Das Thema mangelnde Gewinnerzielungsabsicht habe ich mit meiner Frau (Steuerberaterin) immer wieder rauf und runter diskutiert… Ich habe das bis heute nicht wirklich vollständig durchdrungen.
Die Grundidee ist wohl, dass der Staat unterscheiden möchte zwischen absetzbaren Investitionen, die notwendig sind, um jetzt oder später Gewinne zu erzielen - und den Ausgaben, die in erster Linie der Verwirklichung eigener „Hobbys“ dienen.
Beispiel: wen ich morgen mit den Kursen zur Prüfung des Gleitschirmfliegens beginne, und mir auch einen Schirm kaufe, mache ich das entweder, weil das mein Hobby ist/werden soll - oder weil ich über mehrere Stufen in 2-3 Jahren Geld verdienen will mit Tandemflügen, die ich anbiete.
Wenn ich also die Kursgebühren von der Steuer absetzen will, da sie die notwendige Investition darstellen für die später verkaufbaren Tandemspringereien, so muss ich nachweisen, dass das die (tragfähige!!) „Geschäftsidee“ ist - und - wenn das nicht klappt, kann es sein, dass der Staat nachträglich kommt, und reklamiert, dass das eben doch reines Privatvergnügen (gewesen) ist. Selbst dann, wenn es nur daran liegt, dass man nicht kostendeckend arbeiten kann, weil die Konkurrenz der Flugschulen zu groß ist, da dieser Fakt beim Aufstellen des Geschäftsmodells bereits hätte auffallen müssen.
Es gibt wohl noch die „Sonderlocke“ einer „gemeinnützigen Geschäftsidee“ - aber ab da steige ich dann sowieso komplett aus.
Grundsätzlich finde ich das Konzept nicht ganz falsch, weil sonst jeder sein Hobby/seinen Konsum tatsächlich versuchen würde, von der Steuer abzusetzen (Paradebeispiel ist hier das Geschäftsessen versus des privaten Restaurantbesuchs).
Es ist aber eine interessante Fragesellung, wie das bei Vermietung/Verpachtung ist - was passiert, wenn das nicht mehr kostendeckend möglich ist, weil die Mieter das nicht mehr bezahlen wollen/können?
In der Konsequenz hieße das, das Wohnraum verloren ginge, da es sich auf diese Weise nicht mehr rechnet - und das aber dann dazu führt, dass mehr Sozialhilfe gezahlt werden müsste, um den Mietern wieder die für die Vermieter gewinnorientierten Einnahmen zu garantieren - das ist m.E. ein wenig wie rechte Tasche/linke Tasche mit den Nachteil, dass es den Staat wahrscheinlich deutlich mehr kostet…
Gewinnerzielung ist zwar damit noch keine Bürgerpflicht - aber eine Voraussetzung für die Förderung von Engagement - das ist eine sehr tiefgreifende Frage, ob das sinnvoll ist bzw. in welchen Fällen das sinnvoll ist.
Umgekehrt ist die Frage ebenfalls interessant, was die Motivation eigenen Handelns ist - die meisten werden ein defizitäres Engagement wahrscheinlich ablehnen - wobei - bleiben wir beim Gleitschirmspringen - das monetäre Defizit vielleicht dadurch ausgegleichen werden kann, dass es einfach viel mehr Spass macht, Dinge gemeinschaftlich zu erleben (ich kenne 2 Tandemspringer, die das vor allem deswegen machen).
Das ist allerdings bei einer Vermietung aber sehr wahrscheinlich nicht der Fall 
Das ganze steht - wie gesagt - unter meinem beschränkten Verständnisvorbehalt!