Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) sieht die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD als erfüllt an. In einer aktuellen Analyse des Instituts, das den gesetzlichen Auftrag zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen hat, heißt es, die Partei gehe „zur Durchsetzung ihrer rassistischen und rechtsextremen Ziele“ aktiv und planvoll vor. Beispielsweise arbeite die AfD daran, „die Grenzen des Sagbaren und damit den Diskurs so zu verschieben, dass eine Gewöhnung an ihre rassistischen national-völkischen Positionen – auch im öffentlichen und politischen Raum – erfolgt“.
Die AfD arbeite gezielt daran, rechtsextreme Positionen in der Gesellschaft zu normalisieren, heißt es in einer Analyse. Andere Parteien sollten sich deutlich abgrenzen.
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Das Institut wird vom Bundestag finanziert. Verfasst hat die Analyse der Jurist Hendrik Cremer, der über den Schutz unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge promovierte und bereits dafür argumentierte, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen.
Nicht allein Björn Höcke äußere sich verfassungsfeindlich, schreibt er, sondern „sämtliche Personen der obersten Führungsspitze der AfD“. Darunter nennt Cremer ihren Bundessprecher Tino Chrupalla, der „uns Deutsche“ von einem „Völkermord“ und von „Umvolkung“ durch Geflüchtete bedroht sah, und die Bundesvorsitzende Alice Weidel, die davon sprach, die Bundesregierung wolle sich ihr Volk „selbst aussuchen und zusammenstellen“. Damit bediene sie das Narrativ vom „Bevölkerungsaustausch“, ein Wort, das der ehemalige Vorsitzende der Partei Alexander Gauland benutzte.
