Das Heilpraktikergesetz der Nazis gilt heute noch - 10 Fakten

  1. Das heutige Heilpraktikergesetz stammt aus dem Jahr 1939 und wurde damals von den Nazis zur Abschaffung des Heilpraktikerunwesens beschlossen. Das Gesetz besagt als Heilpraktiker braucht man einen staatliche Zulassung, doch es war nicht geplant irgend jemand eine solche Zulassung zu erteilen.
  2. Heilpraktiker brauchen keine Ausbildung
  3. Die Prüfung zum Heilpraktiker ist einfacher als einen Fischerei-Schein zu bekommen.
  4. Heilpraktiker dürfen auch schwerstkranke Menschen behandeln
  5. Es ist unbekannt, wie viele Heilpraktiker es in Deutschland gibt. Des es gibt keinen
  6. Heilpraktiker dürfen behandeln wie immer sie wollen.
  7. Heilpraktiker haben keine Schweigepflicht, wie Mediziner.
  8. Wir wissen fast nichts über Heilpraktiker: Es gibt keine empirischen Untersuchungen über Nutzen oder Schäden durch Heilpraktiker.
  9. Trotz allen wird man den Beruf nicht abschafen können – trotz aller Kritik
  10. Was wir tun können, um Medizin und Pseudo-Medizin klar zu trennen
    Klick rein, wenn du wissen willst, warum der Heilpraktikerberuf kontroverser denn je ist, und wie wir uns für eine evidenzbasierte Medizin starkmachen können!

Ich finde es interessant, daß Heilpraktikerschwachsinn legal ist. Aber wir uns große große Sorgen über die gesundheitlichen Folgen von Kiffen machen.
Man hört immer wieder von Todesfällen durch Heilpraktiker. Von Todesfällen durch Kiffen habe ich noch nicht gehört.

Oh, da machst Du aber ein ganz heißes Thema auf, ein ähnliches Thema hatten wir hier schon und ich kenne eine solche Diskussion bereits aus zwei anderen Foren. :grinning_face:

Und einige von Dir aufgeführten Punkte sind absolut nicht wahr.

Die Heilpraktiker-Ausbildung kannst Du garantiert nicht mit einem Angelschein vergleichen.

Heilpraktiker sind Experten der alternativen Heilkunde. Diese wenden sie unter anderem in ihrer eigenen Praxis, in Reha- und Gesundheitszentren oder Unternehmen an, um die Leiden ihrer Patienten zu lindern.

Das Heilpraktikergesetz ist allerdings tatsächlich bereits aus dem Jahre 1939.

https://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/BJNR002510939.html

Ausbildung zum Heilpraktiker

Die Möglichkeiten eine Ausbildung zu absolvieren, sind sehr vielfältig. Es gibt zahlreiche Heilpraktikerschulen, die unterschiedliche Lehrgangsformen anbieten – zum Beispiel ein Fernstudium, berufsbegleitende Teilzeit-Lehrgänge oder intensive Vollzeit-Ausbildungen. An einer Fernschule dauert die Ausbildung zwischen 12 und 30 Monaten. Präsenzanbieter führen die Heilpraktiker Ausbildung in 4 bis 16 Monaten durch.

Ich selbst habe noch nie eine*n Heilpraktiker*in aufgesucht, weil ich der Schulmedizin vertraue und es auch bis jetzt nicht für nötig gehalten habe.

Ein*e gute*r Heilpraktiker*in wird vermutlich auch auf die Schulmedizin verweisen, wenn gewisse Grenzen erreicht sind.

Unterstützend kann ich mir das aber durchaus vorstellen.

Mein Mann hatte mal eine Krebserkrankung und hat von einer Heilpraktikerin ein Mittel bekommen, welches die Bildung von Metastasen unterdrücken soll.
Dies hat er dann zusätzlich eingenommen.

Na ja, er ist schon lange wieder gesund und lebt offensichtlich immer noch.

