Sind Einschränkungen der Meinungsfreiheit nötig, um den sozialen Zusammenhalt zu retten?

Die Zustände in den „sozialen“ Medien werden allgemein beklagt.
Die künftige Koalition will Maßnahmen zur Verbesserung ergreifen, insb. soll Desinformation bekämpft und erschwert werden.

Im ausgehandelten Koalitionsvertrag von Union und SPD finden sich deshalb gleich mehrere Maßnahmen, die die Politik umsetzen will. So soll unter anderem der Tatbestand der Volksverhetzung verschärft werden. Plattformen sollen Strafverfolgungsbehörden Schnittstellen zum schnelleren Datenaustausch zur Verfügung stellen. Und auch den massenhaften Einsatz von Bots und Fake Accounts will man verbieten.

Soweit so gut.

> Aber vor allem ein Vorschlag wirft Fragen auf: Die Landesmedienanstalten sollen künftig eine aktivere Rolle im Einsatz gegen Hass und Desinformation spielen:
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> „Deshalb muss die staatsferne Medienaufsicht unter Wahrung der Meinungsfreiheit auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können.“

Wie das genau aussehen kann, ist offen. Die Befugnis, unmittelbar gegen Beiträge auf sozialen Netzwerken vorzugehen, wäre jedenfalls eine weitreichende Änderung.

Ist das eine sinnvolle Einschränkung der Desinformation und der fake news?
Oder ist es ein unzulässiger Eingriff in die Meinungsfreiheit?
Rechtfertigen oder erfordern die Zustände in den Medien solche Maßnahmen?
Oder geht das nach hinten los?
Manche sprechen von einem „Wahrheitsministerium“, das die Koalition schaffen will.

Da könnte auch Weimer wieder sinnvoll sein

Ich bin unentschieden.
Lügen zumindest als solche zu kennzeichnen klingt erstmal vernünftig.
Aber was eine Lüge ist und was nicht, ist nicht immer leicht zu unterscheiden.

Der Schutz der Politiker und damit der Demokratie könnte Einschränkungen nötig machen.
Wenn sich keiner mehr zur Wahl stellt, gefährdet das die Demokratie.

Die Frage, wer den Weg in den politischen Betrieb findet und es dort aushält, ist für die Existenz der parlamentarischen Demokratie zentral. Leider wird diese Frage völlig vernachlässigt, wie so vieles, was in der Zukunft liegt. Dabei ist die Gestaltung der politischen Arbeitsbedingungen und vor allem der Vorbereitung kommender Politikerinnen und Politiker für die Existenz der Demokratie wesentlich. Stattdessen wird weit mehr Sendezeit auf Fragen verwendet, die sich nicht stellen, denn nicht jeder Sonntag ist Wahltag, und das ist auch gut so. Immerzu Umfragen zu generieren und zu kommentieren aber, führt uns alle nicht weiter.

Alarmsignale häufen sich. Politische Rückzüge werden als individuelle, leicht rätselhafte Manöver gedeutet, nicht als Grund zur Sorge. Ricarda Lang, Kevin Kühnert und Michael Roth sind ganz unterschiedliche Typen mit einer eigenen Geschichte – aber alle zogen sich mit ähnlichen Begründungen aus der ersten Reihe der Politik zurück. Dabei handelt es sich nur um jene drei, deren Rückzug auch öffentlich berichtet wird – bei vielen Persönlichkeiten der lokalen oder regionalen Ebenen, die einfach nicht mehr antreten, wird das als eine sogenannte private Entscheidung registriert. Und die vielen, die einmal in Parteien, Landtagen und Kabinetten wirken könnten und sollten, die aber dankend gleich mal ablehnen, werden gar nicht erst wahrgenommen.

Kevin Kühnert trat wegen Angriffen gegen ihn als SPD-Generalsekretär zurück, vielen Kommunalpolitikern geht es nicht anders: Vor ihren Haustüren liegen Bilder von abgetrennten Schweinsköpfen, im Briefkasten Morddrohungen. Wie eine bundesweite Beratungsstelle ihnen helfen will.

Und in der Fortführung stellt sich für mich sogar die Frage ob wir überhaupt noch Meinungsfreiheit haben. Wenn ich an die Gerichtsurteile denke, die Feser und Habeck in der letzten Zeit erwirkt haben.

Das ist nicht binär zu beantworten. Es gibt nirgendwo absolute Meinungsfreiheit, das solltest du wissen als Chef aller Moderatoren hier.

