Was tun gegen den Arbeitskräftemangel?

Wenn wir davon ausgehen, dass Menschen in der Regel mit 0 Jahren auf die Welt kommen und mit 0+X Jahren die Welt wieder verlassen, ist die Pyramidenform tatsächlich die natürliche Form - jedenfalls ist sie die einzige zeitlich überdauernd stabile Form.

Und die Qualität des Lebens bemisst sich in Lebenszeit? Wie wärs mit der Zeit mehr Leben, statt dem Leben mehr Zeit zu geben?

Fürs Wissen hast Du ja zum Glück Wikipedia, aber zum Verstehen von anderen Perspektiven hilft Dir das leider auch nicht weiter.

Du redest zynischen Unsinn. Es ist nicht „natürlich“, dass die Sterberate über alle Altersstufen die gleiche ist.

Auch ist die Verwendung des Begriffs „natürlich“ in diesem Zusammenhang nicht angebracht. Es mag „natürlich“ sein, dass die Kindersterblichkeit bei 50% liegt, aber wir können es heute besser.

Schon die Fragestellung ist dumm.

Sie ist in allen Altersstufen größer 0 und damit ergibt sich ein streng monoton fallender Verlauf. Es muss nicht linear sein, aber das müssen Pyramiden auch nicht.

Hast Du den Begriff hier eingebracht? Ja hast Du.

In diesem Leben wirst Du es wohl nicht mehr erkennen.

Ja, das war meine Interpretation deiner Formulierung (Hervorhebung von mir):

Dieses „wieder“ habe ich interpretiert als Rückführung in einen „natürlichen“ Zustand. Du hast das aber bestätigt:

Jetzt betreibts du mathematische Haarspalterei.

Komm mir nicht so. Es ging nicht um real existierende Pyramiden, sondern um die Pyramidenform, und die ist nun mal linear.

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@Kalo @XXXX schaut mal hierdrin den Link bei Wikipedia: Was tun gegen den Arbeitskräftemangel? - #9
Da sind die verschiedenen Grundformen der Altersstruktur bzw. Alterspyramide beschrieben: Altersstruktur – Wikipedia.
Eine Pyramide ist linear, wie Kalo sagt. (Allerdings steht in Ägypten eine Knickpyramide aus zwei linearen Abschnitten.)
Linear bei der Altersverteilung bedeutet, dass zwischen 0 und 10, 10 und 20 und zwischen 70 und 80 gleich viele sterben. Praktisch war das die hohe Kindersterblichkeit in früheren Zeiten und ein gefährliches Leben insgesamt. Aber auch in vergangenen Zeiten gab es andere Altersstrukturen. Manche sind stabil, andere nicht.

Es gibt die 1- jährige Ausbildung als Pflegehelfer, richtig ist aber , dass faktisch auch ungelernte Mitarbeiter als Pflegehelferbeschäftigt werden.

So einfach ist es nicht. Es gibt in Deutschland Personalschlüssel in der Altenpflege ( natürlich auch im Krankenhaus). Dort wird sehr wohl zwischen den exam. Pflegern, den Pfleger mit 1 jähriger Ausbildung und den ungelernten Kräften unterschieden. Diese Schlüssel müssen eingehalten werden, damit mit den Pflegekassen abgerechnet werden kann. Die Schlüssel sind Ländersache, (es gibt auf Bundesebene auch ein Pilotprojekt mit einem neuen Schlüssel, der aber unverbindlich ist). Es mag dennoch schwarzen Schafe geben, das ist aber sicher nicht die Regel. Unter bestimmten Voraussetzung( Bleiberecht ec) gibt es die Sprachkurse für Asylanten, der Fokus der Heime und auch anderer Arbeitgeber liegt aber eher auf der Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften, die keine Asylanten sind.

