Die Grünen haben 22 Varianten einer Reform der Erbschaftsteuer durchrechnen lassen.
Ergebnis: alles nicht so einfach. Und es bringt nicht soviel, wie immer gesagt oder erhofft wird.
Die Rede ist von 8 Mrd. pro Jahr. Damit werden wir nicht mal annäherungsweise alle Löcher stopfen und alle Projekte finanzieren können.
Das führt mich zu meinem bekannten Mantra:
Alle müssen was beitragen.
Ein Großteil des benötigen Geldes wird aus der Mittelschicht kommen, die Milliardäre alleine werden uns nicht retten.
Der standardmäßige Verweis auf die „Superreichen“ als Finanzierungsquelle ist Augenwischerei.
Es klingt einfach: mehr Geld für den Staat, indem man insbesondere große Erbschaften stärker besteuert. Die Grünen im Bundestag haben jetzt 22 Reformvarianten durchrechnen lassen, doch es stellt sich heraus – jede hat Nachteile.
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Interessant ist zunächst: Die eine völlig klare, sofort auf der Hand liegende Reformoption gibt es nicht, denn alle überprüften Varianten weisen neben Vorteilen jeweils auch Mängel auf. Entweder wird die Bevorzugung von Unternehmersprösslingen nicht beseitigt, oder aber das Steueraufkommen, das allein den Bundesländern zusteht, schrumpft dramatisch zusammen. Auch der von manchen Experten favorisierte vermeintliche Königsweg – eine Streichung aller Ausnahmen bei gleichzeitiger Einführung eines einheitlichen Steuersatzes von beispielsweise zehn Prozent – erweist sich als Sackgasse: Nicht nur dass ausgerechnet viele Nutznießer kleiner Erbschaften und Schenkungen mehr zahlen müssten als bislang, vielmehr gingen auch die Einnahmen der Länder um 4,4 Milliarden Euro pro Jahr zurück.Entsprechend kommt eine „Flat Tax“ für Katharina Beck auch nicht infrage: „Auf den ersten Blick mag ein einheitlicher Steuersatz einfach wirken“, sagte die finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion der SZ. „Kleinere Erbschaften bei einer Reform höher zu belasten als heute, kann aber definitiv keine Lösung sein.“
Auch die Einführung sogenannter Lebensfreibeträge führen für sich genommen noch nicht zum Ziel. Nach Vorstellung von SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf darf jeder Mensch „eine Summe X“ – beispielsweise eine Million Euro – im Leben steuerfrei erben oder geschenkt bekommen, alles darüber hinaus würde konsequent besteuert. Bisher variieren die Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 20 000 und 500 000 Euro. Zudem können sie alle zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden, was vor allem Vermögende dazu nutzen, um Teile ihres Hab und Guts portionsweise steuerfrei an ihre Kinder weiterzureichen.
Die Regel für große Firmennachlässe ermöglicht Tricksereien
Wie das DIW vorrechnet, würde ein Lebensfreibetrag die Zahl der Steuerpflichtigen drastisch verringern. Ebenso drastisch ginge allerdings auch das Steueraufkommen zurück. Es müsste also durch Streichen von Ausnahmen an anderer Stelle wieder ausgeglichen werden.
Hier kommen die bisher geltenden Privilegien für die Erben von Unternehmen und Mietshäusern ins Spiel. Fielen sie weg, könnten die Länder mit fast acht Milliarden Euro zusätzlich rechnen, das Gesamtaufkommen der Erbschaftsteuer erhöhte sich also auf rund 20 Milliarden Euro.
Firmen können heute weitgehend oder sogar gänzlich steuerfrei auf die nächste Generation übertragen werden, wenn der Betrieb für einige Jahre auf einen nennenswerten Abbau der Belegschaft verzichtet. Zudem gibt es die sogenannte „Verschonungsbedarfsprüfung“ für Erbschaften von mehr als 26 Millionen Euro: Können die Erben nachweisen, dass sie die Steuer nicht aus ihrem Privatvermögen bezahlen können, verzichtet der Staat auf seine Ansprüche. Das öffnet nicht nur Tür und Tor für Tricksereien, sondern bedeutet auch, dass jemand, der von der Tante vielleicht 50 000 Euro erbt, womöglich mehr Steuern zahlen muss als jemand, der 26 Millionen einstreicht. Allerdings: Bei einer vollständigen, ersatzlosen Streichung der Sonderregelung könnte es tatsächlich dazu kommen, dass einzelne Firmenerben die Steuerlast nicht bezahlen könnten. Sie müsste deshalb gestundet und beispielsweise auf 30 Jahre verteilt werden.
