Die CDU will das Bürgergeld abschaffen und eine „Neue Grundsicherung“ einführen, den Menschen einen „Grund zum Aufstehen“ geben und mit Sanktionen gegen „Totalverweigerer“.
„Wir werden ein gerechtes System schaffen, indem wir vor allen Dingen für die Menschen da sind, die wirklich Hilfe bedürfen.” Das bedeutet „auf der anderen Seite”, so Linnemann, „werden Menschen, die arbeiten können, auch arbeiten gehen müssen. Ansonsten entfallen Sozialleistungen.” Für ihn ist klar: “Das ist gesunder Menschenverstand. Das ist CDU pur!”
Wer entscheidet am Ende, wer tatsächlich arbeiten kann?
Das Job-Center?
https://www.cdu.de/artikel/wohlstand-ohne-leistung-ist-eine-illusion
SPD-Chef Lars Klingbeil hat Forderungen der CDU nach umfassenden Änderungen am Bürgergeld zurückgewiesen. Er sagte am Samstag in Berlin: „Die Höhe des Bürgergeldes ist durch einen Verfassungsgerichtsbeschluss festgelegt. Das ist jetzt umgesetzt worden, übrigens mit Zustimmung der Union.“ Es sei richtig, dass der Staat Menschen in Not eine Absicherung gebe. „Wir müssen andere Debatten führen als Angriffe auf den Sozialstaat“, sagte er.
Merz:
„Der Name ,Bürgergeld’ führt in die Irre und ist Ausdruck des politischen Konzepts eines bedingungslosen Grundeinkommens." ![]()
Ich glaube eher, er hat gar keine Ahnung vom „Bedingungslosen Grundeinkommen“.
Ich kann ihn gerne aufklären. ![]()
Zudem will die CDU „die lange Karenzzeit für die Übernahme der Unterbringungskosten in unverhältnismäßig großem und teurem Wohnraum abschaffen“.
Ja super! (Sarkasmus)
Die Union will „Totalverweigerern“ die Bezüge vollständig streichen , wenn sie eine angemessene Arbeit ablehnen.
Ob das zulässig ist, darf bezweifelt werden, hatte das Bundesverfassungsgericht 2019 doch erklärt, die komplette Streichung von Leistungen sei nicht vereinbar mit den Grundrechten .
Bereits im November 2019 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine Kürzung von 100 Prozent nicht zulässig ist. Um das vom Grundgesetz geschützte Existenzminimum zu sichern, dürfen die Sanktionen nicht zu weit gehen. Kürzungen in Höhe von 30 Prozent seien vertretbar, 60 oder 100 Prozent aber nicht.
Wie viele „Totalverweigerer“ es wirklich gibt
Nur wenige Fälle der Weigerung
Ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit teilte auf Anfrage von tagesschau.de mit, dass man keine genauen Zahlen zu „Totalverweigerern“ habe. „Wir können statistisch nicht auswerten, wie oft eine Minderung festgestellt wurde, weil jemand eine Arbeit abgelehnt hat“, so der Sprecher.
Statistisch erfasst werde aber der Minderungsgrund „Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, Maßnahme oder eines geförderten Arbeitsverhältnisses“, bei dem auch Weiterbildungen und Qualifikationen berücksichtigt werden. Dabei zeigt sich, dass es in den ersten elf Monaten des Jahres 2023 insgesamt 13.838 Fälle gab.
„Völlig das Maß verloren“: Grüne kritisieren Bürgergeld-Pläne der CDU
Verständlicherweise haben die führenden Sozialverbände den Vorstoß der Union scharf kritisiert.
Es macht schon den Eindruck, dass hier sehr frühzeitig der Wahlkampf mit populistischen Angriffen gegen das Bürgergeld eingeläutet wird.