Photovoltaikanlagen auf Reihenmittelhäusern

Können überhaupt die Abstandsflächen für PV ein Übergreifen des Brandes auf das Nachbargebäude wirksam verhindern, wenn Dachpappe, Holzbalken und diverses Gerümpel auf dem Dachboden naturgemäß keinen Abstand einhält?

Wenn der Brandschutz an der Stelle so hoch hängt, dass jede Wohneinheit maximal geschützt sein soll, geht das nur über Abstandsflächen zwischen den kompletten Gebäuden. Das heißt es können nur noch freistehende Einfamilienhäuser gebaut werden. Aber da haben wir Grünen ja auch unsere Bedenken … Flächenverbrauch, Energieeffizienz …

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Wie wäre das eigentlich, wenn beide Hauseigentümer*innen gemeinsam eine Haus-übergreifende PV-Anlage errichten würden?

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Ich kenne die neue Gesetzeslage durch Robert noch nicht, aber bisher war das Problem: Wenn Du mit Nachbarn eine gemeinsame PV Anlage baut, dann gründet ihr automatisch eine GbR. Und wenn Du dann Strom beziehst, dann ist das kein Eigenverbrauch mehr, sondern eine Fremdlieferung auf die EEG Umlage (das glaube ich soll jetzt entfallen) und Stromsteuer fällig wird.

Ich hoffe, da tut sich was bzw. hat sich bereits was getan.

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Und wie schaut’s aus, wenn mir mein Nachbar seine Dachfläche des Doppelhauses für meine PV-Anlage verpachtet? Muss dann trotzdem eine PV-freie Zone auf der Grundstücksgrenze eingehalten werden um mein Haus vor einem Teil meiner PV-Anlage auf dem fremden Dach zu schützen? Dürfen die beiden Teile elektrisch verbunden sein, oder müssen es technisch zwei seperate Anlagen werden?

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