Kein Wegstreichen von Überhangmandaten

Da die CSU und die Linken Verfassungsklage eingereicht haben, wäre doch nun Zeit für die Ampel einen Coup zu landen, nochmal über die verabschiedete Wahlrechtsreform nachzudenken.

Für mich wäre es nicht fair, wenn auch in der modifizierten Verabschiedung, nach dem was ich las, reduzierter dann geplant, aber doch auch geplant, Überhangmandate einfach wegzustreichen, wenn die Wahlergebnisse im gewonnenen Wahlbezirk in Prozenten ausgedrückt im Verhältnis zu anderen Wahlbezirken niedriger sind.

Begründung:

Ein in Prozenten niedrigeres Wahlergebnis kann an einem guten, einer guten Gegenkandidatin liegen und von einer stärkeren Kandidatin erreicht worden sein, als in dem anderen Wahlbezirk, wo es einfacher war, den Wahlkreis zu holen. Der oder die Kandidatin mit den höheren Prozentwerten käme aber über das Direktmandat in das Parlament, während, der/ die andere Kandidat*in trotz des Gewinns eines stark umkämpften Wahlbezirks das nicht schafft. Ich halte das für unfair.

Vorschlag, der Bundestag bekommt eine feste Größe, wie auch im verabschiedeten Gesetzentwurf geplant, und das Verhältnis der Erststimmen zu den Zweitstimmen wird neu geregelt.

Bisher: Die gültigen Zweitstimmen waren relevant für die Zusammensetzung der Mandate des Bundestages, hatte eine Fraktion mehr Erstimmen gewonnen, als es ihr nach dem prozentualen Zweitstimmenergebnis zugestanden hätte, dann gab es Überhangmandate, meistens von der CSU, diese sollen jetzt wegfallen.

Vorschlag: Alle gültigen Erststimmen und alle gültigen Zweitstimmen werden getrennt voneinander zusammengezählt, es werden alle Prozentwerte der Erststimmen und der Zweitstimmen getrennt ermittelt und zusammengezählt, um sie dann wieder durch 2 zu teilen. Das Ergebnis ist dann entscheidend, für die Verteilung der Mandate. Es gilt die 5 % Hürde wie bisher für das Gesamtergebnis.

Vorteil: So können alle Stimmen, auch diese der Wahlbezirkskandidaten, die nicht eine Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen konnten berücksichtigt werden (normaler Weise fallen die Stimmen, der Direktkandidaten weg, die keine Chance haben, wenn z.B. das Wahlergebnis sehr auf zwei Kandidaten sich zuspitzt). Alle Kandidaten haben somit eine Direktauswirkung auf das Wahlergebnis ihrer Partei und der Wähler hat mehr Gründe eine Direktkandidat*in zu wählen, die/der nach dem Mehrheitswahlrecht bei der Erststimme, bisher untergehen würde.

Was haltet Ihr davon?

Also ich habe es durchgelesen und ich glaube ich habe es grob verstanden. Aber in Anbetracht der Tatsache, daß bei jeder Wahl wieder erklärt wird, das die Zweitstimme die wichtigere Stimme ist, glaube ich nicht daran daß die Mehrheit der Wahlbevölkerung das verstehen würden.

Viel besser finden ich den Vorschlag von Mehr Demokratie e.V.

Die Sperrklausel soll auf drei Prozent abgesenkt werden. Für den Fall, dass die bevorzugte Partei an der Sperrklausel scheitert, soll eine Ersatzstimme eingeführt werden.

61.181.072 Personen waren bei der Bundestagswahl 2021 wahlberechtigt.
Der Bundestag sollte eigentlich 598 Abgeordnete haben.

Das wären dann 102.309 Stimmen für einen Abgeordnetenplatz.

vier Millionen Stimmen wurden bei der letzten Bundestagswahl nicht gewertet, weil sie an der Fünf-Prozent-Hürde hängengeblieben sind. 4.003.553! Wer bei der Bundestagswahl das Kreuz bei einer kleinen Partei macht, muss damit rechnen, dass die Stimme an der Fünf-Prozent-Hürde hängenbleibt. Dann ist die Stimme wirkungslos und landet auf dem großen Haufen der entwerteten Stimmen.