Anwerbungen von Fachpersonal findet ja bereits statt, dazu gibt es auch Agenturen, die sich darauf spezialisiert haben. Massgebend ist aber dass eben bereits fachliche Kentnnisse bestehen. Integration und Deutschkurs sind dann dennoch erforderlich, jetzt auch noch die gesamte Ausbildung zu gewährleisten ist dann doch ein sehr hoher Aufwand. Ausnahmen gibt es auch da ( Inder werden zu Metzger ausgebildet). Asylanten, die bereits da sind und inzwischen deutsch können, könnte man natürlich auch ausbilden ( wird auch), aber da ist das Problem, dass diese oft nur ein Bleiberecht haben. Kürzere Asylverfahren mit der Option in Deutschland nach der Ausbildung bleiben zu können, wäre sicher ein Ansatz.

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in dem Artikel der Taz wird zwischen einem ungelernten „Pflegehelfer (Alltagsbegleiter (kurs)“ und einem „Pflegeassistenten (Altenpflegehelfer)“ mit (1-jähriger?) Ausbildung und einer ausgebildeten „Pflegefachkraft“ (3 Jahre) unterschieden. Vielleicht sind die Bezeichnungen in den Bundesländern unterschiedlich.
Nach dem Artikel waren alle als unausgebildete „Alltagsbegleiter“ eingestellt.

Wollen sie jetzt Fachkräfte oder nicht? Dann müssen die Arbeitgeber diesen Aufwand betreiben.

Ich vermute, du meinst mit „Asylanten“ Asylbewerber, also Menschen, deren Asylverfahren noch läuft.
Diese haben erstmal kein „Bleiberecht“ im Sinne einer Aufenthaltserlaubnis nach §7 Aufenthaltsgesetz, sondern eine „Gestattung“. Sollte der Asylantrag aussichtslos sein (z.B. sicheres Herkunftsland) kann man nach der Ablehnung eine Ausbildungsduldung beantragen. Voraussetzung ist die Identitätsklärung.

Bei den Kolumbianern wurde der Asylantrag abgelehnt und sie erhalten jetzt eine Ausbildungsduldung mit der Option in Deutschland bleiben zu können. Genau das, was du vorschlägst.

Der richtige Weg wäre aber gewesen, sie zum Zweck der Ausbildung mit einem Vertrag aus Kolumbien zu holen, anstatt das BAMF mit einem aussichtslosen Asylantrag zu belasten.

§ 16a Berufsausbildung - AufenthG ; berufliche Weiterbildung

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ich hatte eine Ukrainerin bei mir im Hause aufgenommen, die an der Uni in Odessa Umwelttechnik im Bereich Ölförderung studiert hatte.
Die Wartezeit für einen Deutschkurs betrug 12 Monate.
Die Wartezeit zur Anerkennung ihres Studienabschlusses als Junior Specialist (wurde dann nur eine mittlere Reife daraus gemacht) betrug 15 Monate.
Ich habe für sie dann eine Ausbildungsstelle bei Rostock als technische Systemplanerin gefunden zwei Wochen vor Ausbildungsbeginn.(Vom Jobcenter gab es in den 18 Monaten nicht ein einziges Jobangebot. Ich habe mittlerweile 8 Ukrainer in Lohn und Brot bekommen, das Jobcenter Null) Mittwochs Bewerbung hingeschickt, Freitags zum Interview gefahren und am gleichen Tag einen Ausbildungsvertrag bekommen. Lehrlingsgehalt beträgt 600 € brutto.
Bundesausbildungsbeihilfe beantragt letzten September. Das wurde vor 4 Wochen abgelehnt, weil von den arbeitslosen Eltern in der Ukraine aus Odessa keine Verdienstnachweise vorgelegt werden konnten. Also wieder zurück zum Jobcenter.
Ich musste mit zwei Jobcentern gleichzeitig verhandeln wegen des Umzuges von hier nach dort. Hier lebte sie in einem möblierten Zimmer und das Jobcenter Rostock war der Meinung, 700 € Kaution und Erstausstattung für Möbel und Haushaltsausstattung hätte sie sich in den 18 Monaten Aufenthalt in meinem Haushalt ansparen können.
Ich habe dann diesen besagten § 16a bei der Ausländerbehörde beantragt.
Dazu musste ich den von der Handwerkskammer bestätigten Arbeitsvertrag und die Schulbescheinigung, nebst Mietvertrag und Verdienstbescheinigung vorlegen. Bis heute keine Antwort.

