Ich stelle dies mal in die Diskussion.
Professionelle. aktive Sterbehilfe? Wozu?
Es macht Dir den Weg frei - ohne Dritte zu gefährden: einfach ohne Schmerzen einschlummern! So, wie es z.B. in der Schweiz und den Niederlanden schon lange möglich ist! Egal, ob Du eine schwere Krankheit hast oder nur die Angst davor verlieren möchtest, nicht beeinflussen zu können, wie Deine letzten Jahre aussehen werden.
Warum?
Weil nicht nur unsere Haustiere das moralische Recht haben notfalls eingeschläfert zu werden.
Weil es inhuman ist, Menschen, die wirklich nicht mehr wollen und können, leidvoll und langsam sterben zu lassen.
Weil die gegenwärtige Gesetzeslage und Praxis der Menschlichkeit widerspricht.
Weil es uns allen ein menschenunwürdiges Ausgeliefert-Sein, das Gefängnis des eigenen handlungsunfähigen Körpers, die Hölle auf Erden ersparen kann.
Weil es das Leid der Betroffen und Angehörigen vermindert.
Weil gegebenenfalls nur Freitodbegleitung es uns ermöglicht Abschied zu nehmen.
Weil aktive Sterbehilfe noch ein Tabuthema ist.
Weil man nicht wegen des geäußerten Wunsches nach professioneller Sterbehilfe bzw. assistiertem Suizid in die Psychiatrie eingeliefert werden will.
Weil die religiösen Bedenken von Wenigen nicht bewirken dürfen, dass der Staat das Selbstbestimmungsrecht seiner Bürger einschränkt, und Etlichen einen Qualtod aufzwingt.
Weil Palliativmedizin, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht alleine nicht genug sind.
Weil Missbrauch durch entsprechende Regularien wirksam begegnet werden kann.
Weil die massiven Vorteile die etwaigen Nachteile bei weitem überwiegen.
Weil es die persönliche Freiheit und die Bürgerrechte gebieten.
Weil es unser Selbstbestimmungsrecht und unser freier Wille erfordert.
Weil es falsche Gewissenskonflikte, Grauzonen, die Kriminalisierung von menschenfreundlichen Ärzten ursächlich vermeidet.
Weil es Sterbetourismus unnötig macht.
Weil es unheilbar Sterbewillige nicht zu grausamen Brachial-Selbsttötungen, bei denen auch andere Menschen zu Schaden kommen können („Mit dem Auto in den Gegenverkehr rasen“, „Vom Hochhaus auf die Straße springen“ …) bzw. bei denen im schlimmsten Falle („Flugzeug abstürzen lassen“) auch Hunderte unschuldiger Menschen mit in den Tod gerissen werden können, zwingt.
Weil der Rechtsanspruch auf Freitodbegleitung mit obligater Beratung Suizide von Menschen, die dazu gedrängt wurden und sich dazu gedrängt fühlten, verhindert.
Weil es ein Recht zu leben, aber keine Pflicht zu leiden gibt.
Weil die Möglichkeit, selbst bestimmt und sanft aus dem Leben scheiden zu können, Lebensmut bringt.
Weil das Lüften des Tabus die Möglichkeit eröffnet eine gesellschaftliche Debatte zu führen, die suizidalen Menschen die Chance gibt sich zu bekennen.
Und zu guter Letzt, wenn auch etwas makaber:
Weil es viel weniger Geld kostet, Geld das in den Gesundheitssystemen effektiver und menschlich nutzbringender eingesetzt werden kann.
Wer bereits einmal zuschauen musste, wie ein geliebter Angehöriger oder ein anderer geliebter Mensch qualvoll und lange sterben musste, kann dies vielleicht nachvollziehen.
Seit dem Februar 2020 befindet sich der assistierte Suizid in einer Grauzone. Damals erklärte das Bundesverfassungsgerichts das Verbot, die Selbsttötung „geschäftsmäßig zu fördern“ für verfassungswidrig und hob ein entsprechendes Strafgesetz auf. Der Gesetzgeber muss die Sterbehilfe neu regeln. Zwei Initiativen für eine Neuregelung scheiterten 2023 jedoch im Bundestag.
Das Bundesverfassungsgericht bestimmte 2020 ein Recht auf Selbstbestimmtes Sterben, aber Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten.
Im Gegensatz zum assistierten Suizid verabreicht bei der aktiven Sterbehilfe jemand anderes dem Patienten ein tödlich wirkendes Mittel. Diese Art der Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Nur in den Niederlanden, in Luxemburg, in Spanien und Belgien ist dies legal.