Bürgerversicherung - Abschaffung des Zweiklassengesundheitswesens

Ich finde es ungerecht, dass die sogenannten „Kassenpatienten“ teilweise wie Patienten 2. Klasse behandelt werden. Dies könnte durch eine Krankenversicherung für alle geändert werden und eine soziale Gerechtigkeit hergestellt werden.

Im hiesigen Gesundheitswesen sind die gesetzlich Versicherten, bedingt durch die Trennung von gesetzlich und privat Versicherten, Patienten zweiter Klasse. Beispielsweise bei der Nachfrage nach Arztterminen werden Privatpatienten bevorzugt behandelt, bedingt auch deshalb, weil der zuständige Arzt beim Privatpatienten höhere Sätze abrechnen kann wie bei den Kassenpatienten oder dass dem Arzt das von den gesetzlichen Krankenkassen zugewiesene Budget am Quartalsende aufgebraucht ist.

Deshalb plädiere ich schon lange dafür:

Es gibt nur noch eine gesetzliche Krankenversicherung, die sogenannte Bürgerversicherung. Jede*r Bürger*in muss sich durch diese Krankenversicherung versichern. Die Leistungen dieser Krankenversicherung entsprechen den der heutigen Krankenkassen.

Zusatztarife, wie Krankenhaustagegeld und nicht gesundheitlich notwendige Behandlungen können bei den privaten Versicherungen weiterhin abgeschlossen werden.

Die Beitragsbemessungsgrenze wird abgeschafft.

Durch Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze könnte es in Zukunft mehr Freiraum für Leistungen geben, die momentan nicht übernommen werden.

Zusätzlich dürften die zusätzlichen Gelder dazu beitragen, dass der Prozentsatz und damit die Kosten für alle Versicherten und auch die der Arbeitgeber sinken werden.

Eine grundlegende Reform des Gesundheitswesen benötigt zu ihrer Wirksamkeit eine Reform der Krankenversicherung und der Gesundheitspolitik und
die gegenwärtigen Regelungen zur Krankenversicherung erfüllen nicht annähernd die an sie gestellten Anforderungen und sind Ursache für Ungleichheit und Ungerechtigkeit bei den Versicherten.

Vorteile:

  • Einheitliches Krankenversicherungssystem für alle Bürger,

  • Gleiches Recht für alle Bürger in einer solidarischen Gesellschaft,

  • Abschaffung des Zwei-Klassensystems im Gesundheitswesen; Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1, GG) für alle Bürger,

  • Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung für alle Bürger einschließlich Selbstständige, Politiker und Beamte.

Die Bürgerversicherung muss selbstverwaltet organisiert und darf nicht gewinnorientiert sein.

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Dieser und die anderen Texte sind nicht von dir.
Bitte Quellen angeben.

Dann schließen die bisherigen PKV-Patienten eine Zusatzversicherung ab, die sie so stellt wie die bisherige private KV. Dann bleibt es bei der Ungleichbehandlung.

D.h. wer zB EUR 30.000 im Monat verdient, zahlt dann vielleicht EUR 5.000 Krankenkassenbeitrag?
Der ist doch auch nicht häufiger krank als jemand, der EUR 3.000 verdient und EUR 500 Beitrag zahlt.
Ist das nicht auch ungerecht und ein Verstoß gegen den „Gleichheitsgrundsatz“ des Art. 3 GG?

Aus WD 3 - 3000 - 429/10, das ist eine Schrift des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages:

Die Erhöhung bzw. Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze im Rahmen einer neu zu schaffenden Bürgerversicherung ist in der rechtswissenschaftlichen Literatur nach wie vor sehr umstritten. Insgesamt betrachtet, wird eine „maßvolle“ Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze von den meisten Autoren für zulässig gehalten, hingegen eine erhebliche Anhebung oder der Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze von einigen Autoren als verfassungswidrig eingestuft.

In dem Papier wird das erläutert, auch in der Zusammenfassung am Schluss. Die Argumentation mit Beitrags- und Leistungsäquivalenz entspricht der von @lawandorder . Zusätzlich wird argumentiert, dass der KK-Beitrag nicht der Einkommensteuer gleich sein darf.