Dann versuche ich etwas klarer zu formulieren.
Es geht um Meinungen, die man in einem Staat öffentlich vertreten kann, ohne eine gerichtliche Strafe zu bekommen.
Nach dem, was ich über die Fälle Feser und Habeck gelesen habe, finde ich in beiden Fällen, daß das noch unter Satire zu verstehen war.
Unsere Politiker sollten keine Trumps oder Erdogans werden.

richtig.
Aber was ist, wenn andere Leute (Höcke, Weidel, Wagenknecht, Putin) dieselben Lügen erzählen wie Trump und damit den gesellschaftlichen Frieden oder sogar die Demokratie gefährden?
soll oder darf die Politik dann eingreifen?
Ich finde das wirklich schwierig, ich kann das nicht pauschal mit Ja oder Nein beantworten.

Ich finde das auch sehr schwierig - Vielleicht aus einem anderen Grund als Du - ich finde die Meinungsfreiheit schon etwas besonders wichtiges - jeder darf im Prinzip (näheres regelt ein Bundesgesetz) sagen was er/sie will - es gibt aber keine Verpflichtung, ihm auch zuzuhören.
Was macht die AFD so gefährlich? Dass es ein paar Funktionäre mit durchgeknalltem Staatsverständnis gibt? Die sind im Grunde erst einmal nicht gefährlicher als die Zeugen Jehovas.
Gefährlich wird es erst dadurch, dass ihnen zu viele zuhören, und das als richtig durch ihr Wählervotum bestätigen.
Das fand ich das interessante am 2ten Parteiverbotsantrag der NPD - ja, die sind verfassungswidrig - aber eben trotzdem keine Gefahr für die Demokratie → kein Verbot.
Wer bedroht also die Demokratie mehr - der/diejenigen, die behaupten, es gäbe eine höchste Primzahl, und die sind - metaphorisch gesprochen - sie selbst und deswegen ist ihre Position auch mit mathematischer Präzision einzigartig richtig - oder die, die dem geduldig zuhören und das auch noch glauben, und die politischen Folgen durch ihr Votum legitimieren?

Was das Thema an sich angeht - scheinbar sind diese Einschränkungen notwendig, um die Gesellschaft vor sich selbst zu schützen. Warum diesen Schutz aufgeben, um ein reines Theoriekonstrukt zu erfüllen, was an der Realität scheitert, dass zu viele unreflektiert den „offensichtlichen“ Lügenkonstrukten einiger weniger folgen, und damit (manchmal gar unbeabsichtigt) ihre eigenen Grundlagen zerstören.

ja, dazu neige ich auch.
Aber das bedeutet, die Bürger zum Teil für unmündig zu erklären (können sich nicht selber schützen).
Andererseits ist zB auch der Gurtzwang im Auto (und vieles andere) eigentlich unnötig, wenn man unterstellt, dass die Leute vernünftig sind.
Man merkt also bei dem Thema, dass es um eine sehr grundsätzliche Bewertung der Bürger und ihrer Fähigkeiten geht.

Ich wollte nicht auf das Thema lügen raus. Das ist nur ein Aspekt der Meinungsfreiheit.
Bei Faeser und Habeck geht es mir eher darum, wie mimosenhaft ein Politiker sein darf. Hättest du dich so wie du dich hier teilweise im Forum äußerst woander geäußert, hättest du nicht ein läppisches Flag mit einer möglichen Löschung sondern ständest vor Gericht und würdest verurteilt.

Gesänge, wie „Ausländer raus“ und „Deutschland den Deutschen“ gelten neuerdings zur allgemeinen Meinungsfreiheit.

„Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ – Gesang auf Sylt von Meinungsfreiheit gedeckt

Rassistischer Gesang und Nazi-Gesten im Sylter Club „Pony“ machten 2024 Schlagzeilen. Jetzt stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Verdachts auf Volksverhetzung ein. Ein angedeuteter Hitlergruß hat aber juristische Folgen.

Der Gesang bleibe eine „Meinungsäußerung“, geschützt von (Artikel 5 Grundgesetz).

Das Landgericht betonte in seiner Begründung, dass auch solche Äußerungen unter den Schutz der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz fielen. Unter anderem argumentiert das Gericht: „Die Parole ‚Deutschland den Deutschen, Ausländer raus‘ ist ohne Weiteres als wertende Stellungnahme und damit als Meinung zu qualifizieren. Als solche genießt sie den Schutz der Meinungsfreiheit, ohne dass es dabei auf deren Begründetheit, Werthaltigkeit oder Richtigkeit ankäme.“ Sie verliere diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie „scharf und überzogen“ geäußert wird.

Und weiter: „Geschützt sind damit durchaus auch rechtsextremistische Meinungen, das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist allerdings nicht vorbehaltlos gewährleistet, denn es findet seine Schranken unter anderem in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze.“ Zu diesen zähle Paragraf 130 Strafgesetzbuch.

Also, das hat mich doch ganz schön entsetzt und da wundert man sich, dass man das Vertrauen zur Justiz verliert.

Welche Urteile meinst du?

