E-Government Gesetz SH

Ich habe heute die gute Nachricht bekommen, dass dieses Gesetz zurückgezogen wurde. Warum ist die Nachricht gut? Weil das de Facto Monopol von DATAPORT gesetzlich doch nicht festgeschrieben wird.

Und hier der Text der Mail, die ich von der LAG bekommen habe:

Moin zusammen,

Ich hatte ja ganz zu Anfang der Legislatur berichtet, dass das E-Government Gesetz so angepasst werden soll, dass nur noch öffentlich-juristische Personen (also vor Allem Dataport) mit IT Dienstleistungen beauftragt werden können. Der Gesetzesentwurf dazu ist gestoppt, wir werden das doch nicht machen und nochmal schauen, wie wir da anders vorgehen. Mehr dazu berichte ich gern ausführlicher nächste Woche.

Viele Grüße,

Nelly

Wie können die Grünen so einer Monopolisierung zustimmen?

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hätte dem Unternehmen Dataport (Dienstleister der öffentlichen Verwaltung) bei der Vergabe von öffentlichen IT-Aufträgen eine Monopolstellung verschafft

Ich weiß nicht wieso man dagegen sein soll das Aufträge Verwaltungsintern gemacht werden und da Expertise aufgebaut wird.

Es nicht intern. Es ist eine Anstalt öffentlichen Rechts und faktisch ein Monopol für Aufträge der vier Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Sachsen-Anhalt sowie für den Steuerverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Dieses Monopol sollte jetzt gesetzlich festgeschrieben werden. Diese Art der Ausschließlichkeit ist für mich nicht akzeptabel. Meine Firma, in der ich arbeite, ist damit ausgeschlossen. Es gibt keinen Wettbewerb und damit keine Ausschreibungen. Es geht nicht ums Know-How, sondern um Geld und Macht.

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Man kann das nicht verwaltungsintern machen weil die Regeln zu blöd sind. Deswegen wird alles in diesen komischen GmbHs ausgelagert. Trotzdem halte ich es für eine gute Idee dass essenzielle Elementen intern entwickelt werden und dann open source freigegeben.