Gibt es ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung?

„Unser Leben gehört uns. Ob wir feige sind oder nicht, ob wir es hingeben wollen oder nicht –: das ist unsre Sache und nur unsre. Kein Staat (…) hat das Recht, über das Leben derer zu verfügen, die sich nicht freiwillig darbieten.“
Kurt Tucholsky , 1926

Dieses Zitat habe ich in diesem aktuellen Artikel des Deutschlandfunks gefunden, und er spricht mir aus der Seele.

Weiß jemand, was aus dieser Sache geworden ist?

„Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet, sind - Stand September 2023 - laut der EU-Statistikbehörde Eurostat in den 27 EU-Staaten sowie in Norwegen, der Schweiz und in Liechtenstein mehr als 650.000 ukrainische Männer im Alter von 18 bis 64 Jahren als Flüchtlinge registriert. Kiew erhöhe nun den Druck auf die Europäische Union (EU), diese Landsleute auszuliefern.“

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Die Lieferung von mehr effektiven Waffensystemen würde den Druck, mehr Soldaten zur Verteidigung rekrutieren zu müssen, deutlich reduzieren.

Auf russischer Seite freuen sich junge Männer darauf, endlich legal jemand umbringen oder wenigstens foltern zu dürfen. Ich verstehe jeden Ukrainer, der sich dem nicht aussetzen möchte. Aber umso mehr müssen wir die unterstützen, die sich der Verantwortung stellen.

Daniil

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zu dem Thema hatten wir schon eine Diskussion
https://das-gruene-forum.de/t/50-000-unterschriften-zum-schutz-von-pazifisten-und-kriegsdienstverweigerern/3156?u=lawandorder

Das Zitat stammt aus einer völlig anderen Zeit. Tucholsky hatte den Krieg von 1870, den 1. WK und die Nazis vor Augen, als er das schrieb.

Das vollständige Zitat:

„Unser Leben gehört uns. Ob wir feige sind oder nicht, ob wir es hingeben wollen oder nicht –: das ist unsre Sache und nur unsre. Kein Staat, keine nationale Telegrafenagentur hat das Recht, über das Leben derer zu verfügen, die sich nicht freiwillig darbieten. Und so gewiß der nächste Nationalkrieg unter den Farben Schwarz-Rot-Gold geführt werden wird, so gewiß diese mannhaften Republikaner aufstehen werden wie ein Waschweib, die Belange des Staats der andern zu schützen: so nötig ist es, den Antimilitarismus rein zu halten von Kompromißlern.“

Er fürchtete (zu Recht) den „nächsten Nationalkrieg unter den Farben Schwarz-Rot-Gold.“
Er wollte richtigerweise nicht mitmachen bei einem Krieg, der aus nationalistischen, imperialistischen und ähnlichen Gründen geführt wird.

Davor muss heute weiß Gott keiner mehr Angst haben, schon der Zustand unserer Bundeswehr lässt das gar nicht zu, aber auch politisch sind wir davon Lichtjahre entfernt.

Bei der Ukraine geht es auch nicht darum, dass sie einen nationalistischen Angriffskrieg vom Zaun bricht, sondern sie verteidigt sich, mehr nicht.

Der alte Spruch „Stell Dir vor, es ist Krieg, und keiner geht hin“, ist sinnlos, wenn der Angreifer schon da ist. Es ist nicht mehr die Frage, ob Russland „hingeht“, der Krieg läuft schon.

„Stell Dir vor, wir werden überfallen, und keiner wehrt sich.“
„Stell Dir vor, Dein Haus brennt, und die Feuerwehr kommt nicht.“
Das sind die richtigen Parallelen.

Menschlich und subjektiv kann ich jeden verstehen, der nicht im Krieg kämpfen will.
Politisch und gesellschaftlich ist diese Haltung aber eine Katastrophe, wenn man angegriffen wird. Ich würde die ukrainischen Kriegsdienstverweigerer nach hause schicken.
Für sie gelten die ukrainischen Gesetze, wer in der Ukraine kämpfen soll, haben nicht wir zu entscheiden.

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Du würdest die ukrainischen Kriegsdienstverweigerer nach Hause schicken? Du willst also Menschen in den Krieg zwingen. Es ist überaus unwesentlich, ob sich eine Nation „verteidigt“ oder „angreift“, wenn es um das individuelle Recht von Menschen geht, sich kriegerischen Auseinandersetzungen zu entziehen.
Du hast offensichtlich das Wesen und den Kern des grundgesetzlich garantierten Rechts auf Kriegsdienstverweigerung nicht verstanden. Im GG steht Art. 3, also ziemlich weit oben: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“

Da steht auch aus gutem Grund nichts einschränkendes, etwa „Deutsche dürfen …“, sondern niemand bedeutet eben, niemand.

