Es gibt kein sogenanntes "Heizungsgesetz"!

Ich kann es langsam nicht mehr hören!

Es gibt kein sogenanntes „Heizungsgesetz“ und es ist keine Erfindung von Robert Habeck.

Es ist eine Erfindung der Populisten.

Es gibt nur das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches von der damaligen Merkel-Regierung im August 2020 beschlossen wurde und bereits am 1. November 2020 in Kraft getreten ist, um die von der EU beschlossenen Klimaziele zu erreichen.

Werden diese Ziele nicht erreicht, muss Deutschland mit erheblichen Strafzahlungen rechnen.

Es wurde im Jahre 2023 von der Ampel-Regierung novelliert und sogar noch abgeschwächt, so dass eine Heizung nur dann ausgetauscht werden muss, wenn sie tatsächlich nicht mehr funktioniert.

Dann muss man übrigens sowieso eine neue Heizung einbauen.

Außerdem liegt die staatliche Förderung für Heizungen aktuell noch bei bis zu 70 Prozent!!
Die max. förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch betragen 30.000 Euro. Gefördert werden u. a. Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Brennstoffzellenheizungen.

Grundförderung und Boni für den Heizungstausch können bis zu einem Fördersatz von maximal 70 Prozent addiert werden. Die neue Förderung für den Heizungstausch kann voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 bei der KfW beantragt werden (für Einfamilienhäuser; für weitere Antragstellergruppen gestaffelter Start in 2024).

BMWK - Die neue Heizungsförderung stärkt die Energiewende im Gebäudesektor).

Weil „zweite Novelle zum Gebäudeenergiegesestz“ als Begriff doch etwas sperrig ist und nichts über den Inhalt aussagt, haben nicht nur Populisten, sondern auch diverse Medien und Politiker (auch der Grünen) vom „Heizungsgesetz“ gesprochen.

Bis dahin regelte das Gebäudeenergiegesetz eigentlich nur Dinge zum Energiebedarf, nicht aber zum Energieträger. Das ist erst mit der besagten Novelle (aka Heizungsgesetz) hinzugekommen und insofern macht der Begriff schon Sinn, denn nun regelt das Gesetz eben auch die Heizung selbst und nicht mehr nur die Dämmung. Wer die Idee hatte den Energieträger (und somit die Heizungstechnologie) gesetzlich vorzuschreiben weiß ich nicht, verantwortlich war aber wohl der Energieminister Habeck für diesen Gesetzesentwurf.

Von den bis dahin gültigen Regeln wurde meines Wissens nach nichts abgeschwächt. Oder woran denkst du da? Abgeschwächt wurde der ursprüngliche Entwurf der besagten Novelle.

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Apropos Bürokratie:

aa) Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 4a eingefügt:„4a. „blauer Wasserstoff“ Wasserstoff, der durch Reformation oder Pyrolyse aus Erdgas hergestelltwird und der den nach Maßgabe der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommissionvom 4. Juni 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlamentsund des Rates durch Festlegung der technischen Bewertungskriterien, anhand deren bestimmtwird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einenwesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet, undanhand deren bestimmt wird, ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen einesder übrigen Umweltziele vermeidet (ABl. L 442 vom 9.12.2021, S. 1), die zuletzt durch dieDelegierte Verordnung (EU) 2022/1214 (ABl. L 188 vom 15.7.2022, S. 1) geändert worden ist,geltenden technischen Bewertungskriterien zum Nachweis des wesentlichen Beitrags zumKlimaschutz genügt; in Bezug auf die Verringerung von Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) muss danach der Mindestschwellenwert für die Einsparung der Lebenszyklus-THG-Emissionen von 73,4 Prozent gegenüber einem Vergleichswert für fossile Brennstoffe erreichtwerden; gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 zur Ergänzung der Verordnung(EU) 2020/852 (Taxonomieverordnung) ist diese Verringerung gegenüber einem Vergleichswertvon 94 Gramm Kohlendioxidäquivalent pro Megajoule nachzuweisen, indem das entstehendeKohlendioxid abgeschieden und gespeichert oder in Produkten dauerhaft gebunden wird; für dieErfüllung der Nachweispflicht für die dauerhafte Speicherung oder Bindung des Kohlendioxidsgelten die Vorgaben gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 der Kommission vom19. Dezember 2018 über die Überwachung von und die Berichterstattung überTreibhausgasemissionen gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 601/2012 der Kommission (ABl. L 334 vom 31.12.2018, S. 1), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 (ABl. L 442 vom 9.12.2021, S. 1) geändert worden ist, oder entsprechende EU-Vorgaben; die Einsparungenbei den Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen werden nach der in Artikel 28 Absatz 5 derRichtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (ABl. L 328 vom21.12.2018, S. 82; L 139 vom 18.5.2022, S. 1) genannten Methode oder alternativ gemäß DIN EN ISO 14067:2018 (119)* oder DIN EN ISO 14064-1:2018 (120)* berechnet; soweit dieEuropäische Union in einem anderen verbindlichen Rechtsakt für die Herstellung von blauemWasserstoff für die im Rahmen dieses Gesetzes einschlägigen Einsatzfelder andereNachhaltigkeitsanforderungen vorgibt, sind diese anzuwenden,“.

