Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)

Am 8. Juni 2023 wurde auf dem Innenministertreffen in Luxemburg Entscheidungen für ein „Gemeinsames Europäisches Asylsystem“ getroffen.

„Und wir haben gezeigt, dass wir Europäer gemeinsam handeln – nach Jahren der Blockaden und des Streits,“
sagt Bundesinnenministerin Faeser.

Beim Rat für Justiz und Inneres in Luxemburg hatten die europäischen Innenministerinnen und Innenminister über die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verhandelt. Grundlage waren Entwürfe für Verordnungen, die die aktuelle schwedische EU-Ratspräsidentschaft auf Basis von Vorschlägen der EU-Kommission erarbeitet hat.

Dank der Einigung könne Europa endlich für eine verlässliche Steuerung und Ordnung der Migration sorgen und zu einer neuen, solidarischeren Migrationspolitik kommen, so Innenministerin Faeser.

Worauf hat sich der EU-Innenrat geeinigt?

Verfahren für Asylsuchende mit geringer Anerkennungsquote an den Außengrenzen

Künftig soll an den EU-Außengrenzen über den Status von Menschen entschieden werden, die nur eine sehr geringe Aussicht auf Schutz in der EU haben. Diejenigen, die keinerlei Aussicht auf ein Bleiberecht in der EU haben, müssten von dort aus in ihre Heimat zurückkehren.

„In diesen Verfahren setzen wir uns für hohe rechtsstaatliche Standards und konsequenten Menschenrechtsschutz ein“, betonte die Bundesinnenministerin. „Wir wollen, dass jeder ein faires Asylverfahren erhält.“

Deutschland hat erreicht, dass unbegleitete Kinder und Jugendliche direkt in die EU einreisen können und nicht in die Grenzverfahren kommen. Gemeinsam mit Luxemburg, Irland und Portugal hatte sich die Bundesinnenministerin dafür eingesetzt, dass das auch für Kinder und Jugendliche gilt, die mit ihren Eltern kommen, konnte sich damit aber nicht gegen die Mehrheit der EU-Staaten durchsetzen.

„Dafür wird sich Deutschland in den nun anstehenden Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament weiter einsetzen“, erklärte Faeser. Sie habe die deutsche Position für einen bestmöglichen Schutz der Kinder sehr deutlich gemacht und in einer Protokollnotiz niedergelegt.

Grenzverfahren

Die Verfahren an den Außengrenzen sollen nicht für Menschen gelten, die vor Folter, Krieg und Terror geflohen sind. Es geht um schnelle und faire Asylverfahren für diejenigen, bei denen nur eine geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie in der EU Schutz benötigen.

Menschen, die mit Kindern in Europa Schutz suchen, kommen meist aus Kriegsgebieten - und die haben ohnehin hohe Aussicht auf Schutz in der EU und müssen nicht in die Grenzverfahren.

Verpflichtende Solidarität mit den stark belasteten Außengrenzstaaten

Die Solidarität mit den stark belasteten Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen soll nicht mehr freiwillig, sondern verpflichtend sein. Länder, die keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, sollen zukünftig zu Ausgleichszahlungen gezwungen werden.

Dazu die Bundesinnenministerin: „Alle Mitgliedstaaten tragen Verantwortung. Diese Verantwortung wird künftig auf mehr Schultern verteilt sein. Die Solidarität in der Verteilung der Flüchtlinge gehört zum Gesamtpaket.“

Insbesondere die Staaten am Mittelmeer könnten nur Grenzverfahren durchführen, wenn sie auch wüssten, dass Menschen danach entweder zurückkehren oder andere EU-Staaten sie bei der Aufnahme unterstützen.

„Wir wollen durch geregelte Migration vor allem dafür sorgen, dass das furchtbare Sterben auf dem Mittelmeer endlich aufhört“, so Faeser.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2023/06/ji-rat-geas.html

Das geht gegen die ‚Wirtschaftsflüchtlinge‘ und ist eigentlich bescheuert. Wir haben Arbeitskräftemangel. Gerade diese ‚Wirtschaftsflüchtlinge‘ ließen sich in wenigen Jahren zu hochmotivierten Arbeitskräften ausbilden. Die wollen sich integrieren und unseren Lifestyle übernehmen, viel mehr als Kriegsflüchtlinge.

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