Dass dieses Recht kontinuierend von Militaristen angegriffen und ausgehöhlt wird, und gerade dann, wenn es seine Wirkung entfalten muss, nämlich in Kriegszeiten, in Frage gestellt wird, unterstreicht nur seine grundsätzliche Bedeutung.

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Wie ich schon öfters erwähnt hatte, betreue ich rund ukrainische 160 Familien in unserem Landkreis, ehrenamtlich und unbezahlt außerhalb jeglicher staatlicher oder caritativer Organisationen. Deshalb werde ich häufig von Menschen kontaktiert, die Organisationen berechtigterweise nicht vertrauen.
Da kommen Männer an, die sich Abmusterungen auf Grund medizinischer Untauglichkeit gekauft haben, oder die illegal ihre oft krebskranken Frauen mit den Kindern begleitet haben oder Menschen, die sowohl von den Russen als auch von den Ukrainern der Kollaboration verdächtigt werden. Da man in beiden Systemen nicht von einer fairen Justiz ausgehen muss und viele vermutlich bei einer Rückkehr mit drastischen Strafen rechnen müssen, werde ich oft gefragt, wie Deutschland reagieren wird.
Die meisten sind peinlich darauf bedacht, ja keinen Fehler zu machen. Sie haben selbst Angst, bei Rot über die Strasse zu gehen. Angst vor Abschiebung.
Ich verfolge oft die öffentliche Diskussion und bin auch oft im Gespräch mit der Ausländerbehörde. Aus dem Konsens heraus würde ich sagen, dass die Bundesrepublik, selbst wenn die Ukraine in der EU aufgenommen werden würde, hier das berechtigte Schutzinteresse der Geflüchteten höher stellen würde, als ein Auslieferungsersuchen der Ukraine oder Russlands.
Viele berichteten mir, dass sie Zeugen von Kriegsverbrechen wurden. Sie trauen sich aber nicht, bei deutschen Behörden darüber zu berichten, weil ukrainische Männer sich de jure aus ukrainischer Sicht illegal aus dem Land geschlichen haben. Ich hatte darüber auch eine Diskussion mit einem ukrainischen Anwalt, der trotz seiner extremen Behinderung keine Freistellung bekam und über Schleuser nach Deutschland kam. Er sieht es so, dass entweder die Ukrainer nach einem Krieg entweder nicht in die Ukraine zurückkehren können oder sie einer harten Bestrafung von mindestens 8 Jahren Zuchthaus oder Straflager entgegen sehen müssen. Eine eventuelle Generalamnestie nach einem eventuellen Sieg der Ukraine wäre denkbar, da es nach dem Krieg jede Art von Arbeitskräften braucht, um das Land wieder aufzubauen.
Mein Fazit: Noch sind die Ukrainer sicher und es wäre verfassungswidrig, wenn hier eine Auslieferung durch die Bundesregierung erfolgen würde.
Bei der AfD würde man ja sofort abschieben… mich übrigens auch, laut Abschiebecheck des Postillion…

wenn Du nicht mal in der Lage bist, den Sachverhalt sauber wiederzugeben, wird das eine schwierige Diskussion.
Wenn wir die Ukrainer nach hause schicken, zwingen wir sie nicht in den Krieg. Das tut die Ukraine, oder auch nicht, nach ihren Gesetzen.

Na, dann warte ich auf Deine Erläuterungen. Auf welcher Basis maßt Du Dir denn so einen Spruch an? Ich bin Anwalt und beschäftige mit seit 30 Jahren mit Verwatungs- und gelegentlich auch Verfassungsrecht. So ein grundlegendes Verständnis des Grundgesetzes traue ich mir daher zu, und wenn es fehlt, lese ich es nach.

Nein, das steht in Art. 4 GG.

„Das Nähere regelt ein Bundesgesetz“ sagt dem Eingeweihten, dass es da durchaus noch Einschränkungen geben kann.

Zudem gibt es ja auch Art. 12a GG:
„(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.“

Und nochmal: wir zwingen die Ukrainer nicht.
Das GG würde vielleicht verbieten, dass wir die Ukrainer zur BW ziehen.
Aber es verbietet nicht, dass der ukrainische Staat sie nach seinen Gesetzen zum Militär einzieht.
Vielleicht hast Du den grundgesetzlich garantierten Gehalt des Art. 4 nicht verstanden.
Oder Du willst ihn nicht verstehen und fantasierst Dir halt die „Rechtslage“ so zusammen, wie Du sie gerne hättest.

