capital Finanzierung bekommen, wenn Dein absurder Plan Wirklichkeit würde.
Ich habe etliche Jahre die Verträge für solche Finanzierungen gemacht.

Was Du konsequent ignorierst ist, dass irgendwo das Geld verdient und das Vermögen geschaffen werden muss, dass Du verteilen willst.
Du gehst einfach davon aus, dass das immer in unbegrenzter Menge da sein wird. Das ist ein Irrtum. Der Wohlstand in D ist keine Selbstverständlichkeit, sondern er muss immer wieder erarbeitet werden.
Daher erneut meine Frage: wie und womit verdienst Du eigentlich Dein Geld?
Musst Du das nicht erarbeiten? Kennst Du diese simplen Zusammenhänge nicht?

Nein, da verkennst Du eben die kapitalistischen Grundsätze und kommst in eine seltsame moralische Betrachtung. Der durchaus erstmal positive Antrieb in einem kapitalistischen System ist die Erreichung eines möglichst hohen Ertrag in einem Umfeld konkurrierender Unternehmen. Das verhindert Stillstand, schafft Wachstum und sorgt für Innovationen. Das System ist aber nicht in der Lage gesamtgesellschaftliche Probleme zu lösen. Deshalb sind staatliche Eingriffe notwendig. Die sind aber nicht zielführend, wenn der Staat in diesem Konkurrenzsystem selbst Kapitalist wird. Er sollte vielmehr staatliche Rahmenbedingungen setzen, die für alle gelten, aber die Marktkonkurrenz nicht aufhebt. Wie gesagt, ausgenommen die Grundversorgung ( Wasser, Energie, Verkehr, Krankenversorgung etc), für den es keinen Wettbewrb geben muss. Systemrelevanz ist aber was anderes. Das wären für mich Branchen die wichtig sind und wir in der Eu brauchen ( Pharma, nachaltige Energieformen etc.), für die aber grundsätzlich die Marktmechanismen gelten und gelten sollten. Diese Branchen kann der Staat natürlich unterstützen, aber nur generell und nicht einzelne Unternehmen und schon gar nicht als Miteigentümer! Jedes staatliches Handeln zugunsten einzelner Unternehmen ist ein Eingiff in Markt. Ebenso natürlich die Belastung einzelner Unternehmen durch irgendwelche gemeinnützige Auflagen ( die dann andere nicht haben). Deshalb keine staatliche Unterstützung für Intel und auch nicht für VW. Etwas anderes wäre die Chipproduktion oder Elektromobilität im gemeinsamem Wirtschaftsraum EU generell zu fördern.

Ich stimme Dir in allem zu, nur einen Einwand hätte ich.

Aber natürlich, es löst das gesamtgesellschaftliche Problem der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Vielleicht kommt Deine Aussage daher, dass dieses Problem so gut gelöst wird, dass Du es gar nicht mehr als Problem wahrnimmst?

Warum gerade da nicht? Was unterscheidet die Versorgung von Energie von der Versorgung mit Brot?

Ich sehe den Wettbewerb nur da problematisch, wo es zu einer unnötigen Redundanz von Infrastruktur kommt bzw. käme, wie z.B. bei der Breitbandverkabelung, Straßen, Schiene, Wasser- und Stromleitungen. Aber auf diesen Infrastrukturen als Plattform kann wieder Wettbewerb bestehen, wie z.B. auf den staatlichen Bahntrassen.

Ich sehe noch ein zweite Einschränkung dort, wo regionale Unterversorgung droht. Darunter fiele auch das Gesundheitswesen, da scheint eine Mischung aus privater und staatlicher Versorgung optimal. Bin mir aber nicht sicher. Wäre ein eigenes Thema.

Die Aufzählung ist nicht abschliessend (etc.). Ich hatte bereits an anderer Stelle erwähnt, dass auch die Versorgung mit gesunden Lebensmittel eigentlich zur Grundversorgung gehört. M.E. lässt sich das aus dem Sozialstaatsprinzip herleiten.

