Rechtswidrige Verwaltungsvorschriften?

Houston… wir haben mal wieder ein Problem…
Deshalb wende ich mich an die Verwaltungsfachleute und Juristen hier im Forum.

Unser Landkreis Vorpommern Greifswald verlangt von zuziehenden Ukrainern einen Mietvertrag, da sonst keine Registrierung nach §24 Ausländergesetz möglich sei. Eine entsprechende gesetzliche Grundlage habe ich bis dato dazu nicht gefunden. Also vermute ich mal, dass wieder einmal eine Pseudo-Vorschrift verlangt wird, die keinerlei juristische Grundlage hat.

Wer nicht registriert wird, wird ins zentrale Aufnahmelager nach Schwerin abgeschoben.
Wir haben einige Vermieter gefunden, die uns einen Mietvertrag ausstellen, verlangen aber in der Regel die Zahlung einer Kaution. Jetzt kommt das Jobcenter an und meint, dass eine Kaution nur dann gewährt wird, wenn der Umzug vorher auf Angemessenheit und Notwendigkeit geprüft wurde. Einen Antrag beim Jobcenter kann ich jedoch erst stellen, wenn eine Registrierung durch die Ausländerbehörde erfolgt ist.
Ich habe derzeit vier Familien zur Neuaufnahme. Bei der einen konnte ich die Kautionsfrage mittels eines Forumsmitglied lösen, bei drei anderen hängt alles in der Luft. eine Kautionsversicherung wäre eine Möglichkeit, aber hierzu muss die Familie sich mindestens 6 Monate legal in Deutschland aufgehalten haben.
Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass durch solche Pseudo-Vorschriften eine Vermeidungstaktik gefahren wird, um ja keine Ausländer /Kriegsflüchtlinge aufnehmen zu müssen.

Wer also kann mir sagen, wo ich solche „Vorschriften“ nachlesen kann? Ich hatte bereits bei der Ausländerbehörde um Auskunft gebeten, jedoch wird das Königswissen hier nicht geteilt…

meinst Du § 24 Aufenthaltsgesetz?
Hast Du einen solchen Antrag auf „Registrierung“?
Der Begriff kommt im G nicht vor.

Kann es sein, dass der Nachweis der Wohnung einfach dazu dient, die örtlich zuständige Behörde festzustellen? D.h. der Fall wird da bearbeitet, wo der Flüchtling wohnt?

Wieviel Geld brauchst Du denn für die jetzt fälligen Kautionen?

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Meinst du die Aufenthaltserlaubnis?

Zuerst einmal stehen ja die Zuweisungsregeln vorne dran, eine Wohnung ändert das nicht.

Man kann Wünsche äußern aber es gibt keine Pflicht die Zuweisung auch entsprechend zu geben.

Mir ist es nicht bekannt dass den Ukrainern die europäischen Freizügigkeitsrechte gewährt werden.

Ergo zuerst die Zuweisung und dann darfst du dich wenn du eine Aufenthaltserlaubnis hast in der Kommune der du zugewiesen wurdest eine Wohnung suchen.
Kaution und Mieter wird dann innerhalb der Angemessenheit durch das Amt übernommen wenn keine anderen Vorschriften dagegen sprechen.

Ist insoweit Unsinn da es sich ja dann um die Erstanmietung handelt.

Diese Wohnung musst dann natürlich auch der Einwohnermeldebehörde gemeldet werden.

Des Weiteren wenn du einen Antrag auf Aufenthalt stellst dann brauchst du natürlich eine Adresse hier reicht die einer Flüchtlingsunterkunft völlig aus.

die Zustände in der Schweriner Sammelunterkunft sind bekannt. Dort würde ich eine Frau mit zwei kleinen Kindern nicht hinschicken wollen oder eine Frau, die durch den Beschuss von Charkiv schwerst traumatisiert ist. „Normale“ Ukrainer betreue ich schon lange nicht mehr. Entweder bekomme ich die Traumatisierten oder die schwerst Kranken.

Nach meinem Kenntnisstand können sich die Geflüchteten da registrieren, wo sie ankommen. Oft bestehen ja verwandtschaftliche Beziehungen vor Ort.

Wie sind die denn? (Bitte mit Quellenangabe)

@Dorfprojekt-Sarnow braucht eine rechtliche auskunft und geld für die kaution.
wer kann ihm helfen?

