Rechtsfragen beim Kontakt mit Extraterrestrischen

Entführungen durch Außerirdische sind juristisch eindeutig verboten

Beim UAP-Workshop 2024 am IFEX (Interdisziplinäres Forschungszentrum für Extraterrestrik) der Universität Würzburg referierte der Berliner Rechtsanwalt Klaus Stähle über Rechtsfragen beim Kontakt mit Extraterrestrischen und UAP.

Ein charmantes Gedankenexperiment dazu formulierte Stähle auch gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ): Was wäre, wenn die jüngsten Berichte über „Bergungsprogramme für Ufos“ wahr wären und das US-Militär außerirdisches Know-how nutzt?

Dann könnten

… die Aliens den Patentschutz einschließlich der Lizenzzahlungen für die Nutzung ihres technologischen Vorsprungs zu Recht einfordern,

erklärt Stähle.

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Ahhaha… als ob Aliens sich erstens davon abhalten lassen Menschen zu entführen nur weil es bei uns verboten ist und zweiteens… warum genießen ihre Technologien bei uns Patentschutz bevor sie ihre Erfindungen bei uns Patentieren ließen? Mir legt keine Info vor das ein Außerirdischer bei einem Deutschem oder sonstigen Patentamt vostellig war…

Wenn ich was erfinden würde, es ist NUR dann Patentiert wenn ich erst mal ein Patent beantrage, das Ptatent genehmigt bekomme und die Schutzgebühr bezahlt hab…

Unser Alien Gesetz ist noch sehr löchrig… na ja, es waren ja noch keine bekannten Aliens da…