Da steht auch, dass eine Sozialversicherung nicht auf die gesamte Bevölkerung ausgedehnt werden darf. Wieso eigentlich? Oder man müsste ein anderes Konstrukt daraus machen. Das scheint dem Gesetzgeber freizustehen. Vielleicht kommt Roberts Vorschlag mit der Einbeziehung von Kapitalerträgen ja aus diesem Dilemma.

Vielleicht lohnt es sich, mal bei den europäischen Nachbarn nachzusehen, wie die das machen. Das Problem einer alternden Bevölkerung und höherer Kosten haben die auch.
Ich fand die Idee einer Bürgerversicherung immer verlockend, habe mich aber nie näher damit auseinandergesetzt.

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Können sie ja machen, aber sie zahlen dann einen großen Beitrag an die gesetzlichen Krankenkassen, was sie aktuell nicht tun.

Wie würdest du die aktuelle Situation mit dem Gleichheitsgrundsatz begründen?

Wenn nicht gleichzeitig die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft, wird, geht dieser Vorschlag voll nach hinten los, weil er dann nur die die Kleinsparer betrifft, nicht die Leute, die sowieso schon nicht in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen müssen, weil ihre Einkünfte so hoch sind.

Das ist nicht ganz richtig. Klar, für private Zusatzleistungen kann ich ein Zusatzversicherung abschließen, wir heute auch oft schon gemacht, z.B. für ein Zwei-Bett-Zimmer.

Aber ein ganz wesentlicher Unterschied wäre weg, die ungleichen Gebühren für die gleiche Leistung. Heute zahlt ein nicht gesetzlich versicherter Patient 2,3 bis 3,5 mal soviel für die gleiche Behandlung wie ein gesetzlich Versicherter.

Als Folge der Abschaffung des 2-Klassen-Systems müssten also die bisherigen Gebühren für die gesetzlich Versicherten angehoben werden, um das Systen weiter zu finanzieren.

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Falsch, sie sind tatsächlich von mir. :face_with_tongue:

anon2860897286 war ich!

https://abstimmen.dib.de/initiative/9-abschaffung-des-zweiklassengesundheitswesens

Schön - die Diskussion zum Thema Bürgerversicherung hatten wir ja schon.

Ich bin für eine solche Versicherung ähnlich dem Schweizer Modell, wo ALLE eine Basisversorgung bezahlen und bekommen und dafür einen festen Betrag ( kein Solidarprinzip ) bezahlen. Das Ganze ist eine Versicherung und kein Umverteilungsprojekt und wir haben ja auch keine „solidarische“ Autoversicherung, Rentenversicherung etc. )

Also - feste Beiträge oder … wenn ein gewisses Solidarprinzip sein soll, dann eine erheblich niedriger angesetzte Bemessungsgrenze.
Es kann nicht sein, dass ich in Zukunft statt 1200€ z.B. 2000 oder gar 5000€ zahlen soll. Ich denke, dass eine vernünftige Bürgerversicherung mit +/-300€ pro Beitragszahler finanzierbar ist - wenn alle einzahlen.
Wenn der Staat den nichtarbeitenden Ehepartner beitragsfrei stellen möchte, dann … soll er dafür auch bezahlen.

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Es gibt keinen „Gleichheitsgrundsatz“.
Art. 3 GG wird hier ständig missverstanden.
Ich habe das schon mehrfach geschrieben.
Art. 3 verlangt nicht, dass alles oder alle gleichbehandelt werden.
Kinder werden anders behandelt als Erwachsene, Kranke anders als Gesunde, Reiche anders als Arme (Steuersatz!), Autofahrer anders als Fußgänger usw usw.

Gleiches muss gleich behandelt werden.
Ungleiches muss ungleich behandelt werden.

Wenn der eine privat versichert ist und der andere gesetzlich, sind es ungleiche Sachverhalte, die ungleich behandelt werden dürfen und müssen.
Die undifferenzierte Gleichbehandlung wäre insoweit wohl eher ein Verstoß gegen Art. 3 !

Man kann politisch vertreten, dass alle PKVs abgeschafft werden sollen, mit Art. 3 GG lässt sich das aber nicht begründen.
Sonst verlange ich, dass ich ab morgen nicht mehr Steuern zahle als jemand, der Mindestlohn erhält. Weil das sonst eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung ist! :slight_smile:
Oder wie siehst Du das?

