Ein derartiges Gesetz hätte nicht verabschiedet werden dürfen. Sowohl CDU/SPD als auch die Grünen haben versagt. Da scheint niemand bei den Grünen gewesen zu sein, der das richtig gelesen hat, bevor sie zugestimmt haben. Ja, es gab ein paar Grüne, die dagegen waren aber nicht aus den richtigen Gründen.
Und jetzt will Minister Pistorius das Problem mit einer Verwaltungsvorschrift beheben. Mehr Unfähigkeit geht nicht.
Ich verstehe die Aufregung nicht so ganz. So eine Genehmigung kann doch im Sinn der Fairness sinnvoll sein, wenn sich die Lage anspannt.
Worn liegt denn die angeblich maximale Unfähigkeit? Ob Pistorius fähig ist oder nicht ist, entscheidet sich daran, ob die Aufrüstung der BW schnell und effizient funktioniert, nicht ob im Gesetzgebungsverfahren ein Detail übersehen wurde.
Mir geht 's wie @Kalo . Ich verstehe die Aufregung auch nicht.
Nach meiner Wehrpflicht - 1980 - war ich Reservist.
Ich war verpflichtet, dem Kreiswehrersatzamt zu melden, wenn ich den Nato-Bereich verlasse. Im Süden war das der Wendekreis des Krebses.
Also meldete ich es - telefonisch(sic.) -, wenn ich gedachte, etwa nach Saudi-Arabien zu fahren.
Und das war 's.
Soweit ich das verstanden habe, braucht man(n) nach dem neuen Gesetz eine Genehmigung von der Bundeswehr dafür, um Deutschland (nicht nur das Natogebiet) für mehr als 3 Monate zu verlassen wenn der Verteidigungsminister nicht gerade eine Ausnahme anordnet.
Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 bereits vorliegen [bereits dauerhaft im Ausland lebende Deutsche]. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen. Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem die männliche Person für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht. Über diesen Zeitraum hinaus ist sie zu erteilen, soweit die Versagung für die männliche Person eine besondere – im Bereitschafts-, Spannungs- oder Verteidigungsfall eine unzumutbare – Härte bedeuten würde; § 12 Absatz 6 [Zurückstellung von der Einberufung] ist entsprechend anzuwenden. Das Bundesministerium der Verteidigung kann Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zulassen.
galt bislang auch schon, aber beschränkt auf den Spannung- und Verteidigungsfall. Diese Ausnahme ist seit Anfang des Jahres weggenommen worden, es gilt nun permanent. Dabei gehts nicht um Reservisten und Regeln innerhalb der Bundeswehr, sondern um alle Männer (nichtmal nur Wehrpflichtige).
Fragt sich welcher Amtsvorgang der einfacherere ist: Die Beantragung jedes Auslandsaufenthalts beim Karrierecenter (gem. Wehrpflichtgesetz), oder die Streichung des Geschlechtseintrags beim Standesamt (gem. Selbstbestimmungsgesetz) - letzteres gilt unbefristet und kann ohne Grundgesetzänderung (Wehrpflicht für alle) auch nicht von amtswegen widerrufen werden
Wurde da nicht irgendein Riegel vorgeschoben dass man das nicht machen darf, um einem Krieg zu entfliehen? Ich erinnere mich, dass das damals auch ein Thema war, habe mich aber nicht intensiv damit beschäftigt, was nun dabei heraus gekommen ist…
Ja, die steht aber weiterhin unter dem Vorbehalt des Spannungs- oder Verteidigungsfalls (plus 2 Monate davor). Solange der nicht eintritt, kann man den Umweg über das Selbstbestimmungsrecht nehmen um der Wehrpflicht (und den Melde- und Genehmigungsprozessen) zu entkommen.
Konsequenterweise müsste man das Selbstbestimmungsgesetz nun eigentlich auch wieder anpassen um diese Lücke zu schließen … hat man aber bislang noch nicht. Wenn ich nochmal 17 wäre, würd ich das jetzt möglichst bald nutzen.
Ja, auf jeden Fall, bevor der Spannungsfall eintritt…
Dann werde ich meinen Söhnen (demnächst Töchtern?) das mal schnell empfehlen. Könnten sie ihre Vornamen dann eigentlich behalten?
Na klar. Man muss auch nicht zur Tochter werden, man kann den behördlichen Geschlechtseintrag einfach nur streichen lassen (nicht weiblich, nicht divers, einfach „geht den Staat nichts an“). Alles andere bleibt wie es ist - außer bei der Wehrpflicht gibts nur sehr wenige Gesetze wo das juristische Geschlecht entscheidet und die zwei Beispiele die mir einfallen sind auch nachteilig für „männlich“.
Den Straftatbestand des Exhibitionismus können exklusiv nur Männer begehen (aber Vorsicht, sexuelle Belästigung geht geschlechtsunabhängig) und beim Nießbrauch hat es steuerliche Vorteile kein Mann zu sein - also der Nießbraucher - weil der Nutzwert nach der verbliebenen Lebenserwartung berechnet wird, die für Männer statistisch kürzer (somit höhere Abschreibung) ausfällt.
Einziger kleiner Nachteil könnte sein, dass man eine Vaterschaft eines leiblichen Kindes nicht mehr automatisch eingetragen bekommt, weil man ja de-jure kein Mann ist. Anerkennen kann man sie aber immer. Für manche mag das auch ein weiterer Vorteil sein … aber wir schweifen ab von der Wehrpflicht.
Jetzt verstehe ich endlich, warum der Playboy immer nur Frauen abbildet.
Das bedeutet, Männer, die den Geschlechtseintrag streichen lassen, dürfen sich endlich auch auf diese Art und Weise ein paar Euro dazu verdienen?
Dann lohnt es sich ja quasi doppelt, den Geschlechtseintrag zu streichen.
Das wäre doch ein Super-Kampagnenthema für die Grünen, bevor das BSW auf die Idee kommt (im Sinne des Friedens wegen der Wehrpflicht).