Sorry, aber das ist Unsinn.

das glaube ich nicht, jedenfalls nicht, solange sich meine Äußerungen nicht auf Politiker beziehen, da herrscht ja offenbar eine besondere „Empfindlichkeit“ und es gibt einen eigene Straftatbestand:

§ 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.

(2) Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Der Sachverhalt ist aber auch bei beiden Fällen anders.

Aus der SZ:
„Über beide Fälle ist viel berichtet worden, durchaus zu Recht. Die Schwachkopf-Razzia wird man mit guten juristischen Gründen als unverhältnismäßig bezeichnen dürfen; die Ermittlungen wurden inzwischen eingestellt, der Urheber ist für andere Posts wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Und das Faeser-Foto? Laut Amtsgericht Bamberg erweckt das Bild den Eindruck, die Ministerin habe sich tatsächlich mit dem Hass-Schild vor die Kamera gestellt.“

D.h. bei Habeck ist der Mensch wegen anderen Äußerungen (Volksverhetzung) verurteilt worden.
Das Problem war hier eher die Hausdurchsuchung.

Bei Faeser ging es um die unrichtige Darstellung, dass Faeser das „Hass-Schild“ wirklich so verwendet hat. Das war halt eine Lüge, keine Meinungsäußerung.

Aber nenne mir gerne Beispiele für Posts von mir, die Du strafwürdig findest :slight_smile:

Verstehe, gegen normale Menschen sind härtere Sachen erlaubt. Also das „hirnlos“ empfinde ich z.B. schlimmer als den Schwarz-/Schwachkopf bzw. das Schild.
Ok, das war mir nicht so bewusst, daß Politiker so geschützt sind. Verbotsirrtum von mir.

das sind aber unterschiedliche Kategorien.

hirnlos und Schwachkopf sind wertende Äußerungen/Meinungsäußerungen, bei denen die Meinungsfreiheit großes Gewicht hat. Es können aber ggf. Beleidigungen sein.

Das Schild mit Faeser hat der Richter als falsche Tatsachenbehauptung angesehen (=Lüge), weil der Eindruck erweckt werden sollte, dass Faeser das Schild wirklich verwendet hat (was ich für eher weit hergeholt halte). Wenn man das als falsche Tatsachenbehauptung/ Lüge sieht, ist das nicht geschützt durch die Meinungsfreiheit (weil keine „Meinung“). Also Strafbarkeit leichter begründbar, wenn Darstellung nachweislich falsch.

Und hier wird mir unwohl. Ich hätte das Schild nie als Tatsachenbehauptung interpretiert sondern offensichtlich als politische Meinung.
Und jetzt ist der Journalist soweit ich das mitbekommen habe vorbestraft auf Bewährung. Da müssen Heuteshow und Böhmermann höllisch aufpassen, daß ihnen das auch nicht passiert.

Das Foto war eine Fälschung.

2 „Gefällt mir“

ja, da liegt der fehler.
es war ersichtlich satirisch und „gefälscht“. das hat der richter falsch beurteilt.

Die erste Frage wäre:

Ist das eine Meinung? Ist das Satire und somit schutzwürdig)?
Oder ist das üble Nachrede?

Darüber kann man diskutieren. Was aber die vermutlich rhetorisch gemeinte Frage

angeht, spielt sie den Gegner der Meinungsfreiheit in die Hände.

Auch so ein Fall, wo das BGH letztinstanzlich die Meinungsfreiheit einschränkt
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Volksverhetzung aufgrund der Veröffentlichung einer Abbildung des Eingangs eines Konzentrationslagers mit der Aufschrift „Impfen macht frei“
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025084.html

klar, jede Verurteilung wegen Beleidigung, Volksverhetzung, Holocaustleugnung, Antisemitismus usw schränkt letztlich die Meinungsfreiheit ein.

Findest Du das Urteil denn falsch?
Zitat:

Der qualitativen Abwertung des NS-Völkermordes im Sinne einer Relativierung von dessen Unwertgehalt steht dabei nicht entgegen, dass zugleich die Auswirkungen von Coronaschutzmaßnahmen überzogen dramatisiert dargestellt werden sollten. Die von der Strafkammer getroffene Feststellung, die Veröffentlichung der untertitelten Abbildung sei geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden - das Vertrauen in die allgemeine Rechtssicherheit - zu gefährden, hat auf einer rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung beruht. Zum einen hat das Landgericht nachvollziehbar darauf abgehoben, die Abbildung insinuiere, den Betroffenen staatlicher Coronaschutzmaßnahmen werde gleiches Unrecht zugefügt wie den Opfern des Holocausts; deshalb sei sie geeignet, ihre Betrachter aggressiv zu emotionalisieren. Zum anderen hat es der Darstellung jedenfalls vertretbar Appellcharakter dahin beigemessen, sich gegen staatliche Maßnahmen rechtzeitig zur Wehr zu setzen, bevor es zu einem staatlichen Impfzwang komme.