Die Stellungnahme ist jetzt raus.
Vielen Dank für euren Input.
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes.
Wir bedanken uns für die Möglichkeit, zu diesem Gesetzesvorhaben Stellung zu nehmen.
Grundsätzlich begrüßen wir ein Klimanpassungsgesetz und stimmen mit Ihnen dahin gehend überein, dass die Klimakrise eine Bedrohung für die gegenwärtigen und zukünftigen Generationen darstellt.
Als Lösung halten auch wir es für sinnvoll, die Klimaanpassung auf eine verbindliche Grundlage zu stellen.
Auch Ihre Idee, dass sich die Bundesregierung das Ziel setzt, mit klimaangepassten Bundesliegenschaften eine Vorbildfunktion einzunehmen und die Versiegelung von Böden auf ein Minimum zu begrenzen, ist in unserem Sinne.
Nicht einverstanden sind wir dagegen mit Ihrer Festschreibung, dass sich daraus weder für die Wirtschaft noch für noch für die Bundesregierung selbst ein Erfüllungsaufwand ergibt.
Knapp 1 Mrd. € (956 810 000 Euro) ist im Gesetzentwurf für Modellierung, und Planung vorgesehen, die Länder und Kommunen dann umsetzen sollen, ohne dass Finanzmittel zur Unterstützung der Umsetzung der sich daraus ergebenden Planungen eingeplant werden.
Ein reines Verfahrensgesetz löst die zu erwartenden Probleme durch den Klimawandel nicht.
Der Entwurf ist also … wie folgt zu überarbeiten:
1) Eigene geplante Aktivitäten der Bundesregierung im Bereich ihrer Zuständigkeiten und geforderte Maßnahmen der Wirtschaftsunternehmen müssen im Klimaanpassungsgesetz ergänzt und im Finanzplan aufgenommen werden.
-Dazu gehört zum Beispiel die Sicherung von zwischengelagertem Atommüll sowie endgelagertem Sondermüll bei steigenden Sturmflut-Höchstständen und Hochwasserereignissen, die das 100-jährige Hochwasser übersteigen.
- Im Fall von Dürren ist eine bundesweite Trinkwasserversorgung zu gewährleisten und zu finanzieren.
- Für den Fall von pathogenen invasiven Arten aus anderen Klimazonen der Erde muss auch die Bundesregierung einen Aktionsplan auf Grundlage der Erfahrungen anderer Länder entwickeln.
- An den Flüssen müssen, unabhängig vom Moorschutzprogramm, Retentionsflächen zum Hochwasserschutz durch der Bundesregierung geschaffen werden, weil die betroffenen Kommunen keinen Einfluss auf die Oberlieger nehmen können, diese auszuweisen.
- Ein Katastrophenmanagementplan der Bundesregierung muss auch erwähnt, personell ausgestattet und in der Finanzplan aufgenommen werden
- Für die Maßnahmen, die die Kommunen selbst, nach Beratung durch die Bundesregierung umsetzen sollen, müssen Fördermittel eingeplant werden.
2) Die geplante Beratung darf nicht als Einbahnstraße angelegt sein.
Es gibt bereits Berechnungen von Universitäten und Forschungsinstituten zu klimatischen Entwicklungen in Deutschland, sowie Best-Practice-Beispiele von Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen, die die Bundesregierung berücksichtigen kann.
Diese in einem öffentlich zugänglichen Portal allen Bürger*innen unter Angabe von Kosten und Erfolg zugänglich zu machen wäre eine kostengünstige Ergänzung oder Alternative zur im Gesetz geplanten Modellierung und Beratung der Länder durch die Bundesregierung.
Die Daten für die Modelle müssen weiterhin kontinuierlich erhoben werden. Da die Niederschlagsverteilung zum Beispiel viel unregelmäßiger werden wird, werden mehr automatisierte Messstationen für Niederschlag benötigt.
Wir würden uns freuen, zur weiteren Ausgestaltung des Gesetzentwurfs mit Ihnen in Kontakt zu bleiben.
Mit freundlichem Gruß