Strompreisbremse und Armut

Wie ihr ja wisst, betreue ich einige Ukrainer bei uns.
Diese sind oft in Wohnungen gezogen, die hier in MV oft jahrelang leer standen.
Nach einem Jahr haben viele Nachzahlungsforderungen zwischen 600 und 1200 € bekommen, weil für die Strompreisbremse der Vorjahresverbrauch fehlte.

Ich habe darauf das zuständige Wirtschaftsministerium angeschrieben und die Antwort stelle ich unten ein.

Es soll einem Bürgergeldempfänger also zugemutet werden, gegen die Strompreise zu klagen. Vor allem, wenn diese Mitbürger die deutsche Sprache nicht verstehen.

Das ist für ein Zeichen, wie handwerklich schlecht die Strompreisbremse ausgearbeitet wurde und wie unsozial hier das Wirtschaftsministerium agiert.

Hier das Antwortschreiben:
Sehr geehrter Herr Kniel,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, deren Eingang wir gerne bestätigen.

Zunächst müssen wir darauf hinweisen, dass Beschäftigte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz keine Rechtsauskünfte im Einzelfall erteilen dürfen. Eine verbindliche Auslegung der Gesetze obliegt aufgrund der staatlichen Gewaltenteilung nicht dem Ministerium, sondern allein den Gerichten.

Als Bundesministerium nehmen wir zudem vorrangig Aufgaben wahr, die der Erfüllung oder Unterstützung von Regierungsfunktionen dienen (z.B. strategische Gestaltung von Politikfeldern, Realisierung politischer Ziele und Programme, internationale Zusammenarbeit sowie Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren), nicht jedoch die Einzelfallbetreuung wie etwa bei Fragen zu den Energiepreisbremsen.

Zur Information über die Funktions- und Wirkungsweise der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen steht allen Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen über die Deutsche Energie-Agentur (dena) eine kostenfreie Hotline zur Verfügung, die Sie telefonisch oder schriftlich erreichen (Kontakt – Deutsche Energie-Agentur (dena)), und die allgemeine Fragen in kompetenter Weise beantwortet.

Darüber hinaus werden weiterhin alle Antworten auf häufige Fragen (FAQ) zu den Energiepreisbremsen auf der zentralen Seite unseres Hauses unter BMWK - Gas- und Strompreisbremse bereitgestellt.

Dies vorweggeschickt möchten wir Ihnen folgende allgemeine Hinweise geben:

Die Belieferung von Energie erfolgt im Rahmen zivilrechtlicher Rechtsverhältnisse zwischen Verbrauchern und Versorgungsunternehmen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen also selbst aktiv werden, wenn sie meinen, dass eine bestimmte Leistung nicht erbracht bzw. falsch erbracht wurde. Die Bundesregierung hat hierfür besondere Beschwerde- und Schlichtungsmöglichkeiten geschaffen.

Verbraucherinnen und Verbraucher haben einen gesetzlich geregelten Anspruch auf ein Beschwerdeverfahren bei dem Unternehmen, mit dem sie einen Vertrag zur Energielieferung abgeschlossen haben. Energieversorgungsunternehmen, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber müssen innerhalb von vier Wochen ab Eingang der Beschwerde antworten. Wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht folgt oder widerspricht, muss es die Gründe dafür schriftlich erläutern und auf ein mögliches Schlichtungsverfahren hinweisen.

Für individuelle Streitigkeiten mit Energieunternehmen ist eine außergerichtliche Streitbeilegung bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. (https://www.schlichtungsstelle-energie.de) möglich. Die Schlichtungsstelle Energie kann bei Streitigkeiten zwischen privaten Verbrauchern und Energieversorgern vermitteln und ist für Verbraucher kostenfrei.

Weiterhin steht es Ihnen frei, vor Gericht den Klageweg gegen das jeweilige Unternehmen zu beschreiten. Auch steht es den von Ihnen betreuten Personen grundsätzlich frei, den Versorger zu wechseln.

Auch auf den Seiten der Verbraucherzentrale finden Sie hilfreiche Informationen zu Energieverträgen, einem Anbieterwechsel sowie Rechte von Verbrauchern gegenüber ihren Energieversorgern (Strom, Gas, Heizöl – Tipps und Hilfen rund um Ihre Energieverträge | Verbraucherzentrale.de).

Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen über diese allgemeinen Informationen hinaus nicht unmittelbar weiterhelfen können und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Ihr Team Bürgerdialog

Referat LB5 - Bürgerdialog

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Scharnhorststr. 34-37

10115 Berlin

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„zuständig“ ist das BMWK für die Vorbereitung von Gesetzen, allg. Grundsätze und die „große Politik“, aber nicht für den Vollzug im Einzelfall. Es bringt nichts, die anzuschreiben, jedenfalls nicht, was den Einzelfall angeht (die zu informieren schadet aber nicht).
Im konkreten Fall musst Du Dich mit den Behörden auseinandersetzen, die auf der unteren Ebene zuständig sind, es hilft nix.
Hast Du die verschiedenen Hilfsangebote versucht? DENA-Hotline zB?
Schlichtungsstelle Energie?
KLage ist natürlich keine Lösung.
Verdammt mühsames Geschäft hast Du Dir da ausgesucht :slight_smile:
Umso größer ist mein Respekt dafür!

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Ich muss mal wieder um Rat fragen:

ich habe den Sonntag dazu benutzt, mehrere ukrainische Flüchtlingsfamilien zu besuchen. Einige Familien hatten Probleme mit der jährlichen Stromkostennachzahlung. Während einige Familien moderate Nachzahlungen hatten (die hatte ich bei Lichtblick angemeldet), sticht EON wieder mal besonders negativ raus.
Eine Frau soll bis zum 15.07.2024 satte 854,68€ nachzahlen.
Aus einer früheren Wohnung gab es mal Probleme mit den Stromkosten für Heizstrom (Nachtspeicher), das erst Monate später vom Jobcenter unter Androhung einer Sozialklage übernommen wurden. Diese waren Kosten der Unterkunft und somit vom Jobcenter zu zahlen.
Ich habe mir die Stromrechnung genauer angesehen.
Da verlangt EOn in der Grundversorgung 58,3 Cent/kWh. Bei Lichtblick waren die Kosten im Vergleichszeitraum bei 41 Cent maximal. Dann kommen noch Gebühren von knapp 140 € dazu.
Die Strompreisbremse hat teilweise gar nicht gegriffen, weil die Wohnung wohl mehrere Jahre leer stand und somit kein Vergleichszeitraum vorlag.
Eine Ratenzahlung wurde von EON abgelehnt, weil eine frühere Ratenzahlung (wg Nachtspeicherheizung) nicht eingehalten worden sei.
Jetzt droht also die Stromsperre…
An das Bundeswirtschaftsministerium brauche ich also nicht zu schreiben, genauso wenig wie an die Bundesnetzagentur… ist mal wieder keiner zuständig…
Also ist die gut gemeinte Entlastung für Bedürftige ein Schuß in den Ofen, während sich ein gigantischer Konzern wie Eon sich die Taschen voll stopft…

Wer weiss Rat, wie ich die Stromsperre abwenden kann?

ich glaube Du brauchst einen Anwalt :slight_smile:

schon wieder… diese Anwälte machen mich arm… :sunglasses:

du kennst die Dame… die mit der Beerdigung

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das ist dreist, mein Lieber :grinning:
Weniger als Nix geht halt nicht.
schick mir das Zeug per Email, bitte.

Aye Sir, but tomorrow…

wie schön, dass du meinen Sarkasmus verstehst… ich danke dir

Wenn mit einem Anbieter absolut nicht zu reden ist man zu keinem gemeinsamen Ergebnis kommt bleibt natürlich nur der Weg zum Anwalt ansonsten gilt eigentlich für alle Anbieter eine Stromsperre abzuwenden wenn die möglichen Wege noch nicht ausgeschöpft sind.

Wenn das Geld vom Amt kommt kann ja auch in Zukunft der monatliche Abschlag vom Amt gezahlt werden der dann vom Auszahlbetrag abgezogen wird.

Es gilt also erst einmal den Status quo in Funktion zu bringen und Altlasten zweitrangig zu behandeln.

So traurig wie es ist um den richtigen Weg zu gehen brauch es zu oft den Anwalt.

Dafür gibt es ja das Amtsgericht wo man nach Volksmund sich ein Beratungsgutschein holt und damit zum Anwalt geht.

in unserer Gegend würde ich zu keinem Anwalt gehen wollen… zu viele schlechte Erfahrungen… aber ich habe da einen sehr engagierten Mitstreiter