Der Klima- und Transformationsfonds ist vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt worden.
Daraus sollten wichtige Projekte der Grünen für den Klimaschutz, Ansiedlung von Zukunftstechnologien und die Entwicklung zu einer klimaneutralen Wirtschaft gezahlt werden. So z.B. Kaufprämien für Elektroautos, Ausbau des Schienennetzes, Wasserstoffwirtschaft und Forschung zum klimaneutralen Flug- und Schiffsverkehrs. Damit ist nicht nur das Erreichen der Klimaziele in Frage gestellt, auch der einzig verbliebene inhaltliche Beitrag der Grünen in der Koalition auf Eis gelegt.
Was bleibt dann noch?
Nein das ist er nicht. Das BVerfG hat den Nachtragshaushalt 2021 für nichtig erklärt. Damit fehlen dem KTF „lediglich“ Kreditermächtigungen für 60 Mrd Euro. Das wird ihn nicht umbringen.
Es ist jetzt aber zu überlegen, wie das ausgeglichen werden kann. Dabei ist zu beachten, dass die jetzt fehlenden 60 Mrd nicht in einem Haushaltsjahr ausgegeben werden sollten, sondern auf 4 Jahre verteilt wären, also ca 15 Mrd pro Jahr. Das sind etwa 3% des Haushaltsvolumens.
Denkbare Lösungen wäre:
- Verlangsamung der Transformation: die schlechteste Lösung
- Schuldenbremse modifizieren: dazu fehlt die 2/3-Mehrheit.
- Steuererhöhungen: ist mit der FDP nicht zu machen
- Kürzungen an anderer Stelle: Wo?
- Erhöhung des Preises der CO2-Zertifikat: hielte ich für die sinnvollste Maßnahme.
Ich sehe es auch als Chance davon weg zu kommen alle Probleme und unangenehmen Herausforderungen mit Unsummen von Geld zuzuschütten.
Und vielleicht auch mal die Effektivität unserer Verwaltungen zu steigern. Da sind alleine schon Mrd. zu holen. Aber das wird wohl nicht passieren
Vielleicht geht man auch mal (Klimaschädliche) Subventionen wie das Firmenwagenthema an. Aber auch das ist wohl nicht realistisch.
Deine Vorschläge in Ehren, es ist nicht realistisch, damit die fehlenden Milliarden zu ersetzen.
Auch wenn eine effizientere Verwaltung immer gut ist, erstmal kostet das auch, bevor der Breakeven erreicht ist.
Das sog. Firmenwagenprivileg ist keines, es ist lediglich eine unbürokratische Form, die Kosten abzusetzen. Aber das Gerücht hält sich hartnäckig.
Laut Umweltbundesamt beträgt die Summe aller Umweltschädlichen Subventionen ca. 65 Mrd. Euro pro Jahr (Umweltschädliche Subventionen in Deutschland | Umweltbundesamt)
Wohlgemerkt: 65 Mrd. pro Jahr!
Damit sollte es kein Problem sein, die durch die jetzt verbotene Trickserei entstandene Finanzierungslücke zu schließen - wenn man will. Das setzt natürlich voraus, dass die Regierung entsprechenden politischen Willen zeigt und endlich die notwendigen Prioritäten setzt (z.B. weitgehender Abbau umweltschädlicher Subventionen und weg vom Gießkannenprinzip bei den Ausgaben zur Förderung des Umbaus der Wirtschaft).
So ähnlich hat sich übrigens Herr Lindner auch schon auf der ersten Pressekonferenz nach dem BVG-Urteil geäußert.
stimmt, das habe ich ungenau formuliert
Da hast du sicher recht, aber zur Renovierung unseres Schienennetzes wird man wohl Geld brauchen.
Ich habe mir Tabelle nur mal kurz angeschaut, dabei ist mir das Eigenstromprivileg des EEG aufgefallen. Es begünstigt die Herstellung von EE zum Eigenverbrauch. Wieso das umweltschädlich sein soll, erschließt sich mir nicht.
Vor allem können wir uns dafür bei der CDU bedanken, dass die Ampel sich jetzt mit einem Haushaltsloch i.H.v. 65 Mrd. Euro beschäftigen muss und Merz lacht sich jetzt eins ist Fäustchen.
Ich weiß schon, warum ich noch nie diese Lobbyisten-Partei gewählt habe.
