Ich habe versucht, bereits vorhandene Beiträge zu dem Thema Rundfunkgebühren zu finden. Ich wollte nicht gleich wieder ein neues Thema aufmachen, deshalb schreibe ich erst mal in die Kaffeeküche rein.
Die von allen ungeliebte Rundfunkgebühr beschäftigt mich mal wieder.
Als ich noch Langzeitarbeitsloser war, war es im SGB II sehr einfach. Mit der gesonderten Bescheinigung des Jobcenters stellte man einen Antrag auf Befreiung der GEZ (ich nenne sie heute noch so) und gut war.
Ich habe vor einer Woche einen Antrag auf Reduzierung der Rundfunkgebühr gestellt wegen Härtefall.
Nun kam ein Schreiben, in dem ich aufgefordert wurde, von einer Behörde ein Schriftstück ausfüllen zu lassen, dass ich die 18,36€ nicht bezahlen kann (und auch nicht will bei dem grottigen Angebot, zumal ich weder TV noch Radio habe).
Ich habe den ALG I Bescheid und den Bewilligungsbescheid der Wohngeldstelle nunmehr vorgelegt. Ich hatte im Januar 60 € zur freien Verfügung. Ich bin gespannt, wie die GEZ reagieren wird.
Macht es eurer Meinung nach Sinn, im Falle einer Ablehnung vor Gericht zu ziehen oder soll ich einfach warten, bis ein Mahnbescheid kommt und dann Widerspruch einlegen?
Soweit ich weiss, werden gerne andere Behörden von der GEZ zur Beitreibung genutzt. Soll angeblich bis zur Beugehaft gehen.
Ich bin gespannt auf eure Antworten.
das erlebe ich jetzt gerade nicht so, aber das liegt daran, dass ich nicht zum Jobcenter gehe, sondern einen Mindestlohnjob mache.
Ich will mir nicht wieder vorschreiben lassen, wo und wie groß ich wohnen darf.
Während ich meine drei Töchter alleine groß gezogen habe, hatte ich trotz Job dieses ALG II am Hals. Lag aber an den horrenden Mieten, die heute ja auch nicht besser geworden sind.
Von welcher Behörde sollst du das ausfüllen lassen?
Du wirst mit sehr großer Wahrscheinlichkeit verlieren. Einem Härtefallantrag bei der GEZ wird nur stattgegeben, wenn dein Einkommen nicht höher ist als die Regelsätze ALG2/Sozialhilfe/Grundsicherung im Alter + Höhe des GEZ Betrages. (www.vzhh.de)
Grundsätzlich halte ich es auch für eine Ungerechtigkeit, Menschen direkt an der Armutsgrenze noch mit GEZ-Gebühren zu belasten und würde entweder einen höheren Freibetrag (100 Euro) oder einen reduzierten Beitrag begrüßen. Oder eine Befreiung von Menschen im Wohngeldbezug.
Es würde schon Sinn machen, für diese Armutsfälle mal zu klagen, aber das besser in einer Sammelklage mit anderen und Unterstützung von einem Sozialverband. Ich glaube im Alleingang wirst du verlieren und nur Kosten haben.
laut GEZ , soll nur von „einer“ Behörde berechnet und bestätigt werden, dass mein Einkommen eben um die Beitragshöhe unterschreitet.
Seltsam, jedes Jahr streiten sich die Rundfunkanstalten um die Erhöhung der Gebühren. An den Freibeträgen rüttelt keiner…
Und an den Ruhegehältern gefeuerter Programmdirektoren auch nicht.
Mit dem gleichen Recht könnte man die Befreiung von allen möglichen Gebühren fordern, Netzentgelte, Kanalgebühren, Müllgebühren, usw.
Das würde dann dazu führen, dass jede Gebühren einziehende Behörde die Bedürftigkeit prüfen müsste, ziemliche Bürokratie. Da ist es doch sinnvoller, all diese Gebühren bei der Höhe der Sozialsätze zu berücksichtigen. An einer Stelle von einer Behörde.
Dazu passt folgender Artikel von Euronews: Rekord: Mehr als 2.000 Euro Verwaltungskosten pro Bürgergeld-Empfänger | Euronews
Wann begreifen Politik und Parteien, dass das Bürokratiemonster endlich abgeschafft werden muss und komplett neu gedacht werden muss?
Wenn das so weiter geht, treiben wir mit der Ungerechtigkeit die Wähler in die Arme der Extremisten.
Es kann doch nicht sein, dass man heute noch Berge an Papier ausfüllen muss, um einen Euro Zuschuss von irgendwas zu bekommen.
Ich war gestern mal einkaufen für eine Woche. Obwohl ich nur reduzierte MHD Ware gekauft habe, bin ich 38 € losgeworden. Vergleiche ich das mit den Regelsätzen des ALG II, so erkenne ich eine starke Diskrepanz.
In Relation mit dem Mindestlohn sieht es genauso bescheiden aus.
Was also tun? Je höher der Mindestlohn steigt, umso höher dreht sich die Preisspirale.
Der Liter Benzin kostet hier um die 1,80€, Gasheizung dürfte etwa 200 € im Monat kosten, Strom soll ich 70 € bezahlen und die Mieten steigen und steigen.
Internet mit rund 35 € im Monat finde ich auch langsam unverschämt. In Südostasien ist das Internet teilweise kostenfrei. Wer also ist dritte Welt?
Wer also ist jetzt der eigentliche Preistreiber?
