Bundesinnenministerium verbietet Compact-Magazin

Zur Kenntnisnahme und Beachtung:

Das Bundesinnenministerium hat das rechtsextremistische Compact-Magazin des Publizisten Elsässer wegen menschenverachtender Hetze verboten. Damit verschwindet das reichweitenstärkste Organ der Neuen Rechten. :clap:

Rechtsgrundlage für das Verbot ist das Vereinsrecht, wonach auch Unternehmen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, vom Bundesinnenministerium verboten werden können. Begründet wird das Verbot mithilfe einer umfangreichen Materialsammlung des Bundesamts für Verfassungsschutz, an der auch der brandenburgische Verfassungsschutz beteiligt war.

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Bleibt abzuwarten, wie ein Gericht darüber entscheidet…

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Compact ist ein Propaganda-Organ der extremen Rechten und das Sprachrohr von Höcke u. Co. und hat mit Pressefreiheit überhaupt nichts mehr zu tun.

Wer das nicht versteht, hat den Sinn und Zweck unseres Grundgesetzes nicht verstanden.

Ich denke, dass das Verbot ohne vorherige Verurteilung für einzelne Artikel ein Fehler ist. So gibt es eine neue Opfererzählung und der sehr einfache Verweis auf (schräge/extremistische/falsche/unwisssenschaftliche/… Äußerungen (auch von AfD Kadern) in dem Journal ist auch nicht mehr möglich.

Wehrhafte Demokratie geht anders, denke ich.

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ich finde es auch gut, wenn compact verschwindet.
Ich habe mir die YT-Videos von denen häufiger mal angehört, und da wird einem wirklich schlecht, das ist so dummdreist, gruselig.
Aber ob das Verbot vor dem BVerfG hält?
Und wenn das Gericht das Verbot kippt, hat es dann das GG nicht verstanden?
Meinungsfreiheit ist grds. auch die Freiheit, rechtsextremen Scheissdreck zu erzählen.
Ich kenne mich in dem Gesetz, auf dem das Verbot beruht (§ 3 Vereinsgesetz), nicht aus, habe aber gerade mal ein wenig quergelesen dazu.

Das Verbot muss verhältnismäßig sein, wie jede staatliche Maßnahme.
Frage ist, ob man nicht vorher einzelne Artikel oder Videos hätte abmahnen oder verbieten müssen, bevor man den ganzen Laden dichtmacht (wie @eckardfr schon geschrieben hat.
Ohne solche vorhergehenden Einzelmaßnahmen geht es m.E. nur dann, wenn man ausreichend sicher sagen kann, dass das ohnehin nichts genutzt hätte, dass die also immer weiter gemacht hätten.
Das ist eine eher spekulative Position, mit der ich als Anwalt ungern zu Gericht gehen würde. Warum macht Faeser das? Das scheint mir ein völlig unnötiges Risiko zu sein.
Wenn sie vorher einzelne Videos verboten hätte, hätte sie in der Folge feststellen können, wie die Gerichte das sehen und ob ein Gesamtverbot Erfolg haben könnte.
Jetzt startet sie einen juristischen Blindflug, der böse enden kann.

Kubicki fordert ihren Rücktritt, wenn sie vor Gericht verliert.
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/compact-verbot-kubicki-bringt-ruecktritt-von-faeser-ins-spiel/100053376.html
OK, das ist halt Kubicki, kann man sagen.

Auch Deniz Yücel kritisiert das Verbot.

„Kritik am „Compact“-Verbot – „Moral und Recht sind verschiedene Dinge“
Nach dem Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ gibt es Kritik an der Entscheidung des Innenministeriums. WELT-Autor Deniz Yücel findet das Magazin „abstoßend“, hält ein Verbot aber nicht für gerechtfertigt: „Das Presserecht ist ein hohes Gut.““

Yücel war früher bei der taz, heute ist er bei der Welt.
Ich kenne seine politische Haltung nicht, aber ich vermute, dass er mit der AfD nichts am Hut hat.