Du, nehme ich mal an.

Zitat aus einem juristischen Fachbeitrag von
Klaus/Fausel/Tonn: Aufenthalt und Arbeitsmarktzugang von Geflüchteten aus der Ukraine in Deutschland UKuR 2022, 111:
Aufenthalt und Arbeitsmarktzugang von Geflüchteten aus der Ukraine in Deutschland - beck-online.pdf (131,2 KB)

"3. Bedeutung der Anmeldung einer Wohnung

Eine praktische Herausforderung ist in anderen Bundesländern, dass aufgrund der Übermittlungsregelung des § 72 Abs. 1 Nr. 1 AufenthV die IT-Systeme der Ausländerbehörden mit denjenigen der Meldebehörden iSd § 1 BMG verknüpft sind, womit ohne Anmeldung eines Wohnsitzes kein Datensatz bei der Ausländerbehörde existiert. Ohne eine solchen Datensatz kann schlimmstenfalls keine Bestellung des Aufenthaltstitels im sog. eAT-Format (§ 78 AufenthG) bei der Bundesdruckerei erfolgen mit der Konsequenz eines schwer vermittelbaren Schwebezustands. Denn aufenthaltsrechtlich ist ein angemeldeter Wohnsitz keine Erteilungsvoraussetzung für einen Aufenthaltstitel, sondern nur ein Indiz für den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, den es als ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung bedarf. [Fn. 22: KMO FachkräfteeinwanderungsR Rn. 145 f.]"

Das klingt für mich danach, als ob es wirklich nur um die Zuordnung zu einem Wohnort geht, weil aus techn. Gründen erst dann der Fall bearbeitet werden kann.
Wenn alles „normal“ läuft, weist die Behörde den Wohnort zu, zB Sammelunterkunft.
Du durchbrichst das System, indem Du auf eigene Faust eine Wohnung suchst. Das ist offenbar nicht vorgesehen, und dann holst Du auch nicht vor Abschluss des Mietvertrages die Zusicherung der Behörde für die Übernahme der Wohnungskosten ein, so dass sie einen Grund haben, die Stellung der Kaution abzulehnen.

So reime ich mir das zusammen, aber die Systematik ist bzw war mir völlig unbekannt, das ist alles zu 50 % geraten oder erahnt. Ich habe mir den Wolf gesucht, das ist das Beste, was ich finden konnte.
Es passt aber insoweit als wahrscheinlich die Leute in den Ämtern den IT-techn. Hintergrund auch nicht kennen und auch im Gesetz nichts zu dem Problem finden - deswegen können Sie Dir auch nicht begründen, warum für die Fiktionsbescheinigung eine Wohnung nötig ist.
Böser Wille der Behördenmitarbeiter dürfte also wohl keine Rolle spielen.

Hilft in der Sache nicht weiter, aber reduziert vielleicht Deinen Ärger.

Aber halt, diesen Satz kannst Du bei den Anträgen dazu schreiben:
"Aufenthaltsrechtlich ist ein angemeldeter Wohnsitz keine Erteilungsvoraussetzung für einen Aufenthaltstitel.
Da sollen sie mal das Gegenteil beweisen :slight_smile:

Kann man den gewöhnlichen Aufenthalt in D vielleicht anders nachweisen?

vielen Dank für eure Ausführungen.
Es sieht so aus, dass das SGB II (Bürgergeld) die so genannte Karenzzeit hat. Das bedeutet, es muss bei Antragstellung auf jeden Fall die Miete für ein Jahr übernommen werden, auch wenn diese unangemessen ist. Das wissen die Vermieter und können deshalb an die Ukrainer zu höheren Preisen vermieten,

Man kann theoretisch zur Asylbewerberleistungsstelle gehen, um dort die Übernahme von Kaution und Lebenshaltung zu beantragen, bis eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt wird und das Jobcenter fachlich zuständig ist. Aber: hier wird eine Angemessenheitsprüfung durchgeführt. Ist die Wohnung zu teuer, wird weder Miete noch Kaution übernommen.
Sieht man sich den zugrunde liegenden Wert an, so ist das jenseites der Realität:

Für diese Preise bekommt man in der Regel nicht einmal mehr eine Garage gemietet. Aber das steht auf einem anderen Blatt.

