Wie ihr ja wisst, betreue ich einige Ukrainer bei uns.
Diese sind oft in Wohnungen gezogen, die hier in MV oft jahrelang leer standen.
Nach einem Jahr haben viele Nachzahlungsforderungen zwischen 600 und 1200 € bekommen, weil für die Strompreisbremse der Vorjahresverbrauch fehlte.
Ich habe darauf das zuständige Wirtschaftsministerium angeschrieben und die Antwort stelle ich unten ein.
Es soll einem Bürgergeldempfänger also zugemutet werden, gegen die Strompreise zu klagen. Vor allem, wenn diese Mitbürger die deutsche Sprache nicht verstehen.
Das ist für ein Zeichen, wie handwerklich schlecht die Strompreisbremse ausgearbeitet wurde und wie unsozial hier das Wirtschaftsministerium agiert.
Hier das Antwortschreiben:
Sehr geehrter Herr Kniel,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, deren Eingang wir gerne bestätigen.
Zunächst müssen wir darauf hinweisen, dass Beschäftigte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz keine Rechtsauskünfte im Einzelfall erteilen dürfen. Eine verbindliche Auslegung der Gesetze obliegt aufgrund der staatlichen Gewaltenteilung nicht dem Ministerium, sondern allein den Gerichten.
Als Bundesministerium nehmen wir zudem vorrangig Aufgaben wahr, die der Erfüllung oder Unterstützung von Regierungsfunktionen dienen (z.B. strategische Gestaltung von Politikfeldern, Realisierung politischer Ziele und Programme, internationale Zusammenarbeit sowie Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren), nicht jedoch die Einzelfallbetreuung wie etwa bei Fragen zu den Energiepreisbremsen.
Zur Information über die Funktions- und Wirkungsweise der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen steht allen Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen über die Deutsche Energie-Agentur (dena) eine kostenfreie Hotline zur Verfügung, die Sie telefonisch oder schriftlich erreichen (Kontakt – Deutsche Energie-Agentur (dena)), und die allgemeine Fragen in kompetenter Weise beantwortet.
Darüber hinaus werden weiterhin alle Antworten auf häufige Fragen (FAQ) zu den Energiepreisbremsen auf der zentralen Seite unseres Hauses unter BMWK - Gas- und Strompreisbremse bereitgestellt.
Dies vorweggeschickt möchten wir Ihnen folgende allgemeine Hinweise geben:
Die Belieferung von Energie erfolgt im Rahmen zivilrechtlicher Rechtsverhältnisse zwischen Verbrauchern und Versorgungsunternehmen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen also selbst aktiv werden, wenn sie meinen, dass eine bestimmte Leistung nicht erbracht bzw. falsch erbracht wurde. Die Bundesregierung hat hierfür besondere Beschwerde- und Schlichtungsmöglichkeiten geschaffen.
Verbraucherinnen und Verbraucher haben einen gesetzlich geregelten Anspruch auf ein Beschwerdeverfahren bei dem Unternehmen, mit dem sie einen Vertrag zur Energielieferung abgeschlossen haben. Energieversorgungsunternehmen, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber müssen innerhalb von vier Wochen ab Eingang der Beschwerde antworten. Wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht folgt oder widerspricht, muss es die Gründe dafür schriftlich erläutern und auf ein mögliches Schlichtungsverfahren hinweisen.
Für individuelle Streitigkeiten mit Energieunternehmen ist eine außergerichtliche Streitbeilegung bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. (https://www.schlichtungsstelle-energie.de) möglich. Die Schlichtungsstelle Energie kann bei Streitigkeiten zwischen privaten Verbrauchern und Energieversorgern vermitteln und ist für Verbraucher kostenfrei.
Weiterhin steht es Ihnen frei, vor Gericht den Klageweg gegen das jeweilige Unternehmen zu beschreiten. Auch steht es den von Ihnen betreuten Personen grundsätzlich frei, den Versorger zu wechseln.
Auch auf den Seiten der Verbraucherzentrale finden Sie hilfreiche Informationen zu Energieverträgen, einem Anbieterwechsel sowie Rechte von Verbrauchern gegenüber ihren Energieversorgern (Strom, Gas, Heizöl – Tipps und Hilfen rund um Ihre Energieverträge | Verbraucherzentrale.de).
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen über diese allgemeinen Informationen hinaus nicht unmittelbar weiterhelfen können und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Bürgerdialog
Referat LB5 - Bürgerdialog
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin