Doppelte Staatsbürgerschaft? => Doppeltes Wahlrecht! - Nein Danke!

Reform sieht Einbürgerung ohne Aufgabe anderer Staatsbürgerschaft vor

Ich sehe dieses Reformvorhaben äußerst kritisch. Wie wird bei doppelter Staatsbürgerschaft sichergestellt, das die Person nur an einer Wahl teilnimmt und nicht in zwei Ländern wählt?

Ich weiß nicht wie das innerhalb der EU sichergestellt wird, Aber z.B. bei der Türkei glaube ich nicht, daß es da ein Verfahren gibt oder nur eine Idee, wie das funktionieren soll.

Ich weiß, das ist anekdotische Evidenz, doch bei dieser Diskussion muss ich an den ungeimpften Erdogan-Fan denken, der seit 30 Jahren in Deutschland lebt, mit dem ich auf dem Krankenzimmer lag.
Dieser Mensch könnte jederzeit Deutscher werden, will er aber nicht. Ihm stehen auch jetzt alle deutschen Sozialleistungen zu, denn er lebt und arbeitet seit sehr langer Zeit in Deutschland. Es hat z.B. vom deutschen Krankenkassensystem eine Spenderniere bekommen. Das finde ich auch vollkommen richtig.

Aber wieso soll dieser - Arsch - die deutsch Staatsbürgerschaft bekommen? Wer garantiert mir das der dann nicht weiter Erdogan wählt und in Deutschland die Partei die sich Erdogan gerade wünscht?

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@WitzelJo

Punkt 1) das ist doch primär keine Frage der doppelten Staatsbürgerschaft - denn das könnte/würde er auch dann, wenn er formal die türkische Staatsbürgerschaft aufgeben würde…
Punkt 2) Ist die Frage nicht dann eigentlich die, wieso „dieser Arsch“ sich in die - übrigens weitaus größere - Reihe von - deutschen - Ärschen einreihen darf, die unreflektiert und manipuliert über die Geschicke dieses Landes und vielleicht künftiger Generationen mitentscheiden darf?
Das eigentliche Problem ist doch nicht der einzelne Arsch (egal, mit wie vielen Staatsangehörigkeiten) - sondern, dass es so viele davon gibt…
Wenn Du also - wie ich finde zu Recht - kritisiert, dass es in unserer Demokratie zu viel Ärsche gibt, die Wählen dürfen, - sollten wir das nicht primär an der doppelten Staatsangehörigkeit fest machen…

By the way: was ist das mit dem „Arsch“ für ein Menschenbild? :wink:
Mit dem gleichen Argument könnte man fragen, was das für Ärsche (also wir) sind , die einer Partei angehören, die mit faulen Kompromissen an der Regierung und auch innerhalb der Partei für eine nur wenig gebremste, nachhaltige Umweltzerstörung sorgt…

Eine solche Fragestellung sollten wir eher dahingehend modifizieren, warum unser Kultur- und Bildungssystem (oder das fremder Kulturen) immer noch eine solches Ich-bezogenes Handlungs- und Wahlverhalten möglich machen… :wink:

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Also für mich ist dieser Schritt zur doppelten Staatsbürgerschaft dringend notwendig. Auf EU-Ebene gibt es die ohnehin schon. Und wir wollen doch grundsätzlich nicht nur die „Fremdarbeiter“ hier, die zwar Steuern zahlen aber sich ansonsten raus halten sollen - sondern die gut integrierten Mitbürger die das Gemeinwesen voran bringen, wozu notwendigerweise auch die möglichst umfassende gesellschaftl. Mitbestimmung gehört, was i.d.R. die Staatsbürgerschaft voraussetzt.

Und warum sollten wir die stolze Argentinierin oder den Japaner dazu bringen, seine Staatsbürgerschaft aufzugeben, wenn sie sich hier einbringen wollen.

Es wird Zeit, dass der Zopf abgschnitten wird.

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Ich gehe jetzt nicht auf den „Arsch“ ein, ich nenne einfach mal ein paar Gründe, warum Kollegen und Freunde von mir ihre fremde Staatsbürgerschaft behalten haben. Einige davon habe zusätzlich die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen, einige nicht.

Eine nicht repräsentative Auswahl:

  • Iraner dürfen keine andere Staatsbürgerschaft annehmen. „EX“-Iraner werden bei Einreise verhaftet.