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Grundsätzlich richtig ist, dass man hier endlich eine bessere gesetzliche Grundlage braucht. Aber Heilpraktiker ist nicht gleich Heilpraktiker. Ich kenne selbst welche, die von der Schiene Physiotherpie kommen ( also auch KG sind) aber zum Beispiel auch eine, die von der Pflege kommt und gleichzeitig auch noch Rettungssanitäter ist. Und natürlich gibt es auch diese, die eigentlich zweifelhafte Methoden anwenden, und wenn selbst sie keine Schaden anrichten , den Patienten finanziell schaden, weil die Krankenkassen nun wirklich nicht jeden Unsinn zahlen müssen. Nach eigenen Erfahrungen bin ich mir sicher, dass Heilpraktiker eine sehr gute Ergänzung zu einer Schulmedizin sein können, die sich oft keine Zeit für den Patienten nimmt und schon gar nicht zu einer ganzheitlichen Betrachtung des Patienten in der Lage ist. Das Thema wird da schwierig, wo viel für Grundlagen und Methoden spricht und die Heilpraktiker dann auch anwenden, die Schulmedizin aber verweigert, weil die bisherigen Untersuchungsergebnisse nicht ausreichend wären und auch nicht bezahlt werden. Aber richtig ist, dass dieser Berufsstand. Unbedingt gesetzlich neu geregelt werden muss, aber die Umsetzung scheint halt mal wieder daran zu scheitern, dass das Thema schwierig ist.

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Es gibt keine vorgeschriebene Heilpraktikerausbildung laut dem Viedo von Dr. Janos Hegedüs. Wenn du andere Erkenntnisse hast, dann bitte mit Quelle.

Und Dr. Hegedüs hat nicht die Ausbildung sondern die Prüfung mit dem Angelschein verglichen.

Was bitte ist „alternative Heilkunde“? Heilkunde ohne wissenschaftliche Evidenz? Wenn es eine vorgeschriebene Ausbildung für Heilkunde gibt, dann belege das bitte. Es geht hier darum, was es für gesetzliche Vorbedingungen gibt, bevor sich jemand Heilkundler nennen und eine Praxis aufmachen darf.

Oh, dazu wären echte Mediziner schon in der Lage, wenn man Sie nicht nach ihren Schulnoten im Abi auswählen würde und nicht für Rezepte besser bezahlen als für das Patientengespräch. (KORREKTUR: Diese Aussage ist falsch, wie ich jetzt festgestellt habe)

Ich finde es immer wieder interressant, wenn man auf Themen wie Zuckerkugeln oder Heilpraktiker kommt, wir als erstes der unwiderlegbare Beweis aufgeführt: Aber mir/meinem Mann/meiner Tante hat es aber geholfen.

Schaut euch erstmal das Video an und widerlegt, was Dr. Hegedüs sagt nicht mit Stories sondern mit Quellen.

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Naja, ich finde es erstaunlich, wie eindimensional du die Gesundheit siehst. Da kommen Ärzte durchaus an ihre Grenzen. Nicht umsonst ist in anderen Ländern die Physiotherapie ein Studium und in manchen auch die Pflege. Zu glauben, dass alleine die Ärzte wissen, wie tatsächlich in vielen Fällen die Gesundheit wieder erlangt werden kann ist definitiv falsch. Oft sind es die Physiotherapeuthen , Osteopathen , Logopäden usw. deren Arbeit entscheidend ist. Und ich habe zwar eigene Erfahrungen, aber die Erfolge spezieller nichtärztlicher Therapeuten ist nachgewiesen. Und in diesem Kontext haben aus meiner Sicht auch viele Heilpraktiker ihre Berechtigung. Es gibt dort sicher auch fragwürdige Methoden, das muss man sicher deshalb gesetzlich neu regeln, aber den Heilpraktikern ihre Berechtigung absprechen zu wollen geht zu weit. Letztendlich geht es um die Frage welche Leistungen erstattet werden sollten - und da haben Ärzte mit ihren IGEL- Leistungen ja auch ihren Graubereich, und was nun wirklich Abzocke ist.

