Da die CSU und die Linken Verfassungsklage eingereicht haben, wäre doch nun Zeit für die Ampel einen Coup zu landen, nochmal über die verabschiedete Wahlrechtsreform nachzudenken.
Für mich wäre es nicht fair, wenn auch in der modifizierten Verabschiedung, nach dem was ich las, reduzierter dann geplant, aber doch auch geplant, Überhangmandate einfach wegzustreichen, wenn die Wahlergebnisse im gewonnenen Wahlbezirk in Prozenten ausgedrückt im Verhältnis zu anderen Wahlbezirken niedriger sind.
Begründung:
Ein in Prozenten niedrigeres Wahlergebnis kann an einem guten, einer guten Gegenkandidatin liegen und von einer stärkeren Kandidatin erreicht worden sein, als in dem anderen Wahlbezirk, wo es einfacher war, den Wahlkreis zu holen. Der oder die Kandidatin mit den höheren Prozentwerten käme aber über das Direktmandat in das Parlament, während, der/ die andere Kandidat*in trotz des Gewinns eines stark umkämpften Wahlbezirks das nicht schafft. Ich halte das für unfair.
Vorschlag, der Bundestag bekommt eine feste Größe, wie auch im verabschiedeten Gesetzentwurf geplant, und das Verhältnis der Erststimmen zu den Zweitstimmen wird neu geregelt.
Bisher: Die gültigen Zweitstimmen waren relevant für die Zusammensetzung der Mandate des Bundestages, hatte eine Fraktion mehr Erstimmen gewonnen, als es ihr nach dem prozentualen Zweitstimmenergebnis zugestanden hätte, dann gab es Überhangmandate, meistens von der CSU, diese sollen jetzt wegfallen.
Vorschlag: Alle gültigen Erststimmen und alle gültigen Zweitstimmen werden getrennt voneinander zusammengezählt, es werden alle Prozentwerte der Erststimmen und der Zweitstimmen getrennt ermittelt und zusammengezählt, um sie dann wieder durch 2 zu teilen. Das Ergebnis ist dann entscheidend, für die Verteilung der Mandate. Es gilt die 5 % Hürde wie bisher für das Gesamtergebnis.
Vorteil: So können alle Stimmen, auch diese der Wahlbezirkskandidaten, die nicht eine Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen konnten berücksichtigt werden (normaler Weise fallen die Stimmen, der Direktkandidaten weg, die keine Chance haben, wenn z.B. das Wahlergebnis sehr auf zwei Kandidaten sich zuspitzt). Alle Kandidaten haben somit eine Direktauswirkung auf das Wahlergebnis ihrer Partei und der Wähler hat mehr Gründe eine Direktkandidat*in zu wählen, die/der nach dem Mehrheitswahlrecht bei der Erststimme, bisher untergehen würde.
Was haltet Ihr davon?