In Deutschland soll es auf Bundesebene Volksentscheide geben können.
Zustimmung
Ablehnung
Neutral
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Wie positioniert man sich zu dieser Frage?
Alle teilnehmenden Parteien sollen zur Bundestagswahl 2025 ihre Position erarbeiten bzw. abgeben und mit maximal 500 Zeichen begründen.
Der späteste Abgabetermin ist der 15. Januar 2025.
Diese Umfrage endet automatisch am 14. Januar 24 Uhr.
Hinweis:
Ob die Frage tatsächlich im Wahl-o-Mat auftauchen wird hängt davon ab wie unterschiedlich die Positionen der teilnehmenden Parteien in dieser Frage sind. 80 Fragen gingen an alle Parteien. Letztlich werden (frei aus dem Gedächtnis heraus) nur 36 ausgewählte Thesen.
Die Möglichkeit Volksentscheide auf Bundesebene durchführen „zu dürfen“ ist eigentlich ein demokratisches Selbstverständnis.
Die „repräsentative Demokratie“ aka, parlamentarische Demokratie, ist schon lange nicht mehr repräsentativ.
Die Eröffnung der Möglichkeit für Volksentscheide, in der Formulierung „entscheid“ hätte vielfältigste Auswirkungen.
Demokratische Selbstverständnisse wurden subtil, weitgehend unbemerkt Jahr für Jahr, Jahrzehnt für Jahrzehnt ignoriert oder verbogen. „Die Demokratie“ der Begriff wäre noch näher zu klären, ist, von kleinen Korrekturen in vergleichsweise nebensächlichen Themengebieten, in der Zeit der Dampflokomotiven stehen geblieben. - Es wird zeit für MEHR Demokratie. Dies hier wäre ein wichtiger und längst überfälliger Schritt.
Ich vermute, dem liegt ein falsches Verständnis des Begriffes „repräsentativ“ in diesem Zusammenhang zugrunde. „Repräsentativ“ ist hier das Gegenstück zu „direkt“. „Repräsentativ“ bedeutet nicht, dass das Parlament prozentgenau die Bevölkerungszusammensetzung widerspiegelt.
was meinst Du damit?
Was meinst Du damit?
Allerdings!
Ich befürchte, dass so ein Volksentscheid eine ungeheure Welle von Desinformation auf allen Kanälen auslösen würde, und dass die Bedeutung der Lügen auf TikTok usw noch größer würde.
Die Leute würden noch mehr verhetzt und es würde sich zu häufig nicht die „Schwarmintelligenz“, sondern die „Schwarmdummheit“ durchsetzen.
Der Brexit ist ein leuchtendes Beispiel dafür.
Ich möchte zB auch keinen verbindlichen Volksentscheid in Thüringen zum Thema Migration. Du? AfD und BSW würden das faktisch entscheiden. Brauch ich nicht.
Die Vorstellung, dass „die Bürger“ alles besser wissen als „die Politiker“ finde ich irgendwo zwischen naiv und überheblich.
Das klingt hübsch, aber eine Begründung dafür hast Du nicht geliefert.
Vielleicht ist es an der Zeit Worte so zu nehmen wie sie im allgemeinen Sprachgebrauch sind und nicht wie sie zu einer Agenda passend (um-)interpretiert werden. - Ich reagiere damit auch auf den Punkt dass, unter anderem wohl ich, eine „falsches Verständnis“ zu dem Begriff hätte.
Das Antonym zu Repräsentativ ist
(je nach Kontext)
Nicht repräsentativ
individuell
atypisch
…
Das Antonym zu direkt ist aus meiner Sicht
indirekt
mittelbar
Befragt man eine Suchmaschine dann kommt als Gegenteil zu „direkt“ noch
verdeckt
umständlich
ausweichend
Vielleicht ist eine nicht direkte Demokratie genau dies, verdeckt und vor allem ausweichend
vielleicht sollten wir einfach ins Grundgesetz sehen, da steht drin wie unsere repräsentative Demokratie funktioniert.
was da nicht drinsteht ist, dass der BT so zusammensetzt sein muss wie die bevölkerung (was auch praktisch unmöglich wäre).
wenn du das ändern möchtest, steht dir das frei, aber du kannst dich dabei nicht auf den begriff der repräsentativen demokratie berufen.
das ist ein scheinargument, mit dem man versucht, die ahnungslosen zu beeindrucken.
nur darum gehts mir.
