Nächstes Jahr endet die Legislaturperiode des 20. Bundestages - dann wird das Parlament neu gewählt. Wann das genau passieren soll, steht nun inoffiziell fest. Bundespräsident Steinmeier muss den Wahltag noch bestätigen.
Die nächste Bundestagswahl soll am 28. September 2025 stattfinden.
Eine entsprechende Empfehlung hat das Kabinett beschlossen. Die endgültige Entscheidung des Bundespräsidenten steht noch aus. Das deutsche Staatsoberhaupt folgt aber in der Regel der Empfehlung der Bundesregierung.
Ist es Zufall oder gewollt das rein zufälligerweise immer wenn Wahlen sind so in etwa auch die Zeit des Oktoberfestes ist ich habe da mal vor ein paar Jahren nur einen Artikel geschrieben
Für den Tagesspiegel hat „election.de“ berechnet, was passieren würde, läge die CSU nicht bei sechs Prozent, sondern nur bei 4,9 Prozent. Die 46 Direktmandate, welche die Partei in Bayern dann immer noch gewinnen würde, würden komplett verfallen, weil das Scheitern an der Fünf-Prozent-Hürde das nach dem neuen Gesetz auslöst. Die CSU wäre an der Sitzverteilung nicht mehr beteiligt.
Aktuell gäbe es zwar wenig zu fürchten in der Parteizentrale der CSU. Nach einer Berechnung des Hamburger Wahlinformationsdienstes „election.de“ auf der Basis der neuesten Umfragen ist die CSU aufgrund eines bundesweiten Zweitstimmenergebnisses von sechs Prozent locker im Bundestag.
Bei der Bundestagswahl 2025 gibt es 47 Wahlbezirke in Bayern.
Die CSU wäre drin aber nur mit rund 6% der Gesamtmandate (38/630).
Es wird in Bayern ein Hauen und Stechen im nächsten Jahr um die Wahlbezirke geben wo es die größten Anzahl von Erststimmen errungen werden können.
Zirka 9 - 10 Bewerber gehen leer aus.
Der neue Paragraph §6 des Bundeswahlgesetzes regelt dieses.
Diese Wahlkreise wären bei dem neuen Wahlrecht für die CSU auf der Streichliste:
239 Hof Dr. Hans-Peter Friedrich
235 Weiden Albert Rupprecht
227 Deggendorf Thomas Erndl
230 Rottal-Inn Max Straubinger
238 Coburg Dr. Jonas Geissler
217 München-Nord Bernhard Loos
245 Nürnberg-Süd Michael Frieser
252 Augsburg-Stadt Dr. Volker Ullrich
229 Passau Andreas Scheuer (ausge.)
244 Nürnberg-Nord Sebastian Brehm
Die Freien Wähler könnten die Zusammensetzung der CSU-Landesgruppe stark durcheinander würfeln.
Ich überlege, ob das mit dem Erststimmenanteil eine gerechte Lösung ist? Es könnte ja vorkommen, daß ein Kandidat 1 in einem kleineren Wahlkreis 55% der Stimmen hat und in die andere Kandidatin 2 in einem größeren Wahlkreis 45% der Stimmen, aber in absoluten Zahlen doch mehr Stimmen als Kandidat 1.
Kommt halt darauf an, ob die Wahlkreise annähernd die gleiche Wählerzahl haben.
Der Text sagt aber: „nach fallendem Erststimmenanteil gereiht“
„Der Erststimmenanteil ergibt sich aus der Teilung der Zahl der Erststimmen des des Bewerbers durch die Gesamtzahl der gültigen Erststimmen in diesem Wahlkreis.“
Also geht es nach dem prozentualen Anteil der Wähler und nicht nach deren Anzahl.
Am Vormittag verkündet Karlsruhe sein mit Spannung erwartetes Urteil zur Wahlrechtsreform der Ampel. Etwa zwölf Stunden vorher kursierte die komplette Entscheidung kurzzeitig im Internet: Die Fünf-Prozent-Klausel ohne Ausnahmen ist verfassungswidrig.
Urteil:
Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
§ 1 Absatz 3, § 6 Absatz 1 und Absatz 4 Sätze 1 und 2 des Bundeswahlgeset-
zes in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und
des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
vom 8. Juni 2023 (Bundesgesetzblatt I Nummer 147, berichtigt durch Num-
mer 198) sind mit dem Grundgesetz vereinbar.
§ 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des
Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigs-
ten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 8. Juni 2023 (Bun-
desgesetzblatt I Nummer 147, berichtigt durch Nummer 198) ist nach Maß-
gabe der Gründe mit Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des
Grundgesetzes unvereinbar.
Bis zu einer Neuregelung gilt § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Bundes-
wahlgesetzes mit der Maßgabe fort, dass bei der Sitzverteilung Parteien,
die weniger als 5 Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweit-
stimmen erhalten haben, nur dann nicht berücksichtigt werden, wenn ihre
Bewerber in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich
vereinigt haben.