Alleine dieser eine, neue Paragraph referenziert 14 mal alte Verordnungen und Normen. Das ist nicht mehr lesbar und wer blickt da noch durch?

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ja, das Gesetz zu lesen ist eine reine Freude.
Ich weiß nicht, wer das noch versteht, es können aber nicht viele sein.
Hinter jeder Bezugnahme auf eine EU-Regelung verbirgt sich ein -zig-seitiges Dokument, das dann seinerseits wieder auf andere EU-Regelungen verweist, die dann wieder auf andere Regelungen verweisen usw usw.
Ich habe es schon mehr als einmal aufgegeben, diesen Verweisungsketten bis zum Ende nachzugehen. Es bleibt immer so ein Gefühl von Blindflug.

xxxxxxxxxx

rein sprachlich würde ich dem widersprechen.
Es gibt kein Heizungsgesetz.
Es gibt nur ein sogenanntes „Heizungsgesetz“.
:slight_smile:

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Meines Wissens besteht die Austauschpflicht nach 30 Jahren weiter.
Leider mit allen seinen Ausnahmen.
Sonst gab es auch vorher nichts anderes.

Das neue GEG geht in der Tragweite und Komplexität weit über das alte GEG hinaus.
Das heutige GEG jetzt als „eigentlich von der Merkel Regierung“ darzustellen, wird der Sache nicht gerecht.

Und ob man nun GEG oder Heizungsgesetz dazu sagt spielt nun wirklich keine Rolle.

Ja, du darfst aber eine 30-jährige Ölheizung gegen eine Öl-Brennwertheizung auf eigene Kosten austauschen. :slightly_smiling_face:

Die Austauschpflicht stammt noch von der GroKo.
Komisch, dass sich damals niemand darüber aufgeregt hat als das beschlossen wurde, kann sein, dass sie es damals finanziell gefördert haben.

Sag’ ich doch, dass neue GEG geht viel weiter.

Diese Austauschpflicht besteht schon sehr lange. ob von der GroKo bin ich mir nicht mal sicher.
Das Problem ist, dass die Ausnahmen immer wieder verlängert wurden und es nie richtig kontrolliert wurde.
Das führte dazu, dass ich vor kurzem noch Heizungskessel aus den Sechzigern vorgefunden habe. Da gibt es bestimmt noch einige ähnlich alte Kessel in deutschen Kellern.

Das alles hätte Robert viel einfacher haben können:

  • Austauschpflicht durchsetzen und Ausnahmen abbauen.
  • EE-Gase im Gasnetz mit jährlich steigendem Anteil verpflichtend machen.
    Da hätte er uns viel Ärger erspart und trotzdem viel erreicht.

in Bestandsbauten soll das GEG erst mit Abschluss der kommunalen Wärmeplanung von Städten zum Tragen kommen soll – entweder Mitte 2026 oder Mitte 2028. Spätestens ab dann soll bundesweit nur noch Heizsysteme erneuerbarer Energiequellen verbaut werden, wie unter anderem Wärmepumpen, Holzheizungen, oder Biogas- oder Wasserstoffheizungen, um nur ein paar zu nennen, wenn eine neue Heizung eingebaut werden muss.

Alte Heizungen dürfen bis dahin vorerst weiterlaufen.

Bis zum Jahr 2045 sollen neue Heizungen aus erneuerbaren Energiequellen alte fossile Heizsysteme ersetzen, sodass von dort an bundesweit ausschließlich klimaneutral geheizt werden kann, so die langfristige Zielausgabe.

Die CDU will das GEG korrigieren und setzt eher auf einen steigenden Co2-Preis, der auch fossile Brennstoffe künftig teuer machen dürfte.

Sollten die Förderungen durch eine CDU-Regierung wegfallen, bleiben die Haushalte auf hohen Heizkosten aus fossilen Quellen sitzen.

Viele Haushalte könnten das ohne Förderungen nicht stemmen. Nahe liegt auch, dass der Umstieg ohne Pflicht hierzu von vielen auch wegen der Kosten nicht oder nur behäbiger angegangen würde.

Merz:
„Wir werden dieses Gesetz korrigieren, und zwar auf den ursprünglichen Stand wieder zurückbringen. Wir werden es so wieder regeln, dass die Menschen eine eigene Entscheidung treffen können, was sie einbauen und wir werden Grenzwerte haben, dass wir in der Zeit auch CO₂-frei im Haus heizen."

Mit mindestens 65% erneuerbare Energien wäre richtig.

Die dürfen auch weiterhin weiterlaufen.

Förderungen gab es auch zu Merkels Zeiten. Also warum sollten die wegfallen solange Geld da ist? Kann sein, dass die dann anders gestaltet werden.