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Ich finde es erstaunlich wie du hier vollkommen verschiedene Themen durcheinander wirfst:

Die Ausbildung erfolgt für Pysiotherapeuten erfolgt an staatlichen oder privaten Berufsfachschulen, kann aber auch als Bachelorstudiengang an Hochschulen stattfinden und mit dem Bachelor of Science, seltener mit dem Bachelor of Arts, abschließen. Das Studium kann in drei verschiedenen Varianten ablaufen: Als ausbildungsintegrierender oder ausbildungsbegleitender Studiengang (dualer Studiengang), als primärqualifizierendes Studium, oder als berufsbegleitendes Studium.

Das hat nichts mit diesem Thema hier zu tun. Hier geht es um Heilpraktiker. Das du diese Berufe verwechselst zeigt schon das Problem mit der Berufsbezeichung Heilpraktiker. Bevor wir weiterreden schau Dir das Video an.

Wer ist eigentlich Dr. Janos Hegedüs?

Ich habe mal gegoogelt.

Janos Hegedüs wurde für den Goldene Clown Nase Award vorgeschlagen und zum PR-Clown 2022
gekürt, wir gratulieren!

Einige seiner Aussagen kamen mir schon etwas seltsam vor.

Auch interessant:

Die KollegInnen des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker sind ausschließlich zugelassene Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker und unterliegen der Berufsordnung der Heilpraktiker. Auf unseren Internetseiten können Sie sich einen Informationsüberblick verschaffen, für weitergehende gesundheitliche Fragen wenden Sie sich bitte an eine Heilpraktikerin oder Heilpraktiker Ihres Vertrauens.

@WitzelJo @anonymeNutzer
ist Euer Wikipedia kaputt??
Es ist weder so gut noch so schlecht, wie Ihr es darstellt.

Ein HP braucht keine Ausbildung, muss aber eine schriftliche und mündliche Prüfung ablegen.
Er darf nicht alle denkbaren Behandlungsmethoden anwenden.

Zitate aus Wikipedia:

Die Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker bedarf in Deutschland der staatlichen Erlaubnis; im Gegensatz zu Ärzten müssen Heilpraktiker jedoch lediglich nachweisen, dass sie keinen Schaden verursachen und nicht, dass sie tatsächlich heilen können

Vom Arzt oder Psychotherapeuten unterscheidet ihn, dass für ihn keine Ausbildung vorgeschrieben ist und er die Heilkunde ohne Approbation („ohne Bestallung“) ausübt.[6] Seine Befugnisse sind durch Gesetze und Verordnungen gegenüber denen des Arztes eingeschränkt. So ist es nicht möglich, verschreibungspflichtige Medikamente zu verordnen oder Geburtshilfe zu betreiben oder gemäß Infektionsschutzgesetz bestimmte Infektionskrankheiten zu behandeln.

Der Heilpraktiker ist ein durch das Heilpraktikergesetz geregelter Beruf in Deutschland.[6] Zwar gibt es keine vorgeschriebene Regelausbildung, jedoch eine staatlich geregelte Überprüfung, deren schriftlicher Teil in allen Gesundheitsämtern einheitlich und gleichzeitig durchgeführt wird. Nach bestandener schriftlicher Überprüfung erfolgt eine mündliche Überprüfung durch das jeweilige Gesundheitsamt als staatlich beauftragte Behörde. Die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne als Arzt approbiert zu sein ist nach § 1 Abs. 1 HeilprG nur mit dieser Erlaubnis zulässig. Für die Erlaubniserteilung sind die Landesbehörden zuständig, die sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Durchführungsbestimmungen richten.

Zur Erlangung der Erlaubnis muss sich der Antragsteller ferner der vorgenannten schriftlichen und mündlichen Überprüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten unterziehen, um festzustellen, ob der Stand der Kenntnisse und Fähigkeiten keine Anhaltspunkte dafür bietet, dass eine heilkundliche Tätigkeit durch ihn zu Schäden an der menschlichen Gesundheit führen könnte (§ 2 Absatz 1 Buchstabe i HeilprGDV 1 sowie die niedersächsische „Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz“).[10] Die Heilpraktikerprüfung ist demnach eine Unbedenklichkeitsprüfung und keine Fachprüfung im Sinne der Feststellung eines konkreten Ausbildungsstandes.[1

Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen (meist Multiple-Choice-Test) und einem 30- bis 60-minütigen mündlichen Teil,[13] bei dem verschiedene Fallbeispiele diskutiert werden. Inhaltlich werden dabei die Berufs- und Gesetzeskunde, anatomische und physiologische Grundkenntnisse, Methoden der Anamnese und Diagnose, die Bedeutung grundlegender Laborwerte sowie Praxishygiene und Desinfektion geprüft.[13] Dagegen werden konventionelle Behandlungsmethoden sowie Kompetenz in Pharmakologie, Pathophysiologie, Biochemie, Mikrobiologie, Humangenetik und Immunologie nicht abgefragt.

