Vollständiger Leistungsentzug für Totalverweigerer

Es gab die Trennung zwischen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, aber die war anders begründet.
In der damaligen Sozialhilfe nach BSHG waren auch Personen die erwerbsfähig waren/dem Arbeitsmarkt zur Verfügung standen und vom Sozialamt auch verpflichtet wurden, sich regelmäßig beim Arbeitsamt zu melden ua.
Arbeitslosenhilfe bekamen nämlich nur die, die zuvor Arbeitslosengeld bezogen hatten. Wenn das auslief, kam man in die Arbeitslosenhilfe.
Sozialhilfe war für alldiejenigen, die keinen Anspruch auf Leistungen der AA hatten und/oder, bei denen die Leistungen der AA (oder anderen LeistungenEinnahmen natürlich) den notwendigen Lebensunterhalt nicht abdeckten.
Hertz IV legte das dann im AlgII zusammen und war von der Leistungsberechnung an der Sozialhilfe orientiert (Bedarfsgemeinschaft, Bedarfsdeckungsprinzip, Vermögensfreigenzen auch näher wie zuvor beim BSHG) - statt Anteils-Berechnung anhand eines früheren Einkommens (wie Arbeitslosenhilfe) und sollte die Arbeitsvermittlung durch diese Zusammenlegung auch verbessern - „alles aus einer Hand“.

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Was in dieser Diskussion vollkommen fehlt sind verlässliche Analysen und Zahlen. „Eine Zahl die ich verschiedenlich gelesen habe“?

Nehmen wir an die stimmt. Was sind das für Menschen. Wie ist deren Lebenssituation? Wie viele davon sind z.B. Alleinstehend mit Kindern?
Und wie viele gesunde Arbeitfähige Faulenzer?

Ohne diese Zahlen ist das ganze für mich ein Mythos, der benutzt wird Arme weiter auszupressen, wären Milliadäre immer reicher werden.

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Gerade werden sie wieder ärmer, dank Trump. Die Linken müssten ihm dafür eigentlich die Füsse küssen.

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Laut dieser Statistik 2023 ca. 14.000. Genau! Wieviele bleiben, wenn man Personen, die Eltern pflegen, minderjährige Kinder haben, psychisch krank sind oder denen man eine unsinnige Fortbildung angeboten hat, abzieht?
Und wenn das dann am Ende 1000 sind, würde ich das durchziehen. Denn gesunde Arbeitfähige Faulenzer sollten nicht unter die Hilfsbedürftigen des GG fallen. Sonst würde ich am Verstand der Verfassungrichter zweifeln.

wegen 1000 Leuten würde ich bei einem Volk von 84 Mio. keinen Aufstand machen. Schon die dazu nötige Gesetzgebung und Bürokratie kostet das Vielfache des Ertrages. Das geht ja nicht „einfach so“ auf Knopfdruck, sondern erfordert eine rechtsstaatlich und verwaltungsmäßig saubere Umsetzung.
Das wäre dann zwar gefühls- und gerechtigkeitsmäßig ein Gewinn, aber wirtschaftlich ein sicherer Verlust.

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Willst du damit sagen, dass in der Rechtsprechung jetzt subjektiv statt objektiv der Maßstab sein soll?
Also bitte, so geht es nicht.

Dann ist sollte man vielleicht dieses Existenzminimum, wie es bei uns definiert ist, mal hinterfragen.
Und ja, Sachleistungen wären auch eine Möglichkeit.

Doch, so geht das. Das ist auch nichts Neues. Z.B. der Begriff Schuldunfähigkeit, §20 StGB ist dir vielleicht auch geläufig.

Ich meine damit, wie ich ausdrücklich geschrieben habe, nicht die Menschen die null Bock auf Arbeit haben, sondern psychisch eingeschränkte oder gar kranke Menschen.

Nur zu, hinterfrage.

Also der Vergleich hinkt.
Schuldunfähigkeit muss durch ein Gutachten belegt werden und ist damit objektiviert. Wenn das Schuldfähigkeit attestiert, kann der Beklagte sich so viel er will schuldunfähig fühlen. Das nutzt ihm nichts.

