Was haltet Ihr von der Buschmanns Reform Plänen für das Unterhaltsrecht? Zur Zeit ist mir nicht ganz klar wie man das als Grüne mittragen sollte?
Schon seine Prämisse: „Es muss einen Unterschied machen, ob sich jemand kaum oder zu einem gehörigen Anteil an der Kinderbetreuung beteiligt“, erklärte Buschmann" [1]. Scheint mir nicht der Wahrheit zu entsprechen, denn es macht bereits jetzt einen Unterschied. In einem Wechselmodell wird weniger Unterhalt fällig, als z.B. bei einem Alleinerziehenden Partner.
Generell finde ich es nicht leicht Erwägungen zum Kindeswohl zu stark an ökonimische Erwägungen zu knüpfen. Zwar ist die Bewertung, was genau „Optimal für das Kindeswohl“ ist schwierig, die Kompetenz liegt bei Jugendämtern und Gerichten. Wo der Lebensmittelpunkt des Kindes am geeignetsten ist, ob Wechselmodell oder nicht Sinn machen, wer in welchem Lebensabschnitt die Betreuung besser gewährleisten kann und ob dies besser gemeinschaftlich oder besser Getrennt erfolgen soll, sind Fragen die man vielleicht(?) erst mal ohne „Ökonomische Motivation zur Kinderbetreuung“ klären sollte.
Zu Aussagen wie „Für Kinder sei es in der Regel gut, zu beiden Eltern eine starke Beziehung zu haben.“ sollte man vielleicht überlegen das Gesetze nicht nur für „die Regel“ gemacht werden sollte, sondern Flexibel genug sein sollten um auch die Problemfälle in denen die Trennung aufgrund starker Missverhältnisse vollzogen wurde, abdecken müssen. Was dann auch dazu führen kann das Gemeinschaftliches Betreuen der Kinder „an einem Strang“ nicht möglich ist.
Man kann sich sehr leicht einen Fall konstruieren in dem die Reformpläne zu Schwierigkeiten führen.
„Elternteil A kümmerte sich bis zur Scheidung wenig um die Kindesbetreuung und legte den Focus auf Berufliches, Elternteil B übernahm in der Beziehung die Kindesbetreuung unter Inkaufnahme von Abstrichen beim Verdienst“
Nach der Trennung, kann Elternteil A durch Erhöhung der Anzahl der Nächte in denen Kinder bei Elternteil A übernachten die Unterhaltszahlungen drastsich reduzieren. Wir haben beireits jetzt Fälle in denen ein „Plötzliches Interesse an der Kindesbetreung nach der Scheidung“ entsteht, teils ökonomisch motiviert, welches die Kindeswohlerwägungen der Gerichte und der Sozialämter erschwert. Dies würde durch die Reform stark ansteigen.
Mich würde interessieren ob seitens der Grüne der „drigende Reformbedarf“ gesehen wird, wie er begründet werden könnte und ob obiges Dilemma als Gravierend eingestuft werden sollte?
[1] Justizminister Buschmann plant Reform des Unterhaltsrechts | tagesschau.de
[2] Reformpläne: Wer mehr betreut, soll weniger Unterhalt zahlen müssen | tagesschau.de