  • Ausländern kann jederzeit die Einreise verwehrt werden, wenn z.B. die Person oder Freunde oder Verwandte in der Opposition sind oder sonstwie unliebsam sind - der Deutschland gerade unpopulär ist. Giltv auch wenn z.B. die eigenen Eltern krank sind und Betreuung brauchen.

  • Visa-Anträge sind teuer, langwierig und nervenaufreibend. Z.T. muss man persönlich die Anträge in der Botschaft oder den Konsulat stellen und das kostet den ganzen Tag.
    Jede Familienfeier ist damit erschwert.

  • Ausländer dürfen keine Immobilien erwerben oder erben oder nur unter erheblichen Sonderkosten für Anwälte und Behörden.

  • wer in Russland Ausländer (auch Ex-Russen) in der Verwandtschaft hat, darf nicht in vielen Bereichen für Staat oder öffentlichen Dienst arbeiten und wird wegen der deutschen Staatsbürgerschaft der Großcousins arbeitslos.

  • Geldtransfers ins Heimatland von „Ausländern“/"Landesverrätern"ruft sofort den Geheimdienst auf den Plan und die drangsalieren dann die Familie im Heimatland.

Es gibt bestimmt auch noch weitere Gründe, z.B. die komplizierte Einbürgerung in Deutschland, aber dazu wollte sich (höflicherweise) keiner äußern.

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Seit dem 1. Januar 2000 bekommen Einwandererkinder eh bereits neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die ihrer Eltern. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen.

Deutschland erlaubte bereits seit 1999 eine doppelte Staatsbürgerschaft innerhalb der EU und der Schweiz.

Ein genereller Anspruch besteht allerdings noch nicht.

Mit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts zum 1. Januar 2000 wurde u. a. die Inlandsklausel im neuen § 25 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) abgeschafft .

Grundsätzlich verliert ein Deutscher gem. § 25 Absatz 1 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) automatisch seine deutsche Staatsangehörigkeit , wenn er auf Antrag eine fremde Staatsangehörigkeit erwirbt.

Viele Personen, die in der Vergangenheit die deutsche Staatsangehörigkeit infolge Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit verloren haben oder bei einer Einbürgerung in den deutschen Staatsverband ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben mussten, beantragen nunmehr die Zuerkennung einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit.

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Sonstige_Meldungen/DoppelteStaatsbuergerschaft.html

Andere europäische Staaten, etwa Italien, Schweden, Irland oder Frankreich, erlauben bereits die doppelte Staatsbürgerschaft.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts leben zur Zeit rund 2,9 Millionen Menschen in Deutschland mit mehr als einer Staatsangehörigkeit. Das sind etwa 3,5 Prozent der Bevölkerung.

Viele türkische Arbeiter kamen in den 60er Jahre als sogenannte Gastarbeiter nach Deutschland, als das Land schon einmal dringend Arbeitskräfte brauchte.

Heute leben schätzungsweise drei Millionen Türkischstämmige in Deutschland. Knapp 1,5 Millionen von ihnen halten an ihrer türkischen Staatsbürgerschaft fest.

Viele türkischstämmige Menschen der ersten und zweiten Generation würden sich, glaube ich, dadurch gestärkt fühlen, weil sie immer schon ein Identitätsdilemma hatten."

Sehr viele hätten auf eine Reform gewartet und schon die Hoffnung aufgegeben. „Ich glaube, wenn das auch wirklich kommt, dass sie auch wirklich Deutsche werden, würde man sich vielleicht mit Deutschland mehr identifizieren. Ich bin mir sicher, dass die Menschen politisch interessierter wären oder sich aktiver in die Gesellschaft einbringen würden, wenn man diese Möglichkeit auch vor 20, 30 Jahren gehabt hätte,“ sagt Yesilkaya-Yurtbay.

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Nein, ich kritisiere nicht das dieser Mensch wählen darf. Ich will auch in keinem Fall andeuten das in einer Wahldemokratie irgendwelche Hürden für die Stimmabgabe errichtet werden sollten. Sonst sind wir schnell bei amerikanischen Verhältnissen. In einer Demokratie sollte jeder das gleiche Stimmgewicht haben. Wenn ich aber in zwei Ländern wählen darf ist dieses Grundprinzip verletzt.

