„Berlin, 30.11.2023: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit zwei Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das nächste bahnbrechende Klima-Urteil erstritten: Die Richterinnen und Richter bestätigen, dass die Bundesregierung gegen das Bundesklimaschutzgesetz verstößt und verurteilen sie dazu, schnellstmöglich wirksame Klimaschutz-Sofortprogramme für die Sektoren Verkehr und Gebäude vorzulegen.“
Ich freue mich sehr, dass das noch vor der Aufweichung der Sektorziele geklappt hat.
Nun frage ich mich: Wenn der Bundestag jetzt die Änderung des Klimaschutzgesetzes beschließt, (noch gilt es ja in seiner Form von 2019 mit den Sektorzielen), ist dann das Urteil damit hinfällig?