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Oh Mann, ich würde liebend gerne 3 Herzchen für so einen fundierten Beitrag geben, aber das kann discourse halt nicht.

Die Ukraine hat ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung, allerdings ausschließlich aus religiösen Gründen. Das entspricht nicht wirklich den Standards in der EU/NATO.

Da die Ukraine gerne sowohl der EU als auch der NATO beitreten möchte, sollen sie bitteschön erstmal ihre Gesetzeslage an unsere Standards anpassen.

Danach müssen wir die Ukrainer ausliefern.

Müssen wir wirklich?

Oder gilt hier nicht das Asylrecht? Wer wegen seiner Überzeugung mit Verfolgung rechnen muss…etc… ich kann das juristisch nicht ausformulieren.

Solch einen Ukrainer habe ich hier, der seit 2014 in einer Asylunterkunft mit Frau und kranken Kindern hausen muss… wobei ich es endlich durch bekommen habe, dass dieser endlich in eine eigene Wohnung ziehen darf.

ich verstehe nicht viel von Asylrecht, aber m.E. ist das keine Verfolgung.
Die Leute müssen die Regeln beachten, die für alle gelten.
Das ist keine „Verfolgung“. Wer den Kriegsdienst abehnt, wird nicht schlechter behandelt als jeder andere. Verfolgung wäre es zB, wenn sie nur die einziehen, die eine bestimmte Weltanschauung haben.
Aufgrund der Religion kann -wenn das so ist, wie Du sagst- eine Ausnahme gemacht werden.
Das ist also auch keine Verfolgung wegen der Religion.

und vorher KÖNNEN wir, so mein Verständnis.

Außerdem finde ich es widersinnig, wenn wir die Ukraine mit Waffen für Milliarden beliefern und gleichzeitig nicht dazu beitragen, dass sie ausreichend Truppen haben.
Sollen sie nun gewinnen oder nicht?!
Auch die Auslieferung der Deserteure wäre eine Unterstützung und m.E. die einzig logische Folge des grds. Entschlusses, die Ukraine zu unterstützen.
Ob man ersichtlich Wehrunfähige ausnimmt, sei dahingestellt, aber ich würde mich an der Stelle grds. in deren Regeln und Verfahren nicht einmischen.

ich habe ja nun selbst Kriegserfahrung und mische mich vielleicht deshalb jeden Tag ein.
Beispiele:
krebskranke Frau mit 9 Monate altem Baby und 11 jährigen Sohn wird vom Mann begleitet…
krebskranke Frau mit autistischem Sohn wird vom Mann begleitet…
fast blinder Rechtsanwalt hat erst seine minderjährige Tochter geschickt und ist dann nachgekommen…
einer wurde aus Mariupol von den Russen nach Sibirien evakuiert. Er kam über Belarus nach Deutschland, bevor er dort eingezogen wurde.

Wenn ich einen männlichen Ukrainer vor mir habe, frage ich nicht, warum bist du nicht beim Militär… ich helfe.

Einer hat mal gesagt, es müsse doch noch Ukrainer geben, die danach das Land wieder aufbauen.

Moralisch gesehen soll das jeder für sich entscheiden.

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Hier gibt es mehr dazu:

Dann müssten wir die Türkei sofort aus der NATO ausschließen.

Dann kann es sein, dass sich eine Beitritt erübrigt, weil sie schon Teil der russischen Föderation ist.

darüber sollte EU und Nato mal ernsthaft nachdenken. Eine Exit-Strategie wurde nie in Betracht gezogen.
Selbst im Erbrecht gibt es die Möglichkeit der Enterbung wegen Erbunwürdigkeit…

Auch wenn der Vergleich jetzt etwas hinken mag…

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Wenn ich ernsthaft darüber nachdenke, komme ich zum Ergebnis: zu diesem Zeitpunkt und allein aus diesem Grund: keinesfalls. Die geo-strategischen Folgen wären so gravierend (z.B. Bündnis mit Russland), dass demgegenüber die Frage der Kriegsdienstverweigerung aus unserer Sicht unbedeutend ist.

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Sehr schön. Dass du Anwalt bist. Das erklärt dein Interpretationstalent. Selbstverständlich. Du hast mich ertappt. Aber Artikel 4 ist auch ganz weit oben im GG. Und was die Frage des „näheres regelt ein Bundesgesetz“ betrifft, ist das eine „kann“ Bestimmung, also abhängig vom Wollen einer Gesellschaft.

