Wir hatten ja schon ein Klimaschutzurteil, daß die SPD/CDU-Koalittion dazu gebracht hat, ein schärferes Klimaschutzgesetz zu verabschieden. Ein Gesetz das dann mit den Stimmen der Grünen wieder aufgeweicht wurde.
Quaschning hat Elektrotechnik studiert.
Seine Prognosen zur künftigen Rspr. des BVerfG und deren politischen Folgen würde ich mit Vorsicht genießen.
Das ist in etwa so, als ob ich die Zukunft der Elektrotechnik voraussage.
Kann stimmen, vielleicht aber auch nicht.
Ich glaube zB nicht, dass das BVerfG die Regierung explizit verpflichten wird, ein Tempolimit von XY km/h gesetzlich anzuordnen. Das würde die Grenze zwischen Legislative und Judikative (punktuell) aufheben. Wenn man damit mal anfängt …
Das ist ein valides Argument. Ich habe ein anderes: Quasching war einer der Kläger beim Budnesverfassungsgerichtsuteil 2021 - (an 4. Stelle: "des Herrn Prof. Dr. Q…,"). Dasjenige, welches uns das ursprüngliche Klimaschutzgesetz beschert hat.
In der Begründung dieses Urteils steht:
§ 3 Abs. 1 Satz 2 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2 genügen jedoch nicht dem aus dem Gebot der Verhältnismäßigkeit folgenden Erfordernis, die nach Art. 20a GG verfassungsrechtlich notwendigen Reduktionen von CO2-Emissionen bis hin zur Klimaneutralität vorausschauend in grundrechtsschonender Weise über die Zeit zu verteilen.
a) Danach darf nicht einer Generation zugestanden werden, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde. Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen. Weil die Weichen für künftige Freiheitsbelastungen bereits durch die aktuelle Regelung zulässiger Emissionsmengen gestellt werden, müssen die Auswirkungen auf künftige Freiheit aber aus heutiger Sicht verhältnismäßig sein. Auch der objektivrechtliche Schutzauftrag des Art. 20a GG schließt die Notwendigkeit ein, mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten.
Aber genau das macht die neue Koalition der ehemalligen Volksparteien um den alten Black-Rock-Rentner-Kanzler Merz doch gerade!
Im Lichte des letzten Urteils und dessen Begründung: Wie beurteilst du die Chancen der neuen Klage?