Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Ende letzten Jahres ging es durch die Presse, dass Habeck uns den Strom abstellen will Neues Kontroll-Gesetz: Regierung will unseren Strom rationieren | Politik | BILD.de

Dahinter steckt die Regelung §14a des Energiewirtschaftsgesetzes nachdem ein Rabatt auf die Netzentgelte zu gewähren ist, wenn sich an einem Niederspannungsanschluss steuerbare Verbrauchseinrichtungen auf 4,2 kW bedarfsorientiert drosseln lassen. (Detaillierte Infos hier: Bundesnetzagentur - 14a)

Etwas ganz ähnliches gab es bislang auch schon, den Wärmepumpentarif wo es einen Rabatt auf den Arbeitspreis gibt für die Bereitschaft seine Wärmepumpe bis zu dreimal täglich für jeweils bis zu zwei Stunden abschalten zu lassen.

Hat jemand von Euch Erfahrung mit der einen oder anderen Variante gemacht? Funktioniert das Abschalten/Drosseln schon technisch irgendwo?

Mein hiesiger Netzbetreiber hat laut eigener Aussage noch keine solchen Abschalt-/Drosseleinrichtungen implementiert und ist dazu wohl auch auf absehbare Zeit nicht in der Lage. Trotzdem müssen nun schon reihenweise Rabatte ausgezahlt (und verwaltet) werden, für die selbstverständlich alle Kunden aufkommen müssen - die Netzentgelte werden also die nächsten Jahre auch dank solcher Regeln wohl noch deutlich steigen. Einen technischen Nutzen in Form von stabileren Netzen gibt es indess nicht. War man hier mit der Regelung etwas zu vorschnell, oder braucht es diese Anreize auch für die Netzbetreiber, damit sie ihre Netze zukunftsfähig aufrüsten?

Das neue Gesetz geht über die Gewährung von Rabatten hinaus.
Der Netzbetreiber wird ermächtigt zwangsweise Verbraucher zu drosseln wenn sonst das Netz überlastet würde.
Habe mal gehört, das neue WP und Ladestation technisch dafür vorbereitet sein müssen.
Wie das im einzelnen dann funktionieren soll und auf welcher Verteilebene ist spannend.
Das müsste ja dann auf der untersten Ebene (Trafostation/Straßenkabel) funktionieren, da dort auch Engpässe entstehen können.

Je nun.
Früher gab es den sog. „Nachtstrom“. Offiziell Schwachlasttarif.
Stromzähler wurde durch Rundsteuerimpuls (16 KHz) umgeschaltet. Sechs bis acht Stunden pro Tag. Bevorzugt nachts. (Konnte man am Zähler erkennen.)

Habe damals schon Waschmaschine und E-Auto auf diese Anschlüsse gelegt.

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warum das, wenn doch noch keine steuerbaren Einrichtungen vereinbar und installiert wurden?

Weil die Regel besagt, dass es den Rabatt schon für die theoretische Möglichkeit der Steuerung gibt, unabhängig davon ob praktisch gesteuert werden könnte. Ich bekomme nu rund 160 Euro pauschal erstattet für eine Steuerung die es noch gar nicht gibt und selbst wenn es sie gäbe bei mir keinen Effekt hätte (da meine Wärmepumpe nie mehr als 4,2kW zieht).

Die Weiterentwicklung davon sind dynamische Stromtarife. Dabei geht es um die Vergütung des Stroms selbst, der gemäß Angebot und Nachfrage zu gewissen Zeiten günstiger ist. Im Gegensatz dazu geht es bei 14aEnWG (und auch beim Wärmepumpenstrom) um vergünstigte Netzentgelte. Man kann also auch beides kombinieren - für den Verbraucher super, da er doppelt spart. Für die Allgemeinheit eher nicht super, da zwei unabhängige Mechanismen für nahezu den selben Zweck eingeführt wurden, die beide verwaltet werden müssen - und das Geld was der eine spart muss ein anderer mehr zahlen.

Ich finde es super für die Allgemeinheit, weil ich hoffe, dass dadurch die Stromnetze nicht so extrem ausgebaut werden müssen, wenn nicht alle gleichzeitig Strom ziehen.

Ich fürchte, ich muss Deine Hoffnung enttäuschen. Die flexiblen Tarife sollen helfen, die Nachfrage nach dem Angebot zu steuern. Wenn bei viel Wind und Sonne viel Strom erzeugt wird, sollte der möglichst komplett zu den Verbrauchern und Speichern transportiert werden. Dafür braucht es wesentlich bessere Netze, als wir sie heute haben.