Auf welchen Artikel genau beziehst du dich? - Oder „auf das Ganze“? - Dann wird es natürlich schwer gezielt in einen Diskurs einzusteigen.
Meinem Verständnis nach wird aus der Summe der Inhalte ein gutes Ganzes, so man sich daran halten würde. Allein, diverse Punkte werden einfach ignoriert, andere „verbogen“, seit Jahr und Tag. Und ich möchte konkret werden:
Beispiel 1: Artikel 20(2) „… Abstimmungen …“
Beispiel 2. Artikel 3(3). mit „… oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“
Das weis ich nicht. - Aber die 1970er Jahre kämen, aufgrund der damals geringeren Komplexität, vielleicht als Antwort in Frage.
Letztlich ist es aber egal ob ein Parlament zu
30 zu 35 oder zu 25 Prozent „repräsentativ“ ist oder in 1970er Jahren war.
Alle Werte sind zu niedrig um den Namen „repräsentative Demokratie“ umfassend zu verdienen.
Die Gesellschaft wurde bunt und vielfältig. - Erfreulicherweise!
Zwei oder drei Parteien die sich in einer „Koalition“ zusammenschließen bilden diese Vielfalt nicht ab, da muss man schon zeitgemäßer und agiler Denken als dies notwendig war als das Konzept erdacht und implementiert wurde. - Es war die Zeit der Dampflokomotiven. - Aber die Zeit ist vorbei, die Prozesse hinsichtlich einer zeitgemäßen Demokratie sind, Ausnahmen in Nischen mal außen vor., auf der Strecke geblieben.
die Sachen, die nicht drin stehen, haben keine Art.-Nrn.
=> gemeint sind zB Volksentscheide nach Art. 29 GG zur Neugliederung des Bundesgebietes, und eine Volksbefragung nach Art. 118.
Außerdem gibt es Bürgerbegehren usw. nach Kommunalrecht.
Nur weil nicht über das abgestimmt wird, das Du Dir vorstellst, wird da nix „verbogen“. Der Gesetzgeber des GG hat es so geregelt. Wer hat es wann und wie „verbogen“?
Gute Frage übrigens: über welche Themen sollte Deines Erachtens durch Volksentscheid abgestimmt werden? sollte es da thematische Beschränkungen geben? Wie ist es zB mit dem Austritt Deutschlands aus der EU? Sollte es dazu einen Volksentscheid geben?
Du meinst, dass Ihr benachteiligt werdet wegen Eurer politischen Anschauungen? Wie kommst Du darauf?
Muss nur Die Basis die 5%-Hürde schaffen?
und Unterschriften sammeln vor der Wahl?
Nein, das müssen alle Parteien.
BSW hats geschafft, Ihr nicht.
Darüber könnt Ihr Euch beschweren, das hat aber mit Art. 3 GG nix zu tun.
Du wirst ja auch nicht Bundeskanzler, auch das hat aber nichts mit ungerechtfertigter Ungleichbehandlung zu tun.
Ich stelle immer wieder fest, dass nur wenige den Gleichheitssatz des Art. 3 GG verstehen.
Wie misst Du diese Art der Repräsentativität?
Müssen 3000 von 10.000 möglichen Berufen vorhanden sein, damit es 30% Repräsentativität sind? Geht nicht, bei 700 Abgeordneten.
Müssen 12.000 von 40.000 Gemeinden vertreten sein (Zahlen nur geraten)?
Müssen 10% rothaarig, 40% brünett, 20 % schwarzhaarig und der Rest blond sein?
Wieviel Linkshänder müssen es sein?
wieviel 20-Jährige, 25-Jährige, 30-/40-/50-/60-/70-/80-Jährige?
Und was ist mit den 3-Jährigen?
Wieviele Raucher? Radfahrer? Veganer? Fleischesser? Diabeteskranke? Alkoholiker?
wieviel Nazis müssen rein? wieviel Serienmörder, Kinderschänder, Kleptomanen? die wollen auch repräsentiert sein.
Wieviele Priester, Klempner, Schreiner, Bäcker, IT-Berater, Busfahrer, Müllkutscher, Gärtner, Raktenwissenschaftler, Fleischereifachverkäuferinnen?
und das ganze nochmal weiblich: Klempnerinnen, Schreinerinnen, Bäckerinnen usw usw?
