Merz-Regierung will Hausbesitzer mit Pflichtversicherung schützen

Im ersten Moment war ich ziemlich sauer über diese Meldung. Hier in Oberusel wird gerade das Quartier Neumühle gebaut. Und ich habe Auskunft von einem Experten, daß das ein Überflutungsgebiet ist. Aber das Bild auf deren Webseite ist ja auch schon eindeutig.

Warum sollen also alle Oberurseler Hausbesitzer, die nicht direkt am Urselbach wohnen, für die Leute mit haften, die sich in so einem Gebiet Häuser oder Wohnungen kaufen?

Ähnliches gibt es auch in Fischbach, dem Heimatdorf meiner Frau. Die Häuser 18* und 20* sind vor ein paar Jahren direkt an den Bach gebaut worden. Das Gelände steigt dort - im Gegensatz zum Baugebiet in Oberursel - relativ stark an. Doch zumindest die unteren Häuser gehen bei extremen Starkregen „den Bach runter“.

Also: Warum sollen wir alle (zumindest wir Hausbesitzer alle) für die Leute haften, die an Bächen und Flüssen bauen?

Übrigens als Vermieter ist man vermutlich fein raus:

Nach § 2 Nr. 13 BetrKV (-früher: Nr. 13 Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 Zweite Berechnungsverordnung- ) sind unter dem Begriff Betriebskosten ausdrücklich auch die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherungen des Vermieters für das Mietobjekt erfasst.
Namentlich aufgezählt werden dabei

  • die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden (neu in § 2 BetrKV),
  • die Kosten der Glasversicherung,
  • die Kosten der Versicherung des Öltanks und des Aufzugs

D.h. diese neue Versicherung kommt dann halt auf die Mietnebenkosten mit drauf. D.h. auch alle Mieter zahlen für die schönen Häuser am Bach mit.

Die entscheidende Frage ist natürlich, wie wird diese Pflichtversicherung gestaffelt!

Weil du das schon heute tust. Zumindest bei größeren Überflutungen gibt es in der Regel staatliche Hilfen, die du mit deinen Steuern mitbezahlst. Genau das dürfte auch der Hintergrund für dieses von Fachleuten schon lange geforderte Gesetzt sein.

Bei einer Elementarversicherung gibt es dagegen Risikoklassen, wer in einem gefährdeten Gebiet wohnt, zahlt mehr.

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Wenn es Siedlungen wie die im Ahrtal betrifft, die dort vermutlich schon sehr lange standen, sehe ich ein, dass der Staat einspringt. Aber in obigem Beispiel, wenn in potenziellen Überflutungszonen gebaut wird, hört meine Solidarität auf.

Nun, es bleibt abzuwarten, wie groß die Unterschiede zwischen Haus am Bach und Haus auf dem Hügel sein werden.

Die Pflegeversicherung hat auch mal klein angefangen. Und jetzt reicht das Geld hinten und vorne nicht mehr.

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Ja, deswegen individuelle Pflichtversicherung mit Risikoklassen.

Ist ja auch quasi staatlich mit einkommensabhängigen Tarifen. Elementarversicherungen dagegen sind rein privat, mit der KfZ-Haftpflicht vergleichbar. Da sorgt der Wettbewerb für enorme Tarifspreizungen.

Es ist nicht so, dass Du nur die Schäden solidarisch über Steuern oder die Versicherungsprämien solidarisch über eine Mischkalkulation der Versicherer mitfinanzierst - all die Leute, die sonst die Wohnungsnot und weitere soziale Schräglagen weiter verteifen würden, wenn es diese Solidarität nicht gäbe, und die ebenfalls gegebenenfalls Unsummen ans Steuergeldern verschlingen könnten, müssten auf andere Weise (solidarisch?!) unterstützt werden.
Natürlich git es, 2 Dinge abzuwägen

  1. was ist (langfristig für alle?!) billiger
  2. wie weit muss/soll die Solidarität überhaupt gehen, und was muss der einzelne als Risiko allein tragen?
    Im Falle der besagten Versicherung gibt es Überlegungen, dies über eine Solidarmaßnahme (Versicherung) abzusichern.
    Wenn Du das verneinst, interessiert mich, wie Du diese beiden Punkte in diesem Fall bewertest?