Vor der Wahlrechtsreform der Ampel wurde die Fünf-Prozent-Hürde noch abgemildert. Da gab es diese sogenannte Grundmandatsklausel: Also wenn diese Partei zwar die Hürde nicht nimmt, aber drei Direktmandate erringt, dann zog sie doch in den Bundestag ein. Aber das hat die Ampel-Koalition im Frühjahr abgeschafft. Wir haben es jetzt mit einer knallharten Fünf-Prozent-Hürde zu tun.

Naja, wenn sowohl die Erststimmen nach Verhältnissen der Kandidatin*nen auf Wahlbezirksebene (bisher nach Mehrheitswahlrecht) ausgewertet werden würde und das Ergebnis der Erststimmen insgesamt auf Bundesebene auch ausgewertet wird, erkennt der Wähler schon welche Wirkung u.a. seine Erststimme hatte.

Zum ersten wäre es die Wirkung auf den/ die Direktkandidatin im Wahlbezirk, zum anderen auf das Ergebnis wie stark die Direktkandidateninnen der einzelnen Parteien nach dem Erststimmenergebnis auf Bundesebene waren.

Zum zweiten würde er weiterhin an Hand des Ergebnisses der Zweitstimme erkennen, wie die Verteilung bei den Parteien ist.

Interessant wäre für den Wähler auch eine Abwägung mit deutlich mehr Auswirkungen als bisher, evtl. je nach Nähe zur Partei, einem Direktkandidatenin einer anderen Partei die Stimme zu geben, als mit der Zweitstimme gewählt. Die Erststimme die vom Wähler abgegeben wird, ginge nur dann verloren, wenn die Partei der Direktkandidatin die Sperrklausel nicht schafft. Zurzeit gehen nach dem Mehrheitswahlsystem alle gültigen Erststimmen verloren, die nicht zu dem Kandidaten*in angerechnet werden können, die/ der den Wahlkreis gewinnt.

Das wäre so revolutionär, dass es viele erklärt bekommen würden (vom Hörfunk, Politikunterricht, Printmedien, Fernsehen, bis zu den Wahlständen vor den Wahlen). Das finde ich vor jeder Wahl im Wahlbezirk Hamm ziemlich schade, weil die Grünen hier gegen CDU oder die SPD keine Chance haben, das Direktmandat zu gewinnen. Ich finde, meine Idee würde die Wahlbeteiligung nach oben bringen und auch interessant für jeden einzelnen Direktkandidaten sein, wie sein Ergebnis sich in das Gesamtergebnis der Wahl (50 % gültige Erststimmen + 50 % gültige Zweitstimmen/ durch zwei für das amtliche Endergebnis) abgebildet hat. Das würde den jeweiligen Parteien über die einzelne Wahlbezirke hinaus Synergien bringen und den Wahlkampf spannend machen und wäre eine Vitalisierung unserer Demokratie.

Was meinst Du mit bevorzugter Partei?

Die Fünfprozente-Hürde ist doch eingeführt worden, da man nicht eine Zersplitterung des Bundestages in viele kleinere Fraktionen wollte, wie es die in der Weimarer Zeit noch gab. Das Verhältniswahlrecht an sich ist bereits mit Kompromissen verbunden, da es Koalitionen bisher immer bedingt hatte (ich wüsste auf Anhieb keine Ausnahme seit 1949). Noch mehr Fraktionen würden noch mehr Kompromisse bedeuten.

Es wäre nach meinem Vorschlag auch einfacher für kleinere Parteien in den Bundestag zu kommen, wenn die Erststimmen nach Verhältniswahl eine Auswirkung auf das Gesamtergebnis zu 50% gegenüber den Zweitstimmen für die Parteien (auch zu 50%) haben.

Das weiß ich schon, davon hatten letztes Mal noch die Linken profitiert. Nach der neuen Wahlrechtsreform wären die gar nicht drin und sind jetzt sogar mit der Fraktionsstärke drin, die sie nach dem prozentualem Ergebnis (< als 5%) gehabt hätten, nur auf Grund der Grundmandatsklausel.

Ich setze meine Zweitstimme für „DIE PARTEI“ ein und wenn die es nicht schaffen Alternativ für „Die Grünen“

Allerdings würde dadurch die Auszählung sehr viel komplexer und länger dauern.

Die einfachste Lösung wäre die 5%-Hürde stark zu reduzieren. 4.003.553 Wähler die nicht im Parlament repräsentiert werden sind schon ziemlich viele Leute.