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mal ein Zitat des BVerfG zum Umfang der Meinungsfreiheit (Beschluss vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 2083/15):

"Ausgangspunkt ist die Meinungsfreiheit als Geistesfreiheit. Eingriffe in Art. 5 Abs. 1 GG dürfen nicht darauf gerichtet sein, Schutzmaßnahmen gegenüber rein geistig bleibenden Wirkungen von bestimmten Meinungsäußerungen zu treffen. Das Anliegen, die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ansichten zu verhindern, ist ebensowenig ein Grund, Meinungen zu beschränken, wie deren Wertlosigkeit oder auch Gefährlichkeit. Legitim ist es demgegenüber, Rechtsgutverletzungen zu unterbinden (vgl. BVerfGE 124, 300 <332 f.>).

Danach ist dem Begriff des öffentlichen Friedens ein eingegrenztes Verständnis zugrunde zu legen. Nicht tragfähig ist ein Verständnis des öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen und Ideologien zielt. Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer „Vergiftung des geistigen Klimas“ ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte (BVerfGE 124, 300 <334>).
Eine Verharmlosung des Nationalsozialismus als Ideologie oder eine anstößige Geschichtsinterpretation dieser Zeit allein begründen eine Strafbarkeit nicht (vgl. BVerfGE 124, 300 <336>)."

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/06/rk20180622_1bvr208315.html

Es wäre leichter für Faeser, wenn sie compact konkrete Straftaten nachgewiesen hätte, zB Volksverhetzung. Das Verbot stützt sich aber nicht auf Straftaten, sondern auf die verfassungswidrigen Ziele von compact, wenn ich das oben richtig lese.

„1. Der Verein „COMPACT-Magazin GmbH“ einschließlich seiner Teilorganisation „CONSPECT FILM GmbH“ richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung.“

Wenn das mal gut geht …

Compact hätte es nie geben dürfen.

Das Okkupieren von Linken Symboliken wurde hier einfach in Kauf genommen um Links zu schwächen. Was wurde hier okkupiert? die Plattform Campact

Zu Campact…

Schon aus urheberrechtlichen Gründen hätte diese Plattform niemals erlaubt werden dürfen da die Ähnlichkeit einfach gewollt ist.

Es gibt noch viele solche übernommenen Symboliken von links z.B Karl Liebknechts und Rosa Luxemburgs „Rote Fahne“ oder auch die Friedenstaube die auch von den Rechten missbraucht werden.

Schon in den 90ern galt…
-auf die Straße
-in die Köpfe
-in die Parlamente
und sie wurden nicht aufgehalten Jahrzehnte sind vergangen sie wurden nicht aufgehalten.

NDP, DKP-DRP, NPD, NVU, REP, AfD, BSW?

Wie geht’s weiter?

Ich glaube, der Name „Compact“ war eher auf „Konkret“ gemünzt, ein traditionsreiches linkes Politmagazin.

sie werden nie endgültig aufgehalten werden.
Nach allem, was man erkennen kann, wird es immer 5-15% geben, die in irgendeiner Form zum Rechtsextremismus neigen. Damit müssen wir leben.
Das Böse, das Blöde, das Gewalttätige wird nie verschwinden.
Bzw erst dann, wenn die Menschheit ausstirbt.
Der Kampf gegen Rechtsextremismus ist wie Kloputzen oder Wäsche waschen:
hält nicht lange vor, muss immer wieder sein, hört nie auf.

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Der Vergleich gefällt mir. Ist beides braun.

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Hier einer, der sich damit auskannte (das Audio)

das ist die Antwort, die ich hören wollte :blush:

E(r)s ist wieder da

Erstmal nur „vorläufig“.
Aber dieses Wort werden viele absichtlich überlesen.

hier eine etwas neutralere Darstellung, die NZZ ist ja nun eher … sagen wir „konservativ“

Wenn das mal gut geht, Frau Faeser …