Irgendwie wurden schon oft genug zweckgebundene Haushaltspötte „geplündert“.
Ich erinnere da mal z.B. an die Rücklagen für Pensionsgelder, die seit den 60er Jahre angelegt werden sollten.
Aber, wo kein Kläger, da braucht man kein Richter.
Als erstes würde ich erstmal endlich wieder die Vermögenssteuer einführen, damit nicht wieder nur die ärmeren Menschen darunter leiden müssen und mich genauer mit der Erbschaftssteuer auseinandersetzen.
Zum Thema Schuldenbremse:
Würde die Bundesregierung den Klimanotstand ausrufen, könnte sie die Schuldenbremse aussetzen – und so die Lücke füllen, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in die Finanzierung des Klimaschutzes gerissen hat. Diesen Weg schlägt die Ökonomin Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) vor.
Der Klimanotstand besagt, dass die gegenwärtige Globale Erwärmung mit ihren Folgen einer umfassenden Krise entspricht und dass die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um diesen befriedigend zu begrenzen.
Im Art. 115 Grundgesetz steht u.a.
Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können diese Kreditobergrenzen auf Grund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden. Der Beschluss ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden. Die Rückführung der nach Satz 6 aufgenommenen Kredite hat binnen eines angemessenen Zeitraumes zu erfolgen.
Offensichtlich gibt es jetzt auch eine außergewöhnliche Notsituation.
Macht es das denn besser?
Ja ja die Kempfert.
Früher fand ich die mal gut.
Jetzt nicht mehr, weil sie mir mittlerweile die Realitäten nicht mehr zu sehen scheint.
Das Gericht hat gesagt, dass zum Aussetzen der Schuldenbremse bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen. Z. B. muss der „Notstand“ unvorhersehbar, akut und zeitlich kurz sein.
Das ist bei der anstehenden Klimakatastrophe ja nun wirklich nicht der Fall.
Wir können nicht immer mehr Geld ausgeben, dass der Staat nicht hat.
Das Geld effektiver einsetzen wäre der richtige Weg.
Da ist noch viel Luft drin.
Formal liegt es hier anders, es handelt sich um Sondervermögen (Kreditermächtigungen), die nicht der grundgesetzlichen Schuldenbremse unterliegen. Das Gericht hat wohl korrekt im Rahmen des Gesetze entschieden.
Ein andere Frage ist, ob die Schuldenbremse nicht reformbedürftig ist.
Die Schuldenbremse erlaubt zwar Schulden zur Behebung der Folgen einer Naturkatastrophe, aber nicht zur Vermeidung der Katastrophe.
Entschuldige das Wortspiel, da ist leider mehr CO2 als Luft drin. Wir können die 60 Mrd (auf 4 Jahre) kurzfristig nicht durch Einsparungen erwirtschaften. Vor allem weil wir gerade in sehr vielen Bereichen eigentlich investieren müssten.
Es gibt doch eine ganz einfache Lösung: Auf Anregung der CDU/CSU und der FDP, die ja keine neuen Schulden wollen, wird die Vermögenssteuer wieder eingeführt. Beginnt bei 10 Millionen Euro mit 1% und am einer Milliarde sind es 5% - oder so ähnlich.
Gleichzeitig wird die Besteuerungsgrundlage umgestellt: Alle Deutschen Staatsbürger sind unabhängig von Wohnort in Deutschland steuerpflichtig.
Beispiel USA:
In den USA zahlst du Steuern auf dein “Welteinkommen”. Wenn du also sowohl in den Vereinigten Staaten als auch in deinem Heimatland oder weiteren Ländern ein Einkommen hast, dann musst du dieses auch in deiner US-Steuererklärung angeben.
Das Prinzip ist gar nich so schlecht, es Verhindert das Reiche Geld zum Beispiel so einfach in Panama verstecken können.
Das ist nicht so einfach. Es gibt Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen Ländern. Bei den USA gibt es da allerdings eine Ausnahme im Abkommen
Mich ärgern zwei Dinge:
-
Die CDU erzielt einen optischen Punktgewinn, in der Sache hat aber niemand was davon.
Das Geld fehlt allen, der Bundesregierung, den CDU-geführten Bundesländern und am Ende vielen Einzelpersonen und uns allen.
