Gerade wurde ich in einer Werbung zu einem Youtube-Video vor dem digitalen Euro gewarnt.
Die wichtigsten Befürchtungen:
-Er bekäme ein Verfallsdatum, um den Konsum anzukurbeln, d.h. das Ersparte könne plötzlich weg sein,
-Er könnte programmierbar sein, d.h. die EZB könnte dann bestimmen, wofür man sein Geld ausgeben darf und wofür nicht.
Es soll wohl ab Herbst 2025 einen Probelauf irgendwo in Europa geben und aktuell einen Gesetzentwurf mit den Paragraphen 13, 16 und 24, die unbedingt verhindert werden müssten.
Weiß jemand von euch mehr darüber?
Hier das offizielle Video der EZB, das aber nicht sehr aussagekräftig ist.
Vielen Dank für den Vorschlag der EU-Kommission @Kalo.
Ich habe mal die Punkte rausgesucht, die der Typ aus der Werbung vermutlich gemeint hat.
Zitat aus Artikel 13: „die Möglichkeit für Nutzer des digitalen Euro, ihre Bestände an digitalen Euro, die über etwaige von der Europäischen Zentralbank festgelegte Obergrenzen (z. B. Verfügungsrahmen) hinausgehen, automatisch auf ein Zahlungskonto für den nicht-digitalen Euro, z. B. ein Geschäftsbankkonto, umbuchen zu lassen, wenn eine Zahlung in digitalen Euro eingeht“
Zitat aus Artikel 16:„Die Europäische Zentralbank sollte Instrumente entwickeln, um die Nutzung des digitalen Euro als Wertaufbewahrungsmittel einzuschränken, einschließlich Verfügungsrahmen.“
Zitat aus Artikel 24: „Der digitale Euro sollte kein programmierbares Geld sein d. h. Einheiten, die aufgrund von spezifisch festgelegten Ausgabebedingungen nur für den Kauf bestimmter Arten von Waren oder die Inanspruchnahme bestimmter Arten von Diensten genutzt werden können oder deren Nutzung zeitlich begrenzt ist: Als digitale Form der einheitlichen Währung sollte der digitale Euro vollständig fungibel sein.“
Artikel 13 und 24 klingen für mich harmlos, wobei das „sollte“ gern auch „soll“ heißen dürfte, aber das steht der Kommission vermutlich nicht zu.
Hier ein Video, das ich zu diesem Thema gesehen habe.
Unter Anderem steht im Kommentar zum Viideo
b) Anonymität: Der blinde Fleck des Projekts
Die geplante Abschaffung anonymer Zahlungen ist ein Paradigmenbruch. Zwar argumentieren Befürworter mit Geldwäscheprävention, doch die Konsequenzen reichen weiter:
Privatsphäre: Bargeldlose Zahlungen hinterlassen lückenlose digitale Spuren – ein Einfallstor für Überwachung.
Freiheit: Historisch war anonymes Geld stets Voraussetzung für wirtschaftliche und politische Autonomie (Beispiel: mittelalterliche Freistädte).
Ein digitaler Euro ohne Anonymitätsoption wäre ein Instrument der Transparenz – auf Kosten bürgerlicher Freiheiten.
c) Programmierbarkeit: Die unterschätzte Gefahr
Hier herrscht begriffliche Verwirrung. Programmierbare Zahlungen (Smart Contracts) sind technisch sinnvoll – etwa für automatische Mietzahlungen. Programmierbares Geld hingegen ist ein systemisches Risiko:
Zweckbindung: Staat könnte festlegen, wofür Geld ausgegeben wird (z.B. nur „gesunde“ Lebensmittel).
Verfallsdaten: Corona-Hilfen, die nach 6 Monaten verfallen, wären eine moderne Form des Münzverrufs.
Geofencing: Geld, das nur regional ausgegeben werden darf, untergräbt den Binnenmarkt.
Solche Mechanismen transformieren Geld von einem neutralen Tauschmittel in ein politisches Steuerungstool.
Was ich gerade nicht verstehe, wie das konkret aussehen soll.
Digital (Wohl mit einer Chipkarte)
Ohne Internetverbindung (Kann man das sicher hinkriegen?)
und/ oder um die Vermeidung von bank runs.
oder darum, den Markt flüssig zu halten (EUR soll Zahlugsmittel sein, nicht Sparstrumpf).
