Wer waren 2017 die Saboteure der Energiewende? (und warum sitzen die noch nicht im Knast)

Was ich sagen wollte, Du musst zwei Dinge unterscheiden.

Das erste ist die Genehmigung zum Bau der Windenergieanlage. Die beantragt man bei der Immissionsschutzbehörde. Mit Gutachten die du brauchst, Genehmigungsgebühren, Zeitaufwand kannst Du dafür schon auf ein paar hundert Tausend Euro kommen. Was Du dann mit dem Strom machst, ist dem Immissionschutzamt egal.

Das andere ist dann die Art mit der Du Geld verdienen möchtest. Wir hatten in der Vergangenheit ja Börsenstrompreise von 3 bis 5 Cent… und die Banken finanzieren auf so einer Basis wahscheinlich keine Windenergieanlage. Deswegen war da die EEG Vergütung wichtig, da man damit 20 Jahre kalkulierbare Einnahmen hat, das erleichtert der Bank die Kreditvergabe. Und man will mit der Anlage ja auch Geld verdienen.

Und da kommt dann das Gebot bei der Bundesnetzagentur. Früher gab es einfach z.B. im Jahr 2000und nochwas 9 cent pro kWh, monatlich eine bestimmte Degression. Da wusstest Du genau, was Du für eine Vergütung bekommst wenn Du im Juni 2004 ans Netz gehst.

Nun ist es so, dass limitiert wird, wie viele Anlagen die Förderung (EEG) bekommen und die bekommen diejenigen, die am wenigsten Förderung benötigen. Und deswegen die Ausschreibungen, an denen man teilnehmen muss wenn mal in die EEG Vergütung will.
Da gibt es dann schon einen Ausgleich für schlechtere Standorte, Höchtgebotsgrenzen, Pönalen für zu späte Umsetzug etc, das ist nochmal ein kleines Kapitel für sich.

Du kannst natürlich auch den Strom direkt per PPA verkaufen oder ohne Förderung an der Börse - das macht es halt mit der Finanzierung schwieriger und Du hast mehr Risiken.

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Die Bundesenetzagentur (BNetzA) schreibt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Leistungsmenge für Windkraftanlage (WKA) mit einer bestimmten EEG Vergütung.

Für die ersten drei Versteigerungsrunden im Jahr 2022 waren das für Onshore WKA:
grafik

Die Investoren mussten also 1 - 3 Jahre vorher eine geeignete Fläche für WKA finden
den BimSch Bescheid haben (laut @anonymeNutzer ) und können dann ein Angebot bei der
Versteigerung abgeben.

Dieses Verfahren hat für den Investor viele Fallstricke:

  • Laufzeit für den BimSch Bescheid ist nicht wirklich planbar
  • Laufzeiten sind stark von den beteiligten Personen abhängig
  • Die EEG Vergütung soll stetig abgesenkt werden ( beim Gaspreisdeckel hat sich Deutschland mit Händen und Füßen gegen einen zu niedrigen Deckel gewehrt)
  • Die Investitionskosten werden erst nach der Versteigerung wirklich sichtbar (Inflation!)
  • Die Investoren sind den Anlagenbauern zum Teil ausgeliefert (Gültigkeit des BimScgh Bescheid ist begrenzt)
  • Return of Invest (RoI) kann sich stark Richtung Lebensende der WKA verschieben

Bei solchen Begleitumständen suchen sich Investoren profitablere Geschäfte und die Energiewende und der Klimaschutz bleiben auf der Strecke.

Es muss bei der Diskussion ganz sauber zwischen EEG Vergütung und EEG Umlage unterschieden werden.

  • Die EEG Umlage ist Geschichte. Diese EEG Umlage wurde
    durch die privaten Verbraucher bezahlt.
  • Die EEG Vergütung ist von einem Wert weit oberhalb des normalen Marktpreises auf einen Wert unterhalb der fossilen Stromerzeugungskosten gefallen.

Auf diesen Punkt habe ich schon vor mindestens 2 Jahren aufmerksam gemacht.
Als Abschiedsgeschenk hat die alte Regierung die Berichterstattung des „Eisman“ Einspeisemanagment geändert. Im alten Bericht war es sehr einfach die Engstellen im Netz zu finden.

Hier der Link zum Jahresbericht 2021.

Im 1. Quartal 2022 dürften die EisMan Massnahmen geringer ausgefallen sein.

Wir hatten eine Erhöhung der Onshore Windkrafterzeugung von 40% gegenüber dem 1. Quartal 2021.
Die Zahlen stammen von der BNetzA.

Hier liegen auch die neuen Berichte

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