Ich halte das für kein Widerspruch. Priate Versorgung kann staatliche Grundversorgung ergänzen. Wir müssen das glaube ich nicht so prakmatisch betrachten, aber die Verantwortung für die Grundsicherung sollte eben staatliche Aufgabe sein. In der Krankenversorgung scheint mir die Ergänzung sinnvoll zu sein. Die priaten Krankenanstalten erhalten ja auch in der Regel nicht mehr Geld, weil diese Sätze über die Krankenkassen abgerechnet werden ( außer vielleicht ein paar Leistungen der Selbstzahler). Das Reha- System, das ich in deutschland für sehr gut erachte, wäre ohne private Einrichtungen gar nicht mehr funktionsfähig. Wie du aber sagst, sollte es ein eigenes Thema sein.

Tut sie, ja. Aber deswegen muss sie doch nicht in staatlicher Hand liegen. Wenn man das konsequent zu Ende deckt, wäre die Privatwirtschaft nur noch für die eigentlich entbehrlichen Luxusgüter zuständig.

Vielleicht wäre es besser damit anzufangen:

ich sehe nichts seltsames dabei, da steht auch noch nichts von Moral im Satz…
für mich ist das Gemeinwohl als Ziel ein ausschlaggebendes Kriterium

all die kapitalistischen Grundsätze sind nicht meine Sorge, ich will ja den Kapitalismus mit allen seinen Merkmalen auch nicht unbedingt retten,
ich gehe da nur eklektizistisch vor (gute Merkmale möglichst behalten, weniger gute reduzieren, schlechte soweit wie möglich loswerden) - und ja, es ginge :wink:

und im Anwendungsfall sollten dann politisch-wirtschaftliche Umstände freilich nach Möglichkeit beantwortet bzw. gehandhabt werden, Kompromisse sind da sicher auch inbegriffen, wenn es nicht anders geht, aber eher aus handlungstaktischen Gründen…

das ist mir zu wenig für eine bessere Welt

du gehst davon aus, dass wenn nicht ein Maximum an kapitalistischen und marktwirtschaftlichen Grundsätzen aktiv bleibt, auch ein Wohlstand für die Gesellschaft ausbleibt, also ohne „Max-Kapitalismus“ ein ausreichender Wohlstand für die Gesellschaft unerreichbar ist ?
_ unabhängig davon, dass diese Position ziemlich kapitalismus-ideologisch klingt, sollten wir versuchen das analytisch anzugehen…

_ ok

hier bin ich anderer Meinung _
ich sehe dagegen eher als zwingend in der Praxis, dass der Staat als „Kapitalist“ sozusagen im Wettbewerb teilnimmt - zumindest um eine Preisstabilität und hohe „ökologische“ Qualität von Produkten zu Gunsten des Gemeinwohls aufrechtzuerhalten

ich sehe Eingriffe in den Markt als nicht problematisch, was das Gemeinwohl angeht …
die Beteiligung von Staatsunternehmen (oder Mischformen) am Marktgeschehen, hebt die Marktkonkurrenz auch nicht auf

wie gesagt sollten wir als Thema, da komplex, genauer angehen…

aber für mich bringt die Beteiligung von Staatsunternehmen am Marktgeschehen sowohl Vorteile und Chancen als auch Herausforderungen und Nachteile für die Beteiligten, wie die Konsumenten oder die privaten Unternehmen sowie den Wettbewerb mit sich.
Zielmittel einer „kontrollierten freien Marktwirtschaft“ wäre ein ausgewogenes Verhältnis zwischen staatlicher Intervention und privatem Wettbewerb zu erreichen, um Vorteile zu maximieren und Nachteile zu minimieren…

andere im Ausland sind gemeint?
ich denke ohne bestimmte Begrenzung und Verzollung von Produkten, die nicht politisch vertretbar produziert werden, wird auch die Welt nicht besser
Dabei spielt auch die Notwendigkeit der Eigenproduktion von regionalen Produkten eine Rolle.
Globalmarktwirtschaft sollte sich tendenziell auf nur nötige Ausmaße reduzieren…

so große Unternehmen sollten grundsätzlich eine gesellschaftliche Beteiligung und ebensolche Aufsicht auch haben…

################

nein, ich rechne es nicht dazu, es sind getrennte Sachen _nachlesen

ja klar, ich habe mich dort nur darauf bezogen was davor geschrieben war

_ok

_ok

_ok

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der Staat kriegt nicht, er besitzt schon
das wäre nicht entschädigungspflichtig, sondern gesetzlich so geregelt

warum? weil du von falschen Prämissen ausgehst ?

