heute ist mir wieder mal ein besonders krasser Fall von meinen Ukrainern vorgetragen worden:
Ein Tschetschene mit russischem Pass (verheiratet mit einer Ukrainierin) wurde durch mich hier bei den Behörden angemeldet. Er war Mitglied der olympischen Mannschaft der Ukraine. Das wird bei den Russen als Verrat angesehen.
Dieser Mann hat sich für einen Urlaub in die Ukraine offiziell für 10 Tage bei dem Jobcenter abgemeldet.
Heute kontaktierte mich seine Frau, dass er an der rumänisch-ukrainischen Grenze durch die rumänische Grenzpolizei wegen eines internationalen Haftbefehls (dieser stammt aus Russland und wurde erst heute beantragt) festgenommen wurde.
Ich konnte eine rumänische Anwältin organisieren.
Morgen wird er dem Haftrichter vorgeführt, der darüber entscheidet, wie lange er in Untersuchungshaft verbringen soll, bis er nach Russland abgeschoben werden wird. Die Entscheidung über die Abschiebung kann erst erfolgen, wenn Russland den Haftbefehl offiziell zustellt.
Nun drängen sich bei mir Fragen auf:
1.: Warum wurde der internationale Haftbefehl genau heute erst ausgestellt?
2.: Woher wussten die Russen, dass der Mann sich auf die Reise begibt?
3.: Was ist der EU-Schutzstatus für Geflüchtete wert, wenn EU Staaten doch nach Russland abschieben?
4.: Machen sich Organisationen wie Europol oder Interpol durch Red Flag Haftbefehle zu Handlangern von Despoten?
Ich würde mal behaupten, dass hier die rumänische Justiz gegen EU Recht verstößt.
Leider fehlt mir dazu der Paragraph.
Am liebsten würde ich ja den Staatsschutz informieren, ob hier ein Jobcenter Mitarbeiter russischen Freunden Informationen zukommen lässt.
Durch Kontakt mit der Grenzpolizei konnte ich einen Einblick auf die vorgeworfenen Straftaten bekommen. Angeblich soll der Mann im Zeitraum vom 10.02.2020 Betrügereien in der tschetschenischen Stadt Grossny mit Autoverkäufen gemacht haben… da war er aber im Trainigslager der olympischen Ringer in Kiew.
Bei der Überprüfung durch die Ausländerbehörde vor einem Jahr gab es noch keinen internationalen Haftbefehl.
Was meint ihr? Ich könnte gerade jede Hilfe gebrauchen…
Ich halte es immer wieder für problematisch, wenn Geflüchtete Urlaub in dem Land machen, aus dem sie geflüchtet sind. Dieser Punkt schwingt immer mit, egal welche Geschichte da noch weiter dran hängt.
Aber ja, dein Verdacht drängt sich natürlich auf.
Einen weiteren Antrag auf Asyl in Rumänien, glaube ich nicht, dass dieser Erfolg haben wird, da er schon quasi mindestens einen subsidiären Schutz in Deutschland (beantragt) hat.
Die Idee eine Menschenrechtsorganisation mit ins Spiel zu nehmen, die finde ich nicht verkehrt, denn die haben meistens, oft die richtigen Verbindungen, die da jetzt gebraucht werden.
Ich drücke euch die Daumen.
„Organisationen und ihre Unterstützung:
CONCORDIA Sozialprojekte:
Bietet ukrainischen Flüchtlingen in Rumänien Unterkunft, Verpflegung, Kleidung, psychologische Unterstützung und Begleitung zu Behörden.
Oxfam Deutschland:
Berichtet über die Arbeit von MozaiQ, einer Organisation, die sich für LGBTQIA+ Geflüchtete einsetzt, und die Arbeit der Bronx People Association, die einen Treffpunkt für Kinder und Familien bietet.
ASB (Arbeiter-Samariter-Bund):
Unterstützt Flüchtlinge in den Anrainerstaaten, einschließlich Rumänien, mit Hilfsgütern und medizinischer Versorgung.
UNDE Association:
Bietet ukrainischen Geflüchteten Sprachkurse, Berufsausbildung, Bildungs- und Freizeitaktivitäten sowie interkulturelle Programme.