Wie geht das praktisch? wann ist „repräsentativ“ (wenn man das Wort denn nehmen will) repräsentativ genug für Euch?
Und die letzte große Frage:
wie kriege ich denn genau die Leute in der jeweiligen Stückzahl ins Parlament? die müssen das wollen, und die müssen gewählt werden.
Beides ist wenig steuerbar.
Oder wird dann der BT einfach (von der Regierung?) nach Statistik zusammengestellt, weil er nur so repräsentativ sein kann?
Du merkst, ich halte das Konzept für illusionär.
Der Begriff der Repräsentativität zerbröselt einem unter den Fingern, wenn man ernsthaft drüber nachdenkt
Umso mehr würde mich interessieren, wie Ihr Euch das vorstellt.
Mir hat das noch nie jemand erklärt.
ist - so isoliert formuliert - suggestiv und damit nicht beantwortbar - erstmal klingt das ganz toll, weil mehr Menschen ihren direkten Einfluss bei Entscheidungen geltend machen können!
Es bleibt aber völlig unklar, wie die Umsetzung aussieht (ist das Votum für die Parlamente verbindlich? Das würde bedeuten, das weder das Gewissen der Parlamentarier, noch Parteiprogramatik der Parteien entscheidet - und vor allem steht das im Widerspruch zur Konsensidee, da Volksentscheide immer 50+x im Sinne „the Winner takes it all“ bedeuten würde - etwas, das Du selbst als gar nicht erstrebenswert formuliert hast).
Ferner ist ebenfalls unklar, auf welchen Politikfeldern die Volksentscheide zugelassen werden (z.B. Lockerung der Schuldenbremse).
Und wie ist das z.B. mit möglichen Volksentscheiden zu GG-Änderungen?
So lange das alles völlig unklar ist, ist die Frage m.E. nicht beantwortbar!
Dabei darf man allerdings die Begriffe „Volksbegehren“ und „Volksentscheidung“ nicht verwechseln.
Volksentscheide sind Formen einer direkten Demokratie. In Deutschland sieht das Grundgesetz auf der Ebene des Bundes einen Volksentscheid nur für den Fall vor, wenn es um die Neugliederung der Bundesländer geht. In den Bundesländern aber gibt es bei vielen Fragen die Möglichkeit des Volksentscheids. So haben in Bayern die Bürger/innen zum Beispiel 2010 ein striktes Rauchverbot in Gaststätten beschlossen. Auch in den Gemeinden können die Bürger/innen bei vielen politischen Fragen direkt mitbestimmen. Hier wird der Volksentscheid „Bürgerentscheid“ genannt.
Jegliche Wahlen in Deutschland sind sogenannte demokratische Volksentscheide, weil das „Volk“ über die politische Richtung in unserem Staat entscheidet.
Dabei sollte sich eigentlich jede*r Wähler*in mit den Inhalten der Wahlprogrammen der entsprechenden Parteien auseinandersetzen.
Die demokratische Mehrheit beschließt am Ende die politische Richtung gemäß Grundgesetz.
Bei gewissen Entscheidungen des Bundestages könnte man vielleicht vorher eine Volksentscheidung durchführen.
Aber allgemein halte ich sie für wenig sinnvoll, denn diese behindert und verzögert erheblich die Arbeit der Bundesregierung und verursacht erheblichen bürokratischen Mehraufwand mit den entsprechenden Mehrkosten.
Dabei frage ich mich auch, inwieweit dies auf Dauer bei der Bevölkerung ankommt, wenn ständig irgendwelche nervigen Volksentscheide verlangt werden und wie diese am Ende aussehen.
Das trifft, aus meiner Sicht und der Sicht vieler anderer für ganz viele der Fragen die den Parteien zugesandt wurden zu.
Diese Art und „Qualtität“ der Fragestellung wirft ein ganz besonderes Bild auf die Prozessbeteiligten. Damit meine ich natürlich nicht die Adressaten sondern die Köpfe hinter den Gremien die für die Formlierung der Fragen zuständig sind. - Und auf den Bildungsstand in Deutschland dass so etwas, zumindest in der Breite mittlerweile problemlos durchgeht.
Wenn man noch einen Schritt weiter regt es an zu hinterfragen wie es sein kann dass die Gremien so besetzt werden dass solche Fragen dabei rauskommen.
