Wer kassiert (für) den kostenlosen Strom den Balkonkraftwerke ins Netz einspeisen?

Balkonkraftwerke speisen den Strom der nicht im Haus verbraucht wird unentgeltlich ins Netz ein.
Der Strom wird dann irgendwo anders verbraucht.
Verbrauchter Strom aus dem Netz wird aber durch den Versorger immer abgerechnet.
Der Versorger muss soviel Strom einspeisen (lassen) wie er abrechnet.
Wo bleibt jetzt der kostenlose Strom der Balkonkraftwerke bzw. wer streicht das Geld ein?

Ich vermute mal der Netzbetreiber, es sei denn, du hast noch nen alten Ferrari(s)

Nach meinem Verständnis würde die Energimenge letztlich im EEG Bilanzkreis der Übertragungsnetzbetreiber landen. Da sie aber nicht vergütet wird, senkt sie dort die EEG Kosten. Ich bin aber kein Energiemarktexperte, lasse mich also gerne eines besseres belehren.

Die Netzbetreiber „verkaufen“ doch keinen Strom.
Also Geld fließt dadurch keines.
Also müsste es quasi als „Naturalien“ wirken.
Vielleicht wird die Energie für die Kompensation von Netzverlusten genutzt und reduziert dadurch die Netzkosten?

Vielleicht meldet sich ein Experte hier.
Ich schaue auch mal ob ich noch was raus kriege.

Das habe ich gefunden

Somit reduziert der Überschussstrom die Netzentgelte.
Wenn er aber dazu führt das z. B. abgeregelt wird, verursacht er auch Kosten.

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Bevor dieses Argument das Image der Balkonkraftwerke schädigen kann, empfehle ich die Anschaffung eines Speichers. Diese gibt es, passend zu den Balkonkraftwerken, auch für den kleineren Geldbeutel.
Eines Tages, wenn man ein Smart Meter haben muss, wird es sich dann auch finanziell lohnen, den Strom mittags zu speichern und abends zu nutzen.

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das wäre auch meine Vermutung.

Ja. Es dürfte nahezu unmöglich sein, den Nettoeffekt zu beziffern.

das sagt meine KI dazu (kommt mir plausibel vor) :


1) Was passiert mit dem überschüssigen Strom technisch/physikalisch?

Ein Balkonkraftwerk speist seinen Strom in Ihr Wohnungs-/Hausnetz ein. Ihre laufenden Verbraucher nutzen diesen Solarstrom zuerst. Erst wenn in diesem Moment mehr erzeugt als verbraucht wird, fließt der Überschuss über den Zähler in Richtung öffentliches Netz. Genau so wird es in Praxis-Erklärungen zu Stecker-PV beschrieben: Der Überschuss „hat nur einen Weg: Er fließt … ins öffentliche Stromnetz“. [photovoltaik.info], [balkonkraf…erk-abc.de], [omas-haush…stipps.com]

Wichtig dabei: Strom „entscheidet“ nicht nach Vertragspartnern, sondern folgt den Netzimpedanzen. In vermaschten Netzen teilt er sich an Knoten auf – vereinfacht: mehr Strom fließt dort entlang, wo die „Hem­mung“ geringer ist (Kirchhoff-Regeln/Impedanzen). [amprion.net]

Kurzbild:
Erst Ihr Haushalt, dann – wenn Überschuss – Rückfluss ins Verteilnetz, wo er sich auf nahegelegene Lasten/Netzpfade verteilt. [omas-haush…stipps.com], [amprion.net]


2) Wer profitiert davon – und wie?