Der Witz an der Geschichte: es gab 15 deutsche Bewerber für diese Lehrstelle
Alle haben den einfachsten Aufnahmetest nicht bestanden (Grundrechenarten, Englisch, eine Figur in 3D mit einem Graphikprogramm erstellen, Excel und Word Test). Der Chef dort meinte: die waren alle unterirdisch.

Mittlerweile betreue ich 180 Familien aus der Ukraine. Mathematik-Professor, Psychologen, Ingenieure für Maschinenbau, Metallurgie, Elektronik… usw.

Ohne B2 Sprachkenntnisse wollen die meisten Arbeitgeber keinen aufnehmen. Anstatt Deutschkurs und Arbeit in einem dualen System zu verbinden, hecheln sich viele sehr gut ausgebildete Fachkräfte, von denen wir gerade geflutet werden, von Kurs zu Kurs. Das Tempo ist erschreckend, weil sie oft mit anderen Migranten im Kurs sitzen, die noch nie eine Schule von innen gesehen haben und eine Frau als Kursleiterin oft nicht akzeptieren.

Was also tun, gegen den Fachkräftemangel?
Ich habe mit dem Chef der Jobcenter in Vorpommern und dem Regionalleiter des BAMF gesprochen. Die Jobcenter können beim Deutschkurs nicht intervenieren, weil da das BAMF die Mütze aufhat. Das BAMF besteht auf Einhaltung bestimmter Qualitätsmerkmale (u.a. auch, dass bei den Anwesenheitslisten die richtige Farbe des Kugelschreibers stimmt).
Der Arbeitgeber meiner Ukrainerin hat auf die B2 Level Erfordernis geschissen. Er sagt, ich will einen begabten Azubi, der die harte Zeit der Lehrjahre durchstehen will.
Wenn man natürlich 1200 € im ersten Lehrjahr verdienen will und nicht einmal 10% von 365 im Kopf rechnen kann… denn an und für sich werden genug Kinder geboren. Nur welche Qualität spucken die Schulen aus?
Nur das ist wiederum eine andere Diskussion, die ich hier nicht ausführen will.

Wer Fachkräfte sucht, muss selbst ausbilden. Und muss dabei kreativ sein… Entweder mit Geld, oder mit Arbeitszeit oder mit Angeboten (Beispiel Führerschein, Laptop zur privaten Nutzung, Urlaubsreise auf Kosten der Firma)…

Frage beantwortet?

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Kaution: Wird vom Jobcenter immer als Darlehen gewährt, selbst wenn es keine laufenden Leistungen nach SGB 2 gibt. Daher Widerspruch einlegen: Mietkaution bei Bürgergeld: Wann und was das Jobcenter zahlt

Haushaltsaustattung: muss tatsächlich angespart werden weil sie möbliert gewohnt hat, da im Leistungssatz für Alleinstehende monatlich 34,29 € für Haushaltsaustattung vorgesehen sind. Wären also in 18 Monaten 617,22 Euro. Dagegen zu rechnen ist dann die ihr zustehenden Leistungen für eine Erstausstattung, die sich je nach Kreis anders berechnen. Hier ein Beispiel für Frankfurt: harald-thome.de Da musst du die Tabelle des zuständigen Jobcenters nehmen und ausrechnen, wieviel Anspruch auf eine Erstausstattung besteht und die Differenz zum angesparten würde ihr zustehen. Also Widerspruch einlegen und Jobcenter bitten, ihr genau vorzurechnen, wieso sie genug angespart hat.