warum sollte man es als nur „Bestrafung“ wahrnehmen?
ein Unternehmen unter Staatsaufsicht bekommt eine höhere Qualität mMn

die Vermögensobergrenzen sind Unternehmensform-unabhängig

Warum sollte kein Mensch mehr in DE investieren, weil die Gewinne kleiner ausfallen? _ ist auch nicht gesagt…
Weil die Entscheidungskontrolle auf das Unternehmen ab den Vermögensobergrenzen nicht mehr absolut ist? _ dafür gibt es andere Vorteile…

_ wie die Wirtschaft tatsächlich reagieren würde, ist Szenario in zeitlicher Entwicklung… und kann verschiedenartig ausfallen,
aber wie gesagt, das wird nicht unvorbereitet durch die Politik passieren, insofern wird die Dramatik einer Reaktion von Märkten überschaubar bleiben…
_ wirtschaftliche und unternehmens-strategische Anpassungen und strukturelle Veränderungen folgen meist so gravierenden Systemänderungen wie eine Einführung von Vermögensobergrenzen, aber das ist auch „normal“
_daher ist wichtiger das SOLL, als das Szenario einer Reaktion der Märkte

von Reaktion hast du geschrieben, nicht ich, ich hab sie oben nur überholt, weil im Endeffekt nebensächlich, es geht hier um eine Systemänderung, Märkte und Wirtschaft passen sich da an, kurz oder lang

ich gehe von der gewünschten Zielsetzung aus und zurück zu Handlungsmodellen, so dass die Ziele auch nicht verfehlt werden

schreib mal die „Fakten“ durch, die du meinst, vielleicht kommt was Sinnvolles auf diesem Weg für dich raus …

ist dir gegönnt, wenn du es so siehst und ja,
man kann es auch so sehen mit der Erfolgsgeschichte, wenn man dabei übersieht,
die menschengemachte Probleme / Mord und Totschlag / …etc. an negativen Auswirkungen - bis hin zu Zukuftserwartungen, z.B. gerade aufgrund der Klimakrise …
die eben anders und besser hätten laufen können, wenn …evtl. andere moralische Vorstellungen (oops, …jetzt kommt sogar die „christliche Liebe“

wieder mal vor) mehr im Vordergrund gewesen wären, als das Recht des Stärkeren ohne Rücksicht auf Verluste bei den Schwächeren _siehe unregulierter Kapitalismus -Folgen

also bei sowas, und so wiederholt wie es bei dir vorkommt, hat es jmd anderswo schon ganz passend formuliert:

wobei ich inzwischen gar nicht mehr so sicher bin, ob das nicht eben einfach dein Niveau auch nur bis da reicht

Das ist eben die falsche Annahmen, man könnte in einem komplexen System einfach „schlechte“ Merkmale eliminieren und dann wäre das gesamte System besser. Viel wahrscheinlicher ist, dass es dann zusammenbricht.

Kennt ihr die Geschichte von Tanaland?

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[quote=„DrakonDiB, post:88, topic:4268“]
du gehst davon aus, dass wenn nicht ein Maximum an kapitalistischen und marktwirtschaftlichen Grundsätzen aktiv bleibt, auch ein Wohlstand für die Gesellschaft ausbleibt, also ohne „Max-Kapitalismus“ ein ausreichender Wohlstand für die Gesellschaft unerreichbar ist ?
_ unabhängig davon, dass diese Position ziemlich kapitalismus-ideologisch klingt, sollten wir versuchen das analytisch anzugehen
[/quote],

Nein. Meine Meinung ist dass der Kapitalismus seine Gesetze hat und dazu gehört die Gewinnmaximierung. Wenn ich diese Gesetze abschaffe funktioniert das System nicht mehr. Ich bin ja offen dafür dieses System abzuschaffen, sehe allerdings keine Alternative. Wenn ich aber am System festhalten muss, sehe ich nicht was durch die Mitwirkung des Staates erreicht werden sollte. Ein Blick nach China zeigt, dar Kapitalismus mit allen Vor- und Nachteilen funktioniert und zwar völlig unabhängig davon ob einTeil in staatlicher Hand ist soweit eben Marktbedingungen herrschen. Es ist doch bemerkenswert, dass man in so unterschiedlichen Staaten wie China und Deutschland zu der Erkenntnis kommt, den Markt durch Gesetze zu reglementieren, nicht aber das System selbst ändert.
Gibt es eigentlich deine Ideen irgendwo als Konzept? Ich finde einfach zu viel Widersprüche, z. Bsp behauptest du das Einsteigen des Staates wäre keine ( Teil) Enteignung. Das ist es doch immer, selbst wenn gesetzlich geregelt. Es muss ja immer eine Substanz da sein, die dann zu 51% vom Staat übernommen wird. Hatte der private Unternehmer vorher den ganzen Kuchen, muss er sich jetzt mit weniger als der Hälfte begnügen.