Off-Topic:

Das ich die Person einen Arsch nenne hat ganz persönliche Gründe, die ich an andere Stelle im Forum mal berichtet hatte. Für uns grüne würde Lahmärsche besser passen :slight_smile: Übrigens habe ich mich gefragt wie man das im Englischen sagt: slowcoach (Brit) oder slowpoke (US) ist allerdings leider nicht so lautmalerisch.

Oh, das wusste ich nicht. Und wie Sieht es da mit dem Wahlrecht für Landeswahlen aus?

Warum sollen sich diese Menschen in zwei Parlamenten einbringen können? Dann beantrage ich auch die Staatsbürgerschaft in alle EU-Ländern und mache überall bei der Briefwahl mit.

Also bis mir jemand erklärt wie verhindert wird das man mit mehrfachen Staatsbürgerschaften mehrfach wählen kann, bin ich strikt dagegen. Es gilt übrigens auch umgekehr: Wenn ich Japaner wäre und irgend so eine Frau die in Japan geboren wurde, aber seit 30 Jahren in Deuschland lebt, würde bei japanischen Wahlen immer schön konservativ wählen, fände ich das ziemlich zu kotzen. Egal wie sehr sich diese Person ihrer „früheren Heimat“ verbunden fühlt.

Dieses ganze Heimat gequatsche geht mir persönlich sowieso auf den Keks. Ich bin Europäer und ich wäre gern UN-Bürger. Alle Menschen sind gleich. Ob ein Kind in Afrika verhungert oder ein Kind in Deutschland überfahren wird ist für mich gleich schlimm. Auch wenn die BLÖD-Zeitung da anderer Meinung ist.

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Das stört auch mich am meisten.
Ließe sich aber recht einfach lösen, indem man das Wahlrecht etwas von der Staatsbürgerschaft abkoppelt und die Person gegenüber beiden Staaten erklären muss, wo sie denn in diesem Jahr ihr Wahlrecht ausüben möchte. Oder man koppelt es an den hauptsächlichen Aufenthaltsort.

Nein etwas komplizierter ist es schon: Die Wahlen sind ja nicht alle synchron. Also kann ich dann doch in einem Jahr in Deutschland und im nächsten in der Türkei wählen. Die Festlegung muss meiner Ansicht nach Permanent sein oder darf nur alle 10 Jahre geändert werden.

Das würde natürlich bedeuten das der arme arme Mensch, der sich nicht von seiner Heimat-Staatsbürgerschaft lösen kann, sich doch entscheiden muss. Es kann zwar doppelter Staatsbürger ein, aber nur in einem Land wählen. Dann wäre mir das auch egal, wie viele Staatsbürgerschaften jemand hat. Denn die Staatsbürgerschaft hat dann nur noch Symbolcharakter.

Dazu kommt noch: Wenn das andere Land da nicht mitspielt (wie ich es bei der Türkei erwarten würde), könnte ein Deutsch-Türkischer Staatsbürger dann ja doch nach der Bundestagswahl auch in der Türkei wählen.

Es sind genau diese Details, die den Unterschied zwischen gut gemeint und gut gemacht bedeuten. Vielleicht bin ich als Informatiker da etwas sensitiv, denn genau mit diesem Unterschied beschäftige ich mich meine ganze Karriere.

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Im Kleinen haben wir das Problem ja auch schon in Deutschland bei den Landtagswahlen.
Da hätte ich auch gern eine doppelte Staatsbürgerschaft, um an meinem Erst- und Zweitwohnsitz in zwei verschiedenen Bundesländern wählen zu können.
Dann könnte ich auch Mitglied in zwei grünen KV sein.
Wäre das schön…

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@Duke

Was stört Dich da genau - wir haben das durchaus auch bei uns in Deutschland… als Münchner kann ich an den OB- und Stadtratswahlen teilnehmen (was der Deutsche in Hamburg nicht kann) - als in Bayern lebender kann ich an den bayerischen Landtagswahlen teilnehmen - was der Hamburger ebenfalls nicht kann - und ich kann - wie der Hamburger - an der Bundestags- und Europawahl teilnehmen…
Meine Möglichkeit zu wählen hängt also - neben der Staatsbürgerschaft - auch noch von anderen standortbezogenen Eigenschaften ab…
Was ändert sich hier bei der doppelten Staatsbügerschaft (so ähnlich wie bei Bundestags- und Europawahl…
Hier gibt es doch ebenfalls eine „doppelte“ Staatsbürgerschaft in Form von Deutscher+Europäer
Die Grundidee hinter den „regionalen“ Wahlrechten ist doch die, das diejenigen, die von den Entscheidungen der „Regionalparlamente“ (und hier ist der Bundestag in Bezug auf Europa auch in vielen Belangen nur noch ein „Regionalparlament“) am stärksten betroffen sind, (weil sie dort wohnen) dort auch wählen dürfen…
Was ändert sich strukturell in Bezug auf diesen Punkt, wenn man die doppelte Staatsbürgerschaft (und damit ein weiteres Wahlrecht) verleiht?