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das wird auch übersehen:
die privat Versicherten finanzieren Ärzte und Krankenhäuser durch ihre höheren Rechnungen.
Wieviel Ärzte würden aufhören, wenn es das nicht mehr gäbe?

Ich habe im Prinzip nichts gegen eine stärkere Beteiligung der Gutverdienenden an den Gesundheitskosten.
Aber die Sache ist doch etwas komplexer als es die üblichen plumpen Parolen vermuten lassen.
Und wenn man nachfragt, kommt nix.

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Ich habe da sehr dezidiert etwas dagegen, dass mein KV/PV Beitrag noch stärker ansteigt. Ich denke, dass schon das Reißen der 1000€-Marke eine Zäsur darstellen sollte - inzwischen sind wir bei nahezu 1200€/Monat.
Wie im Nachbar-Thread geschrieben - erst wenn ausnahmslos ALLE einzahlen und das Geld dann nicht reicht, sollten wir über eine weitere Beitragserhöhuung nachdenken.
Wie im anderen Thread geschrieben - ich denke, dass die Basisversicherung für 300…400€/Monat zu haben ist.

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Der Unterschied ist der, dass der gesetzlich Versicherte versichert sein muss, der Private nicht.

Meinst du mich?

Ich habe da zwei verschiedene Blickwinkel, einmal den, was für mich selbst gut wäre und den, was ich für gerecht halte.

Grundsätzlich finde ich es immer gut, wenn solche drastischen Veränderungen einen gewissen Vorlauf haben, damit man sein Leben entsprechend planen kann.

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Um Gottes Willen.
Das kann ich meinen Schweizern ja mal vorschlagen, die sich dumm und dämlich zahlen für eine Krankenkasse mit wenig Leistungen und ohne Zahnärzte.

Ich habe mal nachgesehen - demnächst zahlen die Schweizer 378€ - wenn ich das mit meinen 1200€ vergleiche, dann erscheint mir das nicht „dumm und dämlich“ viel. Und für 700€ kann ich echt viel zum Zahnarzt gehen …

mal kurz nachgesehen:

Zahnzusatzversicherung ist nicht so teuer …

Ja, dann wird das wohl stimmen.

" Im Durchschnitt geben Schweizer fast 10 % ihres Gehalts für Krankenversicherungskosten aus."

Teuerste Kantone

Kanton Kosten
Basel-Stadt 565 CHF (665 USD)

Nota Bene: PRO PERSON! Bei den 6 Leuten in der Familie meiner Basler Freunde: Rechne selbst.

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Man sollte das etwas ganzheitlicher betrachten:

Wir haben einerseits die Anbieter im System: Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte, Physiotherapeuten, Medikamentenhersteller, Apotheker uns. Die müssen bezahlt werden, das kostet pro Jahr ein bestimmte Summe X.

Auf der anderen Seite die Nachfrager: Patienten, gesstzliche Versicherte, privat Versicherte oder Gar-nicht-Versicherte. Die müssen alle zusammen, den Betrag X zahlen.

So gesehen, zahlen bereits heute ausnahmslos ALLE in den großen Topf ein. Nur an verschiedenen Stellen.

Nur dass es im System leider eine gar nicht so kleine Menge an Menschen gibt, die zwar versichert sind aber nicht zahlen oder deren Beiträge aus dem Staatstopf ihre Ausgaben nicht trägt. Die Unwucht ist erheblich und führte jetzt zu den massiven Verlusten der GKVs und damit zu den Beitragserhöhungen.

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Das ist das Solidarprinzip der GKV, die Beiträge orientieren sich am Familieneinkommen und nicht an der Personenzahl in der Familie.

Es sind vor allem die Menschen, für die eigentlich der Staat einzahlen sollte, bei denen die Beiträge nicht auskömmlich sind.

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Der VdK schreibt

Der Staat zahlt für die medizinische Versorgung von Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern Geld in die gesetzliche Krankenversicherung (GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung) ein. Der Betrag ist aber zu gering, um die Ausgaben für diese Gruppe zu decken.

Das verstehe ich nicht, dass ist doch gerade das Prinzip einer Solidarversicherung, dass Teilnehmer gemäß ihren Möglichkeiten einzahlen und es keine individuelle oder gruppenmäßige Kostendeckung gibt.