Gesundheitswesen - Die Ärztekammern - Watchdog für ethisches Verhalten Ihrer Mitglieder (?)

  1. ethischer Überbau und Watchdog für ethisches Verhalten gegenüber Patienten ?

  2. Beschwerderecht für Patienten aber nicht in jedem Fall ?

  3. Wenn der Arzt nicht an „einer Schlichtung“ teilnehmen möchte ist er juristisch trotzdem über die Kammer abgesichert und mit einem Kammeranwalt versorgt.

  4. Bei Schlichtungen bescheiden bisher 3 Ärzte der Kammer über die Einstufung als Behandlungsfehler und die Konfliktbeilegung

Ja das ist auch eine Problematische Machtstruktur…