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die Frage ist berechtigt, insbesondere für die heutige Systematik und Gesetzgebung -
Vermögensobergrenzen wären aber eine neu gesetzliche Regelung…

_ man kann sich nicht entledigen, von etwas was man nicht hat :wink:
Im System von Vermögensobergrenzen sind vom Anfang an die 51% jedes neuen Unternehmens beim Staat, er steigt nicht später ein, er ist vom Anfang an dabei

Eine Enteignung würde bei Einführung des Systems von Vermögensobergrenzen in einem Land nur die Unternehmen betreffen, die schon vor Einführung des Systems existieren.
Die Eigentumsrechte gehen für solche Unternehmen (zu 51%) vom Privat zum Gemeinwohl hin
(unabhängig von der Frage der Gewinnverteilung, die sich nach der Systemrelevanz des Unternehmens richtet).

_ richtig,
und gilt auch theoretisch im Falle von einer Einführung eines neuen Systems per Gesetz, solange der Staat (hier trotz demokratischer Entscheidung (die vorgesehen ist)), bestimmte Eigentumsrechte von Privatpersonen nicht fundamental ändern will.
Da alle Unternehmen von der Regelung betroffen sind, relativiert sich die Frage der Entschädigung bezüglich der Höhe, weil der Aspekt der Benachteiligung gegenüber der Konkurrenz entfallen würde (zumindest teilweise…).

Das bezogen auf die Auswirkung der Regelung auf die inländische Konkurrenz. Ausländische Unternehmenskonkurrenz innerhalb des Landes wäre im Vorteil (weil da können keine Eigentumsrechte vom Staat übernommen werden) - und der Effekt diesbezüglich müsste über zusätzlicher Besteuerung (u. ähnliche Maßnahmen) irgendwie nivelliert werden…

nun, das ist worum es ja geht, bei Vermögensobergrenzen …
die erst dann greifen, wenn ein Unternehmen systemrelevant wird, indem es die Vermögensobergrenze überschreitet,
sodass durch die „Macht“ eines Unternehmens (das so groß/„mächtig“ geworden ist, dass es systemrelevant inzwischen ist) keine Nachteile für das Gemeinwohl entstehen…

das System mit Vermögensobergrenzen stellt große systemrelevante Unternehmen
1._ unter Aufsicht und
2._ begrenzt die daraus resultierenden privaten Gewinne (auf 49%), der Rest (51%) geht an den Staat

das System mit Vermögensobergrenzen kann verstanden werden wie die Vergabe einer Unternehmenslizenz auf 49% des gegründeten Unternehmens, mit 100% Gewinnnutzung bis zur Vermögensobergrenze, ab da mit der maximal-Gewinnnutzung verteilt zu 51% an den Staat und 49% an private Hände

innerhalb jenes 49% spielt sich die Aktienaktivität ab bzw. die Eigentumsfrage

man könnte sagen, es gibt zwei Systemmodi parallel, also zwei Ligas,

_ die eine Liga wo Unternehmen ohne Staatsaufsicht ihre Gewinne gänzlich (100%) in die private Hand einspielen (da diese Unternehmen die Vermögensobergrenze nicht überschritten haben) - also ein Systemmodus sehr ähnlich der heutigen (weiterhin sozialen) freien Marktwirtschaft

_ und die andere Liga, wo Unternehmen unter Staatsaufsicht, die Gewinne nur zu 49% in die private Hand einspielen (da diese die Unternehmen die Vermögensobergrenze schon überschritten haben) - also ein Systemmodus der (weiterhin sozialen) aber kontrollierten, freien Marktwirtschaft

