Ein russischer Tanker hat das Unterseekabel Estlink2 zwischen Finnland und Estland beschädigt Finnland hat daraufhin diesen Tanker festgesetzt.
alles Zufall
das ist ja nun schon länger her.
die Meldung ist vom 26.12.
Die etwas ältere Meldung. betraf ein chinesisches schiff, wenn ich mich richtig erinnere.
bei uns in der ostsee darf jeder mal.
aber ich bin sicher die spd schreibt. nach 4 wochen ermittlungen eine wohldosierte diplomatische note.
https://das-gruene-forum.de/t/deutschland-ist-gewaltblind/3658?u=lawandorder
Wie Lawandorder richtig feststellt ist dies ein neuer Vorfall es ist nicht der erste Vorfall auch nicht der zweite es gab mittlerweile schon in der Ostsee mehrere Vorfälle wie in der Meerenge zwischen Finnland und Estland schon mehrere auch in den Meerengen von Dänemark gab es Vorfälle auch vor der Küste Schwedens gab es Vorfälle es sind keine Einzelfälle mehr es sind definitiv koordinierte Fälle die unsere Infrastruktur zerstören sollen es ist quasi wenn es genau nehmen möchte eine Kriegserklärung.
Ich habe den Titel erweitert und chinesische Sabotage hinzugefügt.
und dazu kommt noch die ukrainische Sabotage. Nicht vergessen.
Aber denen können wir nicht böse sein, das sind doch unsere Freunde.
Nochmal zur Erinnerung: Ostseezugang ist für alle nur möglich über die Hoheitsgewässer der EU. Es liegt ganz in unserer Hand dort für Ordnung zu sorgen.
Russland ist auch Anreiner. Die haben direkten Zugang von Land aus.
Schiffe aller Staaten haben in Küstengewässern das Recht zur friedlichen Durchfahrt, sogar Kriegsschiffe.
Aber nicht das Recht auf Sabotage.
Hoheitsgewässer haben einen anderen rechtlichen Status als Küstengewässer. Um in die Ostsee rein- oder rauszufahren, reicht kein Küstengewässer.
Da ich in Kiel lebe, kriege ich vielleicht bewusster die ganzen Sabotage/Spionageaktionen der Russen und Chinesen in der Ostsee mit, weil es immer dick in unserer Tageszeitung steht. Da reiht sich im letzten Jahr ein Vorfall nach dem anderen. Z.B. dieser:
Das ist beides das selbe.
Ja, und? Natürlich nicht. Blöderweise führen die Schiffe diese Absicht nicht in ihrer Beflaggung.
man kann sie aber verfolgen wenn verdacht auf sabotage besteht. hoffe ich jedenfalls.
wobei ich da nicht zimperlich wäre. wenn wir bis zum gerichtsfesten beweis warten sind die wieder im atlantik oder im russischen hafen
Natürlich, das ist aber erstmal unabhängig von Küstengewässern.
das frage ich mich gerade.
Die Hoheitszone (= Küstengewässer, 12 Meilen und so) wird m.E. behandelt wie Festland/Inland. D.h. da müsste der Staat die normale Polizeigewalt haben.
Aber außerhalb dessen …? keine Ahnung.
Das gilt dann wahrscheinlich irgendein völkerrechtliches Übereinkommen.
Inhalt unbekannt, mir jedenfalls.
UN Seerechtsübereinkommen, ich kenne es auch nicht, aber ChatGPT kennt es:
Ein Staat darf ein Schiff auf hoher See unter bestimmten Bedingungen stoppen, die hauptsächlich durch internationales Recht geregelt sind. Hier sind die wesentlichen Regeln:
- Recht zur Durchsetzung der Gesetzgebung (Hoheitsgewässer und internationale Vereinbarungen): Ein Staat darf ein Schiff auf hoher See nur unter bestimmten Umständen stoppen, die durch das internationale Seerecht festgelegt sind. Das wichtigste rechtliche Instrument hierfür ist die United Nations Convention on the Law of the Sea (UNCLOS), die 1982 verabschiedet wurde und weltweit Anerkennung findet.
- Schutz gegen illegale Aktivitäten: Ein Staat darf ein Schiff stoppen, wenn er Hinweise darauf hat, dass das Schiff gegen seine eigenen Gesetze oder internationale Normen verstößt (zum Beispiel bei Verdacht auf Piraterie, Menschenhandel, Drogenhandel oder illegale Fischerei).
- Flaggenstaatprinzip: Nach dem Flaggenstaatprinzip ist der Staat, dessen Flagge das Schiff führt, für die Kontrolle über das Schiff auf hoher See verantwortlich. Ein fremder Staat kann grundsätzlich kein Schiff ohne die Zustimmung des Flaggenstaates kontrollieren oder durchsuchen. Es gibt jedoch Ausnahmen:
- Piraterie und schwerwiegende Verstöße: Wenn ein Schiff in piraterische Handlungen verwickelt ist, haben alle Staaten das Recht, das Schiff zu stoppen und festzunehmen, unabhängig davon, unter welcher Flagge es fährt. Das gleiche gilt für andere schwerwiegende Straftaten wie Menschenhandel oder Drogenhandel.
- Vereinbarungen und Abkommen: Staaten können bilaterale oder multilaterale Vereinbarungen treffen, die ihnen das Recht einräumen, Schiffe bestimmter Flaggen zu stoppen und zu kontrollieren. Ein Beispiel sind die Vereinbarungen im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO).
- Schutz der Meeresumwelt: Ein Staat kann ein Schiff auch stoppen, wenn es gegen Vorschriften zum Schutz der Meeresumwelt verstößt, wie etwa im Falle von Ölverschmutzungen oder anderen umweltschädlichen Aktivitäten.
- Verdacht auf Gefahr oder Bedrohung: Ein Schiff kann auch gestoppt werden, wenn es als Bedrohung für die Sicherheit des Staates oder anderer Schiffe wahrgenommen wird, etwa im Rahmen von internationalen Sicherheitsmaßnahmen.
In jedem Fall sind solche Maßnahmen durch internationale Übereinkommen, wie die UNCLOS, geregelt, und der Einsatz von Zwangsmitteln muss immer verhältnismäßig und im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen des Staates stehen.
Das klingt für mich plausibel.
Würde ich erst gar nicht, sobald auch nur der Anker fällt würde ich schießen dass die Ankerketten zerstört werden.
„ Die finnischen Behörden verdienen Anerkennung, weil sie den Frachter sofort festgesetzt haben, um eine Untersuchung einzuleiten. Europa scheint also dazuzulernen. Die chinesische Yi Peng 3, die im November mutmaßlich Datenkabel in der Ostsee beschädigte, ist mittlerweile auf dem Heimweg, ohne dass es eine Untersuchung gegeben hätte, die diesen Namen verdient.
Natürlich besteht die Möglichkeit, dass die beiden verdächtigen Schiffe nichts mit den Schäden zu tun haben, oder dass keine Absicht dahintersteckt und ihre Anker rein zufällig die Kabel schredderten. Sehr wahrscheinlich ist das nicht, aber selbst wenn, so zeigen die Vorfälle zumindest eines: Europa muss seine kritische Infrastruktur besser überwachen.“