Der Zweck der Überprüfung gilt der Gefahrenabwehr, so soll beigebracht werden, was Heilpraktiker nicht therapieren dürfen.[12]

Der Nachweis einer absolvierten Ausbildung ist keine Erlaubnisvoraussetzung. Die insoweit freiwillige Ausbildung an privaten Schulen dauert etwa ein bis drei Jahre. Die Qualität der Ausbildung unterliegt keiner staatlichen Aufsicht.

:slight_smile: nicht sehr vertrauenerweckend. Wahrscheinlich ein Heilpraktiker :wink:

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Hegedüs ist Facharzt für innere Medizin und Gastroenterologie .
Ich habe mir ein paar Videos angesehen, und das sah vernünftig aus.
Er scheint, wie offenbar auch andere, durch Corona in die kritische Auseinandersetzung mit Pseudomedizin gekommen zu sein, vorher nur paar kurze Erklärvideos.

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Eine Freundin von mir hat die Heilpraktikerprüfung absolviert.

Sie sagte, dass man dafür sehr viel Anatomie und Physiologie lernen musste, mit dem Ziel, dass man bei bestimmten Symptomen die Leute zum Arzt schickt, wozu Heilpraktiker verpflichtet sind.

Man lernt für die Heilpraktikerprüfung nicht, wie man die Leute heilt, das lernt dann jeder Heilpraktiker individuell zusätzlich bei den Lehrenden der Methode seines Vertrauens.

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Also von der Goldenen Clown Nase hatte ich noch nie gehört. Die Liste der Preisträger sagt aber eigentlich alles:

Aber wenn noch Zweifel sind:

Ich habe übrigens kein Impressum auf der „Goldene Clown Nase Award“ Seite gefunden?

Das sagt aber nichts darüber aus, welche Prüfung man absolvieren muss, um Heilpraktiker zu werden. Der Fachverband verlinkt auch auf eine Seite: „Heilpraktiker im Fernstudium“:

Für immer mehr Menschen sind alternative naturheilkundliche Therapien sowie die „sanfte Medizin“ mit ihrem ganzheitlichen Behandlungsansatz selbstverständlich, um Beschwerden zu lindern und Krankheiten zu heilen. Die Nachfrage nach Heilpraktikern und Heilpraktikerinnen steigt dementsprechend kontinuierlich. Wer diesen verantwortungsvollen Beruf ausüben möchte, muss jedoch eine anspruchsvolle amtsärztliche Prüfung absolvieren. Mit diesem Kurs bereiten Sie sich umfassend und gezielt auf die Überprüfung nach den 2018 verabschiedeten Leitlinien vor.
Nach erfolgreicher Prüfung dürfen Sie unabhängig und eigenständig arbeiten.

Das ist doch das was Dr. Hegedüs in seinem Video beschreibt.

Ja, muss man aber nicht! Das ist doch der Punkt. Um als Heilpraktiker zu arbeiten muss man nur die Prüfung bestehen.