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Mit dem jetzigen Gutachten, so Grünen-Expertin Beck, habe man zumindest den „Raum für eine weniger aufgeregte, dafür lösungsorientierte Diskussion abseits der Grabenkämpfe geöffnet“. Klar sei, dass die hohe Konzentration von Vermögen in den Händen weniger durch Erbschaften und Schenkungen immer weiter steigt und es immer schwieriger werde, sich allein mit Bildung und seiner eigenen Hände Arbeit etwas aufzubauen. Beck: „Das widerspricht dem Leistungsversprechen in unserem Land. Mit einer gut funktionierenden Erbschaftsteuer kann der Staat da ansetzen.
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Die SZ kommentiert:
Die reichen Erben werden den Sozialstaat nicht retten, egal wie saftig man sie besteuert
Höhere Renten? Zahlen die Bonzen! Pflege und Gesundheit werden immer teuer? Zahlen die Bonzen! Mit der Realität haben diese Wünsche nichts zu tun.
Die Erbschaftsteuer muss mehr Biss bekommen. Bisher können wohlhabende Firmenerben einen Steuertrick nutzen und müssen somit gar nichts zahlen, wenn sie sich richtig anstellen. Um das zu schaffen, müssen die Erben – pointiert gesagt – dem Finanzamt einen Stichtag melden und an diesem Datum ihr privates Konto leer räumen. Wenn dort zu wenig Geld liegt, um die eigentlich fällige Erbschaftsteuer zu zahlen, wird sie ihnen erlassen. Diese kuriose Regel heißt Verschonungsbedarfsprüfung. Die entsprechende Statistik zeigt jedes Jahr, dass das Missbrauchspotenzial dieser Regel offensichtlich ist.
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CDU/CSU müssen akzeptieren, dass es unfair ist, diese Firmenerben so zu privilegieren. Es gibt richtigerweise Signale aus der Union, dass die Fraktion zu einer Reform bereit ist, sobald das Bundesverfassungsgericht ein Urteil zum Erbschaftsrecht gesprochen hat.
Das ist allerdings nur die halbe Wahrheit über die Erbschaftsteuer. Viele linke Politiker und ihre Wähler freuen sich diebisch auf die vermutlich anstehende Reform. Sie erwarten neue Milliardeneinnahmen, die sie für ihre Wunschprojekte ausgeben wollen. Höhere Renten? Zahlen die Reichen! Pflege und Gesundheit werden immer teuer? Zahlen die Reichen! Die Bundeswehr braucht neue Drohnen? Zahlen die Reichen!
Acht Milliarden Euro? Es klingt nach viel
Nun zeigt ausgerechnet eine Studie im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion, dass diese Wünsche mit der Realität nichts zu tun haben – selbst wenn man mal ausblendet, dass die Erbschaftsteuer den Ländern zusteht, also dem Bund gar nicht hilft. Ökonomen haben durchgerechnet, was verschiedene Reformen der Erbschaftsteuer bringen würden: Würde die Politik den Steuertrick der wohlhabenden Unternehmererben über Nacht streichen, hätte der Staat zusätzliche Einnahmen von nur acht Milliarden Euro.
Moment mal, was heißt hier nur acht Milliarden? Wenn man nicht zufällig selbst Erbe eines Konzerns ist, klingt das natürlich nach viel Geld. Aber der Staat nimmt pro Jahr mehr zwei Billionen Euro an Steuern und Abgaben ein. Acht Milliarden mehr oder weniger beeinflussen die Staatsfinanzen nur in der Nachkommastelle. Und es könnte sogar noch weniger Geld werden, denn eine höhere Steuer entzieht einer Firma Geld - mit dem sie dann nicht mehr arbeiten kann, um spätere Gewinne und Steuerzahlungen zu erwirtschaften.
Es gibt gar nicht so viele Superreiche in Deutschland
Zu hoffen, dass die reichen Erben einen immer teurer werdenden Sozialstaat finanzieren können, ist eine weitverbreitete linke Illusion. Allein schon das geplante Rentenpaket mit Haltelinie und Mütterrente kostet mehr, als selbst eine saftige Erhöhung der Erbschaftsteuer bringen kann. Das liegt daran, dass es viel weniger Superreiche gibt, als viele glauben. Stattdessen zahlt vor allem die Mittelschicht für den Sozialstaat. Wer sich politisch dafür einsetzt, dass die Renten schneller steigen als bisher, sollte also ehrlich sagen, wer diese Kosten tragen wird: die Mittelschicht, nicht irgendwelche imaginierten Superreichen.
All das spricht überhaupt nicht gegen eine Reform, um die Erbschaftsteuer fairer zu machen. Nur müssen hier nicht nur CDU und CSU Einsicht zeigen. Auch SPD und Grüne müssen akzeptieren, dass diese Reform finanziell gar nicht so viel bringen wird.