Beim Schreiben des Wahlprogramms für unser Bundesland fiel mir wieder einmal auf, wie wenig Spielraum eigentlich ein Bundesland in der Gestaltung der Agrarpolitik hat.
Grund dafür ist die Gemeinsame Agrarpolitik der EU mit ihren Flächenprämien. Diese fördern Großgrundbesitzer mit einem „bedingungslosen Grundeinkommen“, teils in Millionenhöhe pro Person und Jahr.
Für nachhaltige Landwirtschaft bleibt dadurch kaum noch Geld übrig, und auch kein Anreiz für Landwirte, nachhaltig zu wirtschaften.
Meiner Meinung nach müsste diese Flächenprämie abgeschafft und komplett durch Förderung nachhaltiger Anbaumethoden ersetzt werden.
Auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen der deutschen Bundesregierung äußert sich ähnlich dazu:
"In verschiedenen Fachdisziplinen mit Fachfokus Nachhaltigkeit gilt die Ausgestaltung der Agrarpolitik der EU und die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten als eine entscheidende Stellschraube für das Gelingen des Ressourcenschutzes.[50][49][51] So fordert der Sachverständigenrat für Umweltfragen eine ausschließlich gemeinwohlorientierte Subventionspraxis ein. Diese würde nur mehr die Erbringung zusätzlicher, über die landwirtschaftliche Produktion hinausgehende Ökosystemleistungen belohnen (z. B. Aufbau von Bodenkohlenstoffvorräten durch hohe Wasserstandhaltung). Die aktuelle flächen- und produktionsbezogene Subventionierung v. a. der Ersten Säule verhindere eine stärkere Nachhaltigkeit, die Direktzahlungen müssten daher eingestellt werden."Gemeinsame Agrarpolitik – Wikipedia
1985 hieß es, dass „ordnungsgemäße Landwirtschaft“ dem Naturschutz dient.
Hat sich was geändert seitdem?
"(zu § 5 BNatSchG)
Abweichend von § 5 Absatz 2 BNatSchG kann die für Naturschutz und Landwirtschaft zuständige oberste Landesbehörde durch Verordnung die Grundsätze der guten fachlichen Praxis nach § 5 Absatz 2 BNatSchG unter besonderer Beachtung der Nachhaltigkeit der Nutzung, des Gewässerschutzes und der Erhaltung der Biodiversität näher konkretisieren. Die Vorschriften des landwirtschaftlichen Fachrechts bleiben unberührt."
Ist das besser?
Bis 1998 dies hier.
" Beispielhaft für andere Kritiker hat Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen seit 1985 wiederholt eine Aufhebung der Landwirtschaftsklauseln gefordert, da die Landwirtschaft von den Regelungen des Naturschutzes praktisch ausgenommen ist, und da die Realität der Intensivlandwirtschaft längst nicht mehr den Klauseln entspricht. Eingriffe land- und forstwirtschaftlicher Nutzer dürften nicht anders behandelt werden als die gewerblicher und industrieller Nutzer."
Ich habe mal gehört, der Sinn der Flächenprämie sei es, dass die Flächen im Notfall für den Anbau von Nahrungsmitteln für die Bevölkerung verbuschungsfrei gehalten werden, habe dazu aber keine Quelle.
Schau an. Klingt logisch.
Ich dachte immer, bei Vergandung entfällt die Förderung und daher ziehen viele Brachen sozusagen immer wieder um.
Aber ich schaue mal nach.