Ich rate aber auch nur
4.2. Beschränkungen der Nutzung des digitalen Euro als Wertaufbewahrungsmittel
Einlagenabflüsse durch das Abheben von Giralgeld in Krisenzeiten sind zwangsläufig mit quasi
ausfallsicherem Zentralbankgeld verbunden. CBDC bergen aber hinsichtlich solcher „bank runs“ das besondere Risiko deutlich geminderter Opportunitätskosten, etwa weil die bei physischem Bargeld notwendige Aufbewahrung und damit verbundene Risiken entfallen.46
Entsprechend sieht Art. 15 Abs. 1 des Digitaler Euro-VO-V vor:
„Um natürlichen und juristischen Personen den Zugang zum und die Nutzung des digitalen
Euro zu ermöglichen, die Geldpolitik festzulegen und durchzuführen und zur Stabilität des
Finanzsystems beizutragen, kann die Nutzung des digitalen Euro als Wertaufbewahrungsmit-
tel beschränkt werden“.47
Die fraglichen Instrumente sollen aber gemäß Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Digitaler Euro-VO-V durch die EZB entwickelt werden, der Vorschlag sieht nur einen Rahmen für sie vor. Dieser beinhaltet den wegen Art. 5 Abs. 4 EUV eher deklaratorischen Hinweis in Art. 16 Abs. 2 Buchst. c Digitaler Euro-VO-V, der Einsatz der zu entwickelnden Instrumente müsse den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren.
Die Pflicht kontoführender Zahlungsdienstleister aus Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Digitaler Euro-VO-V, entsprechende Beschränkungen auf Zahlungskonten anzuwenden, könnte möglicherweise eine Einschränkung der Vertragsfreiheit hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung darstellen. Eine Prüfung einer solchen Einschränkung einschließlich der Rechtfertigung und insbesondere der Verhältnismäßigkeit wird von der Ausgestaltung der Instrumente abhängen."
KAPITEL V
NUTZUNG DES DIGITALEN EURO ALS WERTAUFBEWAHRUNGSMITTEL UND ALS ZAHLUNGSMITTEL
Artikel 15 Grundsätze
(1)Um natürlichen und juristischen Personen den [1.] Zugang zum und die Nutzung des digitalen Euro zu ermöglichen, die [2.] Geldpolitik festzulegen und durchzuführen und zur [3.] Stabilität des Finanzsystems beizutragen, kann die Nutzung des digitalen Euro als Wertaufbewahrungsmittel beschränkt werden.
Wir sehen hier das nächste Betätigungsfeld für Verschwörungstheoretiker. Der digitale Euro wird, nach Planung, vollkommen anonym, nicht nachvollziehbar und ohne Smart Contracts sein.
Aber man kann ja mal Stimmung dagegen machen. Fällt in einem Land mit Technik-Aversität und Bargeld-Fetisch auf fruchtbaren Boden.
Danke, ja, das gehört zur Geldmengenkontrolle, ist aber ein ganz wichtiger Punkt, der eigener Erwähnung bedarf. Es wird dem Staat ja sehr gerne bei allem böse Absicht unterstellt.
dass wir im Zuge der Digitalisierung irgendwann aufhören werden, mit Papier- und Metallstücken zu bezahlen, die wir mit uns rumtragen, scheint mir nahezu zwingend zu sein.
Digitales Geld birgt Risiken und Missbrauchspotential, wie nahezu jede Technologie.
Aber diese Risiken sind der Preis für die Digitalisierung, den wir anderswo auch zahlen bzw akzeptieren (kaum Datenschutz im Internet; Meinungsmanipulation durch social media; Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch mediale Kampagnen, ungeschütze Email-Kommunikation, usw usw).
Denkt ihr, dass das Euro-Buchgeld, welches man jetzt auf dem Bankkonto hat, perspektivisch abgeschafft werden wird, wenn die Pilotphase des digitalen Euro durch ist?
Das wäre ja eine Funktion, die der nicht-digitale Euro dann noch haben soll, aber mir erschließt sich noch nicht, was es bringt, beide Systeme dauerhaft parallel laufen zu lassen.
Bargeld trägt auch Risiken, vor allem Diebstahl. Ich sehe die Risiken des digitalen Zentralbankgelds nicht. Aber ich hege auch kein prinzipielles Misstrauen gegen unseren Staat und seine Institutionen.