Das unter der Großen Koalition in Kraft getretene Gesetz zu Kinderehen verstößt gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht drängt in seiner Entscheidung vor allem auf einen stärkeren rechtlichen Schutz der Betroffenen.
Das 2017 in Kraft getretene „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ erklärt Eheschließungen jedoch pauschal für ungültig, wenn ein Ehepartner jünger als 16 Jahre ist. Das gilt auch, wenn die Ehe im Ausland legal geschlossen wurde.
https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Bekaempfung_Kinderehe.html