wie kommst du auf eine Fixierung meinerseits auf das Eigentum? stimmt so nicht, denn
1 . geht es nicht um normales Eigentum, es geht um übermäßiges Vermögen
2 . der Vorschlag der Vermögensobergrenzen ist ein Teil von einem größeren Programm - UM-FAIR-TEILUNG 1-6 (ursprüngliche Nummerierung) - wobei z.B. unter UM-FAIR-TEILUNG 1 ein BGE thematisiert war, als Grundlage um UNO-Ziele zu ermöglichen
3 . ich habe nichts gegen andere Lenkungsmaßnahmen wie Besteuerung, dann erst mal Vermögensbesteuerung von übermäßigen Vermögen
- wobei wir gern diskutieren können, was denn als „übermäßiges Vermögen“ gelten sollte …
4 . ich weiß nicht, ob hier in dieser Runde klar ist,
welche Möglichkeiten frei verfügbares (da übermäßiges) Vermögen in den Händen Weniger haben kann, Wirtschaft und Politik zu steuern, entsprechend sich auf die Belange der Gesellschaft auszuwirken
5 . aus der strategischen Sicht eines Staates aus, der dem Credo folgt, „der Staat hat für das Wohl der Bürger zu sorgen und zwar aller Bürger“, ist es notwendig,
die Belange der Bürger die es nötig haben unterstützt zu werden, im Zweifelsfall über den Schutzüberlegungen von übermäßigen Vermögen anderer Bürger, die jenes Vermögen eben nicht notwendig brauchen, zu stellen.
Ähnlich handelt doch einfach auch jeder Unternehmer, der sein Unternehmen schützen / sichern und aufbauen möchte: Man gibt nicht Geld aus für Firlefanz oder bunkert Geld in der Bank oder investiert es in zweitrangigen Geschäften, bevor Infrastruktur für den Haupt-Betrieb nicht gedeckt ist und er selbst (in Erweiterung davon : die Mitarbeiter) nicht genug Ressourcen zum Überleben und zum guten Arbeiten-Können zur Verfügung hat (haben).
Vielleicht frage ich mal an dieser Stelle gespiegelt:
_ Denk hier irgendjmd dass mit der bisherigen Fixierung auf den Schutz übermäßigen Eigentums, unabhängig vom Bedarf des Gemeinwohls und ohne diese beiden Faktoren (Eigentum versus Gemeinwohl) in klarer Beziehung zueinander zu setzen, die Probleme der Welt einfacher zu lösen wären?
soweit die Kaufkraft von übergroßen Vermögen durch Besteuerung kontrollierbar wird, ok
Schulden machen bei wen? und warum wenn und solange es anders ginge?
Steuererhöhungen, ok, falls, siehe 1…
ok
ok
über diese Möglichkeiten hinaus, sollte eine Staatsaufsicht eingreifen, um basierend auf demokratische Entscheidungen (u.A. Volksabstimmungen), bei Vermögen oberhalb bestimmter Volumen (s. entsprechende Vermögensobergrenzen-Regelungen insbesondere für systemrelevante Unternehmen) zu bestimmen, wohin investiert wird
darüber hinaus?
_ Die Möglichkeit der un-proportional großen Kaufkraft, seitens übergroßen privaten Vermögen, stellt eine Gefahr für die Funktion des Staates dar (Konkurrenz gegenüber dem Staat bei Maßnahmen im Sine des Gemeinwohls / Korruptionsmöglichkeiten trotz oder gegen vorhandenen Gesetzen) und für das verteilte Nutzen von knappen Ressourcen innerhalb der Gesellschaft …
Diese Gefahr kann mittels Gesetze abgemildert oder abgewendet werden, einfacher zu handhaben, ist es aber dadurch nicht, aus Erfahrung nicht effektiv/effizient genug, um Schaden für die Gesellschaft abzuwenden.
Insofern machen übergroße private Vermögen auch ein systemisches Manko aus.
Die Staatsaufsicht (ihrerseits unter demokratischer Aufsicht durch die Bürger) würde diese Problematik besser handhaben können und auch feiner justieren, welche Vorhaben zugunsten des Gemeinwohls (inkl. der Wirtschaft selbst in dieser Hinsicht) und wie am besten, verfolgt werden.