_alle Unternehmen in beiden Ligas gehören formell dem Staat zu 51%

selbstverständlich sind dabei auch nicht alle Unternehmen gleich zu behandeln, weder bei der Höhe der Vermögensobergrenze, noch an die Richtlinien für die Steuerung durch die Staatsaufsicht - das entscheidet sich näher über bestimmte Faktoren

Solche Faktoren wären u.a.
die Art des Unternehmens (Branche)
die Anzahl der Beschäftigten
die Anzahl der Eigentümer,
die Art des Unternehmens
tbc +++

###################
tbc _ in ca 10 Tagen, weil verreist
inklusive Eingehen auf die Fragen @lawandorder bzgl. Auswirkungen auf VC-Finanzierung (auch wenn es hilfreich wäre, wenn er als Vertragsexperte auch was konstruktives beiträgt :wink: _ok, ich finde die Fragen auch halbwegs positiv beitragend ) _ich kann aber auch seine „Nervosität“ jetzt besser nachvollziehen, als unmittelbar im Berufsfeld betroffen

Alter, Du weisst nicht mal, was eine Kapitlerhöhung ist. Es ist hoffnungslos.

„mMn“, genau.
Auf Deine Meinung kommt es aber nicht an.
Der Unternehmer entscheidet, wo er investiert.
Deswegen ist seine Meinung entscheidend, und er wird Dein System als Zwang und Bestrafung empfinden.
Aber wie immer ersetzt Du unbequeme Fakten durch Deine Meinung.
So ein Gespräch ist sinnlos.
Ich gehe zur Garagenwand.

„Die Gießener Studenten verkannten nicht nur die typischen Eigenschaften komplizierter Sozial- und Ökosysteme. sie zeigten sich auch außerstande, das einmal gewonnene Bild der Modellwelt von Tanaland den veränderten Umständen anzupassen. »Was immer geschehen mochte«, so beobachtete Professor Dörner, »sie sammelten keine Informationen mehr und waren nicht bereit, dieses Bild zu korrigieren.«“

Falsch, es ist immer eine Enteignung. Einer muß ja das Anlagevermögen etc. bereit stellen, das wird der private Investor sein. Wenn dann ein Unternehmen per Handelsregistereintrag gegründert wird und nach deiner Vorstellung plötzlich der Staat Eigentum erwirbt, verliert der Investor 51% seines bisherigen Eigentums. Ich denke wir sollten hier wirklich die Diskussion beenden. Das ganze Modell ist leider voller Widersprüche und Denkfehler. Falls Du wirklich nach deinem Urlaub weiterdiskutieren willst, folgende kurze Hinweise ( die ich natürlich vertiefen könnte):

  1. Die Beteiligung des Staates nach deinem Modell führt immer zu einer Enteignung, die nach dem GG entschädigungspflichtig ist ( unterstellt diese Enteigung wäre überhaupt mit dem GG vereinbar). Für die Entschädigungshöhe ist nicht entscheidend, dass andere Unternehmen auch betroffen sind.
  2. Deine Ausgangsbasis Eigentum = wirtschaftliche Macht ist so nicht so richtig. Es geht hier mehr um Produktionsprozesse und die Marktbedingungen.
  3. Es gibt jedenfalls bei großen Unternehmen bereits eine Mitbestimmung nach dem MitbestG. Bei AG´s sind das die erwähnten Aufsichtsräte, in denen die Mitarbeitervertretung inzwischen paritätisch vertreten ist ( Betriebsräte, Gewrkschaften). Mit einem dritten Player, dem Staat, wird diese Aufsicht nicht mehr funktionieren.
  4. Eine Unternehmensführung kann niemals demokratisch sein. Die Geschäfte werden von der Geschäftsführung ( z.Bsp. Vorstand) geführt und nicht von den Eigentümern direkt. Durch einen staatlichen Miteigentumsanteil ist man also nicht direkt am operativen Geschäft beteiligt. Wenn der " Staat" hier wirklich andere Interessen wie die privaten Eigentümer vertritt, weiß ich nicht wie eine Einigung über die GF möglich sein soll.
  5. Wie konkret eine demokratische Mitwirkung erfolgen soll ( welches Gremium?) erklärst Du nicht. Es ist aber wohl eher ausgeschlossen, dass diese demokratische Gremium die notwendige Kompetenz besitzt um das operative Geschäft beurteilen zu können ( das Problem haben wir schon bei einigen Aufsichtsräten).
    Mir würde noch mehr einfallen.
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danke.

ich habe es oben jetzt mehrmals geschrieben, nachlesen:
Unternehmen die noch nicht gegründet worden sind, können auch nicht enteignet werden.
Wenn dann ein Unternehmen per Handelsregistereintrag neu gegründet wird, besitzt der Staat automatisch 51% dessen Anteile.

Also man muss unterscheiden zwischen schon existierenden und noch nicht existierenden Unternehmen.

habe ich oben auch erwähnt:
Für das GG in der jetzigen Auslegung, die nicht genauer das Verhältnis von Eigentum zu Gemeinwohl definiert, ist jede Enteignung entschädigungspflichtig.
Entsprechend, ja, bei schon existierenden Unternehmen, gibt es diese Problematik.
Daher ist die Frage zu klären, wie man von dem einen heutigem System, zum anderen (System mit Vermögensobergrenzen) rüberwechselt.

Das Einfachste wäre wohl, man verankert die Vermögensobergrenzen ins GG.
Ob das unbedingt nötig wäre, muss noch geklärt werden.

Momentan ist es Auslegungssache zwischen „Schutz des Eigentums“ und „im Sinne des Gemeinwohls“ …

Falls man die Modellvariante (1) nehmen würde, wonach der Staat die 51% Anteile eines schon existierenden Unternehmens übernehmen will, kommt die Frage nach der Entschädigung sicher auf dem Tisch.

Es kann aber auch Modellvarianten (Xn) geben, wonach der Staat keine Anteile übernimmt und nur über gesetzliche Maßnahmen versucht, die Kontrolle über das systemrelevante Unternehmen zu erreichen…

Im Falle von Modellvariante (1) geht es um eine Änderung, die nach demokratisch-politischer Entscheidung alle Unternehmen betreffen würde, deshalb relativiert sich die Entschädigungshöhe (wie viel etc. ist eine weiterführende Diskussion)…

das ist eine Vermutung, die ich für schwach halte, insbesondere weil der Staat im Endeffekt die Mehrheit der Anteile besitzt.

worauf beziehst du das gerade?
Was die Systematik der Vermögensobergrenzen angeht, interveniert der Staat nur auf Aufsichtsratebene… evtl. bis hin zu Auswirkungen auf die operative Ebene…
darüber (über dem Staat) kommt auch die demokratische Komponente (bezogen auf deine Frage zu der „demokratischen Mitwirkung“) ins Spiel.

die Diskussion hat bei einer Frage @lawandorder angefangen

dazu meinte ich, das kann auch über einen Weg des Modells der Vermögensobergrenzen gehen…
_indem der Staat grundsätzlich 51% der Aktien bzw. Anteile von Unternehmen besitzt

das Modell ist auch mMn noch auf Ideen-Ebene…

für mich ist es interessant es zu diskutieren, weil es einen Kapitel in einem Buch ausmachen soll…

Ich habe noch nicht so ganz verstanden, für wen es interessant sein soll, ein solches Unternehmen zu gründen.

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Aufwachen und selbst denken:
Auch nach einer Kapitalerhöhung bleibt der Staat natürlich weiterhin mit 51% beteiligt, es geht ja darum, dass er die Kontrolle weiterhin behält,
also wenn neue Aktien ausgegeben werden, gehen 51% davon automatisch an den Staat

__
und versuch mal dich zivilisiert zu unterhalten :wink:
__

du meinst also ein Unternehmer würde nicht investieren, in einem Unternehmen wo der Staat die 51% der Aktien bzw. der Anteile besitzt und das über eine Staatsaufsicht verfügt?

_

du meinst, es sollten oder würden keine Unternehmen mehr gegründet werden, weil der Staat, wenn sie aufgrund ihrer Größe systemrelevant werden würden, diese unter Aufsicht stellen würde?

Ich denke mal, sie würden dann eher im ausland gegründet, wo der Staat das nicht macht. Es kommt natürlich darauf an, wie viel der Staat Hilfreiches und Finanzielles beiträgt, wenn ihm 51% gehören.

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Also wenn die Gesellschafter eine GmbH gründen, und zusammen 20.000 Euro einlegen verlieren sie mit Gründung 10.200 Euro. Das wird die Zahl der Startups vermutlich nicht gerad erhöhen.