A) Sie selbst (fast immer der größte Nutzen)

Der Hauptnutzen entsteht dadurch, dass jede zeitgleich verbrauchte kWh Ihren Netzbezug reduziert: Geräte „ziehen“ dann weniger aus dem Netz, weil Solarstrom im selben Netz verfügbar ist. Das wird in mehreren Erklärstücken ausdrücklich so beschrieben (Eigenverbrauch zuerst; Zähler läuft langsamer/Netzbezug sinkt). [photovoltaik.info], [omas-haush…stipps.com]

Praktische Konsequenz: Wirtschaftlich ist meist nicht das „Verkaufen“, sondern der Eigenverbrauch der größte Hebel. [photovoltaik.info], [omas-haush…stipps.com]


B) Ihre unmittelbare Umgebung (Nachbarn/Ortsnetz – physikalischer Effekt, kein „Direktvertrag“)

Wenn Sie einspeisen, wird lokal weniger Leistung aus vorgelagerten Netzebenen benötigt. Weil Stromflüsse sich an Netzknoten nach den Impedanzen aufteilen, kann lokal erzeugter Strom lokale Lasten mitversorgen (nicht exklusiv „der Nachbar“, aber typischerweise im gleichen Netzabschnitt). Dieses „Aufteilen nach Impedanzverhältnissen“ ist genau der Punkt, warum Einspeisung im Verteilnetz nicht „ins Nirgendwo“ verschwindet. [amprion.net]

Wer profitiert hier konkret? Alle Verbraucher, die im selben Netzbereich gerade Strom ziehen, weil der Stromfluss sich entsprechend verteilt. [amprion.net]


C) Netzbetreiber & Strommarkt (kaufmännisch/bilanziell)

Auf der Markt- und Bilanzierungsebene wird jede Einspeisung/Entnahme einem Bilanzkreis zugeordnet. Bilanzkreisverantwortliche müssen dafür sorgen, dass je ¼‑Stunde Einspeisung und Entnahme ausgeglichen sind; Netzbetreiber/ÜNB gleichen Abweichungen über Regelenergie aus. [amprion.net], [enpal.de]

Das ist der Kern, warum Ihr Überschuss „im System“ verwertet werden kann: Er taucht als zusätzliche Einspeisemenge im Markt-/Bilanzkreisregime auf und reduziert dort (in der Gesamtsicht) den Bedarf an anderer Erzeugung – auch wenn man physikalisch nicht sagen kann, wer genau „Ihre“ Elektronen bekommt. [amprion.net], [enpal.de]


D) „Die Allgemeinheit“ (und manchmal: Börse/Preise) – bei sehr viel Erneuerbaren-Einspeisung sichtbar

Wenn sehr viel erneuerbarer Strom gleichzeitig ins Netz drückt (Sonne + Wind, geringe Nachfrage), kann es zu Überproduktion kommen. Ein Versorger-/Netzbetreiber-Beitrag beschreibt: Netzbetreiber sind verpflichtet, Ökostrom bevorzugt abzunehmen; Überschüsse müssten dann an der Börse verkauft werden – was bei sehr hohem Angebot auch zu niedrigen/negativen Preisen führen kann. [wemag.com]

Das heißt: Gesamtgesellschaftlich wirkt Ihr Überschuss als zusätzlicher erneuerbarer Anteil (systemisch gut), aber in extremen Einspeisesituationen zeigt sich auch, dass Überschüsse nicht automatisch „wertvoll vergütet“ sind, sondern manchmal nur mit Preis- und Netzmanagement beherrschbar bleiben. [wemag.com]


3) Bekommen Sie Geld dafür – und wenn ja, wer zahlt?

EEG-Vergütung: grundsätzlich ja, aber bei Balkon-PV oft praktisch nicht genutzt

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die EEG-Fördersätze für PV. Dort steht auch explizit: Für Anlagen in der Teileinspeisung (Überschusseinspeisung) gelten die regulären Fördersätze (für PV bis 100 kW). [bundesnetzagentur.de]

Warum bekommen Balkonkraftwerk-Betreiber trotzdem häufig nichts?
Mehrere Ratgeberseiten (nicht amtlich, aber konsistent in der Aussage) beschreiben: Bei Balkonkraftwerken wird Überschuss in der Regel „ungenutzt/unvergütet“ ins Netz abgegeben, wenn keine Vergütungs-/Messkonstellation umgesetzt wird. [photovoltaik.info], [balkonkraf…erk-abc.de]

Wichtig ist hier die Trennung von:

  • Physik: Der Strom fließt ins Netz und wird irgendwo verbraucht. [amprion.net], [omas-haush…stipps.com]

  • Geldfluss: Vergütung gibt es nur, wenn Einspeisung mess- und abrechenbar nach EEG/Vertrag läuft (z. B. geeignete Zählung/Abrechnung). Die EEG-Sätze existieren, aber viele Balkon-Anlagenbetreiber verzichten in der Praxis auf den Vergütungsweg. [bundesnetzagentur.de], [photovoltaik.info]


Take-away (kurz)

Der Überschussstrom „nutzt“ zuerst dem Netzabschnitt, in dem er entsteht (weil er lokale Lasten mitversorgen kann), systemisch reduziert er den Bedarf anderer Erzeugung und wird bilanziell über Bilanzkreise/Strommarkt verarbeitet. Finanziell profitieren Sie vor allem durch Eigenverbrauch; eine EEG-Vergütung ist grundsätzlich an Fördersätze gekoppelt, wird bei Balkonkraftwerken aber häufig nicht realisiert (dann bleibt es bei der unvergüteten Einspeisung

Ich denke, hier irrt die KI. Der tatsächlich, physische „Stromfluss“ (genau genommen fließt er im Verteilernetz nicht, sondern oszilliert) spielt bei der ökonomischen Betrachtung keine Rolle. Hier wird am Jahresende dein gemessener Verbrauch an deinen Lieferanten übermittelt und der schickt dir die Rechnung auf dieser Basis, egal ob der Strom von ihm, einem anderen Lieferanten oder deinem Nachbarn mit PV kam.

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Das sagt meine KI dazu:

Ein Stromzähler misst nicht die Anzahl der Elektronen, sondern die Energie, die durch die Bewegung der Elektronen übertragen wird.

Hier ist die einfache Erklärung, wie das funktioniert:


1. Das „Hin und Her“ als Energieträger

Stell dir eine Handsäge vor. Um ein Holzstück durchzusägen, muss die Säge nicht im Kreis laufen. Das „Hin und Her“ der Säge verrichtet die Arbeit.

  • Die Elektronen sind wie die Zähne der Säge.
  • Sie schwingen in Deutschland 50-mal pro Sekunde hin und her (50 Hz).
  • Der Stromzähler misst, wie viel Kraft (Spannung) diese Elektronen dabei aufwenden und wie viele Elektronen (Stromstärke) dabei schwingen.

2. Was der Zähler physikalisch misst

Ein moderner digitaler Stromzähler (oder auch der alte Ferraris-Zähler mit der Drehscheibe) multipliziert kontinuierlich zwei Werte:

  1. Die Spannung (U): Der „Druck“ in der Leitung (ca. 230 Volt).
  2. Die Stromstärke (I): Wie viele Elektronen tatsächlich gerade hin und her schwingen.

Das Ergebnis ist die Leistung (P) in Watt:

P = U \cdot I

Der Zähler summiert diese Leistung über die Zeit auf. Wenn du 1000 Watt (1 kW) eine Stunde lang nutzt, zeigt der Zähler 1 Kilowattstunde (kWh) mehr an.

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Ich gehe mal davon aus, dass sich die Ursprungsfrage nicht auf den physikalischen Energiefluss bezieht, sondern auf das Geld, also den bilanziellen Energiefluss.

Dazu habe ich mich heute mal bei den Kollegen von der EEG Abrechnung schlau gemacht: die eingespeiste Energiemenge wird tatsächlich dem EEG Bilanzkreis zugerechnet, also dem gleichen Bilanzkreis in den auch EEG vergütete Anlagen „einspeisen“. Diese Energiemengen werden von den ÜNB an der Börse vermarktet, der Erlös fließt an die Betreiber der EEG Anlagen. Die Differenz zahlt - seit Abschaffung der EEG Umlage - der Steuerzahler. Bedeutet, wenn Du mit deinem Balkonkraftwerk ohne Vergütung einspeist, verminderst du damit den Betrag, den der Bundeshaushalt zum EEG zuschießen muss.