Die Verfassungsbeschwerden werden mit Ausnahme der Verfassungsbe-
schwerden der Beschwerdeführenden zu VI.1. bis 3. und zu VII.1. bis 25.,
und 28. verworfen.
§ 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Bundeswahlgesetzes verletzt die Be-
schwerdeführenden zu VI.1. bis 3. und zu VII.1. bis 25., 27. und 28. nach
Maßgabe der Gründe in ihrem grundrechtsgleichen Recht aus Artikel 38 Ab-
satz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
Der Organklageantrag der Antragstellerin zu V. wird verworfen.
Der Deutsche Bundestag hat durch den Beschluss des Gesetzes zur Änderung
des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Ände-
rung des Bundeswahlgesetzes am 17. März 2023 den Antragsteller zu III.
nach Maßgabe der Gründe in seinem Recht aus Artikel 21 Absatz 1 des
Grundgesetzes verletzt.
Der Organklageantrag der Antragstellerin zu IV. wird zurückgewiesen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beschwerdeführenden
zu VI.1. bis 3. und zu VII.1. bis 25., 27. und 28. ihre notwendigen Auslagen
zu erstatten.
Die Anträge der Antragstellerinnen zu IV. und zu V. auf Erstattung ihrer not-
wendigen Auslagen werden abgelehnt.
Ich poste mal meine Frage unter in diesem Thread, weil ich keinen besseren gefunden habe:
Vorrede :
In der Landesliste der Grünen NRW stehen 4 Frauen auf den ersten 5 Listenplätzen. (80% Frauenanteil) Auf Platz 4 steht Sven Lehmann. Weiter unten holen die Männer dann auf. Hier wird dan auch das Frau-Mann-Frau-Mann-Schema eingehalten Insgesamt gibt es schließlich 4 Männer auf den ersten 10 Listenplatzen ( 60% Frauenanteil)) Alle 10 Listenplätze besetzen MdBs bzw. grüne Regierungsmitglieder. Erst auf Listenplatze 13 taucht die erste Nicht-MdB auf. Platz 13 ist wahrscheinlich auch der erste Platz der Landesliste, der als gesichert unsicher gelten kann.
Frage:
Wieso können eigentlich 3 Frauen in Folge die ersten drei Plätze einer Landesliste besetzen ?
unernste antwort: das ist die grüne form der gleichberechtigung. wir müssen die frauendefizite der afd und fdp kompensieren.
ernste antwort : es gibt nur frauen- oder offene plätze, keine männerplätze. der frauenanteil kann also theoretisch 100 % betragen.
an der stelle wird es dann fast wieder unernst
Männer dürfen max. 50% der Plätze besetzen.
Frauen dürfen max. 100% der Plätze besetzen.
Das versteht man bei Grüns unter Gleichberechtigung.
Steht so im Frauenstatut.
Da stehen noch andere irre Dinge drin um Männer zu benachteiligen.
Als Grund wird gerne genannt, dass Frauen anderswo auf der Welt und in früheren Zeiten benachteiligt werden bzw. wurden.
Wir Grünen in Deutschland benachteiligen also Männer auch, um z. B. Frauenunterdrückung am Hindukusch auszugleichen und weil Männer im Mittelalter bevorzugt wurden.
Kanzler Scholz hat die Vertrauensfrage im Bundestag wie beabsichtigt verloren. Nach der Abstimmung traf er Bundespräsident Steinmeier, um ihm die Auflösung des Bundestags vorzuschlagen.
Der Bundestag hat Kanzler Olaf Scholz das Vertrauen entzogen und damit den Weg zu einer Neuwahl bereitet. Bei der Abstimmung über die Vertrauensfrage votierten 207 Abgeordnete für Scholz und 394 gegen ihn. 116 enthielten sich, wie Bundestagspräsidentin Bärbel Bas bekannt gab.
Der Kanzler verfehlte damit wie beabsichtigt die notwendige Mehrheit von mindestens 367 Stimmen deutlich. Die Enthaltungen wirken bei der Vertrauensfrage wie ein Nein.
Neuwahl am 23. Februar 2025 geplant
Scholz traf nach der Abstimmung Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Schloss Bellevue und bat ihn um die Auflösung des Bundestags. Damit wäre der Weg für Neuwahlen frei. Sie sind für den 23. Februar 2025 geplant.
Steinmeier löst Bundestag auf - Weg für Neuwahl frei
Bundespräsident Steinmeier hat den Bundestag für aufgelöst erklärt, um den Weg für die Neuwahl freizumachen. Diese soll am 23. Februar stattfinden. In schwierigen Zeiten brauche es eine handlungsfähige Regierung, sagte er.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die Auflösung des Bundestags bekannt gegeben. Mit seiner Entscheidung macht Steinmeier den Weg für die beabsichtigte Neuwahl am 23. Februar frei. Auf diesen Tag hatten sich die Fraktionsspitzen von SPD und Union geeinigt.