Ich habe überhaupt nichts verwechselt und glaube mir, dass ich sehr gut über die Ausbildung der Physiotherapeuten informiert bin. Du hast nur mein Argument nicht verstanden, dass das Thema Gesundheit weit vielfältiger ist und nicht nur auf die Behandlung der Ärzte beschränkt ist. Es gibt halt einige Heilpraktiker, die über weitere Qualifikationen verfügen und deren Kompetenz man aus meiner Sicht nicht anzweifeln sollte (sind eben oft auch Chirotherpeuten, Physiotherapeuten, exam. Krankenpfleger oder Ostheopathen). Und dann kommt natürlich noch das Spektrum der Naturmedizin hinzu, was ja oft mit alternativer Medizin definiert wird. Das wird sicher in der normalen Ausbildung der Ärzte ( ist aber wohl besser geworden) vernachlässigt. In der Uniklinik in Freiburg gibt es hierzu einen eigenen Fachbereich und ist sicher keine Pseudomedizin. Wir sind uns ja einig, dass das alte Heilpraktikergesetz aus der Nazi- Zeit unbedingt geändert werden muß. Wenn man zum Ergebnis kommt, dass man den Beruf nicht abschaffen kann, muß man eben die Anforderungen anders definieren. Man könnte z. Bsp. einen abgeschlosssenen Berufsabschluß im Gesundheitswesen zur Bedingung machen oder einen eigenen Ausbildungsabschluß im Bereich Naturmedizin ( ich glaube da gibt es inzwischen sogar einen Bachelor- Abschluß).

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Da gebe ich Dir vollkommen Recht. Mit meiner Nierenerkrankung habe ich Jahrzehnte Erfahrung mit verschiedensten Ärzten gemacht. Und bei einigen fehlte komplett jegliches Einfühlungsvermögen in den Patienten. Da waren Doktoren dabei, die wirklich nur meine Niere behandelt haben und nicht mich.

Meiner Meinung nach ist das ein wesentlicher Punkt an dem sich unsere Medizin ändern muss: Das Gespräch mit dem Patienten muss mehr im Fordergrung stehen und nicht nur dazu dienen, rauszukriegen, welche Pille ich verschreiben muss. Es gibt genügend gesicherte Evidenz, das allein schon diese Gespräche bei der Heilung helfen können.
Ich wäre z.B. dafür Ärzte nicht mehr nach Abi-Noten zum Studium zuzulassen, sondern sagen wir nach einem halbhährigen Praktikum in einer Klinik oder nach einer Ausbildung im Gesundheitswesen.

Das viele Heilpraktier auch Ärtze sind, behebt aber nicht das Problem, daß man sich Heilpraktiker nennen darf, ohne je einen Patienten gesehen zu haben. Das ist wie Führerschein für Busse nur mit theoretischer Prüfung.

Gibt es die nicht auch unter Heilpraktikern?

Das ist weniger eine Frage der „Medizin“ als der Gebührenordnung. Wenn ein Arzt nach der HP-Gebührenordnung abrechnen könnte, hätte er auch mehr Zeit für Gespäche. Ich vermute, deshalb sind einige Ärzte auch Heilpraktiker.

Das wird aber sehr teuer für unser Gesundheitssystem.

Die durchschnittlichen Kosten einer Heilpraktiker-Behandlung hängen von der Dauer und Intensität der Behandlung ab. Ein ausführliches Erstgespräch, die sogenannte Erstanamnese, kann zwischen 80 und 180 EUR kosten. Hier lernen sich Heilpraktiker und Patient kennen. Die Beschwerden und die Krankengeschichte werden ausführlich besprochen, um einen ganzheitlichen Blick auf das Krankheitsbild zu bekommen, und ein Plan für die weitere Behandlung wird festgelegt. Eine Erstanamnese dauert in der Regel 1 bis 2 Stunden. Für die Folgetermine müssen Sie dann mit Kosten zwischen 45 und 90 EUR pro Sitzung rechnen. Mindestens eine halbe Stunde pro Termin sollte sich der Heilpraktiker für seinen Patienten Zeit nehmen.

Eine Behandlung bestehend aus Erstanamnese und 10 Folgeterminen kann Sie also ca. 500 bis 1.000 EUR kosten. Da Heilpraktiker in ihrer Preisgestaltung frei sind, ist das aber nur ein grober Rahmen. Übrigens: Auch approbierte Ärzte, die eine Zusatzausbildung als Heilpraktiker haben, müssen sich nicht an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) halten, wenn sie Naturheilverfahren abrechnen. Der Arzt entscheidet in diesem Fall selbst. Fragen Sie vor Beginn der Behandlung unbedingt nach der Abrechnungsgrundlage.

Heilpraktiker: Kosten und Kostenübernahme | NÜRNBERGER Versicherung.