Der Gedanke eines „Geburtswahlrechtsprivilegs“ ist doch streng genommen ein Ständedenken aus dem 19ten Jahrhundert?!?!
Oder - noch früher - eine Überlegung aus jener Zeit, wo wir noch als Stämme/Großfamilien organisiert waren…

Hat das jemand gefordert?

Soweit ich weiß, gibt es das in den USA.
Wer im Flugzeug zur Welt gebracht wird, hat den Hauptgewinn.

@Biologin

Nicht explizit - aber warum sollte das Geburtsland/die Staatsbürgerschaft in der Doppelvariante sonst deswegen ein Problem ist wenn…

??

Oder verstehe ich da etwas falsch?

Also in zwei Bundesländern wählen und zwei Delegierte der Grünen wählen ist nicht besonders demokratisch oder?

Wenn wir schon den Boden der Demokratie verlassen, warum nicht gleich konsequent:
Ich wär gern König von Deutschland. Da würde einiges schneller gehen, vertraut mir. :slight_smile:

An welchen Wahlen du in Europa teilnehmen kannst ist klar definiert. Du kannst z.B. nur an einer Landtagswahl teilnehmen. Es sei denn zu verlagerst deinen Hauptwohnsitz.

Was passiert aber bei doppelter Staatsbürgerschaft mit der Türkei. Erdogan findet es prima wenn Türken zusätzlich die Deutsche Staatsbürgerschaft haben. Natürlich dürfen die auch in der Türkei immer noch Erdogan wählen! Ich habe noch nichts darüber gehört, wie man das unterbinden möchte.

Ich weis ja noch nicht mal, ob das bei doppelter Staatsbürgerschaft Deutschland/Italien funktioniert, das man nur ein Parlament wählen darf.

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Auszug aus:

Rechte und Pflichten für Doppelstaater

Die genannten Vorteile der doppelten Staatsbürgerschaft werden durch weitere Rechte und Pflichten ergänzt. Grundsätzlich gilt es die Gesetze des Landes einzuhalten, in dem sich der Doppelstaater momentan aufhält. Wenn es in dem zweiten Land die Wehrpflicht gibt, kann ein Doppelstaater dazu einberufen werden, auch wenn Deutschland keine Wehrpflicht mehr hat. Doppelstaater dürfen in beiden Ländern wählen gehen.

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Dann ist das also auch jetzt schon ein undemokratisches Recht. Und je leichter die Erlangung der deutschen Staatbürgerschaft zusätzlich ist, desto mehr Personen dürfen zweimal wählen.

Vielleicht sollte man das mal vor den EU-Gerichtshof bringen. Wenn ich Anwalt wäre hätte ich da wirklich Lust drauf.

Danke fürs raussuchen @HarmsCar :slight_smile:

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Warum?

Wer hindert eine Spanier, Griechen oder Deutschen mit zwei Staatbürgerschaften zweimal für das EU-Paralament abzustimmen? Du magst sagen: Die paar Leute machen doch keinen Unterschied.

Der Meinung bin ich nicht..

Was kommt als nächstes: Die paar Leute die im Knast sitzen ohne je verurteilt worden zu sein machen keinen Unterschied? (Siehe Polizeigesetz in Bayern)

Nee, sag ich nicht! Ich habe einfach nicht an EU Wahlen gedacht.

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Dann stimmt er einmal einen deutschen Kandidaten und das zweite Mal jemanden aus Spanien o. etc.
Das wäre dann sein gutes Recht.

Und was ist, wenn es mir gelingt, 3, 7 oder 20 Staatsbürgerschaften zu erlangen?

Dann habe ich doch einen unverhältnismäßig hohen Einfluss auf das EU-Parlament.