Ich verstehe nicht, warum die Auszählung viel komplexer werden würde, wenn mein Vorschlag in die Partei hineingetragen, eine Mehrheit finden würde?

Begründung: Bereits bis zuletzt wurden alle Erststimmen und Zweitstimmen ausgezählt. Es müssten lediglich noch ergänzend alle Erststimmenergebnisse zu einem Gesamtergebnis der Erststimmen addiert werden. Die Ermittlungen eines Durchschnittswertes zwischen den gültigen Erststimmenergebnissen und den gültigen Zweitstimmenergebnissen (nach Addition geteilt durch zwei) würde die jeweilige 50/50 Aufteilung ergeben. Je nach Betonung der Parteien und der Zweitstimme wäre z.B. auch 60/40 für die Zweitstimme möglich. Bei feststehendem Gesamtergebnis aller abgegebenen Stimmen, werden die Stimmen, die für ungültig erklärt werden, wegen einer möglichen Sperrklausel, 3 % oder 5 %, herausgerechnet. Dadurch entsteht dann das relative Gesamtergebnis für die Sitzverteilung einer feststehenden Gesamtsitzgröße für den Bundestag.

Das ist richtig und wäre sicherlich die einfachste Lösung. Ich hatte mich mit dem Thema der Kleinstparteien mal selber beschäftigt und fand etwas dazu. Hier ein kleiner Auszug und der dazugehörige interessante Link mit interessanten Vorteilen, den die Kleinstparteien haben, wenn sie sich der Bundestagswahl stellen, obwohl sie keine Chance auf den Bundestagseinzug haben :

Es gibt für viele durchaus Gründe, die Stimme einer Kleinpartei zu geben, wenn man sich mit deren Themen identifizieren kann. Zudem spielt das System der Parteienfinanzierung eine Rolle: Landet eine Partei bei über 0,5 Prozent bei der Bundestagswahl, erhält sie Gelder vom Staat - 85 Cent pro Stimme - und kann damit auch leichter weiterarbeiten. Koschmieder nennt auch den Punkt Wertschätzung: „Es ist eine Art Honorierung der ehrenamtlichen Leute, die das jahrelang ohne Aussicht auf Mandate machen und sich trotzdem einbringen.“

Kleinstparteien bei der Bundestagswahl: Welche Rolle sie spielen | BR24

Ich wäre allerdings zunächst einmal für eine Beibehaltung der 5 % Sperrklausel sollte das nicht wie bei der Europawahl rechtlich in Frage gestellt werden. Grund für mein Vorschlag wäre, dass es auch schon eine Belebung der Demokratie rund um die etablierten Parteien hin zum Wähler braucht. Gelingt das unserer Demokratie könnten wir den Schritt zu noch mehr Kompromissen hin zu einer 3 % Hürde wagen. Erstmal sollte sich unser parlamentarisches System wieder für den Bürger verfestigen und Halt der Politik im Alltagsleben vermitteln.

Bitte meine Beitrag komplett lesen. Du zitierst mich falsch. Die Aussage bezog sich auf den Lösungsvorschlag von Mehr Demokratie e.V.

Darauf hin hast du gefragt:

Und ich habe Dir geantwortet:

Kann es sein, das du das Forum vom Handy aus nutzt? Nicht bös gemeint, aber da kann man schneller den Überblick verlieren. :wink:

Nein, ich hatte überlegt, in welchem Sinnzusammenhang folgendes stehen könnte

und keinen gleich erkannt, da ich mir aber auch Deinen Vorschlag von Mehr Demokratie e.V. gar nicht durchüberlegt hatte und das mit der Ersatzstimme gar nicht verstand. Das ist noch eine erhebliche Schwäche von mir, dass ich so fixiert auf meine Ideen bin, dass ich dann mit Scheuklappen durch die Ideen anderer laufe.
Entschuldigung.

Was Du mit bevorzugter Partei meinst, das würde ich jetzt verstehen, als die Partei, die Du am ehesten wählen würdest mit der Zweitstimme (Die Partei) und dann, wenn die es nicht schafft über die Hürde, hättest Du noch ein weiteres Eisen im Feuer mit den Grünen als Ersatzstimme. Liege ich da richtig?

Das ermöglicht es für die präferierte Partei zu stimmen, ohne gleich Gefahr zu laufen, daß die Stimme gar nicht zählt und damit dann evtl. der CDU oder der AFD nützt.