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Das ist natürlich auch richtig. Bisher wird der „EEG Strom“ auch bei negativem Strompreis vermarktet und verursacht dann doppelte Kosten: einmal bei der Vermarktung - weil die ÜNB dafür bezahlen müssen, die Energie „loszuwerden“ - und zum anderen, weil die Betreiber der EEG Anlagen pauschal vergütet werden. Ersteres wird gerade geändert, Stichwort „limitierte Vermarktung“. Bedeutet, dass zukünftig steuerbare EEG Anlagen bei stark negativem Strompreis abgeschaltet werden. Ihre Vergütung bekommen sie weiterhin, so als hätten sie eingespeist. Aber die Energie muss dann nicht mehr zu Negativpreisen verkauft werden.

Betrifft aber nur größere Anlagen, die überhaupt steuerbar sind, also nicht dein Balkonkraftwerk.

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Ich glaube, dass erst mal die Netzverluste damit ausgeglichen werden.
Die Netzbetreiber also weniger Energie zur Abdeckung der Verluste zukaufen müssen. Ob da noch viel zum vermarkten übrig bleibt?
Da diese Energie ja nicht gemessen wird, ist ja nur das vermarktbar was über die Netzverluste hinaus geht.

Ja, ich denke das ist so. Es verkleinert die Differenz zwischen eingespeister Energie der Lieferanten und der der gemessenen Verbräuche der Kunden.

Was nicht gemessen wird, kann folgerichtig auch nicht vermarktet werden. Es mindert einfach nur die Netzverluste.

Wenn man es zulassen würde, dass Stromzähler rückwärts laufen könnten, wäre das Ganze auch recht simpel geklärt.

Ich denke, diese „Freude des kleinen Mannes“ sollte sich die Gesellschaft leisten, denn die Leistung der Balkonkraftwerke ist ja ohnehin auf 800 kWp gedeckelt. Es würden sich dann auch mehr Mieter Balkonkraftwerke selbst anschaffen, und das Image der Energiewende würde insgesamt verbessert.

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Die alten Zähler machen das sogar. Ist aber generell nicht erlaubt, da die Preise unterschiedlich sind. Ausnahme Balkonkraftwerke.

Das tut sie. Siehe oben.

Wirklich? Kann man damit auch Werbung machen?
Wir hatten vor zwei Jahren bei den Grünen ein Projekt, bei dem wir Mietern geholfen haben, die Balkonkraftwerke, die sie dank eines Förderprojekts der Landesregierung quasi geschenkt bekommen haben, anzubauen, was viele insbesondere ältere Leute in Mehrfamilienhäusern nicht selbst konnten.
Dabei haben wir allerdings nicht damit geworben, dass sich ihr Zähler rückwärts drehen wird, weil wir dachten, das sei eine Grauzone und würde nur geduldet.

Aber wäre es nicht das Beste es dann zu legalisieren und zu erlauben? Es sollten also auch die neueren Zähler und auch die Smart Meter rückwärts gehen dürfen und können.

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Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 15. März 2024, §10, Absatz c, 3),

(3) Steckersolargeräte im Sinn von § 8 Absatz 5a dürfen an der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers bereits vor dem Einbau einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder eines intelligenten Messsystems mit einer bereits vorhandenen Messeinrichtung betrieben werden.

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Wie kommst du darauf, dass die nicht gemessen wird? Das ist in D sehr klar geregelt: jede kWh Strom die ins Netz eingespeist oder aus dem Netz entnommen wird, muss gemessen werden. Auch die von Balkonkraftwerken. Sobald du das Ding über das Marktstammdatenregister anmeldest, wird dein Netzbetreiber dir einen Zweirichtungszähler einbauen. „nicht vergütet“ bedeutet keineswegs „nicht gemessen“. Wie gesagt: die Energiemengen werden sowohl gemessen, als auch bilanziert.

Netzverluste werden übrigens ebenfalls bilanziert, müsste ich aber auch erst nachschauen, wie das läuft.