Das dauert immer zu lange …

Jobcenter hat gar keine Stellenangebote, nur das Arbeitsamt. Jobcenter vermittelt keine Stellen, nur Maßnahmen.

Das ist die deutsche Bürokratiescheiße. In anderen Ländern gibt es eben gar keine Belege für sowas. Wovon leben ihre Eltern denn?

Das ist ungünstig, weil sie dann ihren Lebensunterhalt vollständig selbst bestreiten muss.

Stimme ich dir voll zu.

B2 ist auch keine verpflichtende Voraussetzung für irgendwas. Das kann jeder Arbeitgeber selbst entscheiden. Allerdings wird dann die Berufsschule etwas leichter mit B2

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Der Vater arbeitet auf dem Bau. Ist eigentlich Hochbaumeister… aber er ist froh, wenn wenigstens ein Teil des vereinbarten Lohnes cash bezahlt wird.
Die Mutter ist krank und kriegt ein bisschen Sozialhilfe…

Zum Thema Darlehen für Kaution und Erstauststattung…

Das Jobcenter bestand auf Ausfüllen einer internen Bedarfsliste. Ich habe diesen Bedarf in der Anlage BB (Besonderer Bedarf) bereits ausgeführt. Wurde abgelehnt, weil internes „wildes“ Formular nicht ausgefüllt.

Dann wollten Sie vom Vermieter eine Bescheinigung, ob Ratenzahlung für Kaution möglich wäre… Ohne Kaution hätte sie gar keine Wohnung bekommen… Auch nicht ohne Abstandszahlung (Vormieter war Schreiner und hat eine Küche eingebaut).

Drauf geschissen… wir haben in der Nachbarschaft zusammen gelegt und die Erstausstattung und die Kaution übernommen. Von insgesamt 1700 €, hat sie bis jetzt 1500 zurück bezahlt.

Unser Netzwerk hilft schneller… Mir ist das zu dumm geworden, mich mit Behörden herum zu streiten. Wenn dann zum Beispiel zwei Personen in eine Wohnung von 46 m² einziehen und die kommen mit einer Ablehnung um die Ecke, weil die Wohnung für eine Person 1,98 m² zu groß sei… Man hat generös übersehen, dass es zwei Personen sind.
Oder die GEZ verlangt Gebühren und Säumniszuschlag für 14 Tage, weil das Sozialamt 8 Wochen für eine Antragsbearbeitung gebraucht hat, um dann noch das falsche Datum anzugeben…

Ein Widerspruch in unseren Breiten haben eine Bearbeitungsdauer von bis zu 6 Monaten… Also gequirlte Scheiße auf Papier…
Wenn ich nicht finanzielle Unterstützer hätte, würden hier viele Ukrainer auf der Strecke bleiben, weil unsere Bürokratie uns an die Wand drückt.

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Dann haben sie ja doch Einkommen. Sind Sozialhilfe und Lohn irgendwie schriftlich belegt- z.B. durch Quittung.

Was für ein internes Formular?

Schikane und ungesetzlich.

Abstand wird nie übernommen, allerdings erhält man ja die Pauschale für die Erstausstattung in der Küche, mit der man einen Teil des Abstandes bezahlen kann.

Nett, aber genau darauf setzt das Jobcenter um Geld zu sparen.

Widerspruch einlegen- hast du keinen Sozialrechtsanwalt an der Hand? Der gewinnt sowas spielend und kassiert noch schön seine Kosten vom Sozi.

Es ist ein Scheiß … kenne ich . Eigentlich müsste man das Sozi auf die Kostenerstattung verklagen, aber wer hat für sowas schon Zeit, Geld und Nerven.

Hilft in der Akutsituation nicht, bringt aber nachträglich Geld. Such dir mal nen guten Sozialrechtsanwalt, der das für dich erledigt mit den Widersprüchen.

