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Gerechtigkeitslücken in der Erbschaftsteuer schließen
Vermögen in Deutschland sind sehr ungleich verteilt. Die reichsten 1 Prozent in Deutschland haben insgesamt mehr Vermögen als 90 Prozent der restlichen Menschen. In fast keinem anderen Land der EU ist die Vermögenskonzentration so stark. Die Folge: Wer in eine reiche Familie geboren wurde, bleibt reich. Gleichzeitig ist ein Aufstieg mit Vermögensaufbau durch eigene Arbeit derzeit nur schwer möglich. Eigene Leistung ermöglicht deutlich weniger Aufstiegschancen als das Glück der Geburt in eine wohlhabende Familie. Menschen in Ostdeutschland sind bei Erbschaften in den allermeisten Fällen noch stärker im Nachteil. Hohe Vermögen konnten fast nur in westdeutschen Familien angehäuft und vererbt werden und damit in den Händen weniger konzentriert bleiben.
Die ungleiche Verteilung von Vermögen in Deutschland wird durch das derzeitige Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht effektiv nicht reduziert, sondern sogar teilweise noch verstärkt. Obwohl die Erbschaftsteuer von den vorgesehenen Steuersätzen progressiv ist, das heißt, hohe Vermögen eigentlich mehr besteuern soll als mittlere: Sehr hohe Vermögen (bei über 26 Millionen) können durch Ausnahmen oft sogar komplett steuerfrei vererbt werden, während mittlere Erbschaften verhältnismäßig stärker belastet werden. Ebenfalls wichtig: Kleinere Erbschaften, und das sind die meisten, sind heute über Freibeträge von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit – was wir befürworten und sogar stärken würden, sofern es gelingt, die Steuerlücken am ganz oberen Ende zu schließen. Die heutigen Ausnahmen für sehr große Erbschaften tragen zur Ungleichheit bei und untergraben das Prinzip der Chancengerechtigkeit.
Erbschaften von über 26 Millionen Euro sollten nicht mehr steuerbefreit sein, Betriebsvermögen sollten großzügige Stundungen erhalten
Das Kind eines Bäckers, das den elterlichen Betrieb erbt, zahlt in der Regel mehr Erbschaftsteuer als das Kind, das einen ganzen Lebensmittelkonzern erbt. Das ist derzeit Realität in Deutschland – und es ist ungerecht. Die eigentlich zu zahlende Erbschaftsteuer kann bei übertragenen Vermögenswerten von mehr als 26 Mio. Euro vollständig erlassen werden, wenn die Erbinnen oder Erben in einer sogenannten „Verschonungsbedarfsprüfung“ nachweisen, dass sie „bedürftig“ sind und die Steuer nicht aus ihrem aktuell verfügbaren Privatvermögen zahlen können. Milliardenschwere Schenkungen an Kinder und Vermögensübertragungen auf extra neu gegründete Familienstiftungen bleiben so steuerfrei. 2023 wurden so mehr als 2 Milliarden Euro an Steuern erlassen, was zu einem effektiven Steuersatz von nur 0,1 % bei Erbschaften von über 26 Millionen führte.
Wir setzen uns daher für eine Reform der sogenannten Verschonungsregelungen ein. Statt einer vollständigen Steuerbefreiung für Betriebsvermögen sollten weitreichende, mehrjährige Stundungsregelungen eingeführt werden. Das schafft Steuergerechtigkeit, sichert zugleich Arbeitsplätze und schafft Anreize für Investitionen.
Die Steuerbefreiung bei Erbschaften ab 300 Wohnungen beenden
Drei Wohnungen zu erben, darf nicht mehr besteuert werden als 300 oder mehr Wohnungen. Aber: Wer heute Anteile an einem Wohnungsunternehmen mit einem Immobilienbestand von mindestens 300 Wohneinheiten erbt, muss darauf keine Erbschaftsteuer zahlen. Wer hingegen zwei oder drei Immobilien erbt, zahlt, wenn er die Freibeträge überschreitet, auf den restlichen Wert Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Diese Ausnahme von großen Immobilienbeständen bei Erbschaften ist seltsam ungerecht und sollte abgeschafft werden. Die finanziellen Effekte können nur geschätzt werden, manche Wirtschaftsforscher gehen von ca. 1 Mrd. Euro an Mindereinnahmen für die Länder pro Jahr aus."
Quelle: Plan für mehr Steuergerechtigkeit | Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen