Ich wundere mich gerade, dass es keinerlei Diskussionen zu Merz seiner Aussage hier gibt, man sollte Doppelstaatsbürgern den deutschen Ausweis bei erheblichen Straftaten wieder entziehen können. Richtigerweise ist die Aussage doch, der türkischen Gemeinde in Deutschland:
Der Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) findet den Vorschlag des CDU-Chefs unangemessen - auch vor dem Hintergrund der Zunahme von Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund. „In guten Zeiten sind wir Deutsche mit allen Rechten und Pflichten, in schlechten Zeiten lässt der Staat uns fallen wie heiße Kartoffeln“, empört sich der TGD-Vorsitzende, Gökay Sofuoglu. Menschen mit Migrationsgeschichte würden dadurch zu Deutschen „auf Bewährung“.
An der Stelle war bei einer Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft nicht am Grundgesetz festgehalten worden, denn dann hätte das Grundgesetz in Folge des Artikels 3 präzisiert werden sollen.
Begründung aus Artikel 3 des Grundgesetzes:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Der für die Staatsbürgerschaft geltende Grundgesetzartikel würde dem entgegensprechend fälschlicher Weise den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft erlauben.
Hier der Bericht aus der Quelle:
In Artikel 16 Absatz 1 Grundgesetz heißt es: „Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.“
Staatenlos würden Doppelstaatsbürger ja nicht, so lange sie den Pass des anderen Staates noch haben. Dieser Artikel erscheint mir daher ein alter Hut zu sein, aus den Zeiten, in denen es die doppelte Staatsbürgerschaft noch nicht gegeben hatte.
Ich fände, da müssen sich die Parteien abseits der rechten und rechtsradikalen Parteien eine Grundgesetzergänzung zu Artikel 3 des Grundgesetzes einfallen lassen, damit in Zukunft nicht die Willkürlichkeiten steigen, Doppelstaatsbürgern die deutschen Pässe zu entziehen. Haben wir die falsche Regierung, täte man das vielleicht dann bald, wenn man falsch als Doppelstaatsbürger parkt.