Giffey für höhere Zweitwohnungssteuer

Warum ist das für mich ein Thema?
Bis vor kurzem habe ich 5 Jahre lang einen Zweitwohnsitz gehabt.

Eine Erhöhung sollte NICHT durchgezogen werden!

Grund: das Fenster von Einkommen und Ausgaben ist bereits für viele Menschen sehr klein. Eine solche Erhöhung wird nur dazu führen das mehr Menschen das Handtuch werfen und in Arbeitslosigkeit gehen.

Gelbe Karte für Giffey.

Es könnte aber auch dazu führen, dass:

  • weniger Wohnungen als Zweitwohnsitz belegt sind und so mehr Wohnraum für Erstwohnsitze zur Verfügung steht … gut für den Wohnungsmarkt
  • weniger gependelt wird, weil der Erstwohnsitz dauerhaft an den Arbeitsplatz (oder umgekehrt) gelegt wird … gut fürs Klima und die Sektorziele

Zudem sind Menschen mit Zweitwohnsitz meistens nicht bei den unteren Einkommen zu finden, für die ein Leben mit Bürgergeld eine ernsthafte Alternative im vergleichbaren Lebensstil wäre.

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Wäre schön wenn das so einfach wäre.
Ist es aber nicht.

Langfristige Arbeitsverträge sind kaum noch zu finden.
Umzugskosten sind heutzutage zu hoch.
Neumietverträge schaukeln die Miete ins unermessliche. Da wäre es gut wenigstens eine Wohnung länger zu halten.

Eine höhere Steuererstattung würde auch weg fallen.

Oder umgekehrt: Es wird mehr gependelt, weil weder Arbeitsplatz noch Erstwohnsitz geändert werden können. D.h Zweitwohnung ade!

Der Hauptdiskussionspunkt für mich ist aber: Wo sind die Daten?

Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey sollte als erstes mal ermitteln:

  • Wie viele Zweitwohnungen gibt es (geschätzt) in Berlin?
  • Welche Einkommen beziehen Bewohner von Zweiwohnungen?
  • Was würde die Maßnahme auf dieser Basis an Einnahmen bringen?

Und was, wenn sich die Zweitwohnungsbewohner einfach nicht mehr anmelden?

Das gibt es ja jetzt schon unter der Vorgabe man kann sich die Zweitwohnsitzsteuer nicht mehr leisten

Viele Gemeinden in Urlaubsgebieten leiden unter einem hohen Anteil an Ferienwohnungen. Da macht eine angemessene Steuer schon Sinn. Wenn man eine Zweitwohnung arbeitsbedingt braucht, kann man die Kosten doch als doppelte Haushaltsführung absetzen. Gilt das nicht auch für die Zweitwohnungssteuer?

Wenn jemand familienbedingt nicht umziehen will, kann doch jeder Partner in jeweils einer Wohnung angemeldet sein? Haben meine Eltern auch gemacht.

Das beantwortet keine der Fragen:

Ich bin es leid, wenn immer wieder irgend welche Aktionen vorgeschlagen werden, ohne daß es dazu Zahlen gibt. Das sind für mich reine PR-Stunts.

Woher willst du wissen, ob der Vorschlag durch Zahlen unterlegt ist oder nicht?
Ich gehe davon aus, dass das Einwohnermeldeamt oder das statistische Landesamt was dazu haben. Wenn sie das nicht erwähnt hat, kann es auch daran liegen, dass nicht jeder darauf so viel Wert legt wie du -oder auch ich.

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Weder noch, das Finanzamt hat die entsprechenden Daten dazu.
Denn diese treiben die Zweitwohnsitzsteuer ein.
Das Einwohnermeldeamt weiß zwar wie viele Zweitwohnsitze es gibt aber nicht wie viele davon auch steuerpflichtig sind. Und schon gar nicht wie hoch die Steuer ausfällt.

???

Wenn innerhalb einer Ehe eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen gehalten wird, ist sie immer steuerfrei (Quelle).

Und wenn man um Steuern zu umgehen seinen Hauptwohnsitz dort anmeldet wo man sich nicht dauerhaft sondern nur gelegentlich aufhält, ist das Steuerhinterziehung. Die schlechte Überprüfbarkeit und offenbar recht niedrige Hemmschwelle bei einer Zweitwohnungssteuer zu betrügen sind aus meiner Sicht starke Argumente gegen eine solche Steuer - der Ehrliche ist hier der Dumme.

Wenn die Meldebehörde ihre Daten mit dem Grundbuch abgleichen würde, wäre es kein Problem

Was hat jetzt Grundbuch mit Meldepflicht zu tun?

Wenn man im Grundbuch als Eigentümer*in eingetragen ist, heißt das noch lange nicht, dass man die Wohneinheit auch nutzt.

Nichts. Aber anhand des Grundbuchs ließe sich feststellen, in welchen Häusern, bzw. Wohnungen niemand gemeldet ist.

Habe ich auch nicht behauptet.

Bei Mehrfamilienhäusern ohne WEG geht nichtmal das, da dort aus dem Grundbuch nicht hervorgeht wieviele Wohneinheiten das Objekt hat. Aus dem Melderegister geht auch nicht hervor in welcher Wohnung eines Mehrfamilienhauses der Gemeldete wohnt. Bei WGs und dergleichen wirds völlig unübersichtlich. Und ob alle im Haushalt wohnenden oder gelegentlich aufhaltenden Personen gemeldet sind, ist auch unklar.

Wenn zukünftig alle Haushalte mit Smartmetern ausgestattet sind, könnte man darüber theoretisch die Anwesenheit von Personen in Wohnungen auswerten und so nicht angemeldete Zweitwohnungen aufspüren - fragt sich ob man sowas will, nur um eine Kommunalsteuer durchzusetzen.

Da bist Du falsch informiert. Die Teilungserklärung liegt dem Grundbuchamt vor.

Nichts ist perfekt.

Das ist für die Grundsteuer völlig unerheblich. Es geht nur um die Frage, ob mindestens eine Person hier ihren Hauptwohnsitz angemeldet hat. Bleibe bitte beim Thema.

… gibt es keine Teilungserklärung, weil nichts geteilt ist.

es geht hier um die Zweitwohnungssteuer, nicht um die Grundsteuer

:smiley:

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Du meinst bei einem Mietshaus? Da funktioniert die Methode nicht. Aber alle anderen könnte man finden.

Sorry, ich habe mich verschrieben. Ich meinte die Zweitwohnungssteuer. Die geht nämlich auch nicht pro Kopf sondern pro Wohneinheit.

smiley