Ich würde auch gerne auf weitere Verfahren hinweisen.
Es bestehen grundlegende Unterschiede zwischen
Volksintitative. Fakultativem Referendum und obligatorisches Referenden
Was uns hier in Deutschland zugebilligt wird sind Volksbegehren, Volksentscheide und die 08/15-ist-nett-variante der Petitionen.
Begehren und Entscheide sind mit einer Vielzahl an sehr unterschiedlichen Regularien in den Ländern, steinzeitlichen Initiierungs- und Genehmigungsverfahren und irrwitzigen Hürden verbunden.
Wie sind das zu rechtfertigen? - Wir sind im Jahr 2025 und nicht in den 1970, 1980er Jahren. - Es sind anachronistische und offenkundig „interessengesteuerte“ Hürden, Blockaden die nicht mehr zeitgemäß sind. Schon lange nicht mehr!
Bei uns auf kommunaler Ebene kann ich die Frage beantworten: Weil die Zeitung, die den Wahlomaten veranstaltet hat, gerade aufgekauft worden war und jetzt mehr in Richtung AFD tendiert. Deshalb vermutlich u.a. die doofe Frage mit den Flüchtlingen, die eigentlich nur die AFD eindeutig beantworten konnte, und auch bei anderen Fragen war es offensichtlich, dass nur die AFD eine glasklare Haltung dazu hatte, zum Beispiel zum Erhalt einer historischen Sportstätte, der rechtlich gar nicht mehr möglich ist.
@MehrDemokratieLeben Bei Dir schwingt nach meinem Eindruck immer die Vorstellung mit, dass irgendjemand im Hintergrund die Fäden zieht und alles steuert. Du sagst aber nie, wer das sein soll.
Das wirkt etwas verschwörerisch. Sag doch mal, wen Du meinst.
Das derzeitige System, das Parlament legt die Kriterien und damit die Bezüge für die Parlamentarier selbst fest ist super, total gerecht.
Die gewählten Vertreter genießen diesbezüglich mein vollstes Vertrauen. - Es ist ein Thema mit dem ich mich nicht beschäftige. Wird schon passen!
Die Entkopplung der Bezüge der Entscheider und den Bezügen / Einkommen derer für die im Volk entschieden wird ist total demokratisch und darf im übrigen nicht ernsthaft hinterfragt werden.
Es ist so toll dass sich durch die großzügigen Diäten und das superschnelle Erwerben hoher Rentenansprüche sich genügend Bewerber finden die Parlamentarier werden wollen und selbst Personen ohne umfassende Erfahrung im Berufsleben so wesentlich an Entscheidungen die erwerbstätige Masse betreffend, treffen dürfen.
Es sollte eine dauerhafte und verbindliche Kopplung der Bezüge derer die für andere Entscheiden eingeführt werden mit den Einkommen, dem Wohlstand derer über die genau diese Entscheider entscheiden.
Meine Lösung ist hier nicht dabei. - Ich stelle meine Anregung zu einer Reform als Beitrag ein der seperat aufgegriffen werden kann
Wunderbar, dieses Beispiel zeigt genau eine der Schwierigkeiten bei solchen Entscheiden: Die Formulierung der Fragen hat einen großen Einfluss auf den Ausgang. Selbst kleine Unterschiede in der Formulierung können das Ergebnis beeinflussen, insbesondere wenn sie so suggestiv sind wie in diesem Beispiel.
Siehs Du, da geht´s schon los.
Man kann seriös fragen oder tendenziös.
Man kann Fragen weglassen oder so formulieren, dass bestimmte Lösungen nicht dabei sind.
Schon an der Stelle zeigt sich, das Abstimmungen aufgrund solcher multiple choice Listen anfällig für Manipulationen sind.
Unabhängig davon wie die anderen Auswahlmöglichkeiten formuliert sind oder wie viele es davon gibt, finde ich diese Lösung sehr gut:
„Es sollte eine dauerhafte und verbindliche Kopplung der Bezüge derer die für andere Entscheiden eingeführt werden mit den Einkommen, dem Wohlstand derer über die genau diese Entscheider entscheiden.“
Das wäre dann so ähnlich wie bei den Renten.
Um zurück auf die Volksentscheide zu kommen, das wäre dann wohl eher zwischen verschiedenen Gesetzestexten, von denen dann auch nach der Abstimmung einer in Kraft tritt?