Houston… wir haben mal wieder ein Problem…
Deshalb wende ich mich an die Verwaltungsfachleute und Juristen hier im Forum.
Unser Landkreis Vorpommern Greifswald verlangt von zuziehenden Ukrainern einen Mietvertrag, da sonst keine Registrierung nach §24 Ausländergesetz möglich sei. Eine entsprechende gesetzliche Grundlage habe ich bis dato dazu nicht gefunden. Also vermute ich mal, dass wieder einmal eine Pseudo-Vorschrift verlangt wird, die keinerlei juristische Grundlage hat.
Wer nicht registriert wird, wird ins zentrale Aufnahmelager nach Schwerin abgeschoben.
Wir haben einige Vermieter gefunden, die uns einen Mietvertrag ausstellen, verlangen aber in der Regel die Zahlung einer Kaution. Jetzt kommt das Jobcenter an und meint, dass eine Kaution nur dann gewährt wird, wenn der Umzug vorher auf Angemessenheit und Notwendigkeit geprüft wurde. Einen Antrag beim Jobcenter kann ich jedoch erst stellen, wenn eine Registrierung durch die Ausländerbehörde erfolgt ist.
Ich habe derzeit vier Familien zur Neuaufnahme. Bei der einen konnte ich die Kautionsfrage mittels eines Forumsmitglied lösen, bei drei anderen hängt alles in der Luft. eine Kautionsversicherung wäre eine Möglichkeit, aber hierzu muss die Familie sich mindestens 6 Monate legal in Deutschland aufgehalten haben.
Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass durch solche Pseudo-Vorschriften eine Vermeidungstaktik gefahren wird, um ja keine Ausländer /Kriegsflüchtlinge aufnehmen zu müssen.
Wer also kann mir sagen, wo ich solche „Vorschriften“ nachlesen kann? Ich hatte bereits bei der Ausländerbehörde um Auskunft gebeten, jedoch wird das Königswissen hier nicht geteilt…
