Und es geht doch voran: Photovoltaik-Anteil wächst weltweit rasant

ja, für PV ist das falsch.

beide pläne legen das fest, aber für den Bauherrn verbindlich ist der BPlan.

Es gibt seit neuestem ein Gesetz (von Habeck glaube ich) nachdem die Flächen entlang der Autobahnen als privilegierte Flächen gelten. Dort dürfen auch ohne Änderung an Flächennutzungs- und Bebauungsplänen PV-Anlagen errichtet werden.

ja, § 35 Abs. 1 Nr. 8 lit. b BauGB.
Gilt seit 1.1.2023
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html

Außerhalb dieser Nr. 8 (Autobahn- und Bahn-Randstreifen; Dachanlagen auf Gebäuden im Außenbereich) können PV-Anlagen im Außenbereich privilegiert sein, wenn sie untergeordneter Teil einer Landwirtschaft sind (zB PV-Anlage auf der Scheune).
Ansonsten (d.h. auf der weitaus überwiegenden Fläche) sind sie nicht privilegiert im Außenbereich und benötigen einen BPlan.

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Diese ganzen gewaltigen sonst gar nicht sinnvoll nutzbaren Flächen lassen sich so im Handstreich den Solaranlagen widmen.
Eine wirklich großartige Möglichkeit der Nutzung von brachliiegenden Flächen.
Apropos: Da steht zum Glück nichts von PV.
Sonst könnten viele Gemeinden Ihre Wärmeversorgung nicht klimaneutral gestalten.
Da wo Saisonale Wärmespeicher mit Solarthermie , Photovoltaik, Großwärmepumpe und Batteriegroßspeicher zu 100 % autonomer Klimaneutralität genutzt werden sollten würde 2 Teile des Konzepts sonst PV Großinvestoren geopfert.

Ich glaube es heißt: Nutzung solarer Strahlungsenergie. Das könnte auch Solarthermie sein, ist aber vermutlich überwiegend PV. Dazu käme noch die Herstellung von Wasserstoff in Verbindung mit PV.

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das ist in § 249a Abs. 2 BauGB geregelt
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__249a.html

Vielleicht von Interesse für euch?

Die Teilnahme an dieser Veranstaltung zur naturverträglichen Gestaltung von Solarparks ist online und kostenlos:

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Also die Beiträge sind alle „On-Topic“. Doch wäre es schön, wenn sich auch mal ein paar positive Geschichten findend würden, die zu „Es geht doch voran“ passen :wink: