Ich finde es ungerecht, dass die sogenannten „Kassenpatienten“ teilweise wie Patienten 2. Klasse behandelt werden. Dies könnte durch eine Krankenversicherung für alle geändert werden und eine soziale Gerechtigkeit hergestellt werden.
Im hiesigen Gesundheitswesen sind die gesetzlich Versicherten, bedingt durch die Trennung von gesetzlich und privat Versicherten, Patienten zweiter Klasse. Beispielsweise bei der Nachfrage nach Arztterminen werden Privatpatienten bevorzugt behandelt, bedingt auch deshalb, weil der zuständige Arzt beim Privatpatienten höhere Sätze abrechnen kann wie bei den Kassenpatienten oder dass dem Arzt das von den gesetzlichen Krankenkassen zugewiesene Budget am Quartalsende aufgebraucht ist.
Deshalb plädiere ich schon lange dafür:
Es gibt nur noch eine gesetzliche Krankenversicherung, die sogenannte Bürgerversicherung. Jede*r Bürger*in muss sich durch diese Krankenversicherung versichern. Die Leistungen dieser Krankenversicherung entsprechen den der heutigen Krankenkassen.
Zusatztarife, wie Krankenhaustagegeld und nicht gesundheitlich notwendige Behandlungen können bei den privaten Versicherungen weiterhin abgeschlossen werden.
Die Beitragsbemessungsgrenze wird abgeschafft.
Durch Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze könnte es in Zukunft mehr Freiraum für Leistungen geben, die momentan nicht übernommen werden.
Zusätzlich dürften die zusätzlichen Gelder dazu beitragen, dass der Prozentsatz und damit die Kosten für alle Versicherten und auch die der Arbeitgeber sinken werden.
Eine grundlegende Reform des Gesundheitswesen benötigt zu ihrer Wirksamkeit eine Reform der Krankenversicherung und der Gesundheitspolitik und
die gegenwärtigen Regelungen zur Krankenversicherung erfüllen nicht annähernd die an sie gestellten Anforderungen und sind Ursache für Ungleichheit und Ungerechtigkeit bei den Versicherten.
Vorteile:
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Einheitliches Krankenversicherungssystem für alle Bürger,
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Gleiches Recht für alle Bürger in einer solidarischen Gesellschaft,
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Abschaffung des Zwei-Klassensystems im Gesundheitswesen; Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1, GG) für alle Bürger,
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Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung für alle Bürger einschließlich Selbstständige, Politiker und Beamte.
Die Bürgerversicherung muss selbstverwaltet organisiert und darf nicht gewinnorientiert sein.

