Im alten Forum gab es hierzu schonmal einen Thread, der nun leider in der Versenkung verschwunden ist.
Früher gab es mal eine bundesweit einheitliche Regelung zu Anwohnerparken, die 2020 abgeschafft wurde. Seitdem haben die Bundesländer und in manchen Bundesländern die Kommunen direkt die Möglichkeit die Gebühr für Anwohnerparken zu gestalten. Neben dem Einheitspreis für alle, haben vor allem grün regierte Großstädte ein progressives Gebührenmodell nach Fahrzeuglänge beschlossen. So zum Beispiel Münster, Köln, Aachen und Freiburg. Letztgenannte war damit Vorreiter, aber muss nun nochmal nachbessern, da die erlassene Satzung vom Bundesverwaltungsgericht als unzulässig erklärt wurde. Die Richter störten sich dabei auch an der starken Progression, die für einen halben Meter mehr Fahrzeuglänge in gewissen Fällen die doppelte Gebühr bestimmt hat.
Ein Anwohnerparkausweis ist ein Dauerparkschein, er berechtigt zum unbegrenzten Parken im ansonsten kostenpflichtigen öffentlichen Parkraum. Da eine Voraussetzung dafür meist der Wohnsitz im entsprechenden Gebiet ist, spricht man von Anwohnerparken. Bis 2020 war die Jahresgebühr auf 30 Euro gedeckelt, seitdem können neben dem Verwaltungsaufwand auch wirtschaftliche Kosten berechnet werden. Manch grüner Lokalpolitiker ist da auf die Idee gekommen mit der Gebühr auch eine gewisse Lenkungswirkung zu Gunsten der Mobilitätswende zu erzeugen.
Also ich finde es problematisch hier kleinteilig z.B. nach der Größe des Auto zu differenzieren: Die Parkplätze sind in der Größe genormt. D.h. auch ein Fiat Punto blockiert einen ganzen Parkplatz. [1]
Dann doch lieber die Parkgebühren für alle langsam aber stetig anheben. Denn es wird öffentlicher Raum zu Privatzwecken benutzt. Die Anhebung der Parkgebühren sollte langfristig geschehen und mit einer Verbesserung des ÖPNV einhergehen.
Sonderregeln für Smart die Querparken sind natürlich eine andere Sache ↩︎
Hier setzt ja die Kritik an unserer Partei zu Recht an: Zu viel „Umerziehung“ statt gerechte Regeln.
Aber deine Bemerkung war vermutlich als Sarkasmus gemeint
Auf einer normalen Anwohnerstraße sind die Parkplätze nicht markiert. Es passen also entweder mehr kurze Autos oder weniger lange Auto dort hin.
Unser Auto ist übrigens besonders lang, und dank dieser Diskussion weiß ich endlich zu schätzen, dass wir bisher in unserer Straße noch nie etwas für’s Parken bezahlen mussten.
Aber bereit dazu wäre ich (auch gestaffelt nach Länge).
Das ist richtig für Parkraum, in dem feste Stellplatzflächen abmarkiert sind, solange die Autos eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Wenn ein SUV den Stellplatz randfüllend ausnutzt, ist der nächste Stellplatz nicht mehr voll nutzbar. Darüber hat schon vor über zehn Jahren der Münchner Merkur berichtet - und das ist mit Sicherheit kein linksgrünes Kampfblatt:
Beim Längsparken sind üblicherweise kleine Stellplatzlängen markiert. Hier entscheidet alleine die Fahrzeuglänge und der auch von der Breite abhängige Rangierabstand, wieviele Autos in der Summe geparkt werden können.
Fazit: Es geht um die effektive Größe, wie bei den Tarifen für eine Fahrt mit der Autofähre.
Wenn ich mir GEG §71 a bis §71 p (!) anschaue, ist bis ‚z‘ noch Luft nach oben.
Aber im Ernst: Beim Anwohnerparken ist es doch kein Problem, die Länge des Autos aus dem Fahrzeugschein zu lesen und gestaffelt nach glatten Metern in die Berechnung der jährlichen Parkgebühr einzubeziehen.
Beim feiertäglichen Surfen durch das Internet bin ich zufällig noch auf eine schöne Illustration zum Thema gestoßen.