Caritas Satu Mare:
Arbeitet mit Anton Gaschler, der seit vielen Jahren Hilfslieferungen nach Rumänien durchführt, zusammen, um Flüchtlinge aus der Ukraine zu unterstützen.
IgSU (General Inspectorate for Emergency Situations):
Hat Hilfstransporte in ukrainische Städte wie Odessa, Czernowitz und Mykolajiw organisiert.“
Selbst wenn diese Organisationen selbst direkt nicht helfen können haben sie entsprechende Kontakte.
Es geht darum, die Auslieferung aus Rumänien nach Russland zu stoppen. Da hilft der subsidiäre Schutz in Deutschland nicht. Ich kenne die rumänischen Gesetze natürlich nicht, könnte mir aber vorstellen, dass ein Asylantrag das Auslieferungsverfahren zumindest vorläufig stoppt. Es geht auch darum, Zeit zu gewinnen.
„Subsidiärer Schutz ist eine Form des internationalen Schutzes, die gewährt wird, wenn eine Person keinen Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) erhält, aber dennoch im Falle einer Rückkehr in ihr Herkunftsland einem ernsthaften Schaden ausgesetzt wäre. Dieser Schaden kann beispielsweise Folter, unmenschliche Behandlung, Todesstrafe oder willkürliche Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts sein.“
Problematik: mit der Reise ins Heimatland verliert man diesen Schutz, ansonsten ist dieser Schutz auch in anderen Ländern gewährt.
Konstellation Heimatland (Ukraine, Tschetschenien) müsste vielleicht geklärt werden.
„Wichtige Hinweise:
Ein internationaler Haftbefehl kann dazu führen, dass eine Person, die subsidiären Schutz genießt, trotzdem ausgeliefert wird, wenn der Haftbefehl von einem Staat ausgestellt wurde, der keine Gefahr für die Person darstellt.
Die Gewährung subsidiären Schutzes bedeutet nicht, dass die Person in ihrem Herkunftsland straffrei ist, sondern dass sie nicht dorthin abgeschoben wird, solange die Gefahr besteht.
Subsidiärer Schutz kann unter bestimmten Voraussetzungen auch zu einem vorübergehenden Aufenthaltstitel führen, der verlängert werden kann.“
„Ja, Rumänien gewährt subsidiären Schutz. Personen, denen in ihrem Herkunftsland ernsthafter Schaden droht und die den Schutz ihres Herkunftsstaates nicht in Anspruch nehmen können, haben Anspruch auf subsidiären Schutz in Rumänien.“
Er ist nicht in sein Heimatland (Tschetschenien), sondern nach Rumänien/Ukraine gereist.
Asyl und subsidiärer Schutz sind zwei unterschiedliche Formen des Flüchtlingsschutzes in Deutschland. Asyl wird gewährt, wenn eine Person aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung verfolgt wird. Subsidiärer Schutz wird gewährt, wenn einer Person im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht, wie z.B. die Todesstrafe, Folter oder unmenschliche Behandlung, oder eine Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts
Ich denke Asyl würde besser passen, aber das ist doch vollkommen egal, es geht darum, einen Stein in die Mühle des Auslieferungsverfahrens zu werfen.
Die Bestimmung der Herkunft ist was die gesamten ehemaligen sowjet Staaten betrifft nicht so einfach, wie wir uns das vorstellen. Wir empfinden das wie die dort arbeiten eher als falsch.
Und wenn geklärt wird dass die Ukraine nicht als Herkunftsland gilt, ist das ja auch wieder ein Vorteil in der Definition des subsidiären Schutzes so wie ich oben geschrieben habe. Denn auch Rumänien gewährt diesen Schutz.
Z.b Annahme des russischen Passes unter Zwang, das gilt leider nicht nur für eroberte ukrainische Gebiete.
„Ja, Tschetschenen, die aus Russland fliehen, können in der EU Asyl beantragen. Die EU-Staaten sind verpflichtet, Asylanträge von Personen zu prüfen, die vor Verfolgung oder ernsthafter Bedrohung fliehen.“
Fragt sich nur ob das immer noch als Flucht gilt wenn man gerade erst aus Deutschland kommt.