Du gehörst eben offensichtlich zu denen, die das wollen, ich offensichtlich nicht. Das bedeutet, das ist eine politisch zu entscheidende Frage und weniger eine der juristischen Spitzfindigkeiten. Es ist selbstverständlich der Versuch sich rauszureden, wenn du davon sprichst, „wir würden dann ja die Ukraiber nicht in den Krieg“ schicken.
Solche Kosmetik kannst du dir schenken. Es ist klar was die Ukraine und noch schlimmer Putis Russland für solche Leute vor sieht.

Herr Anwalt, unser Recht ist insgesamt glücklicherweise so gestrickt und das GG sowieso, dass jede*r normal intelligente Mitteleuropäer es verstehen kann.
Und wir stehen hier nicht vor Gericht.

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Lieber lawandorder,
es wäre schön, wenn du dir zu Herzen nehmen würdest, bevor du zu einem Thema schreibst, dich mit diesem ernsthaft zu befassen. Da passt ein vorweg geschickter Satz wie „ich verstehe nicht viel von Asyrecht, aber …“ eher ins reich des „gesunden Menschenverstades“ als dass es Vertrauen in Kompetenz vermittelt.

Ich habe ein paar Semester Juravorlesungen hören müssen und muss dieser Aussage deutlich widersprechen. Es muss richtig heißen: „… es zu verstehen glaubt.“. Man liegt dann aber meist ziemlich daneben.
Dafür gibt es das Jurastudium.

Ich finde diesen Satz ziemlich übergriffig und hart an der Grenze unserer Netiquette („Gib keine Handlungsempfehlungen“)

Mit welchen Themen hast Du Dich denn so alles ‚ernsthaft befasst‘? Und wie definierst Du ‚ernsthaft befasst‘ ?

Meine tiefste Entschuldigung. Aber Polemik gegen Polemik. Im übrigen kennen wir uns nicht persönlich, sodass du bestimmt nicht weißt, was ich so für Vorlesungen besucht oder nicht besucht habe. Im übrigen ist es nicht übergriffig, denn dem ich das ans Herz legte, schrieb eben genau im ersten Satz, dass er sich da nicht wirklich auskennt. Solche Rhetorik können wir uns hier entweder schenken, oder aber eben darauf hinweisen, dass es hilfreich ist, dann zu Themen etwas zu sagen, wenn man sich damit befasst hat. Selbstverständlich gibt es das Jura-Studium. Es ist jedoch keine Voraussetzung um seine Rechte und Pflichten in unserem Rechtstaat zu verstehen. Hier wird ja geradezu so getan, als seinen politische Fragen diejenigen, die Juristen entscheiden. Sorry. Weshalb haben wir eine Gewaltenteilung?

Ansonsten betrachte ich die Diskussion für abgeschlossen, sofern nicht zwingend neues kommt. Die Argumente sind erschöpfend ausgetauscht. Auf „Stilfragen“ wollte ich jetzt nicht ausweichen, wenn es an Argumenten mangelt.

eben!

das ist ein Irrtum und eine ziemlich grobe Selbstüberschätzung.

Das ist wie
„die Chemie ist insgesamt glücklicherweise so gestrickt, dass jeder normal intelligente Mitteleuropäer sie verstehen kann."
oder, aktueller:
"die Epidemiologie ist insgesamt glücklicherweise so gestrickt, dass jede
r normal intelligente Mitteleuropäer sie verstehen kann.“

Die Folge ist, dass jeder sich seine juristischen, epdiemiologischen und sonstigen „Fakten“ so zusammensucht, wie er es gerne hätte.
Als Laie zu meinen, man könne die Rechtslage eindeutig beurteilen, entspricht intellektuell und strukturell dem Corona-Leugnen, weil man im Internet irgendwas gelesen hat.

ich sage vorher, wenn ich keine Ahnung von der Materie habe.
Wo ich Kompetenz habe, rede ich auch so.
Wo nicht, sage ich meine Meinung, ohne Kompetenz vorzuspiegeln.
Du tust so, als ob Du Ahnung hast, auch wenn sie Dir fehlt.
Der geneigte Leser mag entscheiden, was ehrlicher und sinnvoller ist.

daraus darf ich folgern, dass Du jedenfalls juristisch unbeschlagen bist.
Ist nicht schlimm, aber es wäre schön, wenn Du Dir dann in dem Bereich keine Kompetenz zumisst, sondern einfach Deine (politische) Meinung äußerst.
Das reicht doch für eine Diskussion.

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Ich denke, wir beenden das jetzt. Die Argumente sind ausgetauscht.

Deshalb frage ich Dich ja. Und ich hab noch nicht mal nach Vorlesungen gefragt.