Die Klienten können dann ja nachfragen, nach welcher Methode er praktiziert, und ob er darin eine Ausbildung hat, bzw. darin auch Prüfungen abgelegt hat.

Nun ich dachte die Gebührenordnung ist da wichtig, doch bei dem Versuch, rauzubekommen, wie das genau funktioniert, habe ich folgendes gelernt:

Sobald deine Gesundheitskarte bei einem Arzt eingescannt wird, hat der Arzt Anrecht auf eine bestimmte Summe in dem entsprechendem Quartal. Diese Summe ist per Gesetz festgeschrieben. Wie viele Medis er dir aufschreibt, wie oft du dort im Quartal aufschlägst und beim Arzt in der Sprechstunde bist, ist nicht relevant. Dieser Festbetrag steht ihm zu und glaub mir, der ist oftmals nicht ausreichend, wenn jemand wöchentlich seinen Arzt besucht und einen Termin wahrnimmt. Das gleicht sich aber in etwa aus mit den Patienten, die nur einmal im Quartal kommen und sich ein Medikament verschreiben lassen. Auch für die Patienten bekommt er den gleichen Festbetrag. Andere Sachen wie Ultraschall z.B. werden extra honoriert.

Nach der jetzigen Gebürenordnung verdient der Arzt mehr, je weniger Zeit er pro Patient braucht. Kein Wunder das Heilpraktiker zulauf haben.

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in Österreich gibts laut Wikipedia (s.o.) keine HP

In Österreich ist die Ausübung der Heilkunst ausschließlich den Ärzten und – beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie – den Psychotherapeuten vorbehalten. Die Ausübung des Berufes des Heilpraktikers sowie die Ausbildung dazu ist in Österreich durch das Ärztegesetz[3] bzw. das Ausbildungsvorbehaltsgesetz[4] verboten und strafbar. Diese Regelung wurde bereits vom Europäischen Gerichtshof geprüft und als EU-rechtskonform bestätigt.[5]

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Als ich damals meinen bösartigen Tumor hatte, war das erst eimal natürlich eine „Katastrophe“ - aber ich habe zumindest einmal im Leben erlebt, was einen „ganzheitliche“ Behandlung in Form der Tumorkonferenzen bedeuten kann - da sitzen viele Fachbereichsvertreter zusammen, die sich nicht nur um Operation, Bestrahlung und/oder Chemo aus kannten - sondern eben auch ein Internist, der sich um die Auswirkungen der Tabletten auf andere Organe beschäftigt hat, oder ein Schmerztherapeut, der mit seinen Mitteln Linderung versprach…
Der Ansatz fühlt sich gut an - nun ist die Frage, ob eine Grippe schon ein fachbereichsübergreifendes Handeln erfordert - zurecht der Hinweis von @lawandorder nach der Bezahlbarkeit…
Die Heilpraktiker geben ein solches Versprechen zunächst - da ich selber noch keinen kontaktiert habe, kann ich das - unabhängig von der Tatsache, dass es - wie in jedem Berufsstand - mehr „nicht so gute“ als „wirklich gute“ gibt - nicht beurteilen, ob so ein Versprechen von einem einzelnen Arzt überhaupt gehalten werden kann.
Es klingt aber durchaus verlockend…

Das mit den Tumorkonferenzen hörte bereits auf, bevor ich das Krankenhaus wieder verlies - wohl, weil der Aufwand nach einer absehbaren Abwendung besagter „Katastrophe“ (oder zumindest der allerschlimmsten Szenarien) bereits schon wieder zu hoch war (oder vielleicht lag es auch daran, dass ich Kassenpatient war :- :thinking:
Und rückwirkend stelle ich fest, dass es offensichtlich auch wirklich ohne weitere „Megabetreuung“ gegangen ist.
Trotzdem bleibt das natürlich verlockend…

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Nein, so pauschal ist das falsch. Der Pauschalbetrag pro Patient und Quartal beträgt zwischen 15 und 30 Euro. Das kostet bei einem guten Anwalt schon das Händeschütteln bei der Begrüßung. Davon kann er gerade mal die Miete zahlen, da ist noch bei weitem nichts verdient.

Also muss er schon mehr Zeit aufwänden.