Ich habe soeben mit der Bereichsleitung des Jobcenters gesprochen. Es gäbe die Möglichkeit, dass man im Zuge einer Abtretung monatlich zum Beispiel den Alleinerziehendenzuschlag an den Vermieter abtritt. Dann wäre die Kaution in etwa einem bis anderthalb Jahren abbezahlt. Mal sehen, ob sich die Vermieter darauf einlassen würden. Ich habe die Möglichkeit der Kautionsversicherung dargelegt. Leider ist dafür ein Darlehen nicht möglich, da Darlehen vom Jobcenter zweckgebunden sind. Das SGB II greift aber erst, wenn eine Fiktionsbescheinigung vorliegt und eine Fiktionsbescheinigung bekomme ich erst mit unterzeichnetem Mietvertrag.

Seltsam finde ich, dass den Ukrainern angeblich keine Freizügigkeit zuerkannt wird, aber andererseits sind sie nach Erhalt der Fiktionsbescheinigung einem deutschen Arbeitslosen gleich gestellt.

Nach der Urlaubszeit versuche ich ein Treffen mit Jobcenter, Sozialbehörde und Ausländeramt zu organisieren, um für zukünftige Fälle einen Modus Vivendi zu finden. „Normale“ Ukrainer leite ich ja schon an die Sammelstelle weiter, aber bei Familiennachzug oder Sonderfälle (Kleinstkinder oder Krankheit) muss eine praktikable Lösung her.

Mich würde immer noch interessieren, was an der Schweriner Sammelunterkunft nicht zumutbar ist, weil ich das dann in der Schweriner Stadtvertretung thematisieren kann.

nun, es gab nach meinem Kenntnisstand zu viele Übergriffe durch junge arabische Männer bei den Frauen und auch Kindern…

Deshalb sende ich da keine Frauen mit kleinen Kindern hin

Das sind wahrscheinlich die „Kosten der Unterkunft“, die für alle Empfänger von Sozialhilfe gelten. Die Tabellen sind regelmäßig veraltet und das ist der häufigste Streitgrund vor den Sozialgerichten. :slightly_frowning_face:
Manchmal hilft es, etwa 10 aktuelle Wohnungsanzeigen vorzulegen.

ich habe erst einmal ein Jahr Zeit, mich mit dem Jobcenter bezüglich Angemessenheit zu streiten.

Erst muss ich mal die Thematik Kaution lösen…

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Wurde das irgendwo dokumentiert? Oder waren es persönliche Erfahrungen?

Ich muss da mal nachhaken. Einige Ukrainer hatten von Angehörigen berichtet, die dort gelandet waren.

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Eklat im Kreis Rostock: 800 Geflüchtete ab Januar ohne Unterbringung? | NDR.de - Nachrichten - Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin fordert: Kapazitäten in Stern Buchholz begrenzen (nordkurier.de)

Schwerin: Großaufgebot der Polizei bricht Widerstand gegen Abschiebung | STERN.de

es gab keine Anzeigen wegen der sexuellen Übergriffe, da die Ukrainer der Polizei generell nicht trauen. Sie denken, diese sei ähnlich korrupt wie in der Ukraine

Das ist natülich schlecht, dann kann ich damit wenig anfangen.

Das zeigt aber das Handlungsbedarf besteht in Richtung Aufklärung und das hier unbedingt Beamtinnen abgestellt werden sollten die dort mit den Leuten auch mal sprechen.

Auch zeigt dass man es tunlichst lassen sollte Geflüchtete gemischt unterzubringen also nach Nationalität meine ich nicht Sexualität aber das wissen wir doch schon seit Jahrzehnten das es genau das der bessere Weg wäre warum macht man es nicht?

es gibt sehr wenige Beamtinnen, die die Sprache sprechen. Ehrenamtliche werden nur herangezogen, wenn sie in einer Organisation sind (Malteser, DRK, usw…) . Weil dann kann man ja Kosten berechnen.
Andere Ehrenamtler werden nicht wahr oder ernst genommen, solange sie nicht mit dem pöhsen Wort drohen: ANWALT…
Weil hier nicht kulturell differenziert wird, finde ich unsere Einzelkämpferaktionen gerechtfertigt, auch wenn wir dem Landkreis ganz schön auf die Nüsse gehen.

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