Dann sind die objektiv- und nicht subjektiv krank oder eingeschränkt.

Noch mal, Totalverweigerer sind nicht krank oder eingeschränkt sondern können Arbeiten, wollen aber nicht.
Wobei auch bei Einschränkungen ggf. noch eine gewisse Arbeitsfähigkeit vorliegen kann.

Das war kein Vergleich sondern ein Beispiel dafür, dass die Rechtssprechung auch auf die subjektiven Tatumstände abhebt. Das hattest du bestritten.

Beim Bürgergeld obliegt die Wertung dem Sachbearbeiter. Evtl. wird er ein Gutachten anfordern, das weiß ich aber nicht.

Abgesehen davon, neulich wurde im Fernsehen diskutiert, dass der Prozess, die Leistung bei Verweigerung einzuschränken sehr langwierig ist, viele Monate dauern kann. Da könnte man zum Beispiel anfangen

Jetzt reit doch nicht auf den Erbsen rum. Ich hatte geschrieben:

Das ist doch klar. Dann wird halt die subjektive Unfähigkeit objektiv festgestellt. Zufrieden?

Wie setzt sich der Bürgergeld-Regelsatz zusammen?

Der Regelsatz des Bürgergelds setzt sich aus Bedarfen verschiedener Lebensbereiche zusammen.

Die Tabelle bezieht sich auf den Regelsatz für eine alleinstehende Person (den sogenannten Eckregelsatz).

Anteil am Regelbedarf in % von der RL in € von der RL
Nahrung, alkoholfreie Getränke 34,70 % 195,35 €
Freizeit, Unterhaltung, Kultur 9,76 % 54,92 €
Verkehr 8,97 % 50,49 €
Post und Telekommunikation 8,94 % 50,33 €
Wohnen, Energie (Strom), Wohninstandhaltung 8,84b% 47,71 €
Bekleidung, Schuhe 8,30b% 46,71 €
Andere Waren und Dienstleistungen 7,98b% 44,93 €
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände 6,09b% 34,28 €
Gesundheitspflege 3,82b% 21,48 €
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 2,61b% 14,70 €
Bildung 0,36b% 2,03 €
Summe 100 % 563 €

Da fallen mir gleich mal

  • Freizeit, Unterhaltung, Kultur
  • Verkehr
  • Post und Telekommunikation
  • Andere Waren und Dienstleistungen
  • Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen

als Positionen ein, die als Existenzminimum zumindest in der Höhe zu hinterfragen sind.

Meine Antwort auf dein Hinterfragen:

Die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip unserer Verfassung sichern allen Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben, das soziokulturelle Existenzminimum zu. Es sichert ein Leben in Würde und ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe, das nicht in Frage zu stellen ist.

Es ist wirklich erbärmlich, wenn wir Bürgergeldempfängern (die zum allergrößten Teil keine Alternative haben, zumindest vorübergehend), Dinge wie Zeitung, eine minimale Mobilität (sie müssen zum Amt oder zum Arzt kommen) vorenthalten wollen. Dafür zahle ich gerne Steuern.

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Es geht um Totalverweigerer die das System ausnutzen obwohl sie dieses System nicht brauchen. Das Bürgergeld für Leute die das Bürgergeld zu recht bekommen, sind eine andere Sache.
Bei Verweigerern sind Sanktionen notwendig ohne das wirkliche Existenzminium zu unterschreiten (z. B. das von dir aufgeführte Verhungern).
Genau das muss z. B. gesellschaftliche Teilhabe nicht unbedingt einschließen.
Auch kein Smartphone mit vielen GB (über 50 Euro für Post und Telekommunikation) etc…
Deshalb sage ich ja, die derzeitige Definition kann/sollte man hinterfragen.

Ja, da könnte man noch 100 oder 150 Euro rausschneiden. Das würde bei 14.000 Totalen im Jahr ca. 25 Mio einsparen. Dem würde ein nicht unerheblicher Aufwand gegenüberstehen, diese Menschen zu identifizieren.

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Das „wirkliche Existenzminimum“ lässt sich nicht aufteilen, nach physischen und sozialen Bedürfnissen.