Und zu beachten…
„Ein laufender Asylantrag schützt nicht automatisch vor einer Abschiebung. Es gibt aber einige Ausnahmen, zum Beispiel, wenn eine schwere Krankheit vorliegt oder die Abschiebung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen würde. In solchen Fällen kann es zu einem vorläufigen Abschiebestopp kommen.“
Und das ist dann dein Punkt…
„Ein Asylantrag kann eine Auslieferung nicht automatisch verhindern, aber er kann den Prozess verlangsamen. Die Behörden müssen prüfen, ob die Person im Falle einer Auslieferung im Heimatland politischer Verfolgung ausgesetzt wäre. In manchen Fällen kann der Asylantrag sogar dazu führen, dass die Auslieferung ganz gestoppt wird.“
zunächst ist der deutsche Schutzstatus des Mannes zu klären
Ich vermute, dass er als Ehemann einer Ukrainerin nach § 24 AufenthG Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz hat. Jedenfalls wenn er schon in der Ukraine mit ihr verheiratet war.
Subsidären Schutz und Asyl halte ich für unwahrscheinlich.
Weil das Kadayrow-Regime in Tschetschenien das immer so macht:
„Das Auslieferungsersuchen kommt von Russland. Das Regime Kadyrow setzt diese Leute, an die sie herankommen wollen, auf die Interpol-Liste, und dann werden die an Russland ausgeliefert. Es gibt eine Anschuldigung, einen Vorwurf, er hätte 2001 an einem Raubüberfall teilgenommen." (Quelle: Deutschlandfunk)
und hier: Nach Recherchen der BBC sind rund 200 Tschetschenen auf Betreiben Russlands bei Interpol zur Fahndung ausgeschrieben. Außerdem stellt Russland Auslieferungsanträge an einzelne Regierungen, wenn der Aufenthaltsort der Gesuchten bekannt ist. Aus ganz Europa würden sich von Auslieferung bedrohte Tschetschenen bei ihm melden, erzählt Achmed Dokudajew vom Ältestenrat: (Deutschlandfunk)
„Die Personen, die Kadyrow ins westliche Ausland entsende, seien überdies Teil der geheimdienstlichen Strategie Russlands. „Alle diese Leute müssen mit russischen Geheimdiensten kollaborieren“, behauptet Aslan.“ (Quelle: Tagesschau)
Ob der Informant nun aus dem Jobcenter war oder aus der Ukrainischen Community sei mal dahingestellt.
Tja, aus solchen Dummheiten der Heimreise mit Verhaftung lassen sich Migranten gerne von engagierten Ehrenamtlichen herausboxen- nach meiner Erfahrung … Meist hilft nur die Einmischung von Politikern und Diplomaten.
Asylantrag in Rumänien ist Quatsch, weil keine Aussicht auf Erfolg.
Der Mann, seine Frau und seine Kinder sind hier in der Gegend gemeldet, gehen hier zur Schule, haben eine Wohnung und die restliche Familie ist auch hier.
Sehr nette Leute, die ich öfter besucht habe. Wohnung, Einrichtung, Registrierung für §24 … hab ich alles gemacht.
Die Reise in die Ukraine wäre per se unproblematisch, da die Familie deutsche Papiere (AE) hat. Der Mann ist russicher Staatsbürger, sowie einer der Söhne. Frau und anderer Sohn haben ukrainische Pässe.
Sie wurden nicht von den Russen aufgegriffen, sondern von der rumänischen Grenzpolizei. Die wollen ihn jetzt 30 Tage in U-Haft stecken, bis der offizielle Haftbefehl aus Russland vorliegt. Danach wird entschieden, ob er nach Moskau abgeschoben wird.
Es war eine „Red Flag“ Note via Interpol, die zu seiner Verhaftung führte.
So machen sich die Justizbehörden Europas zu Handlangern Putins.
Es muss sich ein Despot irgendeine Räuberpistole ausdenken, um „Verräter“ verhaften zu lassen. Wie glaubwürdig das ist, oder ob Beweise vorliegen, spielt dabei keine Rolle.
Hauptsache das Formular für die Red Flag Note wurde korrekt ausgefüllt.
Die Deutschen schieben derzeit nicht nach Russland ab. Rumänien hingegen schon…
Europa ist echt ein Irrenhaus.
also hat er §24 und nicht Asyl und subsidären Schutz und kann auch in Rumänien gar kein Asyl beantragen, weil er in Deutschland bereits einen Schutzstaus hat. (Dublin Abkommen)
Und es wäre besser, wenn Deutschland sich einmischt und sagt, das ist aber deutsche Angelegenheit, weil deutscher Schutzstatus und Russland muss sich wegen dem Haftbefehl an Deutschland wenden.
Ich vermute Rumänien hat nicht so große Lust sich deswegen mit Deutschland anzulegen.
„Der Status nach Paragraph 24 Aufenthaltsgesetz gewährt vorübergehenden Schutz für Flüchtlinge aus der Ukraine. Er ermöglicht den Zugang zu Sozialleistungen, medizinischer Versorgung und dem Arbeitsmarkt.“
Dieser Schutz dürfte möglicherweise mit Reise in die Ukraine erloschen sein.
Bzw greift erst gar nicht bei ihm.
„Wenn du in die Ukraine reist, kann dein Schutzstatus nach Paragraph 24 erlöschen. Es ist wichtig, dass du dich vor deiner Reise bei der Ausländerbehörde informierst.“
Was uns wieder zurückführt zu dem Problem Klärung Herkunftsland.
„Der Schutz nach Paragraph 24 gilt grundsätzlich nur in Deutschland. Es gibt jedoch Regelungen, die Reisen in andere EU-Länder für einen begrenzten Zeitraum ermöglichen.“
„Ja, das ist möglich. Mit dem Schutzstatus nach Paragraph 24 ist es erlaubt, sich für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in anderen EU-Ländern aufzuhalten. Es ist aber ratsam, sich vor der Reise über die spezifischen Einreisebestimmungen Rumäniens zu informieren.“
„Paragraph 24 Aufenthaltsgesetz wurde speziell für Geflüchtete aus der Ukraine geschaffen. Tschetschenen könnten aber unter Umständen subsidiären Schutz oder Asyl beantragen, wenn sie individuelle Verfolgungsgründe nachweisen können.“
Subsidiärer Schutz kann aber nur persönlich beantragt werden das heißt er kann ihn jetzt nur in Rumänien beantragen. Alternativ Asyl geht in dem Fall aber auch nur in Rumänien.
Also ich kann bisher nur was über die Auslieferung von Deutschen an Drittstaaten herausfinden. Das sagt die Google KI dazu- liefert aber keine Belege:
Eine Auslieferung deutscher Staatsbürger von einem anderen EU-Land an Russland aufgrund einer Interpol-Fahndung ist grundsätzlich möglich, aber an strenge Bedingungen geknüpft. Deutsche Staatsangehörige werden nicht ohne Weiteres an Drittstaaten ausgeliefert, insbesondere nicht, wenn im ersuchenden Staat politische Verfolgung oder unmenschliche Haftbedingungen drohen.
Vielleicht § 69 IRG ?
(1) Eine in einem ausländischen Staat in Untersuchungs- oder Strafhaft befindliche oder auf Grund der Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel untergebrachte Person, die einem deutschen Gericht oder einer deutschen Behörde auf Ersuchen als Zeuge zur Vernehmung, zur Gegenüberstellung oder zur Einnahme eines Augenscheins vorübergehend überstellt worden ist, wird während ihres Aufenthalts im Geltungsbereich dieses Gesetzes zur Sicherung ihrer Rücküberstellung in Haft gehalten.
Ich tappe im Dunklen @lawandorder kennst du dich da aus?
nein, diese Aussage ist nicht richtig. Menschen unter §24 haben das Recht, sich 20 Tage außerhalb ihres Wohnortes aufzuhalten. Dies muss vorher beim Jobcenter beantragt und genehmigt werden. Jobcenter informiert dann auch die Ausländerbehörde.