Und das in einer Situation, in der wir viel Geld für viele gute Zwecke brauchen (Klima, Ukraine, Flüchtlinge, usw usw).
Und wenn Merz Kanzler wird, wird er selber merken, dass diese Klage keine gute Idee war. -
Das BVerfG greift mir zu stark in die Politik ein.
Sie sagen zwar, dass der Gesetzgeber einen Beurteilungsspielraum hat, nehmen ihm den dann aber gleich wieder weg.
Dabei legen sie das Gesetz in einer Weise aus, die vom Wortlaut her nicht zwingend geboten war:
Leitsatz 1: „Über den Wortlaut von Art. GG Artikel 109 Abs. GG Artikel 109 Absatz 3 Satz 2 und Art. GG Artikel 115 Abs. GG Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 GG hinaus ist ein sachlicher Veranlassungszusammenhang zwischen der Naturkatastrophe oder außergewöhnlichen Notsituation und der Überschreitung der Kreditobergrenzen erforderlich.“
Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist nichtig
Und dann legen sie fest (so verstehe ich es), dass das Geld im selben Jahr ausgegeben werden muss, in dem es wegen Notlage zur Verfügung gestellt wird (Prinzip der „Jährigkeit“; ich muss aber gestehen, dass ich das Urteil noch nicht ganz gelesen habe und dass ich von Haushaltsrecht absolut nix verstehe).
Was soll das? Notlagen halten sich nicht an den Kalender und mit einjährigen Intervallen kann man keine Planung machen.
Ich weiß nicht, was die geritten hat.
Das Gericht wird nach meinem Eindruck langsam übergriffig, schon bei dem Klimaurteil hatte ich dieses Gefühl.
Das mag alles gut gemeint sein, aber die Regierung sollte regieren, nicht das Gericht.
Das alles bringt uns in etliche Zwickmühlen, eine davon hat da BVerfG selber kreiert:
Urteil 1: wegen Klimaschutz müssen wir in die Transformation investieren!
Urteil 2: Kreditaufnahmen/ Verschiebungen der Sondertöpfe sind schwierig wg Schuldenbremse.
Alternativen gibts aber nicht aus politischen Gründen (keine Steuererhöhungen wg FDP, keine Änderung der Schuldenbremse wg CDU).
Ich weiß, das ist verkürzt dargestellt, aber ich hatte und habe seit dem Klimaurteil zum ersten mal ein komisches Gefühl beim BVerfG. Sein größtes Pfund war immer, dass es eher unpolitisch und war und halbwegs unideologisch urteilte. Ich hoffe, dass das noch so ist.
Wäre schade, wenn das Gericht seine Authorität verlieren würde.
Und Merz überlegt schon an der nächste Klage rum!
Nur weil er Kanzler werden will, der Depp. Statt zu fragen, ob das Geld nicht einfach benötigt wird. Und einen Plan B hat er auch nicht.
Das Bundesverfassungsgericht wird nur auf Antrag tätig.
Man könnte über die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde nachdenken.
Vielleicht sollte man auch darüber nachdenken, nachzufragen, ob die zuständigen Richter*innen vielleicht jeweils ein CDU/CSU-Parteibuch haben. (Sarkasmus aus!)
Allerdings weiß ich auch nicht, wie man korrekt mit Geldern aus Haushaltsresten aus vergangenen Jahren, die vielleicht nicht mehr benötigt werden, umgeht.
Scheinbar sabotiert die CDU damit absichtlich die Einhaltung der Klimaziele aus eigennützigen Gründen.
Das müsste auch verboten werden.
Jetzt nachdenken oder bereits in der Vergangenheit nachgedacht haben…
Sieh an:
Besetzung des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Zweiter-Senat/zweiter-senat_node.html
Peter Müller:
OT?
Ich denke, nicht. Ohne die Stimmen der Grünen hätte zumindest der Präsidentenposten so nicht besetzt werden können, und jetzt haben wir den Salat.
Was lernen wir daraus?
Ich gucke jetzt mal in die Bewerberliste der kommenden BDK.
langsam …
die parteien wirken natürlich bei der besetzung des gerichts mit, und so kommen auch parteimitglieder zum gericht.
aber das bverfg hat mit diesen cdu mitgliedern 2021 das klima urteil gefällt!
außerdem müsste man mal sehen, ob nicht auch mitglieder anderer parteien richter sind