So hat das der wissenschaftliche Dienst des BT dargestellt:

„ Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 1 GG umfasst neben dem physischen auch das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erstreckt sich der unmittelbar verfassungsrechtliche Leistungsanspruch nur auf diejenigen Mittel, die zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich sind. Er gewährleistet das gesamte Existenzminimum durch eine einheitliche grundrechtliche Garantie, die sowohl die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit […], als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischem Leben umfasst, denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen […]." Dieses Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischem Leben wird als soziokulturelles Existenzminimum bezeichnet.

Dabei lässt sich jedoch die „Gewährleistung aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 1bs. 1 GG nicht in einen ‚Kernbereich’ der physischen und einen ‚Randbereich’ der soziales Existenz aufspalten", so das Bundesverfassungsgericht. Vielmehr „muss einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz" gesichert werden.“

Und der Staat darf (nach Rechtsprechung des BVerfG) da zwar sanktionieren, aber nur unter strengen Maßstäben.

Zumal Ausgaben für Kommunikation, Verkehr etc auch notwendig sind, um die Hilfebedürftigkeit überwinden zu können.

Und Familienangehörige und Kinder leiden in diesen Fällen als Unbeteiligte mit.

Das ganze is ne Scheindebatte. Es ist weder ein nennenswertes Problem, noch löst es haushaltstechnisch irgendwas.

Wenn wir erst alle Steuerschlupflöcher uä schließen, Steuerhinterziehung wirksamer bekämpfen bzw mehr Steuergerechtigkeit schaffen und unsere Energie da reinstecken dann bringt das deutlich mehr.

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Es geht nicht nur darum dieses Geld zu sparen, sondern genug Druck auszuüben, das die sich selbst versorgen.
Also Arbeiten gehen.
Dann wird nicht nur dieses Geld gespart, sondern auch all das andere (Wohnung etc.) und es werden im besten Fall auch Steuern bezahlt.
Das sind dann min. 1000.-/Monat die der Staat spart bzw. einnimmt.
Dann sind wir bei 14.000 Totalverweigerern (wenn es nicht sogar mehr sind) schon bei 168 Mio.pro Jahr.
Mal ganz zu schweigen vom Thema Gerechtigkeit.

Wenn einer klaut und ins Gefängnis kommt, kann er auch nicht ins Theater oder Restaurant. Insofern ist diese Definition von Existenzminimum fraglich.

Bei Totalverweigerern ist das ja nicht relevant.

Ablenkungsmanöver

Wenn mit einem „Ablenkungsmanöver“ Milliarden in den Haushalt fließen und Ungerechtigkeiten beseitigt werden, würde ich das in Kauf nehmen. Oder nenn es Priorisierung: lösen wir die großen Probleme und da gibt es unzählige und dann kommen wir dazu. Nach meinem Dafür halten aber auf dem Boden des Grundgesetzes.

Und btw auch im Gefängnis muss ein soziokulturelles Existenzminimum gewährleistet werden.

Diese „fragliche“ Definition ergibt sich aus dem Grundgesetz. Juristisch unstreitig. Und diese Artikel, aus denen sich das ergibt (Art 1 GG und Art 20 GG) sind durch die Ewigkeitsklausel geschützt.

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Wenn das im Vgl. zur tägliche Steuerhinterziehung Peanuts sind (die noch dazu einen erheblichen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen, bleibt nur noch die sog. „Gerechtigkeit“.
Ich habe bei all meinen Diskussionen noch nie eine belastbare Definition davon gehört - kannst Du mir da mal eine liefern, die vorurteilsfrei ist, und nicht gleich in kategorisches Schubladendenken abgleitet?

Ich glaube, diese Totalverweigerer beziehen irgendwoher (Schwarzarbeit) noch Geld, außerdem gibt es doch noch zusätzlich das Wohngeld. Wenn man jetzt 100 oder 150 Euro streicht, wird das keinen großen Druck ausüben. Da werden die ein paar mehr Stunden schwarzarbeiten und nebenbei soviel „Staatsknete“ abgreifen wie eben geht.

Ich glaube, es geht hier hauptsächlich um unser Gerechtigkeitsempfinden.