Die Netzentgelte sollen diesen Ausbau mitfinanziere. Wenn sie jetzt staatlich subventioniert werden, hat das den Sinn, dass die Ausbaukosten nicht nur durch die heutigen Stromkunden getragen werden, sondern auch ein Teil in die Zukunft verlagert wird. Damit das funktioniert, müsste allerdings die Schuldenbremse an dieser Stelle aufgeweicht werden. So ist zumindest mein Verständnis.

Mist

weißt Du, woraus sich das ergibt?
Wo steht diese Regel?
Ich konnte auf die Schnelle nichts finden, eher das Gegenteil in der Festlegung der BNetzA.
Habe aber wirklich nur kurz gesucht.

Der Strom soll ja dann teuer sein, wenn er knapp ist.
Das ist i. d. R. zu den Verbrauchsspitzenzeiten.
Wenn die Leute da weniger verbrauchen, weil teuer, werden die Verbrauchsspitzen reduziert, was erst mal den maximal notwendigen Netzausbau reduziert.
Das würde besonders gut funktionieren, wenn die Netzgebühren auch flexibel in den Strompreis einfließen würden.

siehe Ziffer 89. Demnach sei die Abrechnungsvoraussetzung erfüllt sobald der Netzbetreiber vom Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtung über dessen Inbetriebnahme in Kenntnis gesetzt ist.

Ganz praktische Infos dazu, zum Beispiel hier:

Das soll ab kommenden Jahr mit Modul3 der hier besprochenen Regel auch möglich sein. Der Regelfall ist und bleibt auch dann aber leider Modul1, die pauschale Erstattung.

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Nicht unbedingt, sie werden verlagert in die Zeiten mit viel Wind und/oder Sonne.

Doch,
der Strombedarf hängt zum großen Teil am Lebensrhythmus.
Also nur ein Teil wird sich verlagern, egal wie billig oder teuer der Strom ist.
Das heißt die heutigen Spitzen werden kleiner und die heutigen Verbrauchstäler werden flacher.

Würdest du daraus schließen, dass das Netz dann weniger stark ausgebaut werden muss?

Das sehe ich nicht. Der Unterschied ist, heute steuert die Nachfrage den Stromfluss, in Zukunft wird er vom Wetter gesteuert. Wenn wenig Nachfrage sein wird, heißt das nicht, dass wenig Strom fließen wird, er wird dann eben in die Stromspeicher fließen.

Im Gegenteil, die EE erfordern eine massiven Ausbau, der beginnt doch schon. Windstrom aus dem Norden muss in den Süden gebracht werden, z.B.

Meinetwegen nicht.

Klar, dein Strom kommt aus der Steckdose. Zu was brauchst du ein Netz.

Das könnte ich jetzt eigentlich flaggen, aber lieber mache ich noch mal deutlich, dass wir den Strom auch im Norden sehr gut gebrauchen können, ohne ihn zu dir zu exportieren. Besonders wenn du dich von einer so unangenehmen Seite zeigst.

Das geschieht aber nicht auf Niederspannungsebene, auf die sich die hier besprochenen Maßnahmen beziehen. Der Netzausbau um den es hier geht sind Ortsnetztrafos und einzelne Stränge dahinter. Man befürchtet sie könnten durch zu viel Wärmepumpen und E-Autos überlastet werden. Dynamische Stromtarife könnten dabei sogar kontraproduktiv sein, weil sie für alle gleichzeitig Anreize zum Verbrauch setzen und sich die Last dann nicht mehr so breit über den Tag verteilt. Was netzdienlich im Übertragungsnetz ist, muss nicht auch netzdienlich im Ortsnetz sein.

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Dann die ausführliche Antwort: Es ist doch klar, dass wir die Netze nicht „deinetwegen“ ausbauen müssen, sondern wegen der Masse der Nutzer und vor allem der Industrie. Und jetzt schreibe bitte nicht, deinetwegen bräuchten wir keine Industrie.

Eben nicht, wie das Abregeln der Windräder bei Starkwind im Norden zeigt. Deewegen wird die Trasse SuedLink gerade ausgebaut.

Sorry, dieser Fokus war mir nicht bewusst. Ich dachte, die Frage von @Biologin bezog sich allgemein auf den Netzausbau.