Alle Empfänger vor Sozialleistungen sind insofern davon befreit, als dass der Staat ihre Mietkosten ja sowieso übernimmt. Auch Wohngeldempfänger bekommen ja über das Wohngeld indirekt Zuschuss zu diesen Kosten.
Kinder von Wohngeldempfängern haben zudem Anspruch auf das Bildungspaket. Insofern wäre es folgerichtig zu sagen, dass Wohngeldempfänger keinen oder ermäßigten Beitrag zur GEZ zahlen müssen.
Dann sollten sie die GEZ Gebühren in ihre Berechnung der Wohngeldhöhe berücksichtigen. Das ist doch gerad das was ich sage. Eine Stelle, die sich darum kümmert, nicht jeder Dienstleister einzeln.
die neuen Bundesländer sind nur durch Sachsen vertreten. Ich sehe viele Doktorentitel, aber keinen, der im SGB II steht und hier aus der Praxis mitreden könnte.
Datenabgleiche sind im Ansatz gut, vor allem um Missbrauch vorzubeugen.
Aber beim Wohngeld und den KdU gehe die Zuständigkeiten auseinander, da jede Kommune eine eigene Mietstufe hat, bzw eine Angemessenheitsgrenze. Hier sollten die Daten aus dem Einwohnermeldeamt und aus dem Katasteramt zusammengeführt werden.
Ein guter Ansatz ist, dass Kindergeld zu automatisieren. Nach Erteilung der Steuernummer gibt es automatisch Kindergeld.
Es wird auch von Erhöhungen von Sofortzuschlägen geschrieben und Vereinfachung des Bildungs- und Teilhabepakets…Wenn ein Kind geboren ist, weiss man, wann es wie lange zur Schule gehen wird. Derzeitige Praxis: das Kind muss alle 6 Monate einen Schulnachweis bringen.
Da ist viel Wunschdenken dabei. Ja Digitalisierung ist gut, nur sehe ich zu wenige Ansätze für ältere und nicht Technik affine Bürger. Die bleiben dann auf der Strecke.
Eine grundlegende Reform sieht für mich anders aus.
Empfehlung 19 Die Kommission empfiehlt, ein digitales Sozialportal als zentralen Zugang zu den Sozialleistungen von Bund, Ländern und Kommunen bereitzustellen (One-Stop-Shop). Bürgerinnen und Bürger, die das digitale Angebot nicht eigenständig nutzen können, sollen hierzu Unterstützung vor Ort finden.
… Für schnell umsetzbare Maßnahmen zur Rechtsvereinfachung (Handlungsfeld III)
und zur Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung (Handlungsfeld IV)
sollen die jeweils zuständigen Bundesressorts unmittelbar nach Beschluss des
Kommissionsberichts Gesetzesentwürfe erarbeiten und bis Mitte 2027 die
Gesetzgebungsverfahren abschließen…"
Wenn ich an die Flickschusterei des SGB II in der Vergangenheit denke, bezweifle ich, dass ein praktikabler Vorschlag bis Mitte 2027 als Vorlage reifes und praktikables Gesetz vorliegen wird.
"… *Für die Umsetzung der Empfehlungen zur Neusystematisierung von *
*Sozialleistungen (Handlungsfeld I) sollen die zuständigen Ressorts unter Beteiligung **von Ländern und Kommunen innerhalb von sechs Monaten ein Konzept erarbeiten. *
*Auf Basis dieses Konzepts sollen die Vorarbeiten für das Gesetzgebungsverfahren **beginnen. Letzteres soll möglichst bis Jahresende 2027 abgeschlossen werden. Die **Empfehlungen zur Verbesserung von Erwerbsanreizen (Handlungsfeld II) sollen *ebenfalls im Zuge dieses Verfahrens umgesetzt werden. …"
Länder und Kommunen innerhalb von 6 Monaten zu einer Konzepterarbeitung an einen Tisch zu bringen ist Wunschdenken, da diese vermutlich wieder am Föderalismus scheitern wird.
Auch wird wieder einmal das Thema Beschäftigungsanreize angesprochen.
Mein neuer Arbeitskollege ist nach seinem Schlaganfall wieder arbeiten gegangen. Zwar kann er nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten, weil ihn dort niemand mehr nehmen würde. Ich bin mir auch nicht zu schade, an einer Tankstelle im Schichtbetrieb zu arbeiten. Ich brauche da keine „Anreize“. Die Arbeitssuchenden brauchen auch Stellenangebote und keine Chefs mit Vorurteilen. Ich höre solche Vorurteile immer wieder… man muss die Hartzer erst mal wieder daran gewöhnen, morgens aufzustehen… oder der ist zu alt, der kann ja nicht mehr
Nachtrag: wie viele ältere Menschen besitzen gar keinen Online Zugang? Müssen sie deshalb wegen jedem Nachweis dann trotzdem zum Amt? Wieder in der alten Vereinzelungstaktik nur mit Termin?
Wie lange hinken wir der Digitalisierung schon hinterher? da klingt diese Forderung nach reinem Wunschdenken: soll im ersten Halbjahr 2026
ein Expertengremium „Digitalisierung der Sozialverwaltung“ unter gemeinsamer
Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des
Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) eingesetzt
werden.
Das kann man mit Fug und Recht bezweifeln, ich habe eigentlich nur auf diese Bemerkung geantwortet:
Es ist begriffen, ganz so blöd sind unsere Politiker denn doch nicht. Wie an vielen Stellen - auch im privaten Bereich - gilt auch hier: es gibt kein Erkenntnisproblem, wir haben ein Umsetzungsproblem.
Ein vertiefte Diskussion des Kommissionspapiers sollten Interessierte in einem anderen Thread machen