Erbschaftsteuer: Diskussion um Änderungenn

Die Frage ordnet sich ein in grundsätzlichere Überlegungen.

  • Vereinfachung, z.B. durch massive Komplexitätsreduktion nach Prof. Paul Kirchhof.
  • Sollten Parteien die Steuergerechtigkeit über Jahrzehnte ausgesessen, vergeigt, zerredet haben hier noch mitreden? - Stichwort Bock/Gärtner, Glaubwürdigkeit etc.

Die Auswahl der initialen Beitäge, der vorgesetzte Denkrahmen ist subtil manipulativ. Mit einer offenen, ehrlichen Lösung hat das wenig zu tun

Warum beantwortest du sie nicht einfach?
Oder hat DIE BASIS dazu keine Meinung?

Themen & Anliegen - dieBasis | Basisdemokratische Partei Deutschland –> Staatsfinanzen & Steuern

Das ist zwar sehr pauschal, aber nicht so pauschal wie ein nahezu x-beliebiges Wahlplakat von den für die Steuerpolitik der letzten Jahrzehnte verantwortlichen Parteien.

Es spiegelt aber den Vereinfachungsansatz auf konzeptioneller Ebene wie von Prof. Kirchhof wieder.

Für näheres könnte ich versuchen den nächsten öffentlichen Termin aus dem Kreis der AG Wirtschaft und Finanzen zu erfragen. :smirking_face:

Ich kann da auf die Schnelle nichts finden. Wenn mir als Wählerin das Thema wichtig wäre und ich euch danach fragen würde, wärt ihr mit dieser Antwort sofort raus.

Kannst du mir auf die schnelle die Lösung der Grünen darlegen? Kompakt, aussagekräfig und konkret? :thinking:

Das “wichtige”, wo ich nicht sofort “raus” wäre etc. :smirking_face: #180GradFeedback

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Gerechtigkeitslücken in der Erbschaftsteuer schließen

Vermögen in Deutschland sind sehr ungleich verteilt. Die reichsten 1 Prozent in Deutschland haben insgesamt mehr Vermögen als 90 Prozent der restlichen Menschen. In fast keinem anderen Land der EU ist die Vermögenskonzentration so stark. Die Folge: Wer in eine reiche Familie geboren wurde, bleibt reich. Gleichzeitig ist ein Aufstieg mit Vermögensaufbau durch eigene Arbeit derzeit nur schwer möglich. Eigene Leistung ermöglicht deutlich weniger Aufstiegschancen als das Glück der Geburt in eine wohlhabende Familie. Menschen in Ostdeutschland sind bei Erbschaften in den allermeisten Fällen noch stärker im Nachteil. Hohe Vermögen konnten fast nur in westdeutschen Familien angehäuft und vererbt werden und damit in den Händen weniger konzentriert bleiben.

Die ungleiche Verteilung von Vermögen in Deutschland wird durch das derzeitige Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht effektiv nicht reduziert, sondern sogar teilweise noch verstärkt. Obwohl die Erbschaftsteuer von den vorgesehenen Steuersätzen progressiv ist, das heißt, hohe Vermögen eigentlich mehr besteuern soll als mittlere: Sehr hohe Vermögen (bei über 26 Millionen) können durch Ausnahmen oft sogar komplett steuerfrei vererbt werden, während mittlere Erbschaften verhältnismäßig stärker belastet werden. Ebenfalls wichtig: Kleinere Erbschaften, und das sind die meisten, sind heute über Freibeträge von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit – was wir befürworten und sogar stärken würden, sofern es gelingt, die Steuerlücken am ganz oberen Ende zu schließen. Die heutigen Ausnahmen für sehr große Erbschaften tragen zur Ungleichheit bei und untergraben das Prinzip der Chancengerechtigkeit.

Erbschaften von über 26 Millionen Euro sollten nicht mehr steuerbefreit sein, Betriebsvermögen sollten großzügige Stundungen erhalten

Das Kind eines Bäckers, das den elterlichen Betrieb erbt, zahlt in der Regel mehr Erbschaftsteuer als das Kind, das einen ganzen Lebensmittelkonzern erbt. Das ist derzeit Realität in Deutschland – und es ist ungerecht. Die eigentlich zu zahlende Erbschaftsteuer kann bei übertragenen Vermögenswerten von mehr als 26 Mio. Euro vollständig erlassen werden, wenn die Erbinnen oder Erben in einer sogenannten „Verschonungsbedarfsprüfung“ nachweisen, dass sie „bedürftig“ sind und die Steuer nicht aus ihrem aktuell verfügbaren Privatvermögen zahlen können. Milliardenschwere Schenkungen an Kinder und Vermögensübertragungen auf extra neu gegründete Familienstiftungen bleiben so steuerfrei. 2023 wurden so mehr als 2 Milliarden Euro an Steuern erlassen, was zu einem effektiven Steuersatz von nur 0,1 % bei Erbschaften von über 26 Millionen führte.

Wir setzen uns daher für eine Reform der sogenannten Verschonungsregelungen ein. Statt einer vollständigen Steuerbefreiung für Betriebsvermögen sollten weitreichende, mehrjährige Stundungsregelungen eingeführt werden. Das schafft Steuergerechtigkeit, sichert zugleich Arbeitsplätze und schafft Anreize für Investitionen.