Eindeutiges Ja, das war bereits der gleiche Ansatz, den ich überlegte, wenn ich eine kleine Partei wähle - nicht die AFD stärken zu wollen, was aber zwangsläufig entstehen würde, sollte die kleine Partei es sehr wahrscheinlich nicht über die 5 % Hürde schaffen.

Ich finde Deinen Vorschlag mit der Ersatzstimme sinnvoll und attraktiv für den Wähler und die Parteien. Verbunden damit die 3 % anstatt 5 % anzusetzen hätte den Vorteil, dass die Bürger, die eine Distanz zu den etablierten Parteien haben, insgesamt nach einer Wahlrechtsreform wieder näher an die Wahlen heranrücken, die sehr bedeutend, wenn nicht das Bedeutendste überhaupt in der Demokratie darstellen.

Andererseits finde ich auch meinen Vorschlag sinnvoll. Beide Vorschläge, Deiner und meiner würden sich nicht gegenseitig aufheben.

Um noch einen weiteren Vorteil meines Vorschlags zu nennen: Wenn Direktkandidaten kleinerer Parteien für ein Direktmandat kämpfen und sich des Volkes manchmal schwierige Meinungen und Fragen an den Wahlständen hingeben und darüber hinaus sich vor einer Wahl im Wahlbezirk engagieren und dann hinterher ergebnismäßig leer ausgehen, weil unser Mehrheitswahlsystem bei der Erststimme das vorgibt, finde ich das gerade nun verbesserungswürdig, wenn noch nicht einmal der oder diejenige, die/ der das Direktmandat gewinnt, sicher in den Bundestag nach bisheriger Verabschiedung der Wahlrechtsreform einziehen soll.

An der Stelle könnte im Kleinen ein Synergiekreis gezogen werden (alle Kandidaten haben mit ihrem Wahlergebnis, nach gültigen Erststimmen, Einfluss auf das Gesamtwahlendergebnis nach Verhältniswahlrecht).

Bei den ganzen Nichtwählern, und übermäßigen Protestwählern würde durch mein Vorschlag ein Ruck durch alle etablierten Parteien gehen, der sich noch mal verstärken würde, wenn durch eine Ersatzstimme bei der Zweitstimmenauswahl und einer 3 % Hürde kleinere Parteien sich mehr Chancen ausrechnen können, gewählt zu werden einerseits, und sogar in den Bundestag hinein neu gewählt werden zu können (zweiter größerer Synergiekreis für die Belebung unserer Demokratie).

Ich würde da auch kein Risiko für die Demokratie an sich sehen, in der Hinsicht, dass die 5 % Hürde mal gemacht worden ist, um eine Zersplitterung des Bundestages wie in Weimarer Zeiten zu verhindern, wenn die Demokratie an sich von der Basis aus mit beiden von uns vorgetragenen Modellen, gestärkt werden würde.

Sicherlich würde man dann im Bundestag zu Koalitionen zusammenfinden, zumal noch andere wichtige Regelungen heute gelten (siehe Lehren von Weimar - historischer Kontext (juracademy.de), die eine Gefährdung der Demokratie verhindern sollen.

Ich nenne daraus ein Beispiel:

Der Bundeskanzler kann vom Parlament nur gestürzt werden, wenn sich eine entsprechende Mehrheit für einen neuen Bundeskanzler findet (konstruktives statt destruktives Misstrauensvotum, Art. 67 GG);

Vergleich dazu was in der Weimarer Republik schlecht geregelt war und am Ende Hitler den Weg mit bereitete:

*Staatsoberhaupt war nach der Weimarer Reichsverfassung ein unmittelbar für die Dauer von sieben Jahren vom Volke gewählter Reichspräsident. Dieser vereinigte eine erhebliche Machtfülle in seiner Person „Ersatzkaiser“ ). Er konnte die Reichsregierung ernennen und entlassen, hatte das Recht zur Auflösung des Reichstages.

Sollte es schwierig werden eine Koalition zusammenzustellen, so war es 2017 nach der Bundestagswahl, sind für Neuwahlen und damit verbundener Wiederauflösung des gerade gewählten Bundestages ebenfalls heutzutage erhebliche Hürden vorgesehen - so hatte ich das aus dieser Zeit zumindest recherchiert.