Ja, für ihre persönlichen Aussagen. Verantwortung heißt aber auch, dass sie als Reaktion darauf versetzt oder in den einstweiligen Ruhestand entlassen werden
Hab ich nie bezweifelt. Aber Beamte haben eine Treuepflicht
Weisungen sind konkret-individuelle dienstliche Anordnungen, durch die von einem Beamten ein bestimmtes Tun oder Unterlassen verlangt wird. Gemäß § 62 Abs. 1 S. 2 BBG bzw. § 35 S. 2 BeamtStG sind Beamte verpflichtet dienstliche Weisungen auszuführen und deren allgemeine Richtlinien zu befolgen.
Die hatte ich nicht im Sinne. Ich halte Wissenschaftler für Experten in ihrem jeweiligen Gebiet (auch da gibt es natürlich Unterschiede), aber nicht in jedem Gebiet. Universalgelehrte sind sehr selten.
Z.B. würde ich Mojib Latif zu Klimafragen (aber auch nur da) mehr trauen als jeder Liste und auch jedem Ministerium.
na, dann sind wir uns ja einig. Kein Minister darf fordern, dass Ergebnisse nicht der Wahrheit entsprechen, sondern zielführend manipuliert werden. Das hätte dann auch nichts mit Anordnung zu tun, sondern mit Anstiftung zu einer rechtswidrigen Handlung. (siehe § 62 Abs. 1 S. 2 BBG bzw. § 35 S. 2 BeamtStG).
Siehe oben. Kadavergehorsam sollte es nicht geben in Deutschland, das ist rechtlich gesichert. Aber, sorry auch hier werde ich keine rechtswissenschaftliche Recherche abliefern. Die Zeit ist mir das nicht wert.
Windkraft soll den größten Beitrag zur erneuerbaren Stromerzeugung liefern.
Jetzt ist die letzte Ausschreibung zum 1 August 2023 wieder stark unterzeichnet.
Vom ursprünglich geplanten Volumen von 3.210 MW sind nur 1.433 MW (45%) gezeichnet worden.
Im Februar waren es 1.441 MW und im Mai 1.535 MW bei gleichen geplanten Volumen. Da sieht es auch nicht wirklich besser aus.
Das wären bisher in diesem Jahr in Summe 4.409 MW. Hochgerechnet in diesem Jahr knapp 6.000MW
Bei 2.500 Vollaststunden sind das 11,0225 TWh pro Jahr. Hochgerechnet 15 TWh pro Jahr.
Sieht es wirklich so schlecht aus, oder gibt es nennenswert WKA außerhalb der Ausschreibungen?
Greifen die Gesetzesänderungen? Und wenn ja, wann wird das voraussichtlich in den Ausschreibungen erkennbar?
Wir hinken also jeden Monat hinterher.
Das führt dazu, das jeden Monat die schraffierten Säulen, die das notwendige Ausbauvolumen zeigen, größer werden.
Bei Wind hat sich z. B. die Leistung des pro Monat notwendigen Ausbaus um 3 MW erhöht. Also ca. 1 Windrad.
Und das, obwohl der Oktober der Monat mit dem größten Ausbau war. In den schlechten Wintermonaten geht es noch schneller nach oben.
Und dann auch das noch:
"
Das Ausschreibungsvolumen des Gebotstermins 1. November 2023 wird von der Bundesnetzagentur reduziert, weil zu erwarten ist, dass die ausgeschriebene Menge größer als die eingereichte Gebotsmenge sein wird (drohende Unterzeichnung). Das neue Ausschreibungsvolumen beträgt 2.086.630 Kilowatt.
" https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Ausschreibungen/Wind_Onshore/Gebotstermin1112023/artikel.html
Also um ca. 1/3 reduziert.
Was dann am Ende wirklich raus kommt werden wir sehen.
I. d. R. ist es dann noch weniger.
Greifen die bisherigen Maßnahmen?
Woran liegt es, dass es nicht schneller voran geht?
Bürokratie und langsame Genehmigungsverfahren werden oft genannt.
Vorschlag:
Das BMWK macht ein Gesetz, dass die Einreichung der Unterlagen in Digitaler Form generell erlaubt. Man kann ja Vorgaben machen, in welcher Form das passieren soll (PDF,DOC,XLS, oder so)
Dann fehlt eigentlich nur eine Weiterbildung der Behörden, wie man mit Standardsoftware diese Dateien analysieren kann.
Z. B. kann man ja Dateien elektronisch miteinander vergleichen und die Abweichungen herausstellen. Wäre z. B. bei Windparks mit mehreren Windrädern eine große Erleichterung.
Wäre auch ein Thema im Rahmen von Entbürokratisierung und Digitalisierung.
Dem sollten sich doch eigentlich die Behörden nicht verweigern.