Die Steuerbefreiung bei Erbschaften ab 300 Wohnungen beenden

Drei Wohnungen zu erben, darf nicht mehr besteuert werden als 300 oder mehr Wohnungen. Aber: Wer heute Anteile an einem Wohnungsunternehmen mit einem Immobilienbestand von mindestens 300 Wohneinheiten erbt, muss darauf keine Erbschaftsteuer zahlen. Wer hingegen zwei oder drei Immobilien erbt, zahlt, wenn er die Freibeträge überschreitet, auf den restlichen Wert Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Diese Ausnahme von großen Immobilienbeständen bei Erbschaften ist seltsam ungerecht und sollte abgeschafft werden. Die finanziellen Effekte können nur geschätzt werden, manche Wirtschaftsforscher gehen von ca. 1 Mrd. Euro an Mindereinnahmen für die Länder pro Jahr aus."

Quelle: Plan für mehr Steuergerechtigkeit | Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Abermals behördenhafte Regelungen ohne jedweden bahnbrechenden Vereinfachungsansatz im Dienste der Gerechtigkeit.

Statt dessen Punkte die wieder jene begünstigen die Auslegungen suchen, finden und ausnutzen. Jene, die vom kompliziertesten Steuersystem der Galaxis den Nutzen herausziehen (Gestaltungsspielräume nutzen) die auch Berater und Demokratie darstellende Funktionäre in die Gesetzestexte, Verordnungen etc. hinein geschummelt haben und hinein schummeln werden. Stichwort “Ausnahmetatbestände”, internationale Regelungen etc.

Berater die sich das 1 % problemlos leistet und eine hohe “Rendite” aus der Beratung ziehen.
Berater für das 1 Prozent und deren “Interessenvertretung”. Das komplizierteste Regelwerk der Galaxis hat “Spielräume” geliefert, die Lösung eine Detailregel 300 Wohnungen? - Wer soll das noch glauben? - Wann ist eine Wohnung eine Wohnung, was ist bei 100 x 299 Wohnungen, verteilt über 20 GmbHs, Tochter, Schwester, Bruder etc.

Mit Vertrauen ist es wie bei Blumen. - Kaputt ist kaputt! - Gruß an alle Parteien die Steuerpolitik der letzten Jahrzehnte zu verantworten haben.

Erneut die Frage an dich:
Wie würdest du es regeln?

Das darf auch gern unabhängig von deiner Partei deine persönliche Meinung sein, aber bitte schreib einfach, wie du die Erbschaftssteuer regeln würdest. :folded_hands:

Ich bin geprägt von Gesprächen mit

  • den Libertären (in Teilen ziemlich schräg, aber radikal vereinfachend :wink: )
  • der PdH
  • der (Rest-) FDP
  • der PdV

Es ist unmöglich die Essenz daraus “mal eben” hier dar zu legen.
Klar ist aber, diejenigen die es zig mal verbockt haben, die sind “raus".

Vertrauen ist kaputt - zerstört - zertrampelt !

Also keinen Plan zur Erbschaftssteuer?

Ein wirklich durchdachtes Konzept:

Leitbild: dieBasis steht für ein vereinfachtes, gerechtes Steuersystem, für demokratische Mitsprache und Transparenz bei der Aufstellung staatlicher Haushalte und der Vergabe öffentlicher Mittel, sowie für die Einschränkung und gerechte Besteuerung von sehr großen Vermögen.

Steuerverschwendung und Steuerbetrug müssen nachhaltig aufgedeckt und geahndet werden.

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hier mal einige neue Aspekte und Lösungsansätze

Re­form­op­tio­nen – zahl­rei­che In­dus­trie­staa­ten ge­ben ein Bei­spiel

Drei Wege der notwendigen grundlegenden Reform drängen sich auf. Erstens könnte man die Erbschaft- und Schenkungsteuer gänzlich abschaffen, wie in Österreich, der Tschechischen Republik und der Slowakei, in Estland, Lettland, Schweden und Norwegen sowie in Kanada, Mexiko, Israel, Australien und Neuseeland. Der zweite Weg wäre, Transfers in der Kleinfamilie nicht zu belasten und so die verfassungsrechtlichen Probleme für die Vielzahl der Fälle zu lösen. In Dänemark, Luxemburg, Irland und im Vereinigten Königreich sowie in Japan und den Vereinigten Staaten erben Eheleute steuerfrei. In Litauen, Polen, Portugal, Slowenien, Ungarn und in der Schweiz müssen auch die Kinder die Abgabe nicht entrichten.

Drittens wäre auch ein erbschaftsteuerlicher Zuschlag zu den Ertragsteuern denkbar. Eine Erbschaft oder Schenkung würde zunächst nicht belastet. Wer aber aus dem Erbe einen Ertrag erwirtschaftet, zahlt einen Zuschlag zu den Ertragsteuern. Wer ein geerbtes Haus vermietet, den geschenkten Picasso verkauft oder als Erbe ein Unternehmen weiterführt, müsste eine erhöhte Einkommensteuer entrichten – im Falle wiederkehrender Erträge wie bei der Vermietung und der Unternehmensführung für eine bestimmte Zeit wie etwa fünf oder zehn Jahre.

Insb. die variante 3 klingt nicht schlecht:
„erbschaftsteuerlicher Zuschlag zu den Ertragsteuern“
D.h. (erhöhte) Steuer auf Erträge aus dem Ererbten.