Nachtrag: Ich hatte eine gute Kooperation mit einem Anwalt gegenüber von meinem Heim. Der hat gleich am Anfang zwei Widersprüche ohne Klage gewonnen und das Jobcenter musste seine Gage zahlen. Da wurde das Jobcenter schnell sehr, sehr vorsichtig und hat teilweise sogar Sachen bewilligt, die sie gar nicht bewilligen mußten. :wink:

Das stimmt wohl, wäre auch der üblichere Weg gewesen, wenn man ausländische Arbeitskräfte braucht.

Nach meiner Kenntnis verlangen die Berufsschule zwingend ein B2. - ist jedenfalls in unserer Gegend der Fall.

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Ok, das kann durchaus möglich sein. Ist auch sinnvoll, ehrlich gesagt.

typisch deutsche Denkweise… wer baut im Krieg? Was wird im Krieg gebaut? Wenn dir dein Haus zerschossen wird, dann kratzt du deine heimlichen paar gehorteten Dollars zusammen, um die Löcher halbwegs abdichten zu lassen…
Da gibt es keinen Baukredit… keine Quittungen…alles BAT (bar auf Tatze)…

Ich habe bei Tacheles gelesen, dass interne Formulare rechtswidrig sind. Es dürfen nur Formulare benutzt werden, die die BA abgesegnet hat. Wurde durch LSG Urteil bestätigt.

Habe ich zwar nicht so hart formuliert, aber dem Jobcenter geschrieben… das war 3 x G (gelesen, gelacht, gelocht)

Fiel aus wegen Bodennebels im Jobcenter (absolute Unlust)

Also ist das Jobcenter kein Hilfsangebot, sondern eine Kostenvermeidungsbehörde…

Hat freundlicherweise ein Anwalt hier aus dem Forum gemacht… innerhalb von 24 Stunden war der Mißstand behoben

ich…

in unserer Gegend ist nicht überall Anwalt drin, wo Anwalt drauf steht… und bei Fallpauschalen von rund 83 € liest sich kein Anwalt stundenlang Akten durch… dazu kommt noch die Sprachbarriere bei den Ukrainern. Deshalb geht mir die ehrenamtliche Arbeit nicht aus.

ich muss nur noch mit einem bestimmten Namen aus diesem Forum drohen und schont geschehen Wunder… der Name ist hier schon gut bekannt in den Institutionen.

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nein, diese Regel wurde per Gesetz seit Juli 2024 abgeschafft. Die Berufsschule wollte meine Ukrainerin auch abweisen. Da habe ich denen die Änderung um die Ohren gehauen…

Ich habe meinem Anwalt gegenüber auch alles in mundgerechten Stücken serviert, der musste das nur noch in sein Briefpapier drucken. Aber es hilft, weil die Sachbearbeiter jedes Mal beim Chef stehen müssen, wenn ein Widerspruch kommt und Ärger kriegen wegen der Anwaltkosten. Das macht sie vorsichtiger.

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Ich glaube, das kommt auf das Bundesland an, welche Regeln gelten. Schule ist Ländersache. Aber in SH gab es bei einer Berufsschule auch schon Ärger wegen Verweigerung der Aufnahme von Teilzeitauszubildenden.

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Ich bin etwas spät dran, weil ich dieses Thema lange auf „ungelesen“ bei mir stehen hatte. Zum Abschluss möchte ich sagen, daß ich insbesondere die Beiträge von @Dorfprojekt-Sarnow sehr interessant fand. Ich glaube wir müssen in Deutschland noch viel verändern. Bürokratieabbau muss in den Köpfen anfangen.

Noch bzgl. der Alterstruktur. Nach dem was @Dagmar aus Wikipedia verlinkt hatte, wäre auf lange Sicht nicht das Ziel wieder zu einer „Alterspyramide“ zu kommen, sonder eher zur Form